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ACM-Mitteilungen vom 30. Januar 2016

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Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten

Das Verfahren von Michael F. gegen die Bundesrepublik Deutschland, der bei der Bundesopiumstelle einen Antrag auf Eigenanbau von Cannabis beantragt hat, wird im April vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt.

Termin der mündlichen Verhandlung:

Mittwoch, 6. April 2016, 11 Uhr

Bundesverwaltungsgericht, Dienstgebäude Leipzig

Sitzungssaal VI, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.034, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig

Am 11. Juni 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster sämtliche Einwände gegen den Antrag auf den Eigenanbau von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle zurückgewiesen, die Behörde habe jedoch weiterhin einen Ermessensspielraum bei ihrer Entscheidung. Die Bundesopiumstelle hat diesen Ermessensspielraum auch entsprechend gegen den Patienten genutzt.

Bei der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster am 11. Juni (13 A 414/11) konzentrierte sich die Beweiserhebung auf die Frage, ob Dronabinol (THC) bei Michael F. die gleiche therapeutische Wirkung wie sein selbst angebauter Cannabis entfaltet. Er hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesopiumstelle, verklagt, weil diese seinen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis abgelehnt hat.

Seine beiden behandelnden Ärzte, sein langjähriger Neurologe aus Mannheim sowie Dr. Franjo Grotenhermen erklärten und begründeten übereinstimmend, dass und warum THC (Dronabinol) allein nicht den gleichen guten therapeutischen Effekt wie seine selbst gezogenen Cannabispflanzen bei Herrn F. hat, so dass auch das letzte Argument der Bundesopiumstelle gegen eine Erlaubnis zum Eigenanbau vom Gericht zurückgewiesen wurde.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte dann am 22. Juli 2014 geurteilt dass der Eigenanbau von Cannabis für eigene medizinische Zwecke erlaubt werden muss.

Die fünf Kläger klagen das Recht auf den Eigenanbau von Cannabis ein, weil die Bundesopiumstelle ihre Anträge abgelehnt hat. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Bundesopiumstelle bei ihren Entscheidungen über die Anträge ihren Ermessensspielraum falsch ausgeübt habe. So heißt es im Urteil des von der ACM als Musterprozess finanzierten Verfahrens von Ralf Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland (Aktenzeichen: 7 K 4020/12):

„Die Ermessensentscheidung ist auch im vorliegenden Fall schon deshalb ermessensfehlerhaft, weil die Beklagte bei der Würdigung der Interessen des Klägers nicht beachtet hat, dass seine Belange durch seine erteilte Erlaubnis für den Erwerb von Cannabisblüten aus Holland wegen der fehlenden Finanzierbarkeit nicht gewahrt sind. (…) Vor dem Hintergrund der schweren Erkrankung des Klägers, insbesondere seines fortbestehenden ADHS-Syndroms mit gravierenden Auswirkungen auf das soziale Leben des Klägers und seines Umfeldes, kommt – bis auf die im Ermessen der Beklagten liegenden Sicherungsanordnungen – auch eine Ermessensreduzierung auf Null in Betracht.“

Die Bundesrepublik Deutschland ist gegen das Urteil vor dem Landgericht Köln in Berufung gegangen. Wir sind nun darauf gespannt, ob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig den Ermessensspielraum der Bundesopiumstelle ebenfalls auf Null reduziert.

Bewegte Bilder: Cannabis gegen Krebs (3sat)

Der Fernsehsender 3sat brachte am 28. Januar einen Fernsehabend zum Thema Cannabis. Dieser begann mit einer 45-minütigen Dokumentation zum Thema Cannabis gegen Krebs, mit Interviews mit Rick Simpson, Manuel Guzman, Franjo Grotenhermen, Rudolf Brenneisen und vielen anderen.

Cannabis gegen Krebs

Dieser Film findet sich nun auch bei YouTube:

Cannabis gegen Krebs

Bewegte Bilder: Cannabis: Medizin oder Droge (3sat)

Nach dem Film zum Thema Krebs folgte ein Interview mit Max Plenert und anschließend eine Diskussionsrunde mit Lorenz Böllinger, Bernd Werse und Rainer Thomasius.

Cannabis: Medizin oder Droge

Presseschau: Kolumne: Wir machen eine Bogen um Cannabis (3sat)

In einer Kolumne präsentiert Moderator Gert Scobel seine Gedanken zum Thema der Sendung.

Kolumne: Wir machen eine Bogen um Cannabis

Eine wissenschaftliche Fachzeitschrift wie "Nature" ist überaus vorsichtig, wenn es darum geht, über ein politisch und moralisch vermintes Thema wie Cannabis zu berichten. Wer noch Zweifel hatte an der Bedeutung und auch an den Möglichkeiten der medizinischen Verwendung der alten Kulturpflanze dürfte nach der Lektüre der Sonderseiten bei "Nature" (Vol 525, No. 7570, Ausgabe vom 24.9.2015) einen völlig neuen Eindruck haben.

Zweifel bestehen nun nicht mehr an den medizinischen Einsatzmöglichkeiten, sondern vielmehr an der bisherigen Forschungspolitik, insbesondere in Deutschland. Es ist kaum zu verstehen, dass unser (Säugetier-)Körper, wie auch der vieler anderer Tiere, darunter Weichtiere, ein komplexes Endocannabinoid-System entwickelt hat, das weitreichende Wirkung auf das Immunsystem und andere Körpersysteme hat, aber weitgehend unbekannt ist. Das System selbst reicht rund 600 Millionen Jahre in die Evolution zurück. Entstanden ist es vermutlich durch die erfolgreiche Interaktion von Tieren mit Hanfpflanzen, d.h. durch eine Koevolution, von der wir heute profitieren.

545 Komponenten von Cannabis unerforscht

Es ist symptomatisch, dass das weit verzweigte und komplexe Endocannabinoid-System erst 1988 entdeckt wurde. Viele der Details sind immer noch unklar - wie auch die pharmakologischen Wirkungen der meisten der 545 Komponenten von Cannabis gänzlich unerforscht geblieben sind. Zweifel bestehen also nicht an der generellen Wirksamkeit, sondern an unserem eigenen Forschungs- und Therapieverhalten, das einen weiten Bogen um Cannabis macht. Das ist insofern schwer zu verstehen, als dass das Endocannabinoid-System vom Körper dazu benutzt wird, eine Vielzahl biologischer Vorgänge homöostatisch zu regulieren.

Solche selbstregulierenden Gleichgewichts-Vorgänge sind in jedem Körper von entscheidender Bedeutung, weil sie Ungleichgewichten entgegen wirken, die durch Krankheiten verursacht sind. Wer diese Mechanismen versteht, hält einen Schlüssel in der Hand, der die bislang verschlossene Türe zu einer Reihe von Krankheiten aufschließen könnte.

Die Natur nutzt Cannabinoid-Rezeptoren offensichtlich im großen Stil - anders als unsere Forschung und unser Gesundheitssystem. Überhaupt fällt auf, dass viele Gesellschaften sich Alkohol gegenüber weitaus laxer verhalten, als Cannabis gegenüber, das im Unterschied zu Alkohol therapeutisch eingesetzt werden kann.

Cannabis offenbar weniger gefährlich als Alkohol

Laut Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung gehört der Konsum von Alkohol zu den fünf wichtigsten vermeidbaren Risikofaktoren für Krankheit und frühzeitliche Sterblichkeit. 9,5 Mio. Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Etwa 1,3 Millionen Menschen sind Alkoholiker. Pro Jahr sterben nachweislich etwa 74.000 Menschen an den direkten Folgen von Alkohol - zum Teil in Kombination mit anderem. Der Alkoholschaden für die Volkswirtschaft: etwa 26,7 Milliarden Euro, davon allein 7,4 Milliarden direkte Kosten für das Gesundheitssystem.

Cannabis hingegen gehört zwar in Deutschland wie weltweit zur am häufigsten konsumierte illegalen Droge. Ein Viertel aller 12- bis 25-Jährigen haben Cannabis mindestens einmal im Leben probiert. Aber nur 2,9 Prozent der Personen dieser Altersgruppe konsumieren regelmäßig. Angaben über Tote gibt es nicht. Cannabis ist offenbar deutlich weniger gefährlich als Alkohol. Was nicht bedeutet, dass es überhaupt keine Gefahren gibt.

Grasverkauf entwickelt sich zum Jobmotor

Es sind diese Gefahren, die zu einem tatsächlichen Krieg der US-amerikanischen Geheimdienste, Drogenbehörden, der US-Polizei und des Militärs gegen Drogenkartelle in lateinamerikanischen Länder führten. Mehrfach jedoch war die US-amerikanische Politik selbst tief in die Drogengeschäfte verstrickt. Eines von vielen Beispielen ist die sogenannte Iran-Contra-Affaire. Das US-Militär finanzierte damals Todesschwadrone gegen Nicaraguas Regierung durch Waffen- und Drogenhandel. Die Geheimdienste stecken bis heute tief im Sumpf mit drin.

Es ist daher seltsam zu sehen, dass seit der Legalisierung von Cannabis in einigen US-Bundesstaaten die mexikanischen Drogenkartelle zum ersten Mal seit bald 40 Jahren ernsthaft in Bedrängnis geraten. Die US-Kunden kaufen jetzt indirekt beim Staat. Das schaltet die Begleitkriminalität aus und bringt Steuereinnahmen. Der Grasverkauf entwickelt sich zum Jobmotor. Was wären die möglichen Folgen einer solchen Entwicklung in Deutschland? Fachleute sind sich in drei Punkten relativ einig:

1. Es würde erstens einen heftigen Gewinneinbruch bei der Pharmaindustrie geben - Stichwort Joint statt Schlafmittel oder Antidepressivum.

2. Allen Kriminellen, die von Cannabis plus Begleitgeschäft leben, würden weitgehend die Geldquelle entzogen.

3. Der Staat würde Steuern kassieren, die beispielsweise ins Gesundheitssystem fließen könnten.

Was hinter dem Krieg gegen die Drogen steckt, macht einer unserer Filmberichte mit einem Zitat von Harry J. Anslinger deutlich, das die geheimen Quellen des Cannabis-Wahns aufdeckt: Profitgier und Rassismus. "Es gibt 100.000 Marihuanaraucher in den USA, die meisten sind Neger, Hispanics, Filipinos und Unterhaltungskünstler. Ihre Teufelsmusik, Jazz und Swing, sind das Ergebnis ihres Marihuanakonsums. Marihuana bringt weiße Frauen dazu, sexuelle Beziehungen mit Negern, Entertainern und anderen einzugehen. Der Hauptgrund Marihuana zu verbieten, ist sein Effekt auf die degenerierten Rassen...”

Ich überlasse es Ihnen, sich eine eigene Meinung zu bilden

Es scheint jedoch, dass das Bild, das so häufig vermittelt wird, weder in den Berichten der Bundesregierung zu finden ist, noch in den wissenschaftlichen Untersuchungen. Diese mögen im Detail hier und da widersprüchlich sein - doch die große Tendenz ist klar: Cannabis enthält weitgehend unerforschte Potentiale, die im Sinne einer Gesundheitsförderung im Krankheitsfall eingesetzt werden können. Es wäre wünschenswert, darüber zu sprechen - ohne die möglichen Gefahren des Cannabis-Konsums gerade in der Pubertät, in der sich die Chemie des Gehirns grundlegend ändert, außer acht zu lassen.

Zweiter Importeur für Cannabisblüten aus den Niederlanden bietet günstigere Preise als Fagron

Im Frühjahr 2015 gegründet, hat sich die Pedanios GmbH zum Ziel gesetzt, die flächendeckende Versorgung von Medizinalcannabis in Deutschland sicherzustellen und dabei ein breit gefächertes Produktsortiment für unterschiedliche Indikationen zu bieten. Pedanios beliefert seit Ende 2015 Apotheken in Deutschland.

Pedanios ist nach eigenen Angaben Europas erster zugelassener Arzneimittelgroßhändler im Sinne des § 52a des Arzneimittelgesetzes sowie lizensierter Betäubungsmittelhändler im Sinne des § 3 des Betäubungsmittelgesetzes mit dem Fokus auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln für Cannabinoidtherapien.

Aktuell importiert die Pedanios Cannabisblüten aus den Niederlanden vom dortigen Büro für medizinisches Cannabis des niederländischen Gesundheitsministeriums. Der Anspruch von Pedanios ist es dabei, jedem Patienten optimale Arzneimittel für seine individuelle Therapie bereitzustellen - dies gilt für ständig verfügbare Arzneimittel genauso wie für individuelle weltweite Importe. Dabei liegt der Fokus auf Arzneimitteln, deren Wirkstoffe aus der Cannabispflanze sowie deren Extraktionen und Weiterverarbeitungen gewonnen werden.

Der Preisvorteil bei Abgaben an Apotheken im Vergleich zu Fagron stellt sich wie folgt dar:

- 5 g: Preisvorteil: 4 %

- 10 g: Preisvorteil: 7 %

- 15 g: Preisvorteil: 10 %

- ab 20 g: Preisvorteil: 12 %

- ab 40 g: Preisvorteil: 13 %

- ab 100 g: Preisvorteil: 14 %

Presseschau: Mindener Patientin legt Widerspruch ein – Eilverfahren möglich, aber nicht bezahlbar Kasse zahlt Cannabis nicht (Westfalen Blatt)

Das Westfalenblatt berichtet über die geringen Chancen von Patienten, ihre Medikamente auf Cannabisbasis von den Krankenkassen erstattet zu bekommen.

Mindener Patientin legt Widerspruch ein – Eilverfahren möglich, aber nicht bezahlbar Kasse zahlt Cannabis nicht

Fast 400 Cannabispatienten gibt es in Deutschland. Sie dürfen die Droge legal konsumieren – so wie Claudia Russo aus Minden. Die Krankenkasse bezahlt die Medikamente in ihrem Fall allerdings nicht. Und allein kann die 43-Jährige die 1125 Euro monatlich nicht aufbringen. Deshalb leidet sie oft unter furchtbaren Schmerzen.

Einen Antrag auf Kostenübernahme hat die Mindenerin längst gestellt. Dreimal wurde er abgelehnt. Claudia Russo ist verzweifelt: »Vor Weihnachten hatte ich meine Medizin zweieinhalb Monate nicht. Vor lauter Schmerzen habe ich gedacht, ich sterbe«, erzählt sie. 17 Kilo habe sie in der Zeit abgenommen.

Neben Unterleibskrebs (in Remission) ist sie an Leberzellhepatitis und Arthrose erkrankt und hatte Brüche der Wirbelsäule. Dazu kommen psychische Beschwerden, Depressionen und Schlafstörungen. Eine Chemotherapie habe ihre Beschwerden stark verschlimmert habe, erzählt Claudia Russo. Deshalb suchte sie nach alternativer Medizin (wir berichteten am 27. Juli 2015) – und Cannabis funktionierte.

Verfahren brauchen Zeit

Gegen die Ablehnung der Kostenübernahme hat die Cannabispatientin bei ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Dabei wird sie jetzt von der Mindener Kanzlei Rassi Warai unterstützt. »Mit dem Widerspruch bestreben wir, dass die Krankenkasse die Kosten für die Medikamente übernimmt«, erklärt Rechtsanwalt Niels Luckner. Denn im Rahmen einer schweren Krankheit müssten auch Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, erklärt er. Die Techniker Krankenkasse wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Fall äußern, weil das Widerspruchsverfahren noch läuft.

So vergehen Wochen und Monate. Mitte September beantragte die Kanzlei Akteneinsicht, seit Mitte Dezember liegt die Sache dem Widerspruchsausschuss vor. Vor Gericht waren vergleichbare Fälle durchaus erfolgreich. Aber solche Verfahren brauchen Zeit.

Dabei ist eigentlich Eile geboten. Das empfindet nicht nur Claudia Russo so. Luckner bestätigt: »Die extremen Schmerzen sind von ihrer Auswirkung her mit einer lebensbedrohlichen oder tödlich verlaufenden Krankheit gleichzusetzen.« Mehrere Ärzte haben Claudia Russo bescheinigt, dass Cannabispräparate für sie einen therapeutischen Nutzen haben und dass andere Medikamente aufgrund diverser körperlicher Leiden zu gefährlich für sie sind.

Starke Nebenwirkungen

»Bevor man überhaupt eine Cannabiserlaubnis bekommt, wird man von so vielen Ärzten untersucht, regelrecht auf den Kopf gestellt«, weiß die 43-Jährige. »Die Erlaubnis gibt es nur, wenn die Ärzte sicher sind, dass etwas anderes als Cannabis nicht hilft.« Dass die Krankenkasse dennoch nicht umschwenke, fördere eine Verschlimmerung ihrer Leiden. Die Kosten für andere Medikamente wie Opiate würde die Kasse übernehmen. Aber die hatten bei der Patientin starke Nebenwirkungen: Entzündungen, Sprachstörungen, Gedächtnisprobleme.

Eine Zeit lang bekam Claudia Russo finanzielle Hilfe von ihrer Mutter. Die habe ihr 600 bis 700 Euro im Monat für die Medizin gegeben. Aber diese Geldquelle ist versiegt. Russo hat einen Großteil ihres Tonstudios verkauft (ein Hobby) und sich auch sonst von allen möglichen Besitztümern getrennt. Jetzt bleiben ihr etwas mehr als 300 Euro Rente und aufstockende Sozialhilfe pro Monat. Etwas dazuverdienen darf sie als Rentnerin nicht. Lebensmittel bringt ihr die Tafel, wenn sie zum Arzt muss, braucht Claudia Russo einen Krankentransport.

Eine vorläufige Versorgung mit den lebenswichtigen Medikamenten könnte eventuell durch ein gerichtliches Eilverfahren erzielt werden. Dafür müsste Claudia Russo allerdings – trotz Prozesskostenhilfe – einen Kostenvorschuss in Höhe von 555,73 Euro leisten. Das Geld hat sie nicht. »Dafür müsste ich zwei Jahre sparen.«

Ihre Krankheitsgeschichte und neue Entwicklungen dokumentiert die Mindenerin auf ihrer Webseite: www.mudditionzfabrik.de

Presseschau: Cannabis als Medizin: „Das hat nichts mit Kiffer-Highs zu tun“ (idowa)

Eine Publikation aus Bayern berichtete über die Erfahrungen eines Schmerzpatienten aus Landshut mit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle sowie seines Schmerztherapeuten mit der Verwendung von Cannabis. Er möchte eine Selbsthilfegruppe gründen. Kontakt über die ACM (info@cannabis-med.org).

Cannabis als Medizin: „Das hat nichts mit Kiffer-Highs zu tun“

Seit einem schweren Unfall wird Magnus F. mit THC behandelt. Die Besserung ist erstaunlich. Nun will der junge Landshuter eine eigene Selbsthilfegruppe gründen. Es ist die erste dieser Art in Bayern.

Im August berichtete die LZ über einen jungen Landshuter mit Schädel-Hirn-Trauma und seine erfolgreiche THC-Behandlung unter ärztlicher Aufsicht. Die behandelnden Ärzte am Zentrum für Schmerztherapie in Vilsbiburg bescheinigten Magnus F. (Name von der Redaktion geändert) eine „erstaunliche Entwicklung“. Nun will F. andere Schmerzpatienten an dieser Entwicklung teilhaben lassen. An der Diakonie Landshut gibt es ab 1. Februar eine „Selbsthilfegruppe Schmerz, Schwerpunkt medizinische Cannabis-Behandlung“. Es ist bayernweit die erste Gruppe zu diesem Thema.

Die Idee zur Selbsthilfegruppe kam Magnus F., als er feststellen musste, dass er bei Ärzten in der Stadt mit dem Thema Cannabis-Behandlung nicht durchdringen konnte: „Es gibt hier keine Ärzte, die sich für diese Therapieform interessieren.“ Daraufhin sei er auf die Diakonie zugegangen. Und konnte Kornelia Thomanek-Kotios von der Selbsthilfe-Kontaktstelle der Diakonie Landshut von seinem Anliegen überzeugen: „Für uns ist es wichtig, dass es bei dieser Gruppe ausschließlich um den gesundheitlichen Aspekt der Therapieform geht. Und dieses Anliegen ist durch Herrn F. gesichert, der nicht nur sehr engagiert, sondern auch sehr gut informiert ist.“

Seit Februar 2015 ist Magnus F. im Besitz einer THC-Einzelerlaubnis der Bundesopiumstelle. „Ich sehe meine Aufgabe darin, eine Informationslücke zu füllen. Das Potenzial der Pflanze ist einfach noch nicht bekannt genug. THC dockt ans körpereigene Endocannabinoid-System an. Das hat nichts mit Kiffer-Highs zu tun. Es geht um Pflanzenstoffe, die nicht high machen, sondern Patienten helfen.“ F. spricht damit einen Punkt an, zu dem sich auch ein Arzt des Zentrums für Schmerztherapie gegenüber der LZ geäußert hatte. Er deutete an, dass das Potenzial von Cannabis als Medikament über seine beiden wirkungsvollsten Cannabinoide Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) hinausgehe: „Es scheint in den Blüten noch weitere Wirkstoffe zu geben, die noch nicht ausreichend erforscht sind.“ Auf die Frage, warum dem so sei, antwortete der Arzt: „Da müssen Sie bei Pharmaindustrie und Politik nachfragen.“