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IACM-Informationen vom 29. März 2003

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IACM — Zweites Call for Papers – 2. Konferenz der IACM zu Cannabinoiden in der Medizin

Die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin lädt in Kooperation mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Klinik für Anästhesiologie der Universität Köln vom 11.-13. September 2003 in Köln zu einem Kongress über Cannabis und Cannabinoide in der Medizin ein.

Unter der Referenten werden Donald Abrams, Rudolf Brenneisen, Franjo Grotenhermen Ester Fride, Raphael Mechoulam, Rik Musty, William Notcutt, Ethan Russo, Willem Scholten, Jens Wagner und viele andere sein.

Bitte schicken Sie Ihren Abstrakt an info@cannabis-med.org.

Weitere Informationen finden Sie unten http://www.Cologne2003.org.

Teilnehmer, deren Abstrakt akzeptiert wurde, haben während des Kongresses freie Unterkunft in einem Vier-Sterne-Hotel in der Nähe des Veranstaltungsortes.

Wir wollen Wissenschaftler, Kliniker und niedergelassene Ärzte zusammenbringen, damit diese ihre Erkenntnisse und Erfahrungen austauschen können. Wir möchten auch medizinische Verwender von Cannabis einladen, um ihre Erfahrungen in den Workshops zu Neurologie und Schmerzen mitzuteilen. Bitte nehmen Sie dazu unter info@cannabis-med.org Kontakt mit uns auf.

Belgien — Legalisierung von Cannabis für den Eigenbedarf

Am 27 März haben die Gesetzgeber dafür gestimmt, dass der Besitz kleiner Cannabismengen für Erwachsene legal wird, wenn auch der Verkauf der Droge illegal bleibt. Eine Abstimmung mit 30 zu 19 Stimmen im Senat folgte einer ähnlichen Annahme im Abgeordnetenhaus im Februar.

Das neue Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 5 Gramm Cannabis für den persönlichen Besitz, so lange sie es nicht in der Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen rauchen oder den öffentlichen Frieden stören.

Im Januar 2001 hatte die belgische Regierung bereits ein königliches Dekret erlassen, das Staatsanwälte anwies, Menschen nicht wegen einfachen Besitzes von Cannabis zu verfolgen. Allerdings enthielt das Dekret keinen Hinweis, bei welchen Mengen Cannabis als Eigenbedarf angesehen wird.

(Quelle: Associated Press vom 28. März 2003)

Holland — Ärzte dürfen Cannabis verschreiben

Gemäß einem Gesetz, das am 17. März in Kraft, trat dürfen Apotheken Cannabis abgeben, und Patienten können die Kosten durch ihre Versicherung ersetzt bekommen. "Der Gesundheitsminister hat gesagt, schaut, Ärzte verschreiben ihren Patienten sowieso Marihuana, und es gibt viele medizinische Konsumenten, daher können wir es genauso gut regulieren," erklärte Bas Kuik, ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Die Regierung wird einigen offiziellen Anbauern später im Jahr eine Lizenz erteilen. In der Zwischenzeit müssen Apotheken selbst entscheiden, wo sie den Cannabis herbekommen, sagte Kuik. Viele Apotheken verwenden Marihuana, das von Maripharm verteilt wird. Die Apotheker überlassen es den Patienten, ob sie das Kraut rauchen oder davon Tee machen wollen, aber Kuik erklärte, dass rauchfreie "Inhalatoren" entwickelt werden sollen.

Die neuen Gesetze und Regelungen sind online verfügbar auf der IACM-Webseite unter:

www.cannabis-med.org/dutch/regulations.htm

(Quellen: Associated Press vom 17. März 2003, Willem Scholten, Holländisches Ministerium für Gesundheit, Fürsorge und Sport)

USA — Reduzierung der Strafen für medizinische Cannabiskonsumenten wird in Maryland erwartet

Der staatliche Senat von Maryland hat am 26. März eine Gesetzesvorlage angenommen, nach der für Schwerkranke, die Cannabis medizinisch nutzen, die Strafen erheblich reduziert würden. Das Abgeordnetenhaus hatte zuvor bereits eine ähnliche Vorlage angenommen. Gouverneur Robert Ehrlich muss das Gesetz noch unterzeichen.

Unterstützer des Gesetzes glauben, dass eine ausgezeichnete Chance bestehe, dass Ehrlich das Gesetz unterzeichnen werde. Als Ehrlich im Kongress diente, unterstütze er die medizinische Verwendung von Marihuana, und sagt weiterhin, dass er das Konzept unterstütze, auch wenn er bisher keine Position hinsichtlich der konkreten Gesetzesvorlage bezogen habe.

Die Gesetzesvorlage sieht für Angeklagte, die einen Richter überzeugen können, dass sie Marihuana aus medizinischen Gründen rauchen müssen, eine maximale Geldstrafe von 100 US Dollar und kein Gefängnis vor. Nach dem gegenwärtigen Gesetz kann der einfache Besitz oder Konsum von Cannabis Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 1.000 Dollar bedeuten.

(Quellen: Associated Press vom 17. and 26. März 2003, Washington Times vom 27. März 2003)

Kurzmeldungen

Großbritannien — Medizinisches Cannabis innerhalb dieses Jahres

Verschreibbare Medikamente auf Cannabisbasis werden noch in diesem Jahr in Apotheken erhältlich sein. Dies erklärte Minister Bob Ainsworth am 21. März. GW Pharmaceuticals, das eine Erlaubnis des Innenministeriums zur Durchführung klinischer Studien mit Cannabis besitzt, habe bei der medizinischen Kontrollagentur einen "extrem positiven" Bericht abgegeben. "Wir könnten in der Situation sein, dass wir vor Ablauf des Jahres ein Medikament auf Cannabisbasis verfügbar machen können," berichtete Herr Ainsworth den Parlamentsabgeordneten. (Quelle: The Guardian vom 22. März 2003)

Wissenschaft — Heroinabhängigkeit und Methadonbehandlung

Viele Heroinabhängige sagen, dass Cannabiskonsum ihnen helfe, Rückfälle zu vermeiden. In zwei Studien wurden die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Behandlung der Opiatabhängigkeit untersucht. In einer Studie sagte der Cannabiskonsum bei Heroin-abstinenten Patienten nicht den Rückfall in den Heroinkonsum oder Störungen des psychosozialen Funktionierens voraus. In einer anderen Studie waren die Ergebnisse einer Methadonbehandlung durch Cannabiskonsum im Wesentlichen unbeeinflusst. (Quellen: Epstein DH, Preston KL. Addiction 2003 Mar;98(3):269-79; Seivewright N. Addiction 2003 Mar;98(3):251-2)

Wissenschaft — Kognitive Leistungsfähigkeit bei frühen Konsumenten

Cannabiskonsumenten, die mit ihrem Konsum vor dem 17. Lebensjahr beginnen, zeigten eine schlechtere kognitive Leistungsfähigkeit, vor allem des verbalen Intelligenzquotienten (VIQ), verglichen mit Konsumenten, die später begannen, und Nicht-Konsumenten. Mögliche Gründe für diese Unterschiede sind (1) angeborene Unterschiede der kognitiven Fähigkeiten zwischen den Gruppen vor dem ersten Cannabiskonsum, (2) ein nervenschädigender Effekt des Cannabiskonsums auf das sich entwickelnde Gehirn oder (3) schlechteres Erlernen konventioneller kognitiver Fähigkeiten durch junge Cannabiskonsumenten, die Schule und Studium scheuen. (Quelle: Pope HG, et al. Drug Alcohol Depend 2003 Apr 1;69(3):303-10)

Wissenschaft — Schwangerschaft

Eine neue Studie mit Ratten legt nahe, dass die vorgeburtliche Exposition mit Marihuana das Verhalten und Gedächtnis der Nachkommen beeinflusst. Das kündigten italienische Wissenschaftler am 24. März an. Die Befunde werden in den Proceedings of the National Academy of Sciences veröffentlicht. Vincenzo Cuomo und Kollegen injízierten schwangeren Ratten ein synthetisches Cannabinoid. Bei den Ratten, die von exponierten Müttern geboren worden waren, stellten die Forscher Gedächtnis- und Verhaltensprobleme fest. (Quelle: Reuters Health vom 24. März 2003)

Wissenschaft — Alkoholabhängigkeit und der Cannabinoidrezeptor

Forscher der Universität Bonn, Deutschland, haben im Tierversuch gezeigt, dass der CB1-Rezeptor eine kritische Rolle bei der Alkoholabhängigkeit spielt. Genetisch veränderte Mäuse ohne den CB1-Rezeptor zeigten keine Alkholentzugssymptome. Die Autoren vermuten, dass CB1-Rezeptor-Antagonisten bei der Alkoholabhängigkeit verwendet werden könnten. (Quelle: Racz I, et al. J Neurosci 2003 Mar 15;23(6):2453-8)