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ACM-Mitteilungen vom 8. Januar 2022

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Liebe Leserin, lieber Leser,

der Umgang mit dem Cannabis als Medizin-Gesetz aus 2017 treibt zum Teil extreme Blüten mit nachteiligen Auswirkungen für die betroffenen Patientinnen und Patienten.

Dies betrifft Krankenkassen, Strafverfolgungsbehörden, Führerscheinstellen und profitorientierte Unternehmen.

Wir dokumentieren hier ein Schreiben der AOK Niedersachsen vom 29. Dezember 2021, in dem behauptet wird, dass eine cannabisbasierte Medikation nur möglich ist, wenn „Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.“ Dabei wurde das Gesetz geschaffen, um Patienten eine Therapie zu ermöglichen, obwohl Forschungsergebnisse in einem solchen Umfang (noch) nicht vorliegen.

Ein weiteres Beispiel: Nach einer Hausdurchsuchung bei einer niedergelassenen Ärztin verliert ein Patient seine ihn mit Cannabis behandelnde Ärztin. Die Hausdurchsuchung erfolgte, weil sie regelmäßig die Verschreibungshöchstmenge von 100 g um 10 g überschritten hatte. Das ist notwendig, wenn der betreffende Patient mehr als 3,3 g am Tag benötigt. Das ist nicht die Regel, es gibt aber Patienten die eine höhere Tagesdosis eines Betäubungsmittels benötigen, als die Verschreibungshöchstmenge zulässt. Das ist nicht nur bei Cannabis, sondern auch bei Dronabinol oder anderen Betäubungsmitteln eine gängige Praxis. Der Betroffene möchte diesen Vorgang gern öffentlich machen. Mehr dazu in der nächsten oder übernächsten Ausgabe.

Und hier das letzte: Algea Care erlitt am 30. Dezember 2021 eine schwere Schlappe vor dem Landgericht Frankfurt. Das Unternehmen hatte versucht, durch eine einstweilige Verfügung gegen den ACM die weitere Verbreitung einer Pressemitteilung der ACM zu unterbinden. Darin hatte die ACM unter den Titel "Schwere Vorwürfe gegen Cannabisärzte-Startup Algea Care" das Gebaren von Algea Care kritisiert. Das Ansinnen von Algea Care zur Unterbindung der Aussagen in der Pressemitteilung der ACM wies die Pressekammer des Landgericht Frankfurt/Main mit aller Klarheit zurück: "Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind. Dies gilt auch hier." Wir haben den nicht rechtskräftigen Beschluß gestern erhalten, werden ihn uns genau anschauen und dann berichten. Anders hatte es bereits im November eine andere "Kammer für Handelssachen" desselben Gerichts gegen ein auch als Arzt tätiges Vorstandsmitglied des ACM entschieden und diesem die Verbreitung der Pressemitteilung untersagt. Es werden nun zwei Verfahren parallel geführt werden müssen, der ACM ist zuversichtlich, sich am Ende durchsetzen zu können.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

AOK lehnt Antrag auf Kostenübernahme ab, weil bisherige Forschungsergebnisse zur konkreten Indikation keine Zulassung erlauben würden

In einem Schreiben an die Vorsitzende der ACM, Frau Professorin Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, vom 29. 12. 2021 heißt es (Hervorhebungen durch Fettschrift im Originaltext):

„Sehr geehrte Frau Professor Müller-Vahl,

Vielen Dank für Ihren Antrag vom 1.12.2021, den wir gern geprüft haben. Eine Kostenübernahme für Cannabinoide ist jedoch nicht möglich. Es ist für die beantragte Indikation nicht zugelassen und die Voraussetzungen für eine Verordnung außerhalb der Zulassung liegen nicht vor.

Zum Hintergrund:

Wenn ein Arzneimittel für die vorliegende Indikation keine Zulassung besitzt, sind die Grundsätze des Bundessozialgerichts (BSG) zum Off-Label-Use zu beachten (BSG-Urteil vom 19. März 2002 (B1 KR 37/00 R). Das BSG definiert den Off-Label-Use als Einsatz eines zugelassenen Arzneimittels in einem Anwendungsgebiet, auf das sich die Zulassung nicht erstreckt.

Die gesetzliche Krankenversicherung darf nur Kosten übernehmen, wenn es

(1) um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, und

(2) keine andere Therapie verfügbar ist und

(3) wenn aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kuratv oder palliativ) erzielt werden kann.

Damit Letzteres angenommen werden kann, müssen Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.“

Einmal abgesehen davon, dass die gesetzliche Grundlage für eine Kostenübernahme von cannabisbasierten Medikamenten durch die gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V in diesem Schreiben nicht korrekt wiedergegeben wird, so wird auch seine Zielrichtung in das Gegenteil verdreht.

Im Gesetzestext (Paragraf 31 Abs. 6 SGB V) heißt es nämlich:

„Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

1. (…)

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.“

In den vergangenen Jahren sind die Krankenkassen dazu übergegangen, an die letzte Bedingung immer umfangreichere Voraussetzungen zu knüpfen und so für Patientinnen und Patienten eine Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten zu erschweren. Jetzt sollen erstmals nach Auffassung der AOK Niedersachsen Forschungsergebnisse vorliegen, die eine Zulassung bei der Erkrankung, für die eine Kostenübernahme beantragt wurde, erwarten lassen. Das ist eine neue Qualität der Dreistigkeit.

Presseschau: In der Ampelkoalition wird nicht mit baldiger Cannabisfreigabe gerechnet (Deutsches Ärzteblatt)

In den vergangenen Wochen gab es einige Diskussionen zu der Frage, wann eine Legalisierung von Cannabis, die von der neuen Regierungskoalition im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, auch in die Tat umgesetzt wird oder werden kann. Darüber berichtete auch das Deutsche Ärzteblatt.

Der neue und alte drogenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Heidenblut schrieb dazu in seinem Facebook-Account: Die Berichterstattung der vergangenen Tage hat zu viel Unruhe und Nachfragen geführt. Vorab, niemand wird bestreiten, dass aktuell die Pandemiebekämpfung oberste Priorität hat. Und genau so gehen wir auch vor. Aber, wenn deswegen alle anderen Projekte der Koalition "auf Eis" gelegt würden, wäre das wohl ein Armutszeugnis für die parlamentarische Arbeit. Die wird im Januar Fahrt aufnehmen. Und zu den Vorhaben des Koalitionsvertrages gehört eben auch eine vernünftige neue Drogenpolitik.“

In der Ampelkoalition wird nicht mit baldiger Cannabisfreigabe gerechnet

In der Ampelkoalition wird nicht mit einer baldigen Cannabisfreigabe gerechnet. Ein Zeitplan zur Umsetzung liege nicht vor, „Priorität hat der Kampf gegen die Pandemie“, sagte der FDP-Gesund­heits­po­litiker Andrew Ullmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

„Aktuell ist es kein guter Zeitpunkt für einen Cannabis-Gesetzesentwurf“, sagte auch der SPD-Innen­poli­tiker Sebastian Fiedler den Funke-Zeitungen.

SPD, Grüne und FDP wollen laut Koalitionsvertrag eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwach­se­ne zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einführen. Damit würden „die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet“.

Im Bundesrat zeichnet sich jedoch Widerstand gegen das Projekt ab. Die Bundesregierung gehe „den falschen Weg“, kritisierte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). Die Freigabe werde für die Polizei „keine spürbare Entlastung bringen“.

„Zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss die Polizei nach wie vor tätig sein“, sagte er den Funke-Zeitungen. Dazu komme, dass die Polizei bei Drogenkontrollen „zuerst einmal auf alle Drogen hin kontrollieren muss und nicht bestimmte Substanzen von vorneherein ausschließen kann“.

Das Cannabis soll nach den Vorstellungen der FDP „primär“ in Apotheken verkauft werden. Ullmann glaubt, dass vor allem Unternehmen, „die bereits Cannabis zu medizinischen Zwecken vertreiben“, Inter­esse daran hätten. Eine staatliche Preiskontrolle sei nicht vorgesehen. Die Werbung für Cannabis soll nach Ullmanns Vorstellungen allerdings „sehr stark eingeschränkt“ werden.

Der Preis von Cannabis ist für den SPD-Sicherheitsexperten Fiedler „eine der offenen Fragen mit noch vielen Unbekannten“. Er warnte, „die illegalen Märkte werden versuchen, drei Einflussfaktoren für sich zu nutzen: Niedrigere Preise, leichtere Zugänge, härtere Stoffe“. Auch für Fiedler bedeutet eine kontrollierte Abgabe, „dass die Sicherheitsbehörden weiterhin die illegalen Märkte bekämpfen müssen“.

Einige weitere Pressemeldungen der vergangenen Tage

2021: Die Meilensteine der Cannabis-Industrie in Europa (krautinvest.de)

Legalisierung von Cannabis verringert Gewalttaten und Morde (Forschung und Wissen)

Studie: Cannabis in der Schwangerschaft stört emotionale Entwicklung des Kindes (Deutsches Ärzteblatt)

Özdemir sieht Bauern „in den Startlöchern“ zum Hanf-Anbau (Frankfurter Allgemeine)