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ACM-Mitteilungen vom 19. Mai 2019

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Liebe Leserin, lieber Leser,

am 13. Juli 2019 findet in Steinheim die nächste Mitgliederversammlung der ACM statt. Am 25. Mai zieht das Büro der ACM von Rüthen nach Steinheim um, sodass es vorübergehend nicht erreichbar sein wird. Mitglieder der ACM erhalten noch eine separate Einladung mit Zeit und Ort der Versammlung.

Ein Antragsteller auf den Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken legt in wenigen Tagen Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchsbescheid des BfArM vom 9. Mai 2019 ein. Die ACM unterstützt das Verfahren. Der Betroffene hatte früher eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke, konnte jedoch trotz Klagen vor den Sozialgerichten keine Kostenübernahme durch seine Krankenkasse erhalten. Die einzige Möglichkeit, weiterhin durch seine Ärztin mit Cannabis behandelt zu werden, ist die Selbstfinanzierung der Blüten, die er sich allerdings finanziell nicht leisten kann, oder der Weg in die Illegalität. Dies ist keine zumutbare Lösung.

Die ACM hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die rechtliche Lage weiter verbessert werden muss, damit Ärzte gemeinsam mit Ihren Patienten entscheiden können, ob eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten durchgeführt werden sollte. Das ist trotz aller Verbesserungen gegenwärtig nicht der Fall.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Das Verfahren für den Eigenanbau geht in die nächste Runde

Ein Patient mit Cluster-Kopfschmerzen zieht mit Unterstützung der ACM vor das Verwaltungsgericht Köln. Der ACM-Vorstand hatte beschlossen, 2-3 Patienten zu unterstützen, die in Musterverfahren einen Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis zur ärztlich begleiteten Selbstmedikation juristisch durchsetzen möchten. Wir berichteten im August 2018 in den ACM-Mitteilungen

Einer der betroffenen Patienten hat am 9. Mai 2019 den Widerspruchsbescheid vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten, sodass als nächster Schritt die Klage vor dem Verwaltungsgericht folgt. Der Betroffene hatte erfolglos gegen eine Kostenübernahme durch seine Krankenkasse vor dem zuständigen Landessozialgericht geklagt. Er war auch vor dem Bundesverfassungsgericht unterlegen.

Der Patient hatte vor der Gesetzesänderung im März 2017 eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle erhalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde sein Antrag auf eine Kostenübernahme der Behandlung mit Cannabis von der zuständigen Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, es gäbe keine ausreichende wissenschaftliche Datenlage, nach der „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome“ besteht, wie es der § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V verlangt.

Obwohl der Patient vor den Sozialgerichten unterlegen ist, heißt es in dem Schreiben des BfArM vom 9. Mai 2019: „Eine derartige Erlaubnis würde zu einer Umgehung der neuen gesetzlichen Regelung bzw. zu einem Doppelverfahren vor den Verwaltungsgerichten und den Sozialgerichten mit der Gefahr widersprüchliche Ergebnisse führen. Für die Erteilung einer Anbauerlaubnis besteht daher auch in diesen Fällen kein öffentliches Interesse. Der Antragsteller habe vielmehr die zumutbare Möglichkeit, seinen Kostenerstattungsanspruch vor den zuständigen Sozialgerichten kostenfrei durchzusetzen, und auf diese Weise den Zugang zu Cannabis zu realisieren (…). Der Staat habe durch die Einstufung von Cannabisblüten und anderen cannabishaltigen Arzneimitteln als verschreibungsfähige und erstattungsfähige Betäubungsmittel die früheren rechtlichen Zulassungshindernisse beseitigt und einen anderen Weg zur Versorgung geregelt. Damit ist das öffentliche Interesse für die Erteilung einer Anbauerlaubnis entfallen.“

Es handelt sich offenbar um eine Standardformulierung des BfArM für solche Zwecke, da es auf die konkrete Situation des Antragstellers nicht eingeht. Wir werden sehen, ob die Position des BfArM vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben kann.

Presseschau: Viele Patienten brechen die Therapie ab (Pharmazeutische Zeitung)

Viele Patienten brechen Behandlungen mit verschiedenen Medikamenten aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder aufgrund von Nebenwirkungen ab. Dies ist auch bei cannabisbasierten Medikamenten bzw. Medizinalcannabisblüten der Fall. Eine Abbruchquote von etwa einem Drittel ist erstaunlich wenig. Das Deutsche Ärzteblatt präsentierte eine Zwischenauswertung der Begleiterhebung zur Cannabistherapie.

Die Verteilung der Indikationen spiegelt die Praxis der Krankenkassen wieder, bei bestimmten Erkrankungen keine oder nur selten eine Kostenerstattung zu erteilen, sodass diese in der Statistik nicht oder unterrepräsentiert auftauchen. Es ist keineswegs so, dass Schmerzerkrankungen bei den Verschreibungen von Cannabis als Medizin 69 Prozent aller Verschreibungen ausmachen. Schmerzpatienten haben nur größere Chancen auf eine Kostenerstattung als Patienten mit vielen anderen Erkrankungen.

Viele Patienten brechen die Therapie ab

Die Legalisierung des medizinischen Einsatzes von Cannabis in Deutschland war 2017 eine politische Entscheidung, denn wissenschaftlich belegt sind Sicherheit und Wirksamkeit von Cannabis-haltigen Arzneimitteln bislang nur in sehr wenigen Indikationen. Um diese Wissenslücke möglichst schnell kleiner zu machen, beauftragte die Regierung das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit einer Begleiterhebung. Alle Ärzte, die Cannabis verordnen, sind demnach verpflichtet, dem BfArM die erforderlichen Daten zur Therapie in anonymisierter Form zu übermitteln. Erfasst werden neben Angaben zu Patientencharakteristika etwa die Diagnose, die Auswirkung auf den Krankheits- und Symptomverlauf, Nebenwirkungen und Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität.

Wie das »Deutsche Ärzteblatt« berichtet, stellte nun Dr. Peter Cremer-Schaeffer vom BfArM die Ergebnisse einer ersten Zwischenauswertung dieser Begleiterhebung beim Deutschen Anästhesistenkongress in Leipzig vor. Die Daten sind auf der Website des BfArM abrufbar. Schmerz war demnach mit 69 Prozent der häufigste Grund für die Verordnung von medizinischem Cannabis gefolgt von Spastik (11 Prozent), Anorexie/Wasting (8 Prozent), Übelkeit und Erbrechen (4 Prozent), Depression (3 Prozent) und Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (2 Prozent). Alle anderen Indikationen hatten nur je 1 Prozent oder weniger Anteil an den Verordnungen.

Zu den Schmerzpatienten, die ja mit Abstand die größte Gruppe ausmachten, enthält Cremer-Schaeffers Präsentation weitere Details. Demnach bekamen Frauen und Männer Cannabis zur Schmerzlinderung etwa gleich häufig verordnet. Die Altersverteilung ähnelt einer Normalverteilung mit einem Gipfel bei den 50- bis 59-Jährigen, die allein gut ein Viertel der Verordnungszahlen ausmachten. Die Patienten litten mehrheitlich schon sehr lange unter Schmerzen, nämlich zwölf Jahre oder länger (knapp 1000 von 3138 Patienten).

Die Fürsprecher einer rationalen Phytotherapie wie etwa die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft dürfte freuen, dass nicht Cannabisblüten, sondern das teilsynthetische THC Dronabinol mit 2017 von 3138 Patienten den größten Verordnungsanteil hatte. Eingesetzt wurde Dronabinol etwa als Rezeptur-Ausgangsstoff (NRF 22.7 und 22.8) oder in Form des importierten Fertigarzneimittels Marinol™. Auf den Plätzen 2 bis 4 folgen Cannabisblüten (656 Patienten), Sativex® off Label (393 Patienten), Cannabisextrakt (57 Patienten) und Nabilon, zum Beispiel als Canemes® off Label (15 Patienten).

Die häufigsten Nebenwirkungen bei Schmerzpatienten waren der Erhebung zufolge Müdigkeit (16,3 Prozent), Schwindel (12,5 Prozent), Übelkeit (7,4 Prozent), Schläfrigkeit (7 Prozent), Aufmerksamkeitsstörungen (6,4 Prozent), Mundtrockenheit (5,9 Prozent), Appetitsteigerung (5,1 Prozent), Gedächtnisstörungen (4,3 Prozent) und Gleichgewichtsstörungen (4,2 Prozent).

1179 Patienten (37,5 Prozent) brachen die Therapie mit Cannabis wieder ab. Am häufigsten taten sie das, weil sie mit der Wirkung nicht zufrieden waren (44,8 Prozent). Als zweithäufigster Grund wurden Nebenwirkungen angegeben (31,2 Prozent).

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Wo der Einsatz von Cannabis-Medizin tatsächlich sinnvoll sein kann (Thüringer Allgemeine)

USA: Auf diesen Urlaubsinseln dürfen Sie Cannabis konsumieren (Merkur.de)

Christine inhaliert um 5 Uhr die erste Dosis Cannabis - weil sie Krebs hat (Focus Online)

Cannabis bekommt Leitlinie (Medical Tribune)

„Wir erleben einen Imagewandel“: Warum renommierte Investoren plötzlich auf Cannabis setzen (Business Insider Deutschland)

International Cannabis tritt in indischen Markt ein und plant, die riesige Zielpatientenpopulation Indiens mit Premium-Cannabis zu versorgen (FinanzNachrichten.de)

Kontrollierter Drogenanbau im Dienste der Medizin (Forschung & Lehre)