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ACM-Mitteilungen vom 5. September 2020

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Liebe Leserin, lieber Leser,

insgesamt haben 1029 Personen den Fragebogen zu Wirksamkeit von verstehenden Cannabissorten aus deutschen Apotheken bei verschiedenen Erkrankungen ausgefüllt. Zusätzlich haben 74 den Fragebogen formgerecht abgeschlossen aber nicht vollständig abgeschlossen, beispielsweise weil die verwendete Sorte nicht im Fragebogen auftauchte. Es gibt also insgesamt 1103 abgeschlossene Bögen.

Die Studienleiter werden die erhobenen Daten in den kommenden Wochen auswerten und einen Abschlussbericht erstellen sowie eine Kurzfassung veröffentlichen.

Ab dem 5. Oktober 2020 beginnt, über den Oktober verteilt, eine kostenlose Internet-Vortragsreihe der IACM mit bekannten Referenten, darunter Raphael Mechoulam, Manuel Guzman, Roger Pertwee, Ethan Russo und Kirsten Müller-Vahl. Die Vorträge sind in Englisch, haben jedoch auch deutsche Untertitel, neben Spanisch, Französisch und Portugiesisch. Detaillierte Informationen folgen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Presseschau: Cannabidiol ist ein Rx-Arzneimittel, aber kein BtM (Pharmazeutische Zeitung)

In der Europäischen Kommission gibt es Überlegungen, Cannabidiol als Betäubungsmittel einzustufen. Dagegen wenden sich viele Initiativen und Organisationen, darunter die ACM e.V. und der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken.

Cannabidiol ist ein Rx-Arzneimittel, aber kein BtM

Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) hat heute eine Stellungnahme zur rechtlichen Einordnung von Cannabidiol (CBD) abgegeben. Das Fazit: Rezeptpflicht ja, Einstufung als Betäubungsmittel (BtM) nein.

Es tummeln sich seit Längerem vielfältige Produkte mit CBD in Supermarkt- und Drogerieregalen, vom Internethandel ganz zu schweigen. Unter vielen Produkten zweifelhafter Qualität gibt es aber mittlerweile auch einige Anbieter, die pharmazeutische Qualität liefern. Der Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA) kritisiert das Durcheinander und ist für eine klare Einstufung als rezeptpflichtige Substanz.

»CBD ist mehr als nur eine Hoffnung für Patienten und hat mit seiner noch wenig erforschten, aber sehr guten pharmakologischen Wirkung die Chance verdient, als wirksames Arzneimittel wahrgenommen zu werden«, heißt es in einer heute veröffentlichten Stellungnahme. Doch dieser Ruf steht auf dem Spiel, fürchtet der VCA: »Eine nicht standardisierte und im Dickicht der Nahrungsergänzungsmittel auftretende Verbreitung von CBD-Produkten, die, ohne auf Hersteller eingehen zu wollen, mitunter eine äußerst schlechte Qualität aufweisen, könnte mit der Zeit ein negatives Feedback und damit auch eine unter Umständen negative Bewertung seitens der Behörden und Krankenkassen zur Folge haben.«

CBD gilt als einer der Hauptinhaltsstoffe der Cannabispflanze. Laut VCA kann es sowohl die Wirkung von Tetrahydrocannabinol (THC) beeinflussen als auch selbst signifikante Wirkungen auslösen, da CBD spezielle Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoidsystems aktivieren kann. Im Gegensatz zu THC hat es keine berauschende Wirkung. Die Forschung zu CBD stecke zwar noch in den Anfängen, doch zeichne sich das hohe Potenzial des Wirkstoffs in der Medizin bereits ab. Daher müsse CBD als Arzneimittelwirkstoff eingestuft und so behandelt werden, so der VCA.

Dies unterstreiche auch die Zulassung des CBD-haltigen Fertigarzneimittels Epidyolex® in der EU und den USA. Das Präparat ist seit 2019 zur Behandlung von Kindern mit bestimmten Epilepsie-Formen zugelassen. Allerdings warnten Neurologen auch hier vor überzogenen Erwartungen. Das Medikament komme nur für 5 Prozent der von Epilepsie betroffenen Kinder infrage. Für alle anderen Indikationen wäre es ein Off-Label-Gebrauch.

Im Januar 2019 stufte die EU-Kommission CBD als sogenanntes neuartiges Lebensmitte (Novel Food) ein. Seitdem müssen alle CBD-haltigen Produkte ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Juli 2020 legte die EU-Kommission offene Anträge CBD-haltiger Produkte jedoch auf Eis. Seitdem steht die Möglichkeit im Raum, dass CBD als Betäubungsmittel eingestuft werden könnte. (….)

Presseschau: Drogen aus dem NATO-Bunker? Aus Leipheim kommt jetzt Cannabis (BR24)

Ab Ende 2020 soll nicht nur Cannabis aus dem Ausland (Niederlande, Kanada und demnächst Spanien) für medizinische Zwecke in Deutschland verwendet werden, sondern auch heimischer THC-reicher Hanf.

Drogen aus dem NATO-Bunker? Aus Leipheim kommt jetzt Cannabis

Stahltüren, meterdicke Wände und höchste Sicherheitsmaßnahmen: In Leipheim wird jetzt Cannabis verarbeitet und ausgeliefert. Die Produktion findet in einem Bunker statt, der eigentlich für den Kalten Krieg gedacht war.

Drogen aus dem Bunker? Tatsächlich wird seit Juli in Leipheim Cannabis verarbeitet, also die Bestandteile der Hanfpflanze mit Rauschwirkung - und das auf dem ehemaligen Militärgelände des Fliegerhorstes in Leipheim. Seit 2017 kann Hanf nämlich als Wirkstoff in der Medizin verwendet werden - allerdings nur unter hohen Auflagen.

Bunker bietet Laborbedingungen

Medizinisches Cannabis darf in Deutschland nur unter strengsten Laborbedingungen verarbeitet werden. Genau dafür ist die Firma "Bavaria Weed" aus Starnberg jetzt in Leipheim eingezogen: Das ehemalige Militärgebäude bietet eine optimale Umgebung, erklärt Firmenmitbegründer Stefan Langer, weil durch die meterdicken Wände und Stahltüren optimale Sicherheitsbedingungen herrschen: "Es ist vor allem wichtig, die Sicherungsvorgaben der Bundesopiumstelle einzuhalten. Die sind sehr strikt. Und mit so einem Bunker und der Außenwand von 1,35 Meter war es für uns die beste Möglichkeit." Stefan Langer, Mitbegründer Bavaria Weed.

Strenge Kontrollen: Drogentests und Kameras

Die Firma aus dem Kreis Starnberg hatte den Bunker 2018 gekauft und aufwändig umgebaut. Die Räume sind im Inneren von Kameras überwacht und die Mitarbeitenden müssen sich regelmäßigen Drogentests unterziehen.

Blüten der Hanf-Pflanze als Medizin-Produkt

Verarbeitet werden in Leipheim hauptsächlich Blüten der Hanf-Pflanze, die Grundlage für das Betäubungsmittel Marihuana sind. Die getrockneten Pflanzenbestandteile stammen aber nicht aus Deutschland, denn hierzulande sei der Anbau noch nicht rentabel. Stattdessen werden sie aus Portugal oder Kanada geliefert und in Leipheim genau geprüft.

Erst wenn aus dem Labor die Bestätigung kommt, dass das Rohmaterial einwandfrei ist, darf es unter Laborbedingungen abgewogen, verpackt und dann schließlich an Apotheken ausgeliefert werden.

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Sind Cannabinoide effektiver als Zahnpasta? (Dental Magazin)

Legales Marihuana Markt SWOT-Analyse und Strategien von Top-Unternehmen 2020-2029: Medizin Mann, Baldachin Wachstum, und Aphria (Strand Gazettede)