Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit

ACM-Mitteilungen vom 23. Mai 2015

Authors

Bußgeldverfahren gegen Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC vom Amtsgericht eingestellt

Am 19. Mai 2015 wurde ein Bußgeldverfahren gegen Günther Weiglein wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC durch das Amtsgericht Würzburg eingestellt. Herr Weiglein wurde an einem Tag im Oktober 2014 einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es folgte eine Blutentnahme mit dem Nachweis von THC im Blutserum oberhalb der in Deutschland tolerierten Grenze von 1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter). Kurz vor Weihnachten erhielt er einen Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle im bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach. Er sollte insgesamt 670 Euro zahlen und sein Führerschein für vier Wochen abgeben.

Herr Weiglein legte über seinen Anwalt gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein und verwies dabei auf eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Straßenwesen vom 15. Januar 2014. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beantwortete darin in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium eine Frage zur Fahrtüchtigkeit und Fahreignung von Patienten, die Medikamente auf Cannabisbasis vom Arzt verschrieben erhalten oder eine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle besitzen. In ihrem Schreiben betont die Bundesanstalt für Straßenwesen, dass "die Beurteilung der Fahreignung bei medizinischer Verwendung von cannabinoidhaltigen Medikamenten den gleichen rechtlichen Regelungen unterliegt, wie bei anderen Medikamenten".

Am 19. Mai 2015 beschloss das Amtsgericht Würzburg in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 206 OWi 982 Js 1348/15:

1. Das Verfahren gegen den Betroffenen Weiglein Günter Matthias wird gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen Weiglein Günter Matthias trägt die Staatskasse.

Zur Zeit sind weitere Verfahren, in denen es vor allem um die Fahreignung von Erlaubnisinhabern geht, vor den Gerichten anhängig. Wir hoffen, dass letztlich alle diese Verfahren zu Freisprüchen bzw. zur Wiedererlangung des Führerscheins führen und sich die Führerscheinstellen in Zukunft rechtskonform verhalten.

Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Jahr 2012 zu Sativex wird bis 2016 verlängert

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, seinen Beschluss vom 21. Juni 2012 zum Cannabisextrakt Sativex, der ursprünglich bis zum 21. Juni 2015 befristet war, bis zum 1. Juni 2016 zu verlängern. Der gemeinsame Bundesausschuss hat am 21. Juni entschieden, dass Sativex einen Zusatznutzen bei der Behandlung der Spastik im Rahmen einer Multiplen Sklerose besitzt und damit der Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) widersprochen, der dem in 2011 zugelassenen Präparat keinen zusätzlichen Nutzen bescheinigt hatte.

Der BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.) berichtete am 22. Mai 2015 über die Sitzung des G-BA. Der G-BA habe festgestellt, dass der Extrakt aus Cannabis sativa (Wirkstoffkombination Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol) am 1. Juli 2011 erstmals in den Verkehr gebracht worden sei. Er wird angewendet zur Symptomverbesserung bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose, die nicht angemessen auf eine andere anti-spastische Arzneimitteltherapie angesprochen haben und die eine klinisch erhebliche Verbesserung von mit der Spastik verbundenen Symptomen während eines Anfangstherapieversuchs aufzeigen.

Der G-BA schlägt eine Verlängerung der Befristung bis zum 1. Juni 2016 vor. Bis dahin müsse der pharmazeutische Unternehmer nachweisen, dass mit einer weiteren Studie begonnen worden sei.

Der Beschluss erging einstimmig mit Zustimmung der Patientenvertreter. Der Beschluss sowie die tragenden Gründe sind unter www.g-ba.de abrufbar.

Dem BfArM liegt kein Zulassungsantrag für Dronabinol von Bionorica vor

Nach einem Artikel der Deutschen Apotheker Zeitung vom 18. Februar 2015 habe das deutsche Unternehmen Bionorica einen Zulassungsantrag für eine kapsulierte Dronabinol-Zubereitung bei den zuständigen Behörden gestellt. Auf Anfrage des Deutschen Hanf Verbandes erklärte das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) jedoch am 29. April 2015, dass „dem BfArM (…) kein ordnungsgemäßer Zulassungsantrag für ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol“ vorliege. Es habe im Jahr 2008 einen Antrag auf eine solche Zulassung gegeben, das BfArM habe jedoch die Zulassung versagt, weil „wesentliche Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt wurden“.

Presseschau: Leben in ständiger Angst - Bergkamener kämpft für Cannabis-Medizin (lokalkompass.de)

Der Lokalkompass berichtete über die Geschichte des Cannabisblüten-Erlaubnisinhabers Rüdiger Klos-Neumann. Darin heißt es: „Seit 20 Jahren lebt der Familienvater mit einer der schmerzvollsten Krankheiten überhaupt. Bis dass die unheilbaren Cluster-Kopfschmerzen vor einem halben Jahr ihn nicht nur in Schüben, sondern fortwährend quälen - und die üblichen Medikamente versagen.

Es ist seine Familie, die den 40-Jährigen auf die Idee bringt medizinisch verordnetes Cannabis einzunehmen. „Zuvor war ich wie ein Versuchskaninchen für chemische Präparate. Leider hat nichts wirklich helfen können“, berichtet der ehemalige Koch, der nun ein IT-Unternehmen für Apps und Software-Lösung betreibt, wenn es seine Schmerzen zulassen. Nur die vom Arzt verordneten Cannabis-Extrakte und -Blüten helfen und lindern die Schmerzen. Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf zur Unterzeichnung bei der Bundesregierung vor, der das Anbieten von verschreibungsfähiger Cannabis-Medizin von Seiten des Staates erlaubt.“

Leben in ständiger Angst - Bergkamener kämpft für Cannabis-Medizin

Presseschau: Cannabis: In der Medizin ja, Legalisierung nein (Pharmazeutische Zeitung)

Die Pharmazeutische Zeitung berichtete über die Vorstellung des aktuellen Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung. „Die Bundesregierung will schwerkranken Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern. Das hat die Drogenbeauftrage der Regierung, Marlene Mortler (CSU), heute in Berlin noch einmal bekräftigt. «Cannabis hat als medizinisches Präparat seine Berechtigung», sagte sie bei der Vorstellung des aktuellen Drogen- und Suchtberichts. Krankenkassen müssten die Kosten für entsprechende Arzneimittel daher übernehmen. «Ich bin zuversichtlich, dass wir zeitnah eine entsprechende Reglung auf den Weg bringen werden. » Eine allgemeine Legalisierung von Cannabis ist für die Bundesregierung hingegen keine Option. Auf einen solchen Schritt hatten zuletzt etwa Grüne und FDP gedrängt. «Die Risiken sind viel zu groß», sagte Mortler. Cannabis berge ernsthafte Gesundheitsgefahren vor allem für junge Menschen. «Wir dürfen den Konsum nicht verharmlosen.»“

Cannabis: In der Medizin ja, Legalisierung nein

Presseschau: FDP-Mehrheit will Cannabis-Legalisierung (Süddeutsche Zeitung)

Die Süddeutsche Zeitung berichtete über den Parteitag der FDP in Berlin, auf dem sich die Mehrheit der FDP-Mitglieder für die Legalisierung von Cannabis unter strengen Auflagen aussprach. Die Zeitung schreibt: „Die Droge soll künftig unter strikten Auflagen als "Genussmittel" in ausgewählten Geschäften mit Lizenz an Erwachsene verkauft werden können. Die FDP beteiligt sich mit ihrem Vorstoß an einer immer größer werdenden Debatte um Haschisch und Marihuana. (…) Die Liste der Befürworter, die die bislang illegale Droge Cannabis freigeben wollen, wird länger. Nach den Grünen will jetzt auch die FDP das Haschisch-Rauchen freigeben. Auf ihrem Berliner Parteitag stimmten die Liberalen am Sonntag mit knapp 62 Prozent für eine Legalisierung von Cannabis unter strikten Auflagen.“

FDP-Mehrheit will Cannabis-Legalisierung

Presseschau: Cannabis - Gefahr in Tüten (RP-Online.de)

RP-Online berichtete anlässlich der zunehmenden Stimmen für die Legalisierung von Cannabis über die Gefahren des Cannabiskonsums. „Der Ruf nach der Freigabe der Droge wird lauter. Die Liberalen sprechen sich für die Legalisierung aus. Mediziner weisen allerdings auf unkalkulierbare Risiken von Cannabis hin, das auch als Medikament verwendet wird.

Die Atomkraft wird von der CDU abgeschafft, Bio-Produkte stehen in Supermarktregalen, und der Sprit kostet heute annähernd so viel, wie es die Grünen vor 20 Jahren forderten. Nun droht der einstigen Revoluzzer-Partei auch noch ihr letztes Identifikationsthema abhandenzukommen: die Forderung nach einer Legalisierung von Cannabis.“

Cannabis - Gefahr in Tüten