Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit

ACM-Mitteilungen vom 20. Oktober 2018

Authors

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir haben das Sammeln von Unterschriften für die neue Petition des Jahres 2018 bis zum Ende des Jahres verlängert. Hier ein kurzes Video zur Petition auf Facebook zum Teilen und Weitersagen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle fleißigen Unterschriftensammler!

Bisher sind etwa 15.000 Unterschriften zusammengekommen. Es fehlen also noch etwa 35.000 Unterschriften bis zum ehrgeizigen Quorum von 50.000. Das sollte machbar sein, damit wir das Anliegen der Petition in den Bundestag einbringen können. Unterschriftenlisten können auf der Petitionswebseite heruntergeladen werden. Es handelt sich um eine Offline-Petition. Erst wenn das Quorum erzielt ist, gehen wir damit online.

Seit heute gibt es auch eine interne Mailingliste für Apothekerinnen und Apotheker. Sie wird von Apothekerin Astrid Staffeldt aus dem ACM-Vorstand moderiert (apotheker@cannabis-med.org). Unten ein Artikel über ihren jüngsten Vortrag. Apothekerinnen und Apotheker, die an einem Austausch mit Berufskollegen interessiert sind, können sich an die ACM (info@cannabis-med.org) wenden und um Aufnahme bitten. Da ich überprüfen möchte, ob der Interessent oder die Interessentin wirklich Apotheker ist, ist diese individuelle Anfrage notwendig.

Damit gibt es eine weitere Liste neben der Mailingliste für Patienten (SCM, Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) innerhalb der ACM und der internen Mailingliste für Ärztinnen und Ärzte, über die sich aktuell 78 Kolleginnen und Kollegen austauschen. Patienten, die in den SCM-Verteiler aufgenommen werden möchten, müssen Mitglied der ACM sein und an einer Erkrankung leiden, die mit Cannabis gelindert werden kann. Ärztinnen und Ärzte können die Aufnahme in die Mailingliste (aerzte@cannabis-med.org) von der ACM-Webseite beantragen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Presseschau: Erfahrungen aus der Apothekenpraxis (Pharmazeutische Zeitung)

Apothekerin Astrid Staffeldt aus dem ACM-Vorstand hat auf der letzten Exopharm eine Vortrag zu ihren Erfahrungen mit der Abgabe von Cannabis und Cannabinoiden in der Apotheke gehalten.

Erfahrungen aus der Apothekenpraxis

Über ihre Erfahrungen im Handling von Cannabis in der Apotheke sprach Astrid Staffeldt aus der Falken-Apotheke in Hannover am Freitag auf der Pharma-World. Sie sieht durchaus einen Bedarf für diese Darreichungsform.

Die Kritik an einer Cannabis-Therapie aufgrund der bislang mangelnden Evidenz konnte die Apothekerin verstehen. Es sei auch dringend weitere medizinische Forschung nötig. Sie wies aber auch darauf hin, dass solange keine qualitativ hochwertigen Studien vorliegen durchaus auch auf klinische Studie zurückgegriffen werden darf.

Auch mehr pharmazeutische Forschung sei nötig, um das Zusammenspiel der Inhaltsstoffe der Cannabispflanze besser zu verstehen. Bisher fokussiere man sich bei der Auswahl der Sorten und auch bei den Rezeptur- und Fertigarzneimittel auf THC und Cannabidiol (CBD). »Aber auch die zahlreichen Terpene wie Myrcen, Limonem oder Pinen haben Einfluss auf die Gesamtwirkung«, so Staffelt. Sie befürworte die Varibilität bei den Therapieoptionen und Applikationsformen.

Ein Nachteil sei das relativ aufwendige Handling und die intensive Beratung des Patienten. Apothekern, die Cannabisblüten auf Rezept abgeben, rät sie, sich ein wenig mit den unterschiedlichen Sorten und ihrem THC-/CBD-Gehalt auseinanderzusetzen. Bisher suchen hier Arzt und Patient oft eher nach Erfahrung des Patienten aus. Sorten mit einem höheren Cannabis indica-Anteil seien eher entspannend. Staffelts Eselsbrücke dazu: Indica drückt eher in die Couch. Bei Cannabis sativa dominiere eher das THC mit seiner anregenden Wirkung. Sorten mit einem Gehalt von mindestens 20 Prozent THC gelten als sehr stark. Ein eindeutiges Bewertungssystem gebe es allerdings bislang nicht. »Auch hier brauchen wir mehr Forschung«, fordert die Apothekerin.

Sie erinnerte daran, dass bei einer Verordnung der Arzt die gewünschte Sorte und ihren THC-/CBD-Gehalt eindeutig nennen muss. Ist diese Sorte nicht lieferbar, dürfe der Apotheker auch bei gleichem THC-/CBD-Gehalt nicht eigenmächtig austauschen, sondern brauche eine ärztliche Änderung, natürlich auf BtM-Rezept.

Was genau bei der Identitätsprüfung in der Apotheke zu leisten ist, hänge von den jeweiligen Aufsichtsbehörden der Bundesländer ab. In einigen reiche eine makroskopische Prüfung der Droge, andere fordern eine DC. Hier sollte man über eine bundeseinheitliche Regelung nachdenken.

Sie empfahl zudem eine gründliche Dokumentation der erhaltenden und abgegebenen Mengen. »Bei Dosen im Bereich von 5 bis 50 Gramm ist eine Minusabweichung von bis zu 9 Prozent in Ordnung«, erklärte Staffeldt. Dann braucht die Apotheke noch etwas für die Prüfung und bei der Verarbeitung kann auch etwas Verlust entstehen. »Wir dürfen einen Mehrverbrauch von bis zu 10 Prozent haben, das ist laut Betäubungsmittelgesetz herstellungstechnisch begründbar, muss aber dokumentiert werden«, so Staffeldt. Auf ärztliche Verordnung ist auch die Abgabe unzerkleinerter Blüten möglich; eine Pflichtzerkleinerung durch die Apotheke gebe es nicht.

Die Blüten dürfen, wenn sie verdampft werden sollen, aber nicht zu klein geschnitten werden, sonst könnten kleine Partikel unverdampft inhaliert werden. Die Monographie schreibe leider keine Mindestgröße vor. Falls Patienten selbst zerkleinern, kann der Apotheker ihnen raten, sich an gerebeltem Majoran aus der Küche zu orientieren. Die Patienten sollten zudem einen entsprechenden Dosierlöffel aus der Apotheke mitbekommen. Diese gebe es zur Abmessung von 100 und 200 mg. Bei Sorten mit hohem THC-Gehalt könne dies zu viel sein. Hier empfiehlt Staffeldt ihren Patienten, zwar einen Dosierlöffel in das Gerät zu geben, zunächst aber nur einen Atemzug zu inhalieren und etwa 15 Minuten zu warten, ob die gewünschte Wirkung eintritt und wenn nicht, den Vorgang zu wiederholen. Die Gebrauchsanweisung müsse immer möglichst genau sein.

Je nachdem, ob die Blüten unzerkleinert (Sonderkennzeichen 06460694) oder zerkleinert entsprechend der NRF-Vorschriften abgegeben werden (Sonderkennzeichen 06460665), müssen sie gemäß Arzneimittelpreisverordnung § 4 beziehungsweise 5 taxiert werden. Unverarbeitet muss der GKV der Apothekenabschlag in Höhe von 5 Prozent vom Abgabepreis gegeben werden, bei NRF-Rezepturen gilt ein Festabschlag von derzeit 1,77 Euro.

Es bestehe für die Apotheken zwar keine Prüfpflicht, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. »Das kann ich zum Eigenschutz vor Regressen aber sehr empfehlen«, so Staffeldt. Es müssen alle Vorgaben gemäß BtM-Gesetz eingehalten werden; Einkaufspreis, Importeur und Berechnung gehörten auch dazu. Sie erinnerte daran, dass gegebenenfalls bei mehr als 100 g Blüten innerhalb von 30 Tagen oder bei der Verordnung weiterer Betäubungsmittel die A-Kennzeichnung auf dem Rezept nicht fehlen darf.

Auf Preisdiskussionen oder gar Schwarzmarktvergleiche solle man sich nicht einlassen. Es handle sich um Ware in pharmazeutischer Qualität aus kontrolliertem Anbau. Die Preise unterscheiden sich von Sorte zu Sorte, bei einem Austausch aufgrund von Lieferproblemen könne der Preis schwanken.

Presseschau: Marihuana „Made in Germany“ – FDP will Deutschland zur Cannabis-Exportnation machen (Handelsblatt)

Das Handelsblatt berichtete über den Vorstoß der FDP-Bundestagsfraktion, Deutschland zu einer Exportnation für Cannabis machen zu wollen.

Marihuana „Made in Germany“ – FDP will Deutschland zur Cannabis-Exportnation machen

Marihuana auf Rezept – das ist in Deutschland seit eineinhalb Jahren für Patienten mit schweren Erkrankungen möglich. Die Nachfrage wächst stetig, der Bedarf wird mit Importen aus den Niederlanden und Kanada gedeckt. Die Pläne zum kontrollierten Anbau von Medizinalhanf in der Bundesrepublik verzögern sich dagegen, mit einer ersten Ernte wird frühestens im Jahr 2020 gerechnet.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat dennoch schon große Pläne, die über den deutschen Eigenbedarf hinausgehen. Der Export von in Deutschland angebautem Medizinalcannabis biete „wichtige Zukunftschancen wirtschaftlicher Art, von denen Landwirtschaft, Industrie und Handel profitieren können“, heißt es in einem Antrag, der dem Handelsblatt vorliegt. „Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, Medizinalcannabis zu exportieren und auch gezielt zum Export anzubauen.“

Nach dem Willen der FDP soll das Parlament die Bundesregierung auffordern, die Grundlagen für die Ausfuhr von Marihuana zu medizinischen Zwecken zu schaffen. „Made in Germany kann auch mit Blick auf Cannabis ein Qualitätssiegel werden“, sagt der FDP-Gesundheitspolitiker Wieland Schinnenburg.

Immer mehr Patienten in Deutschland hoffen auf Schmerzlinderung durch Marihuana. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hanf auf Rezept lagen im zweiten Halbjahr 2017 bei gut 19 Millionen Euro, in den ersten sechs Monaten dieses Jahres betrug die Summe bereits mehr als 30 Millionen Euro.

Schätzungen gehen mittlerweile von mehr als 40.000 Schmerzpatienten aus, die Cannabis als alternative Therapie nehmen. Eine offizielle Statistik gibt es nicht. Bevor Marihuana als Medizin im März 2017 freigegeben wurde, bezogen nur gut 1000 Patienten mit einer Sondergenehmigung Cannabis legal über die Apotheke.

Cannabis-Medizin: Immer mehr Schmerzpatienten bekommen Marihuana auf Rezept

Die steigende Nachfrage lässt sich auch an den wachsenden Importen ablesen. Ende August wurde bekannt, dass die Niederlande in Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium ihre Ausfuhren deutlich erhöhen. Künftig sollen bis zu 1,5 Tonnen Medizinalhanf jährlich aus dem Nachbarland in die Bundesrepublik geliefert werden, bislang lag die zugesagte Menge bei 700 Kilogramm im Jahr.

Die Gesetzesänderung vom März 2017 ermöglicht auch den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland. Dafür wurde beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Cannabisagentur eingerichtet, die „Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung, Verpackung sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker“ steuern und kontrollieren soll.

Erste Ausschreibung wurde gerichtlich gestoppt

Eine erste europaweite Ausschreibung für den Anbau von Medizinalhanf in Deutschland wurde allerdings wegen Verfahrensfehlern gerichtlich gestoppt, im Juli startete das Bundesinstitut einen neuen Anlauf. Nach Angaben der Bundesregierung ist geplant, die Aufträge im ersten Quartal 2019 zu vergeben.

Das Bundesinstitut gehe von einem ersten Anbau und einer ersten Ernte im Jahr 2020 aus, heißt es in einer Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage von Schinnenburg. Überlegungen, mittel- bis langfristig auch Medizinalcannabis für den Export anzubauen, stellt die Bundesregierung demnach nicht an. Sollte mehr Cannabis als für den deutschen Markt nötig produziert werden, müsste die überschüssige Ernte vernichtet werden.

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

In Bad Bramstedt entsteht ein Hochsicherheitslager für legales Marihuana (Welt)

Sensation! Export von bis zu 9 Tonnen Cannabis nach Deutschland - Aktie vor weiterem Anstieg! (Wallstreet Online)

Petition für Medizinalhanf in Österreich (Hanf-Magazin)

Wie viele Menschen in Deutschland an Suchtfolgen sterben (Bild-Zeitung)