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ACM-Mitteilungen vom 25. Januar 2020

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Liebe Leserin, lieber Leser,

„Nachhilfe für die AMK?“ titelte die Pharmazeutische Zeitung einen Beitrag über eine Stellungnahme der ACM in Zusammenarbeit mit VCA (Verband Cannabis versorgender Apotheker) und SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin). Die drei Verbände hatten sich zu einer etwas merkwürdigen Stellungnahme der Arzneimittelkommission (AMK) der Deutschen Apotheker, die in der Deutschen Apotheker Zeitung veröffentlicht wurde, zur Frage, wie Apotheker einen möglichen Missbrauch bei Patienten, die Cannabis als Medizin kommen, erkennen könnten.

Es ist nicht das erste Mal, dass offizielle Vertreter der Apotheker versuchen, ihre Vorstellungen von sinnvoller Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten durchzusetzen und andere Sichtweisen in die Nähe unseriöser Medizin und Missbrauch zu stellen.

Vor etwa einem Jahr hatte es Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, erneut versucht. Verbände der Apotheker neigen dazu, nur Fertigarzneimittel oder in der Apotheke zubereitete Cannabismedikamente als Medikamente zu betrachten, nicht jedoch verarbeitete Cannabisblüten, die mittlerweile am häufigsten verschrieben werden. Weil es Sinn macht. Dieses ausdauernde Festhalten an praxisfernen Vorstellungen der Deutschen Apothekerverbände ist in der Welt einmalig und wirkt langsam peinlich und beschämend, sodass wir uns zu der Stellungnahme aufgefordert fühlten.

Es ist fast so peinlich, wie die anhaltende Behauptung von Krankenkassen und einigen kassenärztlichen Vereinigungen, eine Therapie mit Cannabisblüten sei teurer als mit reinem Dronabinol oder Fertigextrakten.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Gemeinsame Stellungnahme von ACM, VCA und SCM: Beschämend: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker diskreditiert sich selbst mit Stellungnahme zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) und das Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (SCM) haben am 21. Januar 2020 eine gemeinsame Pressmitteilung herausgegeben.

Beschämend: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker diskreditiert sich selbst mit Stellungnahme zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Am 14. Januar 2020 veröffentlichte das Online-Portal der Deutschen Apotheker Zeitung eine Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zur Abgabe Cannabis-basierter Medikamente. Unter dem Titel „Potentieller Missbrauch – AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung“ beschreibt die AMK Anhaltspunkte für einen möglichen Cannabismissbrauch von Patienten. Statt allerdings sachlich zum Thema zu informieren, diffamiert die AMK nicht nur Cannabis verschreibende Ärzt*innen, sondern auch Patient*innen, die mit Cannabis behandelt werden. Mehr noch: die AMK offenbart mit der Stellungnahme darüber hinaus ein eklatantes Wissensdefizit und schürt alte Vorbehalte gegenüber der noch jungen Therapieoption.

Zu den von der AMK gegebenen „Tipps“, wie eine „missbräuchliche Anwendung“ durch Apotheker erkannt werden könne, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

1. Unseres Wissens nach gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass die „missbräuchliche Anwendung“ von Cannabis als Medizin überhaupt ein relevantes Problem darstellt – ganz im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen und Opioiden. Allein bei Benzodiazepinen gehen alle Schätzungen über eine Zahl von mehr als 1 Million Betroffene nur in Deutschland aus.

2. Die Behauptung, dass „Versuche von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen, zum Beispiel dass die Droge unverarbeitet abgegeben werden soll“ ein Hinweis auf eine „missbräuchliche Anwendung“ sei, ist in doppelter Hinsicht unzutreffend: erstens darf Cannabis nur dann überhaupt vom Apotheker „unverarbeitet“ abgegeben werden, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt wurde und zweitens ist die „unverarbeitete“ Gabe empfehlenswert, um z. B. einer vorzeitigen Oxidation vorzubeugen. Auch in puncto Dosierungsgenauigkeit beraten Cannabis-versorgende Apotheken ihre Patienten sehr genau und leisten pharmazeutische Hilfestellung z.B. im Umgang mit Vaporisatoren u.ä.

3. Wieso bezeichnet die AMK die nach NRF zulässige Verordnung von unzerkleinerten Cannabisblüten als „zweifelhafte Gebrauchsanweisung“, die „nicht den pharmazeutischen Regeln“ entspreche, wenn von der Mehrzahl der Experten eine solche Verordnung nicht nur aus pharmakologischen (geringere Oxidation), sondern auch aus praktischen Gründen (Vermeiden der Inhalation von kleinsten Blütenpartikeln) empfohlen wird? Dieser Tipp ist auch deshalb von erheblicher Tragweite, da nach Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2019 die Anzahl der Verschreibungen unverarbeiteter Cannabisblüten die Anzahl von Verschreibungen verarbeiteter Cannabisblüten deutlich überstiegen hat.

4. Warum sieht die AMK einen Anhalt für eine „missbräuchliche Anwendung“, wenn Patient*innen sich über eine „Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit, inklusive mangelnder Qualität“ beklagen, obwohl solche Vorkommnisse durchaus bekannt geworden sind?

5. Schließlich behauptet die AMK, dass ein „striktes Beharren auf einer THC-reichen oder bestimmten Cannabis-„Sorte““ ebenfalls ein Hinweis auf eine „missbräuchliche Anwendung“ sei, obwohl es gut begründete Hinweise gibt, dass bei bestimmten Erkrankungen gerade THC-reiche Cannabis-basierte Medikamente besonders gut wirksam sind. Zudem ist der Wunsch nach einer „bestimmten Cannabis-Sorte“ aufgrund der patienten-individuellen Wirksamkeit und Verträglichkeit legitim.

Unstrittig kommt Ärzt*innen und Apotheker*innen bei der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln eine besondere Sorgfaltspflicht zu – inklusive der Beachtung der Möglichkeit einer „missbräuchlichen Anwendung“ bzw. des Risikos einer Abhängigkeit. Dies betrifft allerdings nicht nur Cannabis-basierte Medikamente, sondern – und in viel stärkerem Maße – auch zahlreiche andere Arzneimittel.

ACM, VCA und SCM nehmen die Stellungnahme der AMK nicht nur mit großem Unverständnis zur Kenntnis, sondern auch mit großer Sorge, da der Anschein erweckt wird, Patient*innen, die mit Cannabis behandelt werden, stellten per se eine „Problemgruppe“ dar und viele Ärzt*innen, die Cannabis verordnen, führten eine „zweifelhafte“ und an Sorgfalt mangelnde Behandlung durch, die seitens der Apotheker*innen keinerlei Kontrolle erfahre.

Wir möchten die AMK auffordern, sich beim Bundesgesundheitsministerium oder der Bundesopiumstelle über die Inhalte und Ziele des „Cannabis als Medizin Gesetzes“ zu informieren.

Gerne stehen aber auch ACM, VCA und SCM für einen Austausch zur Verfügung – nicht zuletzt da sich der Eindruck aufdrängt, dass die AMK zu einem Thema Stellung bezogen hat, ohne zuvor bei den Ärzt*innen und Apotheker*innen Auskünfte einzuholen, die täglich mit dem Thema „Cannabis als Medizin“ praktisch und patientennah befasst sind.

Quelle: „Potentieller Missbrauch – AMK: Apotheken haben bei Cannabis eine besondere Verantwortung“. Online-Portal der Deutschen Apotheker Zeitung, 14. Januar 2020. Verfügbar unter:

amk-apotheken-haben-bei-cannabis-eine-besondere-verantwortung

Ansprechpartner*innen:

Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Vorstandsvorsitzende der ACM

Dr. med. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer der ACM

ACM-Geschäftsstelle

Bahnhofsallee 9

32839 Steinheim

Telefon: 05233-9510294

E-Mail: Info@Cannabis-med.org

Apothekerin Astrid Staffeldt, Mitglied des Vorstandes des VCA

VCA

Albrechtstrasse 13

10117 Berlin

Telefon:030-84712268-90

E-Mail berlin@vca-deutschland.de

Gabriele Gebhardt

Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin

c/o ACM-Geschäftsstelle

Bahnhofsallee 9

32839 Steinheim

Telefon: 05233-9510294

E-Mail: Info@Cannabis-med.org

Verantwortlich i.S.d.P: Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Geschäftsstelle der ACM, Bahnhofsallee 9, 32839 Steinheim

Presseschau: Cannabis-Ärzte und –Apotheker widersprechen AMK (Deutsche Apotheker Zeitung)

„Die AMK hat auf Nachfrage von DAZ.online erklärt, sie wolle zu dieser Stellungnahme nicht Stellung beziehen.“ Dem letzten Satz des Artikels ist nichts hinzuzufügen.

Verbindung zwischen Cannabis-Konsum und Herzkrankheiten bestätigt

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat kürzlich eine Information an Apotheker herausgegeben, die diese für einen Cannabis-Missbrauch sensibilisieren soll. Bei Cannabis-Patienten kamen die Hinweise der AMK gar nicht gut an – sie fühlen sich kriminalisiert. Nun haben sich auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin zu Wort gemeldet. Sie finden: Die AMK diskreditiert sich mit ihrer Stellungnahme selbst.

Ausgangspunkt der AMK war dabei, dass Apotheken infolge der erweiterten Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Vermeidung von Arzneimittelrisiken bei Cannabisblüten/-extrakten tragen. Und solche Risiken schließen auch eine missbräuchliche Anwendung ein – etwa wenn Cannabis aus der Apotheke außerhalb der Zulassung für den Freizeitgebrauch genutzt wird. Die AMK räumte ein, dass ihr zwar schon 33 Verdachtsfälle von unerwünschten Nebenwirkungen der Cannabistherapie gemeldet wurden, aber noch keine Missbrauchsverdachtsfälle. Dennoch sah sich die AMK berufen, Apotheker daran zu erinnern, dass verschiedene Vorschriften erfordern, dass sich die Pharmazeuten intensiv mit der ärztlichen Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel auseinandersetzen müssen.

Sodann führte die AMK auf, was Verdachtsmomente für einen Missbrauch sein könnten. Zum Beispiel gefälschte Verordnungen, der Versuch von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen (z. B. dass die Droge – also die Cannabisblüten – unverarbeitet abgegeben werden sollen) oder ein „striktes Beharren auf einer THC-reichen oder bestimmten Cannabis-‚Sorte‘.

Die Empörung unter Patienten, die Cannabis als Arzneimittel erhalten, war groß. Und der Unmut wuchs umso mehr, als der Artikel auf DAZ.online in einschlägigen Online-Foren geteilt wurde. Die Befürchtung der Patienten: Sie würden kriminalisiert und stünden nun in der Apotheke unter besonderer Beobachtung. Dabei seien sie Patienten, die einfach nur ein Arzneimittel benötigten. Man stieß sich auch an dem von der AMK und auf DAZ.online verwendeten Begriff der „Droge“. In Nicht-Apothekerkreisen ist weitgehend unbekannt, dass es sich dabei um einen Fachbegriff handelt, der arzneilich verwendete getrocknete Pflanzenteile bezeichnet – egal ob es sich dabei und Kamille, Salbei oder eben Cannabis handelt.

Einige Tage später reagierten nun die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) mit einer gemeinsamen Stellungnahme auf die AMK-Infos. Der Titel: „Beschämend: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker diskreditiert sich selbst mit Stellungnahme zur medizinischen Verwendung von Cannabis“.

„eklatentes Wissensdefizit“ bei der AMK?

Der Vorwurf: Statt sachlich zum Thema zu informieren, diffamiere die AMK nicht nur cannabisverschreibende Ärzte und Ärztinnen, sondern auch Patienten, die mit Cannabis In ihrer Stellungnahme betonten ACM, VCA und SCM dass es ihres Wissens keine Erkenntnisse, dass die „missbräuchliche Anwendung“ von Cannabis als Medizin überhaupt ein relevantes Problem darstellt – ganz im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen und Opioiden. Allein bei Benzodiazepinen gebe es Schätzungen zufolge mehr als 1 Million Betroffene in Deutschland. Zudem offenbart die AMK aus Sicht der drei Organisationen, „ein eklatantes Wissensdefizit und schürt alte Vorbehalte gegenüber der noch jungen Therapieoption“

Gezielt widersprechen die drei Organisationen der Behauptung, „Versuche von Patienten, die

Wunsch nach bestimmter Cannabis-Sorte ist legitim

Kein Verständnis haben ACM, VCA und SCM zudem dafür, dass die AMK einen Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Anwendung sieht, wenn Patienten sich über eine „angebliche Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit, inklusive mangelnder Qualität“ beklagen. Solche Vorkommnisse seien nämlich durchaus bekannt geworden.

Auch der Wunsch nach einer bestimmten Cannabis-Sorte, möglicherweise einer THC-reichen, sei aufgrund der patientenindividuellen Wirksamkeit und Verträglichkeit legitim und kein Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung.

Abschließend räumen die drei Organisationen durchaus ein, dass Ärzten und Apothekern bei der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln „unstrittig“ eine besondere Sorgfaltspflicht zukomme – „inklusive der Beachtung der Möglichkeit einer ‚missbräuchlichen Anwendung‘ bzw. des Risikos einer Abhängigkeit“. Dies betreffe allerdings nicht nur cannabisbasierte Medikamente, sondern – und in viel stärkerem Maße – auch zahlreiche andere Arzneimittel.

ACM, VCA und SCM eint die Sorge, dass mit den AMK-Tipps der Anschein erweckt werde, Cannabis-Patienten stellten per se eine Problemgruppe dar und Ärzte, die Cannabis verordneten, führten eine zweifelhafte und an Sorgfalt mangelnde Behandlung durch, die seitens der Apotheker keinerlei Kontrolle erfahre.

„Wir möchten die AMK auffordern, sich beim Bundesgesundheitsministerium oder der Bundesopiumstelle über die Inhalte und Ziele des ‚Cannabis als Medizin Gesetzes‘ zu informieren“, heißt es weiter. Gerne stehen die drei Verbände aber auch selbst für einen Austausch zur Verfügung.

Die AMK hat auf Nachfrage von DAZ.online erklärt, sie wolle zu dieser Stellungnahme nicht Stellung beziehen.

Presseschau: Cannabis-Apotheker rechnen mit AMK ab (Apotheke ADHOC)

Auch Apotheke ad hoc griff die Stellungnahme von ACM, SCM und VCA auf.

Cannabis-Apotheker rechnen mit AMK

Mit drastischen Worten haben mehrere Medizinalcannabisverbände die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) kritisiert. Die hatte in einer Stellungnahme Apotheken in die Pflicht genommen, bei der Abgabe von Cannabis besonders auf Anzeichen von Missbrauch zu achten. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und das Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (SCM) kritisieren jene Stellungnahme nun scharf: Die AMK stigmatisiere Patienten, offenbare „ein eklatantes Wissensdefizit“ und „schürt alte Vorbehalte“, so die Verbände.

Die AMK wollte nach eigenen Angaben Apotheker dafür sensibilisieren, wie sie bei Patienten einen Abusus erkennen und wie sie mit mutmaßlich Suchtkranken Cannabis-Patienten umgehen sollen. Aus Sicht der Cannabis-Verbände hat sie sich dabei nicht nur im Ton vergriffen, sondern offenbart ein grundlegend falsches Verständnis der Arzneimitteltherapie mit Cannabis. „Statt allerdings sachlich zum Thema zu informieren, diffamiert die AMK nicht nur Cannabis verschreibende Ärzt*innen, sondern auch Patient*innen, die mit Cannabis behandelt werden“, so die Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung. „Mehr noch: die AMK offenbart mit der Stellungnahme darüber hinaus ein eklatantes Wissensdefizit und schürt alte Vorbehalte gegenüber der noch jungen Therapieoption.“

Die Cannabisapotheker, -ärzte und -patienten zerpflücken die AMK-Meldung Punkt für Punkt und fangen dabei schon bei der ganz grundsätzlichen Problematik des angeblichen Cannabis-Missbrauchs durch Patienten an: „Unseres Wissens nach gibt es keine Erkenntnisse darüber, dass die ‚missbräuchliche Anwendung‘ von Cannabis als Medizin überhaupt ein relevantes Problem darstellt – ganz im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen und Opioiden“, heißt es da. Allein bei Benzodiazepinen gingen demnach alle Schätzungen von einer Zahl von mehr als einer Million Betroffenen nur in Deutschland aus.

Gleich in doppelter Hinsicht unzutreffend sei der zweite Punkt, wonach es einen Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung darstelle, wenn Patienten versuchen, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen, um beispielsweise eine unverarbeitete Abgabe von Cannabis zu erwirken. Denn erstens dürften Apotheker Cannabis überhaupt nur dann unverarbeitet abgegeben, wenn der Arzt das ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt, und zweitens sei die unverarbeitete Gabe empfehlenswert, um beispielsweise einer vorzeitigen Oxidation vorzubeugen. „Auch in puncto Dosierungsgenauigkeit beraten Cannabis-versorgende Apotheken ihre Patienten sehr genau und leisten pharmazeutische Hilfestellung zum Beispiel im Umgang mit Vaporisatoren und ähnlichem“, so die Verbände.

(…)

Presseschau: Cannabisrezepturen: Kassen retaxieren wild drauf los (Apotheke ADHOC)

Nicht nur Patienten und Ärzte, die sich mit der medizinischen Verwendung von Cannabis befassen, sehen sich gelegentlich Drangsalierungen ausgesetzt. Dies gilt auch für Apotheker. Retaxationen entsprechenden den Regressen bei Ärzten. Wenn Ärzte nicht wirtschaftlich arbeiten, müssen sie gegebenenfalls die entsprechenden Kosten für die Rezepte an die Krankenkasse das eigener Tasche zurückzahlen. Die Krankenkassen drohen immer mal wieder solchen Regressen bei der Verschreibung von Cannabisblüten.

Cannabisrezepturen: Kassen retaxieren wild drauf los

Christoph Matenaer kann die aktuelle Retaxation seiner Cannabis-Verordnung nicht nachvollziehen: Vergangenes Jahr konnte er einen Patienten aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht mit der Sorte Penelope versorgen. Er dokumentierte fortlaufend alle wichtigen Punkte – und wird nun dennoch zur Kasse gebeten. Der Grund: Das BtM-Rezept wurde nicht fristgerecht beliefert. Mandy Miersch kann ebenfalls ein Lied von Cannabis-Retax singen. Der Grund bei ihr: Das Abrechenzentrum sieht die von ihr taxierte Menge an Wirkstoff als zu hoch an, dabei ist diese auf dem eingereichten Rezept – schwarz auf gelb – vermerkt. Sie griff zu einer ungewöhnlichen Gegenmaßnahme.

Matenaer leitet die Kronen-Apotheke in Bocholt und rechnete schon bei der erstmaligen Verordnung der Blüte Penelope mit Problemen. Ihm war bewusst, dass er das BtM-Rezept nicht binnen sieben Tagen beliefern konnte. „Ich bin im Kontrahierungszwang, das bedeutet, ich muss unabhängig von der aktuellen Lieferfähigkeit bestellen.“ Dieser Vorgehensweise ist gesetzlich festgehalten: In der Apothekenbetriebsordnung ist von der vorbehaltslosen Bereithaltungs- und Abgabepflicht bezüglich aller in Deutschland zugelassenen Arzneimittel die Rede.

„Da BtM-Rezepte immer erst nach der Belieferung bedruckt werden, blieb die Verordnung zunächst mit Vermerk bei uns in der Apotheke liegen. Natürlich länger als sieben Tage – die Sorte Penelope war ein Dreivierteljahr nicht lieferbar.“ Vorrausschauend informierte der Apotheker sich regelmäßig über die Aktualität der Therapie beim verschreibenden Arzt. Weitere Rezepte folgten. Auch diese konnten vorerst nicht beliefert werden. Der Apotheker dokumentierte dies und darüber hinaus auch seine Rücksprache mit dem Arzt. „Das Rezept lag bei uns fristgerecht vor, ich habe fristgerecht bestellt, ich habe formell alles richtig gemacht. Die Retaxierung, die dann folgte, ist nicht rechtens.“

Mittlerweile liegen Matenaer fünf Retaxationen vor – alle aufgrund angeblich abgelaufener Rezepte. „Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von rund 2000 Euro, es wurde jeweils auf 0 retaxiert. Auf dem Geld bleibe ich vorerst sitzen.“ Beträge in dieser Größenordnung stellen insbesondere für kleine Apotheken eine Herausforderung dar – das Geld fehlt zunächst. „Wenn die benötigte Cannabissorte nicht lieferbar ist, bleibt mir nichts anderes übrig als abzuwarten.“ Bei allen folgenden Verordnungen verfuhr der Apotheker auf gleiche Weise – der Arzt war stets im Bilde. Eine Umstellung auf eine andere Sorte wäre zwar möglich gewesen, war aus ärztlicher Sicht aber nicht erwünscht. „Penelope gehört zu den ausgeglichenen Sorten, das heißt der Anteil an THC und CBD ist ähnlich. Diese Sorte wurde gut vom Patienten vertragen“, erklärt Matenaer.

(…)

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Oberhausener Apotheker mischen mehr Cannabismittel selbst

Verbindung zwischen Cannabis-Konsum und Herzkrankheiten bestätigt