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ACM-Mitteilungen vom 19. März 2022

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Liebe Leserin, lieber Leser,

das Verständnis des Richters für einen Patienten, der Cannabis aus medizinischen Gründen illegal verwendet, ist eine nette Geste, weniger schön ist es, dass er ihn dann angesichts der aktuellen Rechtslage dennoch verurteilen musste, wie unser heutiges Beispiel aus der Mainpost zeigt. Besser wäre es gewesen, wenn der Betroffene erst gar nicht angeklagt worden wäre, und es dazu eine entsprechende Rechtsgrundlage gäbe.

Es bräuchte nur eine simple Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Im § 31a des Betäubungsmittelgesetzes soll von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn „die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre“. Daher werden Strahlverfahren beim Besitz einer geringen Menge üblicherweise eingestellt. Vor 20 Jahren hat die ACM bereits vorgeschlagen, einen § 31b ins Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, nachdem von der Strafverfolgung auch abgesehen werden soll, wenn nach einer ärztlichen Bescheinigung eine Cannabistherapie erforderlich ist. Wo sollte da die Schuld liegen, die strafrechtlich verfolgt werden muss?

Natürlich wollen die meisten Patienten am liebsten standardisierte und gute Produkte aus der Apotheke nutzen. Diese Möglichkeiten müssen daher verbessert werden. Wir sehen aber auch, dass die Krankenkassen häufig blockieren, viele Patienten keinen Arzt finden, der es ihnen verschreibt und weniger vermögende Patienten größere Probleme haben. Es ist eben auch ein soziales Problem. Patienten, die schwer krank sind, nicht mehr arbeiten können und kein gutes Einkommen haben, sind auch die, die am häufigsten von Strafverfolgung bedroht sind. Die aktuelle Rechtslage benachteiligt die Schwächsten.

Der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) hatte in einemInterview vor der Wahl einen möglichen Fahrplan zur Legalisierung vorgestellt, an dem er auch nach der Wahl festhält. Es ist klar, dass dieses komplexe Vorhaben Zeit braucht, aber warum sollen in den kommenden zwei Jahren weiterhin Patienten strafverfolgt oder mit Kriminalisierung bedroht werden? „Geht nicht“ ist kein Argument mehr, besonders nachdem wir erlebt haben, was seit der Corona-Pandemie und Putins Krieg gegen die Ukraine alles geht, um unnötiges Leid zu reduzieren.

Nicht verpassen: Noch 2 Wochen bis zur nächsten kostenlosen CME-zertifizierten Online-Fortbildungsveranstaltung der ACM am Samstag, den 2. April. Wie immer haben wir die erfahrensten Experten aus den deutschen Sprachraum als Referent:innen gewinnen können.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Presseschau: 5 Jahre Cannabis als Medizin: Patient:innen und Expert:innen drängen auf Verbesserungen (Pharma Relations)

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) fordern 5 Jahre nach Inkrafttreten des "Cannabis als Medizin-Gesetzes" am 10. März 2017 deutliche Verbesserungen. Denn die Bilanz fällt gemischt aus. Neben den zahlreichen positiven Entwicklungen sind viele vom Gesetzgeber 2017 beabsichtigte Veränderungen nicht eingetreten.

5 Jahre Cannabis als Medizin: Patient:innen und Expert:innen drängen auf Verbesserungen

Bereits im Mai 2021 hatten Vertreter:innen der ACM und andere Experten:innen sowie Mitglieder des Deutschen Bundestags von FDP, SPD, Grüne und Linke deutliche Erleichterungen bei der Behandlung mit Cannabis und Cannabinoiden gefordert. In einem gemeinsamen Positionspapier stellten sie fest: "Nach wie vor haben zahlreiche Patient*innen keinen legalen Zugang zu einer Behandlung mit Cannabis-basierten Medikamenten, selbst wenn hierfür ärztlicherseits eine Indikation gestellt wurde. Mehr noch: diese Patient:innen werden auch heute noch kriminalisiert, wenn sie die einzige, ihnen offen stehende Alternative einerSelbsttherapie mit Straßencannabis wählen."

Auch die Sprecher:innen des SCM stellen anlässlich des Jubiläums fest: "Die Erwartungen an das Gesetz haben sich nur zum Teil erfüllt. Viele Patient:innen finden keinen Kassenarzt, der die Behandlung übernimmt, oder kämpfen oft jahrelang vergeblich für eine Kostenübernahme einer Cannabistherapie. Teure Privatärzte können sich die meisten nicht leisten. Viele bleiben daher unbehandelt oder werden weiterhin in die Illegalität gedrängt."

"Die Forderungen im Positionspapier sind weiterhin aktuell", erklärt der Vorstand der ACM anlässlich des 5. Jahrestages. "Die bekannten Missstände führen dazu, dass in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern die Zahl derjenigen Patient:innen, die einen legalen Zugang zu Cannabis-basierten Medikamenten haben, nach wie vor gering ist. Es besteht eine erhebliche Unterversorgung der Bevölkerung mit dieser oft sehr wirksamen Therapieoption."

Beide Organisationen fordern:

Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden.

Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der behandelnden Ärzt*innen bleibt.

Regressdrohungen gegenüber Ärzt*innen müssen beendet werden.

Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für Ärzt*innen zum Thema Cannabis als Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus fester Bestandteil der Lehre im Medizinstudium werden.

Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen von den Krankenkassen nicht länger pauschal als Ablehnungsgrund für eine Kostenübernahme für eine Cannabis-basierte Therapie gewertet werden.

Patient*innen mit einer ärztlich gestellten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.

Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen Patient*innen im Hinblick auf eine Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie Patient*innen, die andere Medikamente einnehmen.

Die klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente ist von allgemeinem Interesse und muss daher durch den Bund gefördert und finanziert werden.

Das Positionspapier "Cannabis als Medizin: Warum weitere Verbesserungen notwendig und möglich sind" wurde im Mai 2021 veröffentlicht.

Presseschau: Quo vadis cannabinoidbasierte Fertigarzneimittel? Status Quo und Perspektiven (Krautinvest)

Um die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, cannabisbasierte Medikamente zu verschreiben, und von Krankenkassen die Kosten dieser Therapie zu übernehmen, braucht es klinische Forschung. Einige Firmen planen entsprechende Vorhaben.

Quo vadis cannabinoidbasierte Fertigarzneimittel? Status Quo und Perspektiven

Bisher sind in Deutschland drei cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel zugelassen: Sativex, Epidyolex und Canemes. Apotheken können auch Marinol-Kapseln aus den USA importieren. Vertanical, Cannamedical und die Sanity Group kündigten zudem an, an neuen Fertigarzneimitteln zu forschen. In der Gegenwart dominieren aber noch medizinische Cannabisblüten den Markt. Gehört Fertigarzneimittel die Zukunft?

Zur Erinnerung: Sativex erhielt bereits 2011 seine Zulassung. Canemes folgte 2015 und Epidyolex 2019. Medizinische Cannabisblüten sind seit März 2017 auf dem deutschen Markt verfügbar – zuvor erhielten hierzulande nur 1.000 Patient:innen über eine Ausnahmegenehmigung als Selbstzahler legal medizinisches Cannabis.

Hersteller und Produktname Erstzulassung Indikation Inhalt Verabreichungsform

Jazz Pharmaceuticals: Sativex 2011 Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose THC + CBD Oromukosalspray zum Aufsprühen auf die Mundschleimhaut

Jazz Pharmaceuticals: Epidyolex 2019 Kinder mit bestimmten Epilepsieformen (Dravet- u. Lennox-Gastaut-Syndrom) und Krampfanfälle bei tuburöser Sklerose CBD Lösung zum Einnehmen

AOP Orphan Pharmaceuticals AG: Canemes 2015 Erwachsene Krebspatienten mit Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie Nabilon (synthetisches THC) Kapseln zum Einnehmen

Bisher zugelassene Fertigarzneimittel (Quelle: eigene Angaben der Unternehmen)

Laut der Datenexperten von Insight Health stiegen die Verordnungen der drei cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln seit 2017 von 18.000 jährlich auf über 90.000 im letzten Jahr. Der Umsatz mit den verordneten Medikamenten stieg im gleichen Zeitraum von zehn auf rund 38 Millionen Euro pro Jahr.

“Speziell Epidyolex hat zu diesem Umsatzsprung maßgeblich beigetragen”, erläutert Dr. Tobias Haber, Director Speciality Care & Rare Diseases bei Insight Health, das Gesundheitsdaten unabhängig verarbeitet. Den Erfolg der Fertigarzneimittel begründet er unter anderem damit, dass Fertigarzneimittel “de facto etwas leichter im Handling und zudem deutlich omnipräsenter in Apotheken vertreten” seien. So verkaufe etwas mehr als jede zweite Apotheke in Deutschland regelmäßig Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel, anders sei dies bei Cannabisblüten, bei denen es, so Haber, “häufig zu Lieferengpässen oder Retouren aufgrund mangelnder Qualität oder Verunreinigung” komme. Laut Insight Health führt nur jede fünfte Apotheke regelmäßig Cannabisblüten im Sortiment.

Auch Cannabisblüten im Aufschwung

Dennoch stieg auch die Zahl der verordneten Cannabisblüten in den vergangenen Jahren an. Laut Insight Health kauften deutsche Apotheken 2017 noch 456 Kilogramm Cannabis-Blüten, 2020 mit knapp 5,7 Tonnen mehr als zehnmal so viel. Aktuell behaupten sich die Blüten tapfer gegen Fertigarzneimittel und Extrakte.

Angesichts der bestehenden Fertigarzneimittel sowie der ambitionierten und kostenaufwendigen Forschungsvorhaben stellt sich die Frage: Stehen wir an einem Wendepunkt in der cannabinodibasierten Therapie?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass aus natürlichen Arzneimitteln (teil-)synthetisch produzierte Fertigarzneimittel werden. Nicht groß anders war dies bei Opioiden: Einst als Schlafmohnextrakt produziert, entwickeln Unternehmen heutzutage massenweise (teil-)synthetisch Opioid basierte Medikamente. Die Preise für eine monatliche Opioid-Therapie liegen bei 60-270 Euro im Durchschnitt. Das hierzulande natürlich angebaute Produkt Cannabis will die Cannabisagentur für 4,30 Euro je Gramm an Apotheken verkaufen. Hinzu kommt ein entsprechender Rezepturaufschlag, Rezeptgebühren und gegebenenfalls weitere Sachkosten sowie die Mehrwertsteuer, so dass das Gramm in der Abgabe circa zehn Euro kostet. Die enthaltenen Cannabionoide THC und CBD dürfen, anders als beim Fertigarzneimittel, um plus oder minus zehn Prozent schwanken. Logistik, Lagerung und Weiterverarbeitung sind entsprechend aufwendiger als bei verpackten Tabletten.

Während die Therapie mit Sativex laut Techniker Krankenkasse die Kassen jährlich 372 bis 4476 Euro kostet, fallen für ein Standard-Medikament wie Baclofen zwischen 154,72 und 255,46 Euro an. Bei Blüten dürfte sich die Therapie – ausgehend von 20 Euro je Gramm auf durchschnittlich rund 480 Euro monatlich belaufen. Cannabis ist auf den ersten Blick teuerer als etablierte Produkte.

Da ist es nicht verwunderlich, dass mit Vertanical, Tochter-Unternehmen von Clemens Fischer’s Futrue Group, Endosane, Tochter der Sanity Group, und Cannamedical drei Unternehmen öffentlich verkündet haben, neue cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel zu entwickeln. Standardisiert und in hoher Stückzahl produziert, würden die Entwicklungskosten skalieren und die cannabinoid-basierte Therapie deutlich günstiger werden. Dürfte. Denn noch ist das Zukunftsmusik.

Während Vertanical auf ein Schmerzmedikament für chronische Rückenschmerzpatienten setzt und Cannamedical sich an “chronisch kranke Schmerzpatienten” richten will, setzt Endosane auf die Therapie psychiatrischer Erkrankungen, insbesondere die Schizophrenie. Auf Anfrage teilten die Unternehmen mit, jeweils zwischen 15 und 250 Millionen Euro in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die geplante Dauer der erforderlichen Studien variiert zwischen drei bis zehn Jahren. Mit den mit Abstand höchsten Kosten kalkuliert dabei Vertanical. Insgesamt investiert das Münchner Unternehmern nach eigenen Angaben 250 Millionen Euro, unter anderem in die eigene Produktionsanlage in Dänemark, um eine “stabile Qualität zu höchsten EU-Standards bei Anbau und Verarbeitung der Pflanzen zu gewährleisten”. Anders als seine Mitstreiter befindet sich Vertanical nach eigenen Angaben bereits in Phase-III. Die klinische Studie habe das Ziel, “die Daten zur Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit des speziellen Cannabis-Vollextrakts zu erfassen.”

(...)

Warum die Entwicklungskosten so unterschiedlich sind, könnte auch an verschiedenen Möglichkeiten der Arzneimittelzulassung liegen. So ist es beispielsweise möglich, sich auf einen “well established use” bei einem Wirkstoff mit mindestens zehnjähriger Erfahrung zu berufen.

Sollte Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel reguliert werden, ergibt sich zudem die Möglichkeit, den Weg des “Herbal medicinal product” zu beschreiten. Beispielsweise muss man bei traditionellen Arzneimitteln wie Johanniskraut keine Wirkung nachweisen, die Zulassung vereinfacht sich erheblich. Ob das mit Cannabis tatsächlich möglich ist, steht allerdings in den Sternen.

Cannabinoidbasiertes Fertigarzneimittel für Volkskrankheit?

Dafür dürfte bei Erfolg die Nachfrage groß sein. In “Burden 2020”, einer telefonischen Querschnittsstudie des Robert-Koch-Instituts, gaben 15,5 Prozent der Befragten an, unter chronischen Rückenschmerzen zu leiden. Abzuwarten bleibt dabei allerdings, ob die Kassen potenziellen Patient:innen tatsächlich cannabinoidbasierte Fertigarzneimittel erstatten. Sollten die Kosten für die Therapie nicht stark genug sinken, könnte Cannabis weiterhin erst nach ausbleibender Besserung nach einer Standardtherapie wie NSAR, also nicht-steroidale Antirheumatika, und Opioiden in Frage kommen.

Auf Nachfrage, ob sich der Preis an die Tageskosten einer Opioidtherapie von circa vier Euro annähern könnte, hat sich Vertanical mit dem Hinweis auf die noch laufende Studie nicht geäußert.

Sowohl Cannamedical als auch die Sanity Group erklärten gegenüber krautinvest.de, dass noch weitere Fertigarzneimittel in der Pipeline stehen. Vertanical wollte dahingehend keine Auskünfte machen. Dabei bleibt die Sanity Group den psychiatrischen Erkrankungen treu und entwickelt ein Medikament für posttraumatische Belastungsstörung und soziale Angststörung, Cannamedical setzt auf Schmerzpatienten und lässt noch offen, um welche Schmerzen es sich dabei handelt.

Noch stehen allerdings einige Fragezeichen hinter den zukünftigen Fertigarzneimitteln. Beispielsweise scheiterten Arena Pharmaceuticals und GW Pharmaceuticals mit ihren Zulassungen für zwei Fertigarzneimittel jeweils in Phase II. Angestrebt hatten sie Medikamente für die Indikationen Reizdarm (Arena Pharmaceuticals) und Epilepsie (GW Pharmaceuticals). Es bleibt also abzuwarten, ob und wann es weitere cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel mit einer reichen Bandbreite an Indikationen auf den Markt schaffen.

Klinische Studien? “Individuell sehr unterschiedlich verlaufenden Reaktionen von Patienten“

Ein Vorteil für die forschenden Unternehmen: Einmal zugelassene Fertigarzneimittel lassen sich besser monetarisieren. Schließlich können sie sich diese die durch Patente schützen lassen. In Masse produziert, würden die Therapiekosten trotz der aufkommenden Rabattverträge im Vergleich zu Blüten höchst wahrscheinlich nochmals deutlich niedriger liegen.

Andererseits mag die Produktion und Logistik für medizinische Cannabisblüten zwar aufwendiger sein, dafür bleibt abzuwarten, inwiefern zukünftige Fertigarzneimittel analoge Wirkungen erzielen werden. Das Zusammenspiel der weit über 100 verschiedenen Cannabinoide und Terpene wird wohl auf absehbare Zeit wissenschaftlich nicht abschließend aufgeklärt werden. Rege diskutiert wurde in den vergangenen Jahren der Entourage-Effekt.

Rechtsanwalt Peter Homberg bringt noch ein ganz anderes Argument ins Spiel und verweist auf die individuell stark verschiedenen Wirkungen von medizinischem Cannabis: „Für die Zulassung ist die erfolgreiche Durchführung klinischer Studien notwendig, welche durch die individuell sehr unterschiedlich verlaufenden Reaktionen von Patienten erschwert wird. Insbesondere gehört es auch zur natürlichen Beschaffenheit der Cannabispflanze, dass der Wirkstoffgehalt von Pflanze zu Pflanze schwankt. Deshalb ist die Definition entsprechender zu erreichender Endpunkte in klinischen Studien äußerst schwierig.”

Die Quintessenz des Ganzen? Die Vorteile von Fertigarzneimitteln sind offenkundig – genauso wie die vielen Fragezeichen auf dem Weg dorthin. “Der praktische Bedarf ist jedenfalls da, sodass die Zukunft abzuwarten bleibt”, schlussfolgert Homberg.

Presseschau: Neuer Vertrag soll Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabinoiden vereinfachen (Ärzteblatt)

Schmerztherapeuten sollen nach einer entsprechenden Ausbildung cannabisbasierter Medikamente einfacher verordnen können. Das sieht ein Vertrag zwischen der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin und der AOK Rheinland/Hamburg vor.

Neuer Vertrag soll Versorgung von Patienten mit medizinischen Cannabinoiden vereinfachen

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) hat mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Vertrag für eine bessere Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden geschlossen. Vertragsärzte mit der Zusatzausbildung „Spezielle Schmerztherapie“ oder „Palliativmedizin“ können in seinem Rahmen nach einer 20-stündigen Fortbildung mit anschließender Lernerfolgskontrolle die Präparate einfacher verordnen.

Im März 2017 ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten und hat so die Verordnung von Cannabinoiden auch für Patienten mit chronischen Schmerzen ermöglicht. Allerdings sind die Hürden für den Einsatz der Präparate hoch: Ärzte müssen die Verordnung bei der Krankenkasse der Patienten genehmigen lassen, das Genehmigungsverfahren braucht Zeit.

Der neue Vertrag zur besonderen Versorgung nach Paragraph 140 des fünften Sozialgesetzbuches sieht vor, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim behandelnden Arzt in Absprache mit seinen Patienten liegt. Der bürokratische Aufwand wird so reduziert und die Wartezeit der Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt.

„Arzneimittel auf Basis von Cannabis nehmen in der schmerz- und palliativ- medizinischen Versorgung von schwerkranken Patienten zunehmend einen wichtigen Platz ein“, sagte der DGS-Präsident Johannes Horlemann. Der neue Vertrag sei ein wichtiger Schritt, „um schwerstkranke Menschen effizienter, kompetenter und zügiger zu versorgen“, so Horlemann.

„Durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse stellen wir sicher, dass Betroffene eine qualitätsgesicherte und kompetente ärztliche Begleitung sowie eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Versorgung erhalten. Patientinnen und Patienten erhalten so einen schnelleren Zugang zu der Medikation, die sie benötigen“, ergänzte Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg.

Das 20-stündige Curriculum „Schmerzkompetenz Cannabis“ zur Qualifikation der Vertragsärzte für die Therapie mit Cannabinoiden wurde von der DGS entwickelt. Inhalte sind Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide, suchtmedizinische Aspekte, Nebenwirkungen und Kontraindikationen.

Presseschau: Schmerzmediziner Dr. Johannes Horlemann: “Die Hälfte der Patienten bleibt auf der Strecke” (Krautinvest)

Selbst in der Schmerztherapie bekommen gut die Hälfte der Betroffenen keine Kostenübernahme. Bei anderen Erkrankungen sind es noch deutlich mehr. Das spiegeln die Ablehnungsquoten der Krankenkassen nicht wieder, weil viele Mediziner erst gar keine Kostenübernahme versuchen.

Schmerzmediziner Dr. Johannes Horlemann: “Die Hälfte der Patienten bleibt auf der Strecke”

Zum fünften Jahrestag des Gesetzes “Cannabis als Medizin” fordern der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) in einer gemeinsamen Erklärung in einer gemeinsamen Erklärung Anpassungen an den Vorgaben für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Patient:innen medizinisches Cannabis verordnen. Die zentralen Forderungen lauten, dass das Kriterium der “Austherapiertheit” entfällt; dass Regressrisiken reduziert werden; dass die hohe Ablehnungsquote von circa 40 Prozent bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sinkt; dass ein freiwilliges Genehmigungsverfahren den Genehmigungsvorbehalt ersetzt; dass nicht-berauschende Cannabinoide wie CBD sicher reguliert werden und Grenzwerte definiert werden, ab denen cannabinoidhalte Produkte als Heil- oder Arzneimittel gelten; dass die Qualitätsanforderungen in allen 16 Bundesländern vereinheitlicht werden; dass ein reduzierter Prüfaufwand Apotheken entlastet und dass Fördergelder zur Erforschung von medizinischem Cannabis bereit stehen. Mit vielen dieser Forderung dürften die beiden Verbände bei Schmerzmediziner:innen auf offene Ohren stoßen.

Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), fordert zum Jahrestag im Dialog mit krautinvest.de, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig eigenständig therapeutisches Cannabis verordnen können.

krautinvest.de: Am 10. März 2017 trat das Gesetz Cannabis als Medizin in Kraft. Fünf Jahre später geht man deutschlandweit von rund 150.000 Patient:innen aus. Analog zu Kanada war einst von potenziell 800.000 Patient:innen die Rede. Waren die Erwartungen zu groß oder schöpfen Ärzt:innen das Potenzial von medizinischem Cannabis noch immer nicht aus?

Dr. Johannes Horlemann: Wahrscheinlich waren 2017 die Zahlen für potentielle Patienten überschätzt, aber: Das Potential von medizinischem Cannabis wird immer noch nicht ausgeschöpft.

“Akzeptanz wird über den Schulterschluss mit einer Fachgesellschaft erhöht“

krautinvest.de: Es wird geschätzt, dass die Hälfte der Patienten immer noch auf der Strecke bleibt. Was ist das größere Problem: Zu hohe Preise für medizinisches Cannabis oder der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen?

Dr. Johannes Horlemann: Das größere Problem ist eindeutig der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen und die bürokratischen Hürden.

krautinvest.de: Wenn Sie einen Wunsch frei hätten: Was sollten hiesige Industrieverteter machen, um für mehr Akzeptanz von medizinischem Cannabis zu sorgen?

Dr. Johannes Horlemann: Die Industrievertreter sollten mehr mit der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, der Versorgergesellschaft, zusammen arbeiten. Akzeptanz wird über den Schulterschluss mit einer Fachgesellschaft erhöht, dies in Abgrenzung zum Cannabis als Freizeitkonsum.

krautinvest.de: Mit Burkhard Blienert hat die Bundesregierung einen Drogenbeauftragten berufen, der noch vor einem Jahr den Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen als Flaschenhals und Erschwernis kritisiert hat. Blienert verwies auch darauf, dass der der Therapiehoheit der Ärzte zu wenig Beachtung geschenkt werde. Wie sehr steigert diese Personalentscheidung die Chance, dass Ärzt:innen zukünftig eigenständig über die Therapie mit medizinischem Cannabis entscheiden dürfen?

Dr. Johannes Horlemann: Ich fürchte, dass Herr Blienert die Chancen, dass Ärzte zukünftig eigenständig therapeutisches Cannabis verordnen können, nicht entscheidend erhöhen kann.

krautinvest.de: Ungeachtet dessen: Ergibt es überhaupt Sinn, Cannabis angesichts der Absicht der Bundesregierung, es als Genussmittel zu legalisieren, medizinisch weiterhin als streng reguliertes Betäubungsmittel zu regulieren?

Dr. Johannes Horlemann: Es ist im Interesse der Patienten und der Fachgesellschaft, eine klare Abgrenzung von Cannabis als Genussmittel zum medizinischen Cannabis darzustellen. Als Genussmittel sprechen wir vorrangig von der Blütentherapie. Die medizinische Anwendung braucht eine begründete Differenzialtherapie. Dies in der Öffentlichkeit abzugrenzen, ist wichtig.

Presseschau: Patient Plenert an die Industrie: “Gestaltet die Zukunft von Cannabis” (Krautinvest)

Max Plenert, Cannabispatient und einer der 3 Sprecher des Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) der ACM formuliert klare Forderungen an die Industrie.

Patient Plenert an die Industrie: “Gestaltet die Zukunft von Cannabis”

Er zählte zu den knapp 1.000 Patient.innen, die hierzulande bereits vor dem Gesetz “Cannabis als Medizin” per Ausnahmegenehmigung medizinisches Cannabis erhalten haben: Maximilian Plenert. Zum fünfjährigen Jubiläum des Gesetzes wollten wir von ihm wissen: Wie hat sich das Leben der Patient:innen in den letzten fünf Jahren verändert? Was hat die Industrie gutes geleistet? Aber auch: Was wünschen sich diejenigen, die im Mittelpunkt des Agierens von Politik, Wirtschaft und Medizin stehen sollten? Ein Dialog mit wichtigen Anhaltspunkten für alle Marktteilnehmer, die sich auf die Fahne geschrieben haben, Patient:innen ins Zentrum ihres Handeln und Tun zu rücken.

krautinvest.de: Rückblickend betrachtet: Wie hat das Gesetz “Cannabis als Medizin” in den vergangenen fünf Jahren die cannabinoidbasierte Therapie für schwer erkrankte Menschen hierzulande verändert?

Maximilian Plenert: Das Gesetz hat die Therapie ja erst grundsätzlich möglich gemacht. Quantitative ist die Zahl der Patienten und Ärzte explodiert – wie man das aus anderen Ländern kennt. Vor einigen Jahren bei nur 100-200 Ausnahmeerlaubnis-Inhaber gab es Menschen wie Grotenhermen und mich, die ein Prozent der Bevölkerung als mögliche Nutzer von Cannabis als Medizin postulierten. Inzwischen finde ich diese Aussage als Prognose für die kommenden Jahre in Pressemitteilungen traditioneller Pharmaunternehmen, die in den Cannabis-Sektor einsteigen.

Qualitativ hat sich in diversen Sektoren kaum etwas bis gar nichts getan. Cannabis ist noch nicht in der Regelversorgung angekommen – nicht in der Praxis, der Lehre und Fortbildung, nicht in Forschung und Leitlinien und auch nicht in allen Köpfen.

Wir sind gut gestartet, aber dann kaum weiter gekommen – dies gilt auch für die Regierung und das Parlament. Dass die Begleiterhebung nicht ausreichen würde, war eigentlich allen mehr oder weniger von Anfang an klar. Hier hätte man schon vor dem Ende der Erhebung aktiv werden können. Cannabis wird sich nicht von alleine erforschen – die Cannabispatienten machen dies aber durchaus.

krautinvest.de: Stichwort Begleiterhebung. Anlässlich des kommenden Ende der Begleiterhebungsphase – wann war klar, dass die Ergebnisse nicht ausreichen können?

Maximilian Plenert: Ich erinnere mich an eine Pressekonferenz, ich glaube des ABDA. Dort kam in einer Frage an Craemer Schäffer von der Bundesopiumstelle – als Autor der Publikationen zur Begleiterhebung hatte er schon Zugriff auf die Daten, eine unabhängige Auswertung hatte es nicht gegeben – das Wort “Begleiterforschung” vor. Er korrigierte den Fragesteller, es sei eine ‘Erhebung’, keine ‘Forschung’. Für ‘Forschung’ sei auch nicht ansatzweise genug Budget eingeplant. Zitat Ende.

Forschung wäre Wissenschaft und das aktive Sammeln von Daten und Erfahrungen.

Eine Erhebung sammelt nur Bestandsdaten zusammen. Nicht-Interventionelle Beobachtung. Wobei die Daten nicht unmittelbar Teil der Patientenakte sind und per Knopfdruck übermittelt werden. Der Arzt muss die Daten eintragen, in eine Online-Maske, mit der nicht jeder Anwender glücklich ist, freundlich gesagt, hörte ich. Ich bin gespannt wie viele Datensätze überhaupt eingegeben wurden.

Und so oder so, es ist völlig klar, dass alleine schon durch die Filter ‘nur mit Kostenübernahme’ nur für einen kleinen Teil der Diagnosen vielleicht irgendwelche Aussagen getroffen werden können.

“Schwerpunktapotheken sind Cannabis-Manufakturen geworden”

krautinvest.de: In der Anfangszeit waren Engpässe ein großes Thema. Wie würdest du die Versorgungslage heutzutage beschreiben?

Maximilian Plenert: Inzwischen kann man sich ganz gut aus der Apotheke versorgen. Die Qualität mag mal schwanken, es ist weiterhin kein Angebot wie in einer Dispensary, aber für die medizinische Versorgung der meisten Patienten ist im Wesentlichen schon gesorgt. Vorausgesetzt, man hat eine Kostenübernahme und auch einen Verordner; das ist mit einer Kostenübernahme auch nicht automatisch gegeben. Oder man hat genug Kleingeld, um sich als Selbstzahler über Privatrezepte zu versorgen. Das dürfte allerdings nur ein Bruchteil der Patienten sein. Ein Drittel abgelehnte Anträge, nochmal mehr Anträge, die gar nicht erst gestellt werden oder die zahlreichen Patienten, die keinen Arzt finden – ich würde sagen, dass die Hälfte, vielleicht auch mehr, des medizinisch genutzten Cannabis nicht aus der Apotheke zum Patienten kommt – sondern vom Schwarzmarkt und etwas Eigenanbau.

krautinvest.de: Führen denn inzwischen mehr Apotheken medizinisches Cannabis im Sortiment oder tingeln Patient:innen noch immer von einer Apotheke zur nächsten?

Maximilian Plenert: Eine Apotheke zu finden ist in der Regel kein Problem. Dank der Versandapotheken ist es eigentlich auch egal, ob man auf dem Land lebt oder in der Großstadt. Wobei einige Patienten auch feste und zufriedene Stammkunde ihrer Apotheke sind – sei es eine Schwerpunktapotheke wie die Bezirksapotheke in Berlin oder einfach die lokale Dorfapotheke, die ihrem gesetzlichen Auftrag voll nachkommt und sich nicht drückt. Das komplette Angebot auf dem Markt kann auch online finden. Solche Schwerpunktapotheken sind inzwischen richtige Cannabis-Manufakturen geworden, mit viel Kompetenz vor Ort.

krautinvest.de: Inzwischen hat die Sortenvielfalt zugenommen. Hinzu kommen auch etliche White-Label-Produkte. Überfordert diese Vielfalt bereits Ärzt:innen und Patient:innen?

Maximilian Plenert: Ich muss zugegeben, nicht genau zu wissen, warum es nicht möglich – oder nicht gewollt? – ist, dass das Cannabis aus einem Batch von einem Produzenten, welcher über drei Firmen nach Deutschland kommt – mit den gleichen Analysen etc. – austauschbar ist – so wie es bei Bedrocan üblich ist. So wie es aktuell läuft, ist es einfach nur Bullshit, der mehr schadet als hilft.

“Streitet nicht über Markteinteile! Forschung, innovative Produkte, gute Ideen!“

krautinvest.de: Zurück zu den Ärztinnen und Ärzten: Hat sich deiner Erfahrung nach etwas getan? Wie offen sind sie hierzulande inzwischen für medizinisches Cannabis?

Maximilian Plenert: Die Verschreibungs- und Verordnungszahlen sprechen da ja eine eindeutige Sprache. Auch wenn es noch zahlreiche Schwerpunktpraxen gibt, die Zahl der Behandler, die Cannabis in der Therapie einsetzen, ist enorm gewachsen. Leider wissen weder wir, wer dies in der breiten Masse ist – von den Schmerzmedizinern einmal abgesehen -, noch kennen sich diese Ärzte untereinander. Da kann ein Arzt immer wieder Cannabis einsetzen, hängt es aber lieber nicht an die große Glocke und spricht auch nicht mit seinem Kollegen darüber – der vielleicht das Gleiche mit Cannabis macht oder gerne machen würde, weil er entsprechende Patienten hat, aber nicht weiß, wie… und dem nur 15 Minuten Gespräch mit einem Kollegen fehlen.

krautinvest.de: Wenn du einen Wunsch an die Industrievertreter für medizinisches Cannabis äußeren dürftest – wie würde dieser lauten?

Maximilian Plenert: Please stop with the bullshit! Streitet nicht nur um Marktanteile am heutigen Kuchen, sondern gestaltet die Möglichkeiten der Zukunft von Cannabis. Durch Forschung, durch wirklich innovative Produkte, es gibt noch so viele Gute Ideen. Immer klar an den Bedürfnissen der Patienten orientiert und gemeinsam mit diesen und ihren Ärzten.

Und ja, redet auf Konferenzen wie der ICBC nicht nur über Profite, sondern fragt einmal: Wie geht’s eigentlich denen, um die es angeblich immer geht, den Patienten – die in unserem Ökosystem ein wichtiger Stakeholder sind und warum müssen die eigentlich draußen an der Straße medizinieren, schafft es die Industrie nicht mal eine Raucherkabine für Patienten aufzustellen?

krautinvest.de: Und wenn du abschließend einen Wunsch an die Politiker frei hättest, die medizinisches Cannabis regulieren – wie würde dieser lauten?

Maximilian Plenert: Zunächst möchte ich auf meine Aussage zu Beginn zurück kommen. Deutschland hatte mit seinem Gesetz eine großartige Position eingenommen und sich dann auf diesem Vorsprung ausgeruht. Ich halte dies für den Standort Deutschland grob fahrlässig. Wir haben enorm viel Potenzial nicht genutzt, Deutschland hätte Cannabis als Medizin bezüglich Forschung oder der praktischen Nutzung, weit voranbringen und eine florierende Wirtschaft aufbauen können. Andere Länder wie zum Beispiel unsere Nachbarn in Dänemark haben uns in Sachen Anbau komplett zurück gelassen. Wir machen popelige Ausschreibungen. In Dänemark gab es die Ansage: ‘Jeder der kann, darf gerne einen Antrag stellen und den genehmigen wir auch.’ Politik, das ist mehr als nur die Regulierung durch die Legislative. Es ist auch Aufgabe der Exekutive, Gesetze mit Leben und Aktivität zu füllen, ebenso wie hier die Player der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ihren Auftrag erfüllen sollten.

Mein Wunsch an sie alle wäre: Macht endlich eine Politik, die dem Potenzial von Cannabis – Verbesserung des Lebens von Millionen Menschen – auch wirklich gerecht wird. Gerechtigkeit für Cannabis, das wünsche ich mir.

Einige weitere Pressemeldungen der vergangenen Tage

"Cannabis ist meine Lösung, es hilft mir einfach" (Süddeutsche Zeitung)

5 Jahre Medizinisches Cannabis auf Rezept – die wichtigsten Fragen und Antworten (Deutsche Apotheker Zeitung)