Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

2018
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    ACM-Mitteilungen vom 29. Dezember 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 17. Dezember 2018 führte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin eine Anhörung zu einem umfassenden Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums durch, an dem neben einem Vertreter der ACM Vertreter von etwa 40 weiteren Verbänden aus dem Gesundheitswesen teilnahmen.

    Die Zahl der eingeladenen Verbände war so groß, weil das Thema medizinische Versorgung mit Cannabis-Medikamenten nur einen kleinen Teil der geplanten Gesetzesnovelle ausmacht. Um das große Pensum zu schaffen, gab es zu jedem Thema nur eine vergleichsweise kurze Aussprache. Im Wesentlichen ging es den Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums um die Frage, ob die Vorschläge im Referentenentwurf von den betroffenen Verbänden unterstützt werden oder nicht. Der Vorstand der ACM hält die vorgeschlagenen Veränderungen zum Thema Cannabis für sinnvoll. Ich hatte die Möglichkeit, einige weitere Änderungsvorschläge aus unserer schriftlichen Stellungnahme kurz zu erläutern.

    Nachdem der größte Teil des ablaufenden Jahres eher enttäuschend verlief, mit einer zunehmenden Verschärfung der Kriterien bei der Übernahme der Kosten für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten durch die Krankenkassen, darunter auch eine enttäuschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, deuten sich am Ende des Jahres Verbesserungen an.

    Wir dürfen hoffen, dass einige Vorschläge aus unserer Stellungnahme im Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir für Anfang 2019 erwarten, berücksichtigt werden. Zumindest dürfen wir eine Reduzierung der Preise für Cannabisblüten erwarten, eine gute Botschaft für den Geldbeutel vieler Patienten, das Budget der verordnenden Ärzte und die Belastung der Krankenkassen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 15. Dezember 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am Montag, den 17. Dezember 2018, findet in Berlin eine Anhörung von Verbänden zu einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit statt. Dazu hat der Vorstand der ACM eine Stellungnahme angefertigt.

    Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Ministerium noch einige weitere Nachbesserungen des geltenden Gesetzes vornimmt, bei gleichzeitiger Würdigung des bisher Erreichten. So wie sich der Umgang mit dem Gesetz in den vergangenen 2 Jahren entwickelt hat, ist es allerdings sowohl für Patienten als auch für Ihre behandelnden Ärzte häufig unbefriedigend und frustrierend. Vor uns liegt ein weiteres spannendes Jahr.

    Das MDR-Fernsehen behandelte das Thema Cannabis als Medizin in seinem Programm (ab Minute 14:50). Darin kommt Ute Koehler, ein langjähriges Mitglied der ACM und unermüdliche Kämpferin, zu Wort. Allerdings erklärte in dem Film auch eine Vertreterin der Barmer Ersatzkasse, dass man bei der medizinischen Verwendung von Cannabis plötzlich weiße Mäuse sehen könne. Dies ist bei einer sorgfältigen Eindosierung allerdings in der Realität extrem unwahrscheinlich. Es ist offenbar ein gegenwärtig weit verbreitetes Phänomen, das Schüren von Ängsten als sachliche Information zu verkaufen.

    Es ist noch viel an Aufklärungsarbeit notwendig, wenn Personen in leitenden Positionen als Informationen getarnte Horrorgeschichten über die medizinische Verwendung von Cannabis verbreiten.

    Zurzeit trudeln täglich wunderbare Weihnachtsgeschenke in Form von Unterschriftenlisten für die

    Petition ein. Die bereiten mir große Freude. Hier mein letztes Video zum Thema.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 1. Dezember 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich habe im vergangenen Rundbrief über die positive Nachricht berichtet, nach der Cannabisblüten wieder günstiger werden sollen (Referntenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums).

    Allerdings ist bisher geplant, dass der Apothekenzuschlag gestrichen werden soll, die Apotheken jedoch gleichzeitig die Überprüfungen auf Identität weiterhin selbst durchführen sollen. Da werden offensichtlich die berechtigten Interessen von Patienten nach bezahlbaren Medikamenten gegen die Interessen von Apothekern, die einen gerechten Lohn für ihre Arbeit erhalten sollten, ausgespielt. In den Niederlanden prüft die Cannabisagentur zentral die einzelnen Chargen der Cannabisblüten. Die Apotheker geben nur noch die geschlossenen Dosen ab. Das sollte auch in Deutschland möglich sein. Sonst könnte es in der Zukunft schwierig werden, Apotheker dafür zu gewinnen, Cannabisblüten in ihrer Apotheke abzugeben. Damit wäre den Patienten nicht gedient.

    Ein Unbekannter hat sich kürzlich an eine Apothekerkammer gewandt und mit dem Absender der ACM zwei Apotheken denunziert, die auf ihren Webseiten Informationen zu verfügbaren Cannabissorten anbieten. Der ACM-Vorstand, dem das Schreiben vorliegt, wird Anzeige gegen unbekannt erstatten. Kürzlich hatte ein anderer Unbekannter mit meinem Absender Gesundheitspolitiker, darunter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, kontaktiert.

    Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Montgomery, sieht den Vorstoß von Bündnis 90/Die GRÜNEN zur Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts durch die Krankenkassen skeptisch. Er traut offenbar seinen Kollegen nicht. Diese könnten Cannabis wie Zuckerpillen verschreiben (siehe unten der Artikel aus dem Tagesspiegel). Dabei wird vergessen, dass die Verschreibung von Betäubungsmitteln bereits durch die Vorgaben des § 13 Betäubungmittelgesetz stark eingeschränkt ist, sodass eine nicht indikationsgerechte Verschreibung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellen würde.

    Eine Polizeidirektion hat für Schulungen ihrer Polizeibeamten Muster von Cannabisausweisen der ACM bestellt. Das ist ein gutes Beispiel auch für andere Polizeibehörden. Es könnte dazu beitragen, wiederholt auftretende Konflikte beim Kontakt zwischen Patienten und der Polizei zu reduzieren. Das verlangt allerdings ein angemessenes Verhalten auf beiden Seiten. Patienten sollten ihr Medikament nicht in einer provozierenden Art und Weise einnehmen.

    Im Gegensatz zu Firmen, die ein Interesse daran haben, ihre Ausweise abzugeben, um Ihre Daten zu erfassen, speichert die ACM nicht die Daten der Besteller. Sie können jederzeit zum Ausweis der ACM wechseln und bei den Firmen die vollständige Löschung Ihrer Daten verlangen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 17. November 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    es gibt gute Nachrichten aus dem Bundesgesundheitsministerium. Gemäß eines Referentenentwurfs aus dem Ministerium von Jens Spahn soll der Aufschlag, den Patienten bisher für Cannabisblüten in den meisten Apotheken zahlen müssen, gestrichen werden.

    Weitere geplante Verbesserungen betreffen den Umstieg auf andere cannabisbasierte Medikamente bzw. Cannabissorten. Es soll bei einem Wechsel nicht mehr notwendig sein, einen erneuten Kostenübernahmeantrag zu stellen. Niedergelassene Ärzte brauchen keinen Kostenübernahmeantrag mehr stellen, wenn die Cannabistherapie bereits während eines stationären Aufenthalts begonnen wurde.

    Auch Bündnis 90/Die Grünen wollen einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Gesetzes einbringen.

    Zur Erinnerung: Ein Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes am 10. März 2017 musste der ACM-Vorstand feststellen, dass Cannabisblüten mit dem neuen Gesetz aus der Apotheke deutlich teurer wurden. Ich hatte damals einen Austausch mit dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer zu dieser Frage. Zunächst war es für mich unvorstellbar, dass die Bundesregierung, die in der Begründung für den Gesetzentwurf vom Juni 2016 geschrieben hatte, dass das Gesetz nicht mit einer Zunahme der Kosten für die Bürger einhergeht, dieses Versprechen nicht einhalten würde.

    Die Preise sind in der Tat deutlich gestiegen, da die §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung Aufschläge von 90 bzw. 100 % für Nicht-Fertigarzneimittel vorschreiben. Dies soll den Aufwand für die vorgeschriebene Prüfung der Identität und eventuell weiterer Handlungen in der Apotheke (z.B. Portionierung) der Cannabisblüten in der Apotheke honorieren. Viele Apotheker haben dabei nicht mitgemacht und wie vorher moderate, leichter von Patienten finanzierbare Preise von ihren Kunden verlangt.

    Ich war damals vom Gesetzgeber sehr enttäuscht, hatte ich doch vor der Umsetzung des Gesetzes immer betont, dass kein Patient eine Verschlechterung seiner Situation befürchten müsse, viele jedoch eine Verbesserung. Aufgrund des Wortbruchs der Bundesregierung konnte ich mein Versprechen nicht halten. Ich habe unter anderem mit zwei Hungerstreiks reagiert, weil ich den Eindruck hatte, dass es nicht ausreicht, Briefe oder E-Mails zu schreiben und Gespräche mit den drogenpolitischen Sprechern der Parteien zu führen, um auf dieses Thema ausreichend deutlich hinzuweisen. Der erste Hungerstreik fand im Mai 2017 statt und nachdem ich keine ausreichenden Bemühungen erkennen konnte, diesen Missstand zu beseitigen, habe ich im August 2017 zwei Wochen lang nichts gegessen.

    Wir sind froh darüber, dass nun an dieser Stelle und zwei weiteren Punkten, die den Wechsel der Medikamente und die Kostenübernahme betreffen, nachgebessert werden soll.

    Nach den Hiobsbotschaften der vergangenen 1,5 Jahre gibt es nun erstmals wieder positive Nachrichten. Das zeigt, dass Nachbesserungen möglich sind, wenn wir weiter aktiv bleiben. Der ACM-Vorstand wird sich dafür einsetzen, dass das Gesetz noch in weiteren Punkten nachgebessert wird.

    Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Letztlich kann man nie sagen, welche Aktivitäten zum Erfolg führen. Das können auch persönliche Kontakte von Patienten zu Politikern sein oder gemeinsame Aktivitäten wie der Mängelmelder des SCM. Wir können gemeinsam etwas bewirken. Eine pauschale Politikerschelte ist heute populär. Diese Haltung ist unangebracht. Ich habe in den vergangenen 20 Jahren viele sehr engagierte Politiker kennen gelernt. Politiker, die etwas bewirken wollen, brauchen unsere Unterstützung, damit in den Fraktionen und bei den Verantwortlichen Verbesserungen möglich werden. Wenn wir Missstände nicht mit Nachdruck benennen, können wir keine Verbesserungen erwarten. Wir können am aktuellen Beispiel sehen, dass berechtigte Anliegen durchaus Gehör finden. Selbstverständlich sind wir noch nicht am Ziel, und wir brauchen weiterhin einen langen Atem.

    Wenn Sie noch nicht Mitglied der ACM sind, überlegen Sie bitte, ob Sie unsere weitere Arbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützen können. Wenn Sie bisher unsere Petition noch nicht unterstützt haben, überlegen Sie bitte, ob Sie in Ihrem Umfeld Unterschriften sammeln können. Es sind bereits mehr als 15.000 Unterschriften eingegangen, viele allerdings aufgrund unleserlicher Schrift oder unvollständiger Adresse ungültig. Wir schätzen, dass von diesen Unterschriften etwa 12.000 als gültig gezählt werden können. Mit Ihrer Unterstützung werden wir die 50.000 Unterschriften erreichen können. Bitte verlassen Sie sich nicht darauf, dass andere das für Sie erledigen.

    Ihre Stimme zählt!

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 3. November 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    mit der letzten Bundestagswahl 2017 gibt es auch erhebliche Veränderungen bei den drogenpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien. Die meisten sind nicht mehr im Bundestag vertreten.

    Daher möchte ich an dieser Stelle Emmi Zeulner (CSU), Burkhard Bienert (SPD), Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen), Frank Tempel (Die Linke), Hermann Gröhe (CDU, ehemaliger Bundesgesundheitsminister) sowie Marlene Mortler (CSU, Drogenbeauftrage der Bundesregierung) für ihren Beitrag und stellvertretend für alle Mitgliedern des Bundestags danken, die das Gesetz am 19. Januar 2017 einstimmig verabschiedet haben. Die drogenpolitischen Sprecher aller damals im Bundestag vertretenen Parteien hatten sich sehr engagiert.

    Nun gilt es, die Rechtslage weiter zu verbessern und dafür die Unterstützung der neuen Abgeordneten zu gewinnen. 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 10. März 2018 liegen die Probleme und Schwierigkeiten auf dem Tisch.

    Noch immer fällt es einigen Behörden und Beamten schwer, Patienten, die Cannabis als Medizin verwenden, als solche zu akzeptieren. So erhalte ich immer wieder E-Mails, in denen Schikane durch Führerscheinstellen oder Polizeibeamte beschrieben wird. Sowie diese: „Ich wurde am letzten Donnerstag durch die Polizei kontrolliert. Ich kam zwar noch dazu zu sagen, dass ich Patient bin und mich ausweisen kann. Aber beim Versuch, meinen Ausweis vorzuzeigen, wurde schon Hand an mich gelegt. Mir wurden die Arme verdreht, und das volle Programm gefahren, obwohl mein Name auf der Dose stand, und ich Ausweis und Rezeptkopie dabei hatte.“

    Ich möchte an dieser Stelle aber auch erwähnen, dass ich über viele positive Beispiele und über eine faire Behandlung durch Polizeibeamte, Führerscheinstellen und MPU-Stellen berichten könnte. Ich habe auch den Eindruck, dass es hier eindeutige Fortschritte auf dem Weg zur Normalisierung der Akzeptanz von cannabisbasierten Medikamenten gibt.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 20. Oktober 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wir haben das Sammeln von Unterschriften für die neue Petition des Jahres 2018 bis zum Ende des Jahres verlängert. Hier ein kurzes Video zur Petition auf Facebook zum Teilen und Weitersagen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Unterschriftensammler!

    Bisher sind etwa 15.000 Unterschriften zusammengekommen. Es fehlen also noch etwa 35.000 Unterschriften bis zum ehrgeizigen Quorum von 50.000. Das sollte machbar sein, damit wir das Anliegen der Petition in den Bundestag einbringen können. Unterschriftenlisten können auf der Petitionswebseite heruntergeladen werden. Es handelt sich um eine Offline-Petition. Erst wenn das Quorum erzielt ist, gehen wir damit online.

    Seit heute gibt es auch eine interne Mailingliste für Apothekerinnen und Apotheker. Sie wird von Apothekerin Astrid Staffeldt aus dem ACM-Vorstand moderiert (apotheker@cannabis-med.org). Unten ein Artikel über ihren jüngsten Vortrag. Apothekerinnen und Apotheker, die an einem Austausch mit Berufskollegen interessiert sind, können sich an die ACM (info@cannabis-med.org) wenden und um Aufnahme bitten. Da ich überprüfen möchte, ob der Interessent oder die Interessentin wirklich Apotheker ist, ist diese individuelle Anfrage notwendig.

    Damit gibt es eine weitere Liste neben der Mailingliste für Patienten (SCM, Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) innerhalb der ACM und der internen Mailingliste für Ärztinnen und Ärzte, über die sich aktuell 78 Kolleginnen und Kollegen austauschen. Patienten, die in den SCM-Verteiler aufgenommen werden möchten, müssen Mitglied der ACM sein und an einer Erkrankung leiden, die mit Cannabis gelindert werden kann. Ärztinnen und Ärzte können die Aufnahme in die Mailingliste (aerzte@cannabis-med.org) von der ACM-Webseite beantragen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 6. Oktober 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    „Je mehr ich darüber lerne, desto mehr Patienten entdecke ich in meiner Praxis, bei denen Cannabis eine ernsthafte Lösung sein könnte“, schrieb mir ein Arzt, der sich auf die interne Mailingliste der ACM für Ärztinnen und Ärzte setzen ließ. Auf der Mailingliste haben sich zurzeit etwa 80 erfahrene und unerfahrene Kollegen eingetragen, die sich über ein breites Spektrum von Themen austauschen, darunter die Wahl eines geeigneten Präparates, mögliche Wechselwirkungen und viele andere Fragen. Die Mailingliste ist geschützt, nichts dringt nach außen, und wir stellen sicher, dass dort wirklich nur Ärztinnen und Ärzte teilnehmen. Viele lesen nur passiv mit, sodass auch sonst niemand aus der Liste erfährt, dass sie in der Liste sind. Andere diskutieren engagiert mit.

    Es ist schön zu sehen, dass eine zunehmende Zahl von Kolleginnen und Kollegen cannabisbasierte Medikamente oder Cannabisblüten als Therapieoption betrachten. Es vergeht keine Woche, in der ich nicht mehrere Fragen von Ärzten zum Thema erhalte.

    Gleichzeitig kann ich aber auch die Patienten verstehen, aus deren Sicht es weiterhin überwiegend sehr schwierig ist, einen Arzt zu finden, der bereit ist, entsprechende Medikamente bei ihnen zu verschreiben. Auch dazu bekommt die ACM regelmäßig E-Mails, von Patienten, die frustriert und verzweifelt sind.

    Jüngst teilte mir ein Kollege mit, dass er keine AHDS-Patienten mehr mit Cannabis behandeln möchte. Er würde von diesen nicht selten verbal angegriffen. Er sei mit seinen sehr dankbaren Patienten mit neurologischen Erkrankungen und chronischen Schmerzen voll ausgelastet. Ich kenne das auch aus meiner Praxis, dass ADHS-Patienten manchmal ungeduldig, impulsiv und beleidigend sind, und sie sich damit selbst im Weg stehen. Die Impulsivität und Aggressivität sind allerdings Teil ihrer Erkrankung. Oft tut es ihnen dann am nächsten Tag Leid.

    Bis vor einem Jahr waren die Preise für unterschiedliche Sorten von Cannabisblüten recht einheitlich. Mittlerweile gibt es erhebliche Unterschiede bei den Einkaufspreisen für Apotheken. So sind die Sorten von Bedrocan und Spektrum Cannabis deutlich günstiger als die von Medreleaf. 10 g der Sorten von Spektrum Cannabis kosten dem Apotheker etwa 85 €, während die Sorten von Medreleaf etwa 120 € kosten, was sich in den Abgabepreisen an Patienten niederschlägt. Einige Apotheken erhalten aufgrund großer Bestellungen Mengenrabatte, sodass die Einkaufspreise im Einzelfall auch deutlich niedriger sein können.

    Gegenwärtig gibt es wieder erhebliche Lieferschwierigkeiten für eine Anzahl von Cannabisblüten-Sorten. Das SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) hat dazu einen Mängelmelder ins Netz gesetzt.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 22. September 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    diesmal gibt es Erfreuliches zum Thema Cannabis als Medizin und Führerschein zu berichten. Das Oberlandesgericht Saarlouis hat am 3. September entschieden, dass ein Patient, der zum Zeitpunkt der Teilnahme am Straßenverkehr noch kein legales Cannabis aus der Apotheke verwendete, nicht wie ein Freizeitkonsument behandelt werden darf. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes aufgehoben. Dieses hat noch entschieden, dass der Patient wegen des Konsums von illegalem Cannabis den Führerschein abgeben müsse.

    Der Patient hatte erst nach einer Hausdurchsuchung im Jahr 2017 und aufgrund des drohenden Verlusts des Führerscheins von einem Arzt aufgrund seiner Erkrankungen im Jahr 2018 regelmäßig Rezepte über Medizinalcannabisblüten erhalten. Das Gericht argumentierte, dass der Betroffene zwar zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung illegales Cannabis verwendete, jedoch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Entzug des Führerscheins medizinisches Cannabis verwendete.

    Im ersten Halbjahr 2018 stieg der Bruttoumsatz von zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verschriebenem medizinischen Cannabis auf etwa 30 Millionen € bei etwa 80.000 Verordnungen. Der Anteil von Sativex betrug etwa 22.000 Verordnungen, von Cannabis-haltigen Zubereitungen (vor allem Dronabinol-Lösungen) 25.000 und von Cannabisblüten 32.000 Verordnungen.

    Die Zahl der Verordnungen blieb für Sativex zwischen Juli 2017 und Juni 2018 weitgehend konstant, während die Zahl der Verschreibungen für Dronabinol und Cannabisblüten deutlich anstieg und ungefähr ein Verhältnis von 1 zu 1 aufwiesen. Es gibt offenbar etwa so viele Ärzte und Patienten, die Dronabinol, und andere, die Cannabisblüten bevorzugen. Vom Cannabis als Medizin-Gesetz haben also vor allem Dronabinol und Cannabisblüten profitiert. Andere Substanzen, wie etwa Nabilon (Canemes®) spielen keine große Rolle.

    Viele Informationen zum Thema Cannabis im Internet sind nicht korrekt. Diesmal hat es auch das ZDF erwischt. Es hat einfach die Pressemitteilung eines Cannabisproduzenten übernommen, der berichtete, dass in Deutschland erstmals Cannabis geerntet werde, um daraus CBD als Nahrungsergänzungsmittel herzustellen. Das machen allerdings viele andere Firmen schon seit vielen Jahren.

    Abschließend möchte ich auf den YouTube Kanal der ACM hinweisen, mit interessanten Vorträgen zum Thema Cannabis als Medizin.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 8. September 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Diese Ausgabe befasst sich unter anderem mit einem Artikel aus der Deutschen Apotheker Zeitung, der die Frage analysiert, ob es sich bei der Basis für die weit verbreitete Vorstellung einer teuren Behandlung mittels Cannabisblüten im Vergleich zu Standardpräparaten tatsächlich um Fakten oder Gefühle handelt. Die Autorin hat bei den Krankenkassen nachgehakt und keine Belege für eine faktische Grundlage erhalten, dass eine Therapie mit Cannabisblüten teurer ist.

    Zwei Artikel im Ärzteblatt Sachsen zur medizinischen Verwendung von Cannabis arbeiten ebenfalls neben Fakten sehr stark mit Gefühlen, vor allem mit der Angst vor einer Verbreitung des Cannabiskonsums. Es entsteht der wenig schmeichelhafte Eindruck, dass Sachsen auch im Bereich Cannabis als Medizin anders tickt als der Rest der Republik. Es gelingt zwei Autoren sogar, mit einem historischen Schlenker die Scharia, die traditionelle islamische Gesetzgebung, in einen Beitrag zu Cannabis in der Schmerz- und Palliativmedizin zu integrieren.

    Das Bundesversicherungsamt hat die Genehmigungspraxis der Krankenkassen bei Anträgen auf eine Kostenübernahme untersucht. Grundsätzlich habe sich die Genehmigungspraxis danach bewährt. Es gäbe aber auch Mängel. So wurde unter anderem gerügt, dass einige Kassen eine einmal genehmigte Kostenübernahme später wieder zurückziehen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 25. August 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Vorstand der ACM hat beschlossen, 2 bis 3 Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis juristisch zu unterstützen. Einer wird der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen sein, der vor dem zuständigen Landessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht unterlegen ist. Da in einem früheren Verfahren vor einem Verwaltungsgericht der Krankenkasse später einfiel, die Kosten doch noch zu übernehmen, wollen wir diesmal gleich mehrere Patienten unterstützen. Später hat dieser Patient doch noch erfolgreich sein Recht auf Eigenanbau durchsetzen können.

    Eigentlich sollte das Gesetz aus dem Jahr 2017 dieses Problem lösen und den Eigenanbau überflüssig machen.

    Der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen hatte vor der Gesetzesänderung im März 2017 eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle erhalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde seine Antrag auf eine Kostenübernahme der Behandlung mit Cannabis von der zuständigen Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, es gäbe keine ausreichende wissenschaftliche Datenlage, nach der „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome“ besteht, wie es der § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V verlangt.

    Ausnahmeerlaubnisse von der Bundesopiumstelle waren nicht an eine wissenschaftliche Datenlage geknüpft, sondern die Bundesopiumstelle hat geprüft, ob die Angaben von Patient und Arzt, nach der Standardtherapien nicht wirksam sind, Cannabis jedoch die schweren Symptom lindert, plausibel sind. Die Mitarbeiter der Bundesopiumstelle hatten häufig einen direkten Kontakt mit den betroffenen Ärzten und Patienten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet jedoch nach Aktenlage, sodass viele Schwerkranke, denen cannabisbasierte Medikamente nach Auffassung der behandelnden Ärzte helfen, weiterhin keinen Zugang zu entsprechenden Präparaten erhalten. Davon sind mittlerweile Patienten mit einer Anzahl von Erkrankungen betroffen.

    In Gesprächen mit den Fachpolitikern, die sich für das neue Gesetz eingesetzt hatten, hatten wir immer den Eindruck, dass eine offensichtliche Linderung der Symptome und nicht wissenschaftliche Daten entscheidend für eine Kostenübernahme sein sollen. Leider kann schon lange nicht mehr davon gesprochen werden, dass die Krankenkassen eine Kostenübernahme „nur in Ausnahmefällen“ ablehnen.

    Das hat mittlerweile bei vielen Ärzten und Patienten zu Frustrationen geführt.

    Mit den Anträgen auf den Eigenanbau von Cannabis wollen wir an die erfolgreich verlaufenen Prozesse vor den Verwaltungsgerichten anknüpfen. Die Grundlage der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die nach Verwaltungsrecht Urteilen, ist eine andere als die der Sozialgerichte, die sich auf die Rechtsbrechung im Sozialrecht beziehen.

    Geeignete Bewerber für eine Unterstützung durch die ACM sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

    1. Sie sollten eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten nach § 3 Abs. 2 BtMG bekommen haben (zwischen 2007 und 2017).

    2. Ihre Krankenkasse sollte die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten abgelehnt haben.

    3. In einem Verfahren vor einem Sozialgericht sollte diese Ablehnung als rechtsgültig bestätigt worden sein.

    Interessierte wenden sich bitte an die ACM unter info@cannabis-med.org

    Es gibt grundsätzlich darum, dass Patienten, die Cannabis benötigen, aber keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bekommen, dann der Eigenanbau erlaubt sein sollte. Neben der Petition, mit der wir politisch auf die gegenwärtigen Probleme aufmerksam machen wollen, wollen wir nun auch wieder juristisch in die Offensive gehen.

    Im Kleinen gibt es viele positive stimmende Entwicklungen. Beispielsweise habe ich von einem Patienten erfahren, dass sich Ärzte einer Hautklinik dafür einsetzen wollen, dass Cannabis auch bei Akne inversa eingesetzt werden kann. Ich habe mehrere Patienten mit Akne inversa, die gut von Cannabis profitieren. Es gibt aber, wie bei vielen anderen Erkrankungen, keine wissenschaftlichen Belege. Die fehlenden Belege sind keine Hinweise darauf, dass Cannabis bei solchen Erkrankungen nicht wirksam ist, sondern nur, dass in diesem Bereich noch nicht ausreichend geforscht wurde. Das wird leider oft verwechselt.

    So schreibt die BEK, dass Cannabis oft nicht der Heilsbringer sei. Das wissen alle, die sich mit dem Thema befassen seit vielen Jahren. Für viele, die jetzt eine Behandlung benötigen, jedoch nicht erhalten, ist es allerdings die einzige Möglichkeit zur Linderung ihrer Leiden.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 12. August 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    es gibt wieder einige Anträge an die Bundesopiumstelle auf den Eigenanbau von Cannabis, da selbst Erlaubnisinhaber mit Verweigerungen einer Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse rechnen müssen. Viele andere finden keinen Arzt, der sie behandelt.

    Die Sprecher des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (SCM) haben zu den gleichlautenden Aussagen in den Ablehnungen des Eigenanbaus von Cannabis für den eigenen medizinischen Bedarf durch die Bundesopiumstelle bei den Ärztekammern nachgehakt.

    In den Ablehnungen der Bundesopiumstelle auf Eigenanbau heißt es: „Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass die Zulassung als Vertragsarzt nach § 95 Absatz 3 Satz1 SGB V für Ärztinnen und Ärzte das Recht, aber auch die Pflicht begründen dürfte, an der kassenärztlichen Versorgung teilzunehmen. Ärztinnen und Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dürften eine Behandlung nicht ohne weiteres verweigern können. Vielmehr dürfen Vertragsärzte Patientinnen und Patienten nur aus triftigen Gründen ablehnen. Wird eine Behandlung aus nicht triftigen Gründen verweigert, kann die Ärztekammer aufgerufen sein.“

    Wir dokumentieren in dieser Ausgabe auch die Antwort der Bundesärztekammer.

    Wie fatal sich in konkreten Fällen die Vorstellung, man könne eine Therapie mit Cannabisblüten auf eine vergleichsweise geringere Dronabinol-Dosis umstellen, auswirken kann, muss gerade einer meiner Patienten erfahren, der eine Haftstrafe verbüßen muss. Er leidet an einer posttraumatische Belastungsstörung, was einen für jeden belastenden Gefängnisaufenthalt belastender macht als für psychisch Gesunde.

    Die letzte Dosierungsanleitung in meiner Praxis sah die Einnahme von 1-1,5 g Cannabisblüten mit einem Dronabinol-Gehalt von 22 % mittels Vaporizer vor. Dies entspricht einer Tagesdosis von Dronabinol/THC von 220-330 mg. Nach wenig fruchtbaren Gesprächen mit der zuständigen Ärztin der Haftanstalt hatte ich an die Anstaltsleitung appelliert: „Es ist wichtig, diese Behandlung im Gefängnis fortzusetzen. Dies geschieht jedoch gegenwärtig nicht und stellt für Herrn S. vor dem Hintergrund seiner psychiatrischen Erkrankungen eine erhebliche psychische Belastung dar. Nach eigenen Angaben bekommt er in der JVA gegenwärtig 2 ml einer 2,5-prozentigen Dronabinol-Lösung, entsprechend einer Dosis von 50 mg THC/Dronabinol. Damit ist er unterdosiert. Ich würde es begrüßen, wenn Herr S. in Ihrer Einrichtung medizinisch ausreichend versorgt wird.“ Ich bekam als Antwort, dass er ausreichend medizinisch betreut werde, was der Wahrnehmung des Patienten und seiner verzweifelten Mutter leider nicht entspricht.

    Kürzlich fand die erste Online-Schulung für das geplante ACM-Patiententelefon statt. In den nächsten ACM-Mitteilungen vom 25. August soll der Startschuss fallen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 28. Juli 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni 2018, die vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, ist ein Schock.

    Danach würde die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten bzw. Cannabis von nun an vom Vorliegen klinischer Studien bei der jeweiligen Indikation abhängig gemacht werden. Konkret erging der Beschluss im Falle eines Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen, der seit langem arbeitsunfähig ist, von Sozialleistungen lebt und sich die Cannabisblüten, die seine Symptome lindern, nicht leisten kann.

    Eigentlich war es das Ziel des Gesetzgebers, diesen Patienten zu helfen. Leider ist es nicht die erste unangenehme Überraschung bei der praktischen Umsetzung des Cannabis als Medizin-Gesetzes. Die Vorfreude auf das Gesetz ist nach Inkrafttreten des Gesetzes mittlerweile Ernüchterung gewichen, obwohl so viele engagierte Menschen mit den besten Absichten daran gearbeitet haben.

    Dass sich der Anbau von Cannabisblüten in Deutschland verzögert und nun eine neue Ausschreibung für mögliche Cannabishersteller erfolgt, gerät da in den Hintergrund. Immerhin haben sich die Probleme mit der Versorgung mit Cannabisblüten aus den Niederlanden und Kanada, die im zweiten Halbjahr 2017 am größten waren, deutlich gebessert.

    Bisher wurden etwa 10.000 Unterschriften für die neue Petition gesammelt. Ein herzliches Dankeschön an alle, die unaufhörlich sammeln! Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass wir politisch nicht locker lassen dürfen. Die Anstrengung lohnt sich.

    Wenn der betroffene Patient mit Cluster-Kopfschmerzen seine Medizin nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt, so soll er wenigstens nicht strafrechtlich verfolgt werden und sich legal anderweitig helfen können, am ehesten durch den Eigenanbau von Cannabis. Er wird sich heute strafbar machen müssen, um sein Leiden zu lindern. Was könnte er sonst tun? Die Strafverfolgung von Patienten, die Cannabis nach der Auffassung eines Arztes benötigen, ist heute ein Anachronismus. Sie gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.

    Wir können die 50.000 Unterschriften schaffen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 14. Juli 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    mit den Sorten Klenk 18/1 und Stellio hat sich das Spektrum der verfügbaren Cannabissorten weiter vergrößert.

    Die Tagesdosis schwankt bei meinen Patienten erheblich, zwischen 25 mg und 5 g. Bei einem Preis von 20 € pro Gramm entspricht dies monatlichen Kosten zwischen 15 € und 3000 €. Die meisten neuen Patienten benötigen zwischen 0,05 und 0,3 g täglich, entsprechend monatlichen Kosten von 30-180 €. Bei einem durchschnittlichen Dronabinol-Gehalt von 20 % in den Blüten entspricht dies 10-60 mg Dronabinol pro Tag.

    Trotz der hohen Kosten für Cannabisblüten in Deutschland halten sich die Behandlungskosten daher im Vergleich zu anderen Medikamenten meistens in einem akzeptablen Rahmen. Diese Patienten verzichten auch häufig auf eine Antragstellung für eine Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse, sodass sie nicht in den Statistiken auftauchen. Vor allem für Patienten, die einen hohen Bedarf haben, stellt sich die Situation anders dar. Bei einem Tagesbedarf von über einem Gramm können viele Patienten die Kosten nicht mehr selbst stemmen. Diese streben daher eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse an, sodass sich häufig ein verzerrtes Bild von den realen Kosten ergibt.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 30. Juni 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kürzlich schickte uns ein Arzt aus Baden-Württemberg Unterschriftenlisten zur Petition mit etwa 100 Unterschriften. In einem begleitenden Brief schrieb er, dass er es sich leichter vorgestellt habe, viele Unterstützer zu finden, er habe feststellen müssen, dass die häufigste Reaktion „Schon wieder eine Petition!“ war.

    An einer anderen Stelle heißt es in seinem Schreiben vom 20. Juni: „Diese Petition muss ein Erfolg werden. Denn der Alltag ist immer noch schlimm. (…) Wir erleben endlose, aufreibende Verfahren und am Ende so viele beschämende Ablehnungen, dass es nicht nur frustrierend ist, sondern auch anstachelnd. So darf das nicht bleiben.“

    Der Brief spiegelt die Einschätzung auf der diesjährigen ACM-Mitgliederversammlung am 30. Juni 2018 in Soest wieder. Es gibt eine Petitionsmüdigkeit, gleichzeitig aber auch die Entschlossenheit, auch unsere zweite Petition nach der aus dem Jahr 2014 zum Erfolg zu führen. Auch für den Erfolg der diesjährigen Petition werden wir uns alle engagieren müssen.

    Kürzlich ist der 5. Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2018 erschienenen, der Wege aus der bisher gescheiterten Drogenpolitik skizziert. Der vollständige Bericht kann hier direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden.

    Mittlerweile unterstützen drei der im Bundestag vertretenen Parteien, Bündnis 90/Die Grünen, die Linke und die FDP, Schritte zur Beendigung der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten. Entsprechende Anträge wurden kürzlich im Gesundheitsausschuss im Rahmen einer Anhörung von Experten beraten.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 17. Juni 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ein weiterer Importeur importiert Cannabisblüten aus Kanada nach Deutschland, das Unternehmen Heinrich Klenk GmbH. Damit erhöht sich die Zahl der Importeure auf 7 und die Zahl der Sorten auf über 30. Im Dokumentenverzeichnis der ACM ein Update der verfügbaren und demnächst verfügbaren Sorten.

    Kanadische Unternehmen setzen sich dafür ein, das Wissen über den medizinischen Nutzen von Cannabisblüten in Deutschland bekannt zu machen. Das Unternehmen Tilray hat das Konzept des Wissensportals Leafly auch im deutschen Sprachraum etabliert. Nuuvera Deutschland beteiligt sich mit 25,1% an einem Berliner Krankenhaus.

    Das Thema Cannabis war erneut Thema im Petitionsausschuss. Diesmal ging es um die Petition von Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zum Freizeitkonsum. Mit 80.000 Unterzeichnern war es die erfolgsreichste Petition des Jahres 2017. Zur aktuellen Petition zum Thema Cannabis als Medizin treffen täglich Unterschriftenlisten im ACM-Büro ein.

    Machen wir diese Petition zur erfolgreichsten des Jahres 2018!

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. Juni 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Mitgliederversammlung der ACM findet am 30. Juni 2018 statt. Mitglieder der ACM bekommen in Kürze zusammen mit dem Mitgliederrundbrief eine schriftliche Einladung. Die Mitgliederzahl hat in den letzten 2-3 Jahren deutlich zugenommen. Wenn Sie noch nicht Mitglied der ACM sind, die Arbeit jedoch unterstützen möchten, so lade ich Sie herzlich ein, Mitglied zu werden.

    Nun hat auch eine Krankenkasse, die Techniker-Krankenkasse, einen Cannabis-Report veröffentlicht, um ihre Einschätzung kund zu tun. Es verwundert nicht sehr, dass das therapeutische Potenzial cannabisbasierter Medikamente darin eher kleingeredet wird. Schließlich ist die Krankenkasse nicht daran interessiert, dass Cannabis einen relevanten medizinischen Wert zugestanden wird, damit die dafür aufgewendeten Kosten niedrig gehalten werden können.

    Co-Autor des Berichts ist Professor Glaeske von der Universität Bremen, der unsere aktuelle Petition als Mitpetent unterstützt. Die Feststellung, dass die klinische Datenbasis für den Nutzen cannabisbasierter Medikamente für viele Indikationen schlecht ist, steht nicht im Widerspruch zu der Forderung, dass Patienten, die nach Auffassung eines Arztes Cannabis als Medizin benötigen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

    Wir erhalten gegenwärtig viele ausgefüllte Unterschriftenlisten. Allerdings sind viele Adressen der Unterschreibenden nicht lesbar, sodass die Unterschriften häufig nicht gezählt werden können.Ich möchte Sie daher herzlich bitten, Ihre Adresse gut lesbar einzutragen und darauf zu achten, dass andere Personen, die auf Ihrer Liste unterschreiben, das ebenfalls tun.

    Nach einem Vortrag, den ich gestern in Paris gehalten habe, fragte ein Arzt, was denn in Deutschland bevorzugt verschrieben werde, Dronabinol, Sativex oder Cannabisblüten. Oder ob Cannabisblüten aufgrund des günstigeren Preises grundsätzlich bevorzugt würden. Ich antwortete ihm, dass nach dem bisherigen Zahlen etwa 1/3 der Patienten Dronabinol erhalten, ein weiteres Drittel Sativex und 1/3 Cannabisblüten.

    Er war überrascht zu hören, dass in Deutschland die Meinung besteht, Dronabinol und Sativex seien günstiger als Cannabisblüten. Das führte zu allgemeiner Heiterkeit im Publikum. Allerdings waren die französischen Zuhörer zudem überrascht zu erfahren, dass Cannabisblüten in deutschen Apotheken etwa 20 € pro Gramm kosten, weil deutsche Apotheker überprüfen müssen, ob auch wirklich Cannabis in den Dosen ist und nicht vielleicht Kamille, und dann 100 % auf den Einkaufspreis aufschlagen müssen. Auch das führte zu allgemeiner Heiterkeit über deutsche Gründlichkeit.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 20. Mai 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wie groß muss die Not der Patienten sein, die vergeblich einen Arzt suchen, der Ihnen Cannabis auf Rezept verschreibt? Ein Arzt aus München nimmt ungeniert 150 € für eine Erstbehandlung, 50 € für ein Attest und 60 € für ein Wiederholungsrezept. Das ist Kapitalismus in Reinform im Gesundheitswesen, in dem Angebot und Nachfrage die Preise bestimmen. Danach ist die Nachfrage offenbar groß, und das Angebot leider immer noch gering, wenn es um Cannabis als Medizin geht.

    Es reicht nicht, an Ärzte zu appellieren, doch bitte auch cannabisbasierte Medikamente als Therapieoption in Betracht zu ziehen. Es bedarf struktureller Veränderungen, dass Ärzte, die grundsätzlich nicht gegen eine solche Behandlung sind, dies auch praktisch tun.

    Hier findet sich eine aktuelle Datei mit Fallberichten und Studien mit Cannabis und Cannabinoiden bei verschiedenen Erkrankungen, die für die Argumentation zur Kostenerstattung hilfreich sein kann.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 5. Mai 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ich bekomme vermehrt E-Mails, aus denen hervorgeht, dass Ärzten die Bürokratie im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabismedikamenten auf einem Kassenrezept zu umständlich sei. Wie etwa diese: „Mittlerweile habe ich einen Schmerztherapeuten bei mir im Ort gefunden, der mit mir eine Therapie gestartet hat... leider nur auf Privat-BTM-Rezept, da er sagt, dass 8 von 8 Kostenübernahme-Anträgen, die er bisher gestellt hat abgelehnt wurden, und er keine Lust mehr hat, auf die ganze Arbeit, wenn eh nix dabei rauskommt.“

    Andererseits steigen die Quoten der Kostenübernahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Was auf den ersten Blick erfreulich scheint, hat bei näherer Betrachtung kaum mit einer größeren Berücksichtigung der ärztlichen Meinung durch die Krankenkassen zu tun – ganz im Gegenteil. Diese Entwicklung basiert mehr auf eine (zumindest bisher erfolgreichen) Strategie der Krankenkassen.

    So haben viele Ärzte erkannt, dass eine Kostenübernahme bei bestimmten Indikationen keine Aussicht auf Erfolg hat, und diese sich die Frustration der Bearbeitung von Anträgen für den Papierkorb ersparen. Der Vorstand der ACM hatte vor der Verabschiedung des Gesetzes die Befürchtung geäußert, dass die Krankenkassen die Indikationen, bei denen Kostenübernahmeanträgen erfolgreich gestellt werden können, selbst begrenzen – und damit selbst auswählen, bei welchen Indikationen sie in einigen Jahren nach Abschluss der Begleiterhebung zur Kostenübernahme gezwungen werden.

    Möglicherweise werden die Krankenkassen in ein oder zwei Jahren in der Tat „nur [noch] in Ausnahmefällen“ Kostenübernahmeanträge ablehnen, weil die Ärzte nicht mehr ihren Überzeugungen folgen, sondern im vorauseilendem Gehorsam den Vorgaben und Gesetzesinterpretationen der Krankenkassen. Die Kriterien, nach denen die Krankenkassen bzw. der MDK Anträge befürwortet, sind schließlich bekannt. Gegenwärtig haben die Krankenkassen die maßgebliche Deutungshoheit bei der Auslegung des Gesetzes.

    Am 19. Januar 2017 haben sich die Mitglieder des Bundestags aller Parteien über das Gesetz gefreut, das sie verabschiedet haben. Entweder die Krankenkasse weisen zu Recht darauf hin, dass das Gesetz einen großen Spielraum lasse und die Dinge nicht klar regelt, oder das Gesetz beinhaltet echte Fehler. Gemäß Äußerungen von Politikern aller Parteien war es die Absicht des Gesetzgebers, die Entscheidung des Arztes in den Vordergrund zu stellen. Dies ist in der Praxis leider nicht gelungen.

    Die aktuelle Petition, die wir vor zwei Wochen gestartet haben, stellt dagegen die ärztliche Beurteilung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Therapie mit Cannabis wieder in den Vordergrund. Ursprünglich hatten zumindest wir das Gesetz so gelesen, dass diese Beurteilung bereits jetzt im Vordergrund steht.

    Diesmal wollen wir zunächst ausschließlich offline Unterschriften auf Unterschriftenlisten sammeln. Warum offline? Bei der letzten Petition im Jahr 2014 haben wir gleich mit einer online-Petition begonnen, was bedeutete, dass innerhalb einer Frist von 28 Tagen 50.000 Unterschriften gesammelt werden mussten, damit das Quorum für eine Beratung der Petition im Petitionsausschuss erreicht wurde. Wir hatten dieses Quorum damals knapp verfehlt und waren froh, dass der Petitionsausschuss unsere Petition dennoch behandelt hat.

    Bei dieser Petition wollen wir das Quorum erreichen, ohne dass wir am Ende zittern müssen. Es geht darum deutlich zu machen, dass das Thema der medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland mit der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht befriedigend gelöst ist. Es geht darum deutlich zu machen, dass Patienten, die aus ärztlicher Sicht eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten oder Cannabis erhalten sollten, diese auch erhalten. Dies hatten wir bereits in der Stellungnahme zum gegenwärtigen Gesetz betont.

    Patienten sollen nicht mehr kriminalisiert werden.

    Ärzte sollen nicht mehr gegängelt werden.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 21. April 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    ab heute kann die neue Petition der ACM durch eine Unterschrift unterstützt werden. Wir benötigen wie bei der ersten Petition aus dem Jahr 2014 50.000 Unterschriften, damit sie im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags behandelt wird. Diesmal werden wir zunächst ausschließlich offline Unterschriften auf Unterschriftenlisten sammeln. Diese können von der Petitionswebseite heruntergeladen werden. Die neue Petition wird nicht nur vom ehemaligen Präsidenten der Ärztekammer Berlin, Dr. Ellis Huber, sondern auch vom amtierenden Präsidenten, Dr. Günther Jonitz, unterstützt.

    Wir wollen erreichen, dass Ärztinnen und Ärzte darüber entscheiden sollen, ob jemand eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten erhält, und zwar ohne, dass sie erst abwägen müssen, ob Sie das Risiko eines Regresses (einer Strafzahlung) eingehen und sich den bürokratischen Aufwand, der mit einer Therapie nach dem neuen Gesetz verbunden ist, zumuten wollen. Dazu ist es notwendig, dass Patientinnen und Patienten mit einer ärztlichen Bescheinigung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen.

    Übrigens: Zur Überprüfung, ob ich weiterhin meine Approbation behalten darf, hat die Bezirksregierung Arnsberg mir mitgeteilt, dass „nach eingehender Prüfung des Sachverhalts (...) approbationsrechtliche Maßnahmen nicht notwendig sind“. Damit sei die Angelegenheit erledigt. Ob die Staatsanwaltschaft Arnsberg ein Strafverfahren eröffnet, weiß ich noch nicht.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 7. April 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    wenn ich einen neuen Patienten auf eine Behandlung mit oralen Cannabisblüten einstelle, beginne ich im Allgemeinen mit einer Tagesdosis von 30 mg, die langsam gesteigert wird. Die meisten Patienten benötigen schließlich 100-200 mg Cannabisblüten, entsprechend 3-6 g pro Monat. Einige benötigen weniger (50 mg), andere auch mehr, 300-500 mg.

    Die Behandlung mit Cannabisblüten ist daher im Allgemeinen eine preiswerte Behandlung, auch im Vergleich mit anderen Medikamenten, beispielsweise Opiaten der WHO-Stufe III. Dennoch setzt sich bei vielen Betroffenen (Ärzten, Krankenversicherungen, MDK) der Gedanke fest, dass eine Therapie mit Cannabisblüten im Vergleich zu einer Therapie mit Dronabinol oder Sativex teuer und unwirtschaftlich sei.

    Man kann das durchaus historisch nachvollziehen. Viele ehemalige Erlaubnisinhaber der Jahre 2007-2016 hatten einen Tagesbedarf von 1-4 g. Meistens hatten diese schon viele Jahre illegal Cannabis verwendet, um ihre Leiden zu lindern, und im Laufe der Jahre eine Toleranz gegen diese Präparate wechselnder Herkunft entwickelt. Entsprechend wurde die Verschreibungshöchstmenge für Cannabisblüten vom Gesetzgeber pragmatisch auf 100 g pro Monat festgesetzt. 100 g Cannabisblüten sind natürlich teurer als 500 mg Dronabinol, die Verschreibungshöchstmenge für die isolierte Substanz, enthalten aber auch vielmehr Dronabinol. Dronabinol ist ein anderer Name für das in der Hanfpflanze vorkommende natürliche THC. Ein Gramm Cannabisblüten enthält je nach Sorte etwa 60-240 mg Dronabinol. Nun wird so getan, als wären diese Verschreibungshöchstmengen in ihrer Wirkung äquivalent.

    Einer meiner Patienten berichtete mir, seine Ärztin wolle keine Cannabisblüten verordnen, weil dies nach ihrer Kenntnis mit monatlichen Kosten von 1000-1400 € verbunden sei. Ich habe ihm geraten, ihr durch einen Kostenvoranschlag aus der Apotheke zu zeigen, dass die Behandlungskosten bei der von ihm benötigten Dosis unter 300 € liegen.

    Abschließend möchte ich ein persönliches Dankeschön an Unterstützer meiner neuen, sehr wirksamen Therapie mit einer filmischen Zwischenbilanz aussprechen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 24. März 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin bereitet eine Petition zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung mit Cannabis vor. Der Vorstand hat nun den folgenden Text der Petition beschlossen:

    „Der Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.“

    Wie bei der erfolgreichen Petition im Jahr 2014 werde ich die Petition einreichen und hoffe auf zahlreiche Unterstützung, um auch diese zweite Petition zum Erfolg führen zu können.

    Es war der ACM seit ihrer Gründung im April 1997 immer wichtig, niemanden zurückzulassen, niemanden, der Dronabinol benötigt, niemanden, der Sativex benötigt, niemanden, der Cannabisblüten benötigt, und niemanden, der weiterhin keine legale Möglichkeit zur Behandlung mit Cannabis-Medikamenten findet. Wir müssen heute feststellen, dass auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes viele Patienten aus dem System herausfallen und weiterhin auf illegale Quellen angewiesen sind.

    So heißt es zwar in der Begründung der Petition: „Der Petent und die Unterzeichner würdigen die Verbesserungen der vergangenen zwei Jahrzehnte, die durch die Verschreibungsfähigkeit von Dronabinol seit 1998, die Möglichkeit von Ausnahmeerlaubnissen für die Verwendung von Cannabisblüten seit 2007, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex® im Jahr 2011 und Canemes® im Jahr 2017 geschaffen wurden, und insbesondere die Gesetzesänderungen vom 19. Januar 2017, die am 10. März 2017 in Kraft traten, ausdrücklich. Viele Patienten erhalten seither eine Therapie mit Dronabinol, Sativex®, Canemes®, Cannabisextrakten und Cannabisblüten, und die Kosten der Behandlung werden von der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.“

    Kritisch heißt es aber auch in der Begründung, die wir in der kommenden Ausgabe der ACM-Mitteilungen vollständig vorstellen wollen: „Viele Patientinnen und Patienten sind jedoch nach der gegenwärtigen Rechtslage trotz ärztlicher Befürwortung einer Therapie mit Cannabis weiterhin von einer entsprechenden Behandlung ausgeschlossen. Es gibt allerdings heute keinen überzeugenden Grund mehr, Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage einer ärztlichen Empfehlung benötigen, zu kriminalisieren. Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.“

    Durch eine Kleine Anfrage des neuen drogenpolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke gibt die Bundesregierung erstmals Auskunft über die Entwicklungen im ersten Jahr der Gesetzesänderung. Dieses Dokument bestätigt, dass bereits viel erreicht wurde, aber noch viel zu tun ist.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 10. März 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    heute feiern wir den 1. Geburtstag des Cannabis als Medizin-Gesetzes, das am 19. Januar 2017 einstimmig in freudiger und gelöster Stimmung im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

    Das vergangene Jahr zeigt den großen Bedarf an cannabisbasierten Medikamenten und Cannabis in der Medizin. Mittlerweile haben wir auch erfahren, mit welchen Schwierigkeiten Patienten und Ärzte häufig zu kämpfen haben, wenn sie eine entsprechende Therapie anstreben oder durchführen wollen.

    Ein zentraler Geburtsfehler des Gesetzes ist die Tatsache, dass die Entscheidung über eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten zwar formal beim Arzt liegt, in der Realität jedoch andere Einflüsse eine große Rolle spielen. So lehnen die Krankenkassen nicht nur, wie es im Gesetz steht „in Ausnahmefällen“ eine solche Therapie ab, sondern in etwa 40 % der Fälle. Zudem sind Ärzte mit Strafzahlungen (Regressen) bedroht, wenn ihnen mangelnde Wirtschaftlichkeit bei der Verschreibung solcher Präparate vorgeworfen werden kann. Dies führt in der Praxis zu einer großen Zurückhaltung in der Ärzteschaft.

    Der Vorstand der ACM hat daher beschlossen, eine neue Petition zu starten, die für die Zukunft sicherstellen soll, dass die Entscheidung über die Therapienotwendigkeit mit Cannabis-Medikamenten auch in der Realität in die Hand eine Ärztin oder eines Arztes gelegt wird, ohne dass diese Angst vor finanziellen Nachteilen oder einer übermäßigen Bürokratie haben müssen. Mehr dazu in den nächsten ACM-Mitteilungen.

    Übrigens: Die Preise für Cannabisblüten in niederländischen Apotheken konnten gesenkt werden, da die Produktion aufgrund der Exporte nach Deutschland erheblich erhöht werden konnte (Medicinale wiet wordt goedkoper door inkomsten uit export naar Duitsland).

    Auch die St. Rochus Apotheke in Steinheim bietet nach der Walburga Apotheke in Werl und der Hachtor Apotheke in Rüthen eine Übersicht der verfügbaren Cannabisblüten.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 25. Februar 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 22. Februar wurden im Deutschen Bundestag Anträge von FDP, Bündnis 90/die GRÜNEN sowie der Linksfraktion zum Thema Cannabis behandelt, die sich auf den Freizeitkonsum bezogen. Einige Redner gingen jedoch auch auf das gegenwärtige Gesetz zu Cannabis als Medizin ein und wiesen auf Unzulänglichkeiten der dadurch geschaffenen Situation für Patienten und Ärzte hin. Wir können auf Nachbesserungen hoffen und sollten nicht dabei nachlassen, Bundestagsabgeordnete auf konkrete Schwierigkeiten hinzuweisen.

    Nach einer Umfrage befürworten 53 % aller Ärzte eine generelle Legalisierung von Cannabis. Allerdings ist diese Umfrage nicht repräsentativ. Der reale Anteil wird kleiner sein. Man kann aber davon ausgehen, dass die meisten Ärzte zumindest eine therapeutische Anwendung von Cannabis bzw. cannabisbasierten Medikamenten befürworten.

    Wenn es dennoch gegenwärtig für Patienten so schwierig ist, einen Arzt zu finden, so liegt dies vermutlich nicht an der grundsätzlichen Ablehnung einer solchen Therapie, sondern an der mit der gegenwärtigen Gesetzeslage verbundenen Bürokratie und möglichen Strafzahlungen (Regresse) beim Einsatz solcher Präparate. Daran können wir in den kommenden Monaten weiter arbeiten.

    Am 15. Februar 2018 hat sich die Bezirksregierung Arnsberg postalisch bei mir gemeldet, mit der Fragestellung, ob ich angesichts meiner Erkrankung noch die gesundheitliche Eignung besitze, weiterhin als Arzt tätig sein zu dürfen. Zudem sei ein Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig. Konkret heißt es in dem Schreiben:

    „Sehr geehrter Herr Dr. Grotenhermen,

    gem. § 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe ist die Bezirksregierung die zuständige Behörde für die Durchführung u.a. der Bundesärzteordnung (BÄO). Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO kann das Ruhen der Approbation angeordnet werden, wenn nachträglich die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes weggefallen ist.

    Im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Arnsberg wurde ich auf Sie aufmerksam. So habe ich in dem im Internet veröffentlichten Infoblatt für ihre Patienten gelesen, dass Sie aufgrund ihrer eigenen schweren Erkrankung keine Kassenzulassung besitzen. Nach diesem Hinweis bin ich als zuständige Approbationsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes noch gegeben ist. Auf den ebenfalls im Internet zu finden Bildern ist zu sehen, dass Sie offensichtlich nur noch im Liegen arbeiten können.

    Für mich stellt sich nun die Frage, ob und wie Sie z.B. Untersuchungen oder im Notfall Reanimationen durchführen können.

    Zur Aufklärung des Sachverhaltes bitte ich Sie daher um Ihre Stellungnahme.“

    Angesichts der Tatsache, dass es viele behinderte Ärzte gibt, darunter auch solche mit Querschnittslähmung, die keine Reanimation (Wiederbelebung) durchführen können, und die zunehmende Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Politik gegenüber der Diskriminierung von Behinderten bin ich auf die weitere Entwicklung gespannt. Natürlich werde ich die Leser der ACM-Mitteilungen auch auf die Hintergründe des neuen Ermittlungsverfahrens gegen mich, dessen Gründe mir bisher nicht bekannt sind, auf dem Laufenden halten.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 10. Februar 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Regierung enthält das Wort Cannabis nicht. Das Bundesgesundheitsministerium bleibt in der Hand der CDU. Möglicherweise bleibt daher Frau Marlene Mortler (CSU) auch Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

    Wir hoffen, dass sie sich weiterhin engagiert dafür einsetzt, dass cannabisbasierte Medikamente schwerkranken Menschen in dem notwendigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. In einem Schreiben an die Sprecher des SCM weist sie darauf hin, dass sie die Entwicklung weiterhin aufmerksam verfolge, damit das Gesetz seinen Anspruch auch erfüllt.

    Es ist daher wichtig, dass Frau Mortler nicht nur regelmäßig Informationen von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen, sondern auch von Patienten und deren Umfeld erhält. Im Zusammenhang mit einer möglichen und notwendigen Weiterentwicklung des Gesetzes wird es sicherlich Sinn machen, zu gegebener Zeit auch auf eine Anregung aus der SPD-Fraktion für eine neue Petition zum Thema Cannabis als Medizin zurückzukommen.

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 27. Januar 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    Zurzeit laufen die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU zur Bildung einer neuen Regierung. Vertreter beider Fraktionen hatten bereits im Jahr 2017 Nachbesserungen des Cannabis als Medizin-Gesetzes versprochen. Dies gilt unter anderem für die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder auch für die gestiegenen Preise von Cannabisblüten.

    Eine Umfrage des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) zeigt, dass die meisten früheren Erlaubnisinhaber zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke nach § 3 Abs. 2 BtMG bisher noch kein Cannabis mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse verschrieben bekommen.

    Der aktuelle Stand der Umfrage mit 4 alternativen Antwortmöglichkeiten nach der Teilnahme von insgesamt 581 ehemaligen Erlebnisinhabern (von damals etwas über 1000) bietet folgendes Bild:

    - Ich finde keinen Arzt, der bereit ist zu verschreiben (51%, 298 Stimmen)

    - Mein Arzt ist bereit mir Cannabis zu verschreiben, aber die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht (25%, 144 Stimmen)

    - Jetzt bekomme ich Cannabis auf Rezept und die Krankenkasse zahlt (21%, 123 Stimmen)

    - Ich habe eine Kostenzusage der Krankenkasse, finde aber keinen Arzt, der es mir verschreibt (3%, 16 Stimmen)

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    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 13. Januar 2018

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    vor 5 bis 10 Jahren lauteten einfallslose Überschriften zum Thema Cannabis noch „Cannabis: Teufelsdroge oder Wundermittel“. Es war der Versuch, mediale Aufmerksamkeit durch einen reißerischen Slogan zu erzielen, zu einer Zeit, in der niemand, der halbwegs ernst zu nehmen war, mehr wirklich in diesen extremen Alternativen dachte.

    Wir machen Fortschritte: heute lauten entsprechende Überschriften und Aussagen „Cannabis ist kein Allheilmittel“, in einer Zeit, in der das niemand, der halbwegs ernst zu nehmen ist, behauptet. Alle Ärzte, die sich in diesem Gebiet auskennen, wissen, dass Cannabis zwar ein sehr breites Einsatzgebiet besitzt, aber sehr häufig nicht oder kaum wirkt. Es ist jedoch erfreulich, wenn Teufelsdroge und Wundermittel aus dem Sprachgebrauch weitgehend verschwunden sind.

    Wir dürfen davon ausgehen, dass mit einer zunehmenden Normalisierung der Therapie mit Cannabis-Medikamenten und einem realistischen Blick auf die Thematik in den kommenden Jahren die Verwechslung von breitem Einsatzgebiet und Allheilmittel ebenfalls ihre Auflösung finden wird.

    Die Zahl der zumindest theoretisch verfügbaren Sorten an Cannabisblüten nimmt weiter zu. Eine gute Übersicht dazu bietet das Forum der ACM. Wir dürfen hoffen, dass die Lieferengpässe im Jahr 2018 mit einer besseren Einschätzung des Bedarfs abnehmen werden.

    Der Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN) hat sich in der Oktober-

    und November-Ausgabe ihrer Zeitschrift Neurotransmitter ausführlich mit dem Thema Cannabis als Medizin befasst.

    Es gibt in diesem Jahr auch vermehrt Fortbildungen der Ärzteschaft zum Thema. So wird Prof. Dr. med. Winfried Häuser bei einer Fortbildungsveranstaltung der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft am 27. Januar 2018 in Stuttgart über den „Stellenwert von cannabisbasierten Arzneimitteln und Medizinalhanf in der Inneren Medizin und Schmerztherapie“ referieren.

    Der MDK Bayern führt in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Bayern am 7. März 2018 eine Veranstaltung unter dem Titel „Cannabis quo vadis?“ (auf deutsch: Cannabis wohin gehst du?) durch.

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    Franjo Grotenhermen

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