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ACM-Mitteilungen vom 5. November 2016

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Liebe Leserin, lieber Leser,

In dieser Ausgabe der ACM-Mitteilungen dokumentieren wir ein Positionspapier von Experten, die an der Anhörung zum Gesetzentwurf von Bundesregierung und Bundestag zur medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden teilgenommen haben. Darin werden die zentralen Themen angesprochen, bei denen im Gesetzentwurf nachgebessert werden sollte.

Nach Informationen von Mitgliedern des Deutschen Bundestags findet die zweite Lesung des Gesetzes voraussichtlich im Dezember 2016 statt. Der Bundesrat würde dann auf seiner ersten Sitzung im Jahr 2017, am 10. Februar 2017, ebenfalls abschließend beraten, sodass das Gesetz danach in Kraft treten könnte. Vielleicht gibt es aber noch Verzögerungen, sodass es auch eventuell März werden könnte.

Eine erfreuliche Meldung zum Thema CBD. Erstmals hat eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung mit Cannabidiol übernommen, bei einem Mädchen mit therapieresistenter Epilepsie.

Nach jüngsten Informationen wird der Importeur von Cannabisblüten, Pedanios, demnächst weitere Sorten aus Kanada in Deutschland Apotheken und Patienten zur Verfügung stellen können. Wir halten unsere Leser auch dazu auf dem Laufenden. Die Konkurrenz zwischen Fagron, Medcann und Pedanios hat bereits jetzt zu einer leichten Preisreduzierung geführt. Es gibt mindestens eine Apotheke, die fünf Gramm Cannabisblüten zu einem Preis von knapp unter 60 € anbietet, also für etwas weniger als 12 € pro Gramm.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Gemeinsames Positionspapier von Experten

zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom 28.06.2016 (Bundestagsdrucksache 18/8965)

Die Unterzeichner begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung des Zugangs der Bevölkerung zu einer Therapie mit auf Cannabis basierenden Medikamenten. Sie regen jedoch an, einige Änderungen vorzunehmen, damit die Ziele des Gesetzes auch tatsächlich erreicht werden. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass alle Patienten, bei denen eine Therapie mit Cannabis bzw. Cannabis-basierten Medikamenten medizinisch indiziert ist, Zugang zu solchen Präparaten erhalten. Die Krankenkassen sollen die Kosten für eine solche Behandlung übernehmen, damit der ansonsten möglicherweise bestehende juristische Anspruch auf einen Eigenanbau von Cannabisblüten entfällt.

Nach § 13 Abs. 1 BtMG dürfen Betäubungsmittel nur verschrieben werden, „wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann.“ Damit ist die Zulässigkeit der Verschreibung von Cannabis und Cannabis-basierten Medikamenten, die sämtlich Betäubungsmittel sind, bereits erheblich eingeschränkt. Weitere Einschränkungen sind daher entbehrlich und sollten vermieden werden.

Die Unterzeichner regen im Einzelnen folgende Maßnahmen an.

1. Die Verschreibung von auf Cannabis basierenden Medikamenten sollte nicht durch drohende Regressforderungen wegen Budgetüberschreitung der Ausgaben für Arzneimittel eingeschränkt werden. Daher ist es erforderlich, dass die Verschreibung dieser Medikamente wie eine Praxisbesonderheit behandelt wird.

2. Die Krankenkassen sollten regelhaft die Kosten für eine ärztlich verordnete und medizinisch indizierte Behandlung mit Cannabis und Cannabis-basierten Medikamenten erstatten. Die Notwendigkeit der Therapie – inklusive Fragen zur Austherapiertheit eines Patienten und der Nutzen-Risiko-Bewertung - sollte durch den behandelnden Arzt und nicht den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden. Es ist auch nicht sinnvoll, hier eigene Richtlinien des G-BA zu entwickeln.

3. Die obligate Begleiterhebung, die nur wenige klinisch relevante Daten generieren kann, sollte durch eine Begleitforschung auf freiwilliger Basis unter aktiver Einbeziehung der Patienten ersetzt werden. Wir gehen davon aus, dass bei einer angemessenen Vermittlung der Ziele einer solchen Begleitforschung, die wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse für den weiteren medizinischen Einsatz von Cannabis-basierten Medikamenten gewinnen kann, eine große Bereitschaft der Patienten zur Teilnahme besteht.

4. Die Unterzeichner unterstützen die Forderung der gesetzlichen Krankenkassen, dass der Aufschlag auf den Einkaufspreis von Cannabisblüten zur Abgabe in den Apotheken begrenzt werden sollte. Ein Aufschlag von bis zu 100 %, wie er heute möglich ist, ist durch den realen Aufwand der Apotheker nicht mehr gerechtfertigt, sobald für sie die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und der Dokumentations-Aufwand entfallen.

5. November 2016

Unterstützer (in alphabetischer Reihenfolge)

Gabriele Gebhardt, Sprecherin, Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM), E-Mail: gabi@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender, Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), E-Mail: info@cannabis-med.org

Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl, Medizinische Hochschule Hannover, E-Mail: mueller-vahl.kirsten@mh-hannover.de

Prof. Dr. med. Joachim Nadstawek, Vorsitzender, Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD), E-Mail: ws@bv-schmerz.de

Maximilian Plenert, Akzept e.V., Deutscher Hanfverband (DHV), E-Mail: kontakt@max-plenert.de

Dr. jur. Oliver Tolmein, Kanzlei Menschen und Rechte, E-Mail: tolmein@menschenundrechte.de

PD Dr. med. Michael A. Überall, Präsident, Deutsche Schmerzliga (DSL) e.V., E-Mail: michael.ueberall@schmerzliga.de

Krankenkasse erstattet erstmals die Kosten einer Behandlung mit CBD (Cannabidiol)

Ein 13-jähriges Mädchen, das an einer ausgeprägten, therapieresistenten Epilepsie leidet, hat von ihrer Krankenkasse, der DAK-Gesundheit, die Zusage zur Kostenübernahme einer Therapie mit Cannabidiol (CBD) erhalten. Sie wird von Dr. Franjo Grotenhermen behandelt. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um die erste Kostenübernahme für eine Behandlung mit Cannabidiol durch eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

In der ärztlichen Stellungnahme für die Krankenkasse heißt es zu Erkrankung und Wirkung von CBD:

„Bezugnehmend auf das Schreiben der Krankenkasse vom 05.04.2016 ergänze ich meine ärztliche Stellungnahme vom 03.03.2016 wie folgt:

Die aktuelle Medikation besteht aus:

 morgens 150 mg Orfiril + 140 mg CBD (entsprechend etwa 3 mg/kg KG)

 abends 300 mg Orfiril + 140 mg Tropfen CBD.

CBD und Orfiril werden mit zeitlichem Abstand verabreicht.

Bedarfsmedikation: Buccolam (zurzeit etwa einmal monatlich).

Durch die Verwendung von CBD konnte eine deutliche Verbesserung der Symptomatik erzielt werden.

Vor der Behandlung mit CBD traten täglich Absenzen von bis zu 15 Minuten, ca. 12-16 Grand mal-Anfälle pro Monat, ca. 12 Nächte ohne Schlaf pro Monat, Schreiattacken, Würgereiz bis zum Erbrechen, starke Unruhe sowie Phasen geistiger Abwesenheit auf.

Seit der Behandlung mit CBD treten selten Absenzen, ca. 6-8 Grand mal-Anfälle/Monat, ca. 3 Nächte ohne Schlaf/Monat, nur selten Schreiattacken sowie weniger Würgereize auf. Die Patientin ist deutlich ruhiger, wacher, klarer und ansprechbarer.

In der Vergangenheit traten zweimal ein Status epilepticus auf, der nur durch Orfiril, Dormicum und Barbiturate durchbrochen werden konnte.

CBD ist das bisher erste Mittel, das eine deutliche Verbesserung des Krankheitsbildes verursacht hat.“

Presseschau: Hausdurchsuchung bei Cannabis Social Club in Henndorf: Vorwürfe gegen Polizei (Salzburg24)

Die österreichische Polizei hat kürzlich mehrere Hausdurchsuchungen bei Cannabis Sozial Clubs, die Cannabis für medizinische Zwecke abgegeben haben, durchgeführt. Salzburg24.at berichtete über eine Hausdurchsuchung.

Hausdurchsuchung bei Cannabis Social Club in Henndorf: Vorwürfe gegen Polizei

Die Cannabis-Szene in Österreich ist empört: Das Haus und Vereinslokal des Cannabis Social Club (CSC) in Henndorf am Wallersee (Flachgau) wurde am Montag von der Kripo durchsucht. Laut Clubobmann Wilhelm Wallner wurden 78 Cannabispflanzen sichergestellt. Der Salzburger selbst erhebt gravierende Vorwürfe gegen die Beamten.

Wie Willi Wallner und das Hanf-Institut am Mittwoch in einer Presseausendung mitteilten, soll das Haus der CSC-Clubobmanns in Henndorf durch niederösterreichische Kriminalpolizisten verwüstet worden sein. “Jetzt habe ich schon acht Hausdurchsuchungen hinter mir. Aber so eine Verwüstung haben die Eugendorfer Polizisten nie angerichtet”, wundert sich Wallner.

Polizei nennt keine genauen Informationen

Auf Anfrage von SALZBURG24 bestätigt die Polizei Niederösterreich die Hausdurchsuchung, will aber auf die Aussendung und die Aussagen Wallners nicht näher eingehen. Auch über die Anzahl der sichergestellten Cannabispflanzen wollte man keine Angaben machen. Büroleiter Oberst Markus Haindl weist jedoch ausdrücklich darauf, dass der Durchsuchungsbefehl ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Wallner in psychiatrische Klinik eingeliefert

Das Hanf-Institut und Wallner sehen das offensichtlich anders. Laut deren Aussagen sollen die Beamten dem chronisch kranken Wallner während des fünfstündigen Verhörs die Cannabis-Medizin vorenthalten haben. “Als der in Agonie liegende Wallner im Zuge der Einvernahme meinte, dass nach der Verwüstung seines Hauses und der Konfiskation der Gärtnerei-Ausstattung alles keinen Sinn mehr mache, verfrachtete die Polizei den haftunfähigen Cannabis-Aktivisten wegen ‚Selbstgefährdung‘ in eine psychiatrische Klinik, wo er sich aktuell noch immer auf Weisung der Behörden befindet, aber immerhin Kontakt zur Außenwelt hat”, heißt es konkret in der Aussendung. Die Polizei bestätigt dies nicht.

Hausdurchsuchung auch beim CSC in Wien

Polizei-Besuch erhielt an Allerheiligen auch der Obmann des CSC Wien, Markus Winter. “Zwei Hünen in Uniform standen vor meiner Tür. Konfisziert wurde außer einem Fläschchen mit (legalem) Cannabidiol-Öl aber nichts”, sagte Winter dem Hanf-Institut. Auch für andere Cannabis-Patienten wurde der 31. Oktober zum Halloween-Horror, weil nicht Clowns, sondern schwer bewaffnete Polizei-Einheiten im Rahmen weiterer Hausdurchsuchungen ihr oft lebensnotwendiges Heilmittel beschlagnahmten.

Im Gespräch mit SALZBURG24 gab Polizeisprecher Haindl an, dass es sich um größere Ermittlungen handle, die noch nicht vollständig abgeschlossen seien.

Hanf-Institut kritisiert Vorgehensweise der Polizei

Der Obmann des Hanf-Instituts Toni Straka kritisiert, dass Cannabis-Patienten nach wie vor als Kriminelle gesehen werden. “Die Republik Österreich muss immer noch ein sehr reiches Land sein, wenn sie sich derart unverhältnismäßige Maßnahmen im sinnlosen Krieg gegen Schwerstkranke leisten kann”, so Straka am Mittwoch.

Nach Schätzungen des Hanf-Instituts kostet jede polizeiliche Aktion gegen Cannabis-Konsumenten mindestens 15.000 Euro. “Wenn niederösterreichische Kriminalbeamte Kapazitäten für eine Landpartie nach Salzburg wegen ein paar ungiftiger Pflanzen haben, zeugt das von mangelnder Kooperation der Landespolizei Direktionen. Wilhelm Wallner ist ja der Salzburger Exekutive von sieben früheren Hausdurchsuchungen gut bekannt”, sagte Straka weiter.

Presseschau: Warum Hanf der Stoff der Zukunft werden kann (Westdeutsche Zeitung)

Die Westdeutsche Zeitung berichtete über den vielfältigen Nutzen der Hanfplanze, als Medizin, für Zellstoff und Textilien.

Warum Hanf der Stoff der Zukunft werden kann

Dass Hanf ein Rauschmittel darstellt, ist den meisten Menschen bekannt. Dass er jedoch auch in anderen Bereichen vielseitig einsetzbar ist, gerät oft in den Hintergrund. Doch es lohnt sich, sich mit Hanf als vielseitige Nutzpflanze auseinanderzusetzen und ihn nicht auf seine berauschende Wirkung zu reduzieren. Dann wird schnell klar, das Hanfprodukte großes Potenzial bergen.

Die Hanfpflanze, auch "Cannabis sativa" genannt, ist eines der am vielseitigsten nutzbaren Gewächse der Welt. Sie bildet die Grundlage für Textilfasern, Öl, Kosmetik, Nahrungsmittel und Werkstoffe, aber auch für Arznei- und Rauschmittel. In Form des Blütenerzeugnisses Marihuana wird Cannabis aufgrund der psychoaktiven Wirkung des Inhaltstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) zwar als Rauschmittel gebraucht. In letzter Zeit deutet sich in der politischen und medizinischen Diskussion jedoch ein zunehmender Trend zu seiner Anerkennung als Heilpflanze an. Teile der deutschen Gesellschaft formulieren schon lange ihre Kritik am Verbot von Cannabis, und im medizinischen Bereich gibt es mittlerweile die Möglichkeit zur Verschreibung cannabinoider Heilmittel. Abseits der illegalen oder medizinischen Nutzung von Hanf hat die Pflanze jedoch auch andere Qualitäten, etwa als Textil- und Dämmstoff. Ein solcher Gebrauch ist zwar legal, aber noch nicht sehr geläufig.

Hanf als Zellstoff

Als Rohstoff ist Hanf extrem vielseitig einsetzbar. Eine besondere Qualität ist hierbei die Stabilität seiner Zellulose-Fasern, die unter anderem in der Papierherstellung verarbeitet werden und hierbei eine deutlich robustere Grundlage als Holz bilden. Doch auch in der Bauindustrie hat Hanf mittlerweile einen gewachsenen Stellenwert. Aufgrund ihrer Isolationsqualität, Feuchtigkeitsregulation, Schädlingsresistenz und Haltbarkeit eignet sich die grüne Pflanze gut zur Herstellung organischer Dämmstoffe für Dächer und Fassaden. Sogar der Bau eines "Hanfhauses" als ökologisch nachhaltige Immobilie eröffnet Möglichkeiten, die Pflanze umweltfreundlich in das eigene Leben zu integrieren. Hierbei wird Hanf unter anderem zur Dämmung und zur Konstruktion von Wohnhäusern verwendet. Da Hanf ein nachwachsender Rohstoff ist, könnte diese ressourcenschonende Bauweise mit einer entsprechenden Entwicklung der Hanfindustrie zur sinnvollen Alternative konventioneller Immobilienplanung werden.

Hanf als Textilie und Medizin

Auch bei der Fertigung von Kleidungsstücken hat Hanf enorme Vorteile: Gegenüber der klassischen Baumwolle punktet er vor allem mit besonderer Strapazierfähigkeit und Reißfestigkeit – nicht umsonst wird Hanf als Material für die Herstellung von Segeln und Seilen in der Schifffahrt verwendet. Levi Strauss fertigte sogar 1873 die erste Jeans aus Hanf an, als robuste Arbeitshose. Das weiche Material eignet sich darüber hinaus auch wegen seines hautfreundlichen Tragekomforts. Hanf übertrumpft Baumwolle als Textilstoff letztlich vor allem durch seine günstige Herstellung. Besitz und Konsum von Cannabis werden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng behandelt, doch illegal ist er überall. Im Bereich der medizinischen Praxis ändert sich das allmählich: Auch wenn die Politik die Entkriminalisierung der Droge nur langsam vorantreibt, sollen Cannabisarzneimittel als schmerzlindernde und appetitfördernde Medizin für schwerkranke Patienten in Deutschland bis zum Jahr 2017 auf Kassenrezept erhältlich sein. Bislang sind Heilmittel mit Cannabiszusatz, etwa zur Behandlung Multipler Sklerose, nur in Einzelfällen oder mit Sondergenehmigung erlaubt. In jedem Fall eröffnet diese Entwicklung eine weitere Perspektive für die nachhaltig positive Nutzung dieser vielseitigen Pflanze, die viel mehr ist als ein Rauschmittel.

Presseschau: Wer einen Joint raucht, sieht nachts womöglich besser (Welt)

Die Welt berichtete darüber, dass und wie Cannabis das nächtliche Sehen verbessern kann. Ausgangspunkt für die Forschung waren Erfahrungen marokkanischer und jamaikanischer Fischer, die angaben, unter dem Einfluss von Cannabis besser sehen zu können.

Wer einen Joint raucht, sieht nachts womöglich besser

Schon früher legten Beobachtungen nahe, dass Cannabis die Nachtsicht verbessert. Weiter ging die Forschung diesem Phänomen aber nicht auf den Grund. Bis jetzt. Nun scheint eine Studie diese Wirkung zu bestätigen.

Forscher konnten bei marokkanischen und auch jamaikanischen Fischern beobachten, dass diese nach dem Konsum von Cannabis nachts besser sehen konnten. Wissenschaftler aus den USA und Spanien untersuchten das Phänomen 2004 genauer: Sie gaben drei Studienteilnehmern Haschisch, einem weiteren ein Placebo. Zugegeben, keine wirklich repräsentative Anzahl, aber auch hier zeigte sich: Die Cannabis-Konsumenten hatten eine verbesserte Nachtsicht.

Aufgrund der wenigen Probanden war aber auch dies kein endgültiger Beweis. Zudem lieferte die Studie keine Hinweise auf den biologischen und neurologischen Effekt von Cannabis auf das Sehvermögen. Das holten nun Wissenschaftler der Montreal Neurological Institutes nach.

Ihre Probanden: Kaulquappen. In einem ersten Versuch konnten die Forscher feststellen, dass Cannabinoide die Netzhautzellen der Tiere tatsächlich lichtempfindlicher machten. Um herauszufinden, ob sich das auch wirklich auf das Sehvermögen der Kaulquappen auswirkte, stellten sie die Tiere in einem weiteren Experiment auf die Probe.

Die Forscher setzten sie unterschiedlichen Lichtverhältnissen aus und untersuchten, wie die Kaulquappen auf einen dunklen Punkt reagierten - die einen standen unter dem Einfluss der Cannabinoide, die anderen nicht.

Normalerweise entfernen sich die Tiere von dunklen Flecken, da es sich um einen Feind handeln könnte. Unter normalen Lichtverhältnissen taten dies alle Kaulquappen. Doch bei wenig Licht reagierten die bekifften Kaulquappen deutlich häufiger auf die Punkte als die nüchternen. Dies impliziert, dass Cannabis tatsächlich die Nachtsicht verbessert.

Und die Forscher fanden auch heraus inwiefern:

Die Cannabiniode docken an einen bestimmten Cannabinoid-Rezeptor im Gehirn an und hemmen die Ausschüttung des Proteins NKCC1. Dieses wiederum reduziert die Konzentration von Chloridionen in den Nervenzellen der Netzhaut, wodurch sie reiz- und lichtempfindlicher wird.

Die Forscher wollen nun in weiteren Studien nachweisen, ob dies auch bei Säugetieren und letztlich beim Menschen auftritt. Ihr Ziel: Herausfinden, ob Wirkstoffe von Cannabis bei bestimmten Augenkrankheiten helfen könnten.

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