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ACM-Mitteilungen vom 4. Juli 2009

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Sozialgericht Köln will zu Gunsten eines Schmerzpatienten urteilen, wenn keine andere Therapie als Dronabinol ausreichend wirksam ist

Der Kerpener Stefan Thielen versucht, vor dem Sozialgericht Köln von seiner Krankenkasse zu erstreiten, dass ihm Dronabinol bezahlt wird. Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, muss ihm die DAK möglicherweise doch das Cannabinoid bezahlen. So ist zumindest das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Gericht zu werten. Entscheidend für Richter Rainer Plum scheint die Frage zu sein, ob es zu Dronabinol noch Alternativen, also andere denkbare Schmerztherapien gibt. Dazu soll jetzt ein Gutachter eingeschaltet werden. Der Betroffene leidet an einer seltenen Krankheit, der Friedreich'schen Ataxie mit Lähmungsskoliose, die mit starken Schmerzen einhergeht.

Da alle üblichen Schmerztherapien versagten, nimmt Stephan Thielen in Absprache mit seinen Ärzten Dronabinol ein. Im Fall von Stephan Thielen lehnt die DAK die Kostenübernahme ab. Seine Familie muss so rund 500 Euro im Monat für die Arznei aufbringen. Auch ein neues Gutachten änderte daran bislang nichts: Darin bescheinigt eine Neurologin, dass die von Stephan Thielen "angegebene Linderung seiner neuropathischen Schmerzen durch Dronabinol aus neuropsychiatrischer Sicht glaubwürdig" ist. Zudem sei die Krankheit lebensbedrohlich und führe zumeist zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr zum Tod.

Thielens Anwalt Gerhard Hilburg geht von einer "notstandsähnlichen Situation" aus, weshalb die Krankenkasse auch nicht zugelassene Medikamente bezahlen müsse. Die DAK sieht diese "notstandsähnliche Situation" nicht gegeben, wie sie ans Gericht schrieb.

Mehr unter:

www.ksta.de

(Quelle: Kölner Stadtanzeiger vom 24. Juni 2009)