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ACM-Mitteilungen vom 26. September 2009

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Hausdurchsuchung und Blutprobe in der Regel nur mit richterlichem Beschluss

Wie die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf die Deutsche Presseagentur am 18. August meldete, dürfen eine Hausdurchsuchung und die Entnahme einer Blutprobe in der Regel nur mit Zustimmung eines Richters durchgeführt werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat damit eine in Nordrhein-Westfalen übliche Praxis kritisiert. In der Meldung heißt es:

"Eine Blutprobe oder Hausdurchsuchung darf die Polizei in der Regel nur mit Zustimmung eines Richters beschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Dabei geht es um Alkoholkontrollen oder Razzien, die in Nordrhein-Westfalen in der Nacht offensichtlich häufig ohne Richterbeschluss - auch gegen den Willen des Verdächtigen - angeordnet worden sind.

Das OLG schloss am Dienstag in einem Muster-Urteil Beweise gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler aus einem Strafverfahren aus. Im Rucksack des Mannes aus Minden hatte die Polizei vor zwei Jahren bei einer Kontrolle Marihuana gefunden. Daraufhin hatten die Ermittler noch in derselben Nacht eine Hausdurchsuchung durchgeführt und weitere Rauschmittel entdeckt. Eine richterliche Unterschrift hatten sie nicht eingeholt.

Zugleich wurde eine OLG-Entscheidung veröffentlicht, wonach bei Alkoholsündern im Straßenverkehr ohne richterlichen Beschluss keine Blutprobe angeordnet werden darf. In Nordrhein-Westfalen gibt es bislang keine flächendeckende Nachtbereitschaft von Richtern. Das Justizministerium kündigte Konsequenzen aus dem Urteil an und arbeitet offensichtlich nun an einer Lösung für eine Bereitschaft. Nur bei "Gefahr im Verzug" sei es möglich, den sogenannten richterlichen Vorbehalt zu übergehen, entschied der III. Strafsenat. Diese sei in beiden Revisionsfällen nicht gegeben.(...)"

(Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18. August 2009)

Fernsehbeitrag zur medizinischen Verwendung von Cannabis:

Das bayerische Fernsehen berichtete in einem sehenswerten filmischen Porträt über einen Querschnittsgelähmten, der außer Cannabis keine Schmerzmittel verträgt. Der Beitrag findet sich unter folgendem Link:

Bayerisches Fernsehen vom 13. August 2009