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ACM-Mitteilungen vom 14. März 2015

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Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zu Cannabis als Medizin am 23. März 2015

In der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 23. März 2015 zwischen 12:00 und 15:00 Uhr werden drei Petitionen behandelt, darunter die Petition von Dr. Grotenhermen zu Cannabis als Medizin.

Ort: Paul-Löbe-Haus (Europasaal), Raum 4.900, Konrad-Adenauer-Str. 1,10117 Berlin.

Anmeldung : Wer als Zuschauer an der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses teilnehmen möchte, schicke bitte eine E-Mail an Frau Schrinner-Otto, Mitarbeiterin des Petitionsausschusses, unter folgender E-Mail-Adresse: dagmar.schrinner-otto@bundestag.de und teile ihr Namen und Geburtsdatum des/der Zuschauer mit.

Die Petition zu Cannabis als Medizin wird zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr beraten. Dr. Grotenhermen ist eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen, und hat die Möglichkeit sein Anliegen noch einmal kurz vorzutragen. Er kann auch einen Vertreter bestimmen. Da er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht sicher sein kann, ob er ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt die Reise nach Berlin antreten kann, wird als Vertreter Dr. Ellis Huber, ehemaliger Präsident der Ärztekammer Berlin, an der Sitzung teilnehmen. Zu diesem Zweck haben Huber und Grotenhermen eine PowerPoint-Präsentation vorbereitet.

Wahrscheinlich wird Dr. Grotenhermen jedoch ebenfalls an der Sitzung teilnehmen können und von den folgenden Personen in den Sitzungssaal getragen.

Ute Köhler

Frau Köhler kämpft seit vielen Jahren für eine Kostenübernahme von Dronabinol durch ihre Krankenkasse auf Grund therapieresistenter Schmerzen. Sie hat im Jahr 2013 für ihr Engagement in dieser Frage die Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland erhalten.

Dieter Plogmann

Herr Plogmann sollte vor einigen Jahren aufgrund seiner therapieresistenten Erkrankung berentet werden. Sein Psychiater war gegen eine Medikation mit Cannabisprodukten. Heute ist er aufgrund seiner Ausnahmeerlaubnis und der Selbsttherapie mit Cannabisblüten wieder berufstätig, und sein Psychiater unterstützt aufgrund der sehr positiven Entwicklung seiner Gesundheit heute seine Behandlung mit Cannabisblüten und ist selbst bereit, Cannabisprodukte bei anderen Patienten einzusetzen.

Sebastian Weist

Herr Weist ist Erlaubnisinhaber zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. Er zählt zu den Patienten, die sich ihr Medikament nicht in dem nötigen Umfang finanziell leisten können und daher Cannabis selbst angebaut haben. Zur Zeit läuft ein Strafverfahren gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Marc Ziemann

Herr Ziemann ist Erlaubnisinhaber zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. Er hatte vorher wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC seinen Führerschein verloren. Seine Führerscheinstelle weigert sich, ihm den Führerschein wieder auszuhändigen, und er klagt zur Zeit auf Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis.

Pressekonferenz und Treffen von ACM-und SCM-Mitgliedern am 23. März 2015 in Berlin

Im Rahmen der Sitzung des Petitionsausschusses soll es eine Pressekonferenz geben, an der Dr. Franjo Grotenhermen, Dr.Ellis Huber und Ute Köhler teilnehmen werden. Die Pressekonferenz soll im Bundestag stattfinden. Der genaue Raum und die Uhrzeit werden durch eine Spezialausgabe der ACM-Mitteilungen noch bekannt gegeben.

Nach der Ausschusssitzung treffen sich Mitglieder von ACM und SCM, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Zudem soll überlegt werden, wie die Bildung von Regionalgruppen weiter befördert werden kann. Auch dieses Treffen soll im Bundestag stattfinden. Der genaue Ort wird noch bekannt gegeben.

Weitere Konturen des geplanten Gesetzes zur Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten in Deutschland

Bisher ist noch nicht genau bekannt, wie das von derBundesregierung geplante Gesetz aussehen wird.

Am 5. Februar 2015 schrieb Frau Emmi Zeulner, drogenpolitische Sprecherin der CSU im deutschen Bundestag auf ihrer Facebookseite: „Als erster Schritt muss medizinischer Cannabis verschreibungsfähig werden. Mit einer Umstufung im Betäubungsmittelgesetz läge die Therapieentscheidung nicht länger beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),sondern bei dem behandelnden Arzt, der mit dem Patienten und seiner

Krankengeschichte vertraut ist.“

In einer Antwort auf eine E-Mail von Gabriele Gebhardt, Sprecherin des Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) vom 03. März 2015 schrieb sie: „Ärzte sollten selbst entscheiden können, welche Therapie für ihren Patienten die richtige ist. Für die Kosten einer solchen medizinisch notwendigen Therapie soll künftig die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufkommen. Voraussetzung sollte selbstverständlich eine gründliche Einzelfallprüfung durch den behandelnden Arzt oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sein. Auch ein Zweitmeinungsverfahren kommt als Voraussetzung in Frage. Des Weiteren sollten die Indikationen, für die eine Erstattung durch die GKV in Frage kommt, eng gefasst werden und die Therapie mit Cannabis nur dann verordnungsfähig sein, wenn damit Aussicht auf eine spürbare Besserung des Krankheitsverlaufs besteht.“

Presseschau: Deutschland: 382 Schwerkranke erhalten Cannabis als Medikament (Spiegel Online)

Spiegel Online und andere Publikationen veröffentlichten aktuelle Daten zur Zahl der Ausnahmeerlaubnisse für die Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. Danach besitzen 382 Patienten eine solche Erlaubnis, mit deutlichen Unterschieden zwischen verschiedenen Bundesländern.

Nach Bundesländern aufgeschlüsselt sind es:

Baden-Württemberg: 62

Bayern: 84

Berlin: 18

Brandenburg: 5

Bremen: 1

Hamburg: 8

Hessen: 26

Mecklenburg-Vorpommern: 1

Niedersachsen: 28

Nordrhein-Westfalen: 93

Rheinland-Pfalz: 23

Saarland: 7

Sachsen: 4

Sachsen-Anhalt: 1

Schleswig-Holstein: 16

Thüringen: 5

Deutschland: 382 Schwerkranke erhalten Cannabis als Medikament

Presseschau: Drogenbeauftragte: Cannabis-Eigenanbau ist keine Option (Ärztezeitung)

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), machte noch einmal deutlich, dass die geplante Gesetzesänderung unter anderem der Vermeidung des Selbstanbaus durch Patienten gilt.

Cannabis-Eigenanbau ist keine Option

Presseschau: Cannabis auf Rezept:

Auch auf dem Schmerztag in Frankfurt war das Thema Cannabis als Medizin und die geplante Gesetzesänderung am Rande ein Thema, wie einige Medien berichteten.

Cannabis auf Rezept: "Für einen allgemeinen Einsatz fehlt uns die Datengrundlage"

Presseschau: Rechte schwerkranker Patienten gestärkt (Kobinet)

In einem Beitrag für Kobinet analysierte Anwalt Dr. Oliver Tolmein den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur unzulässigen Beschlagnahmung von selbst angebauten Cannabisblüten durch einen Erlaubnisinhaber.

Rechte schwerkranker Patienten gestärkt

Presseschau: Cannabis-Patient siegt in Karlsruhe (Hessischer Rundfunk Online)

Auch der Hessische Rundfunk berichtete über den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde eines Schmerzpatienten aus Hessen gegen die Beschlagnahmung seiner illegal angebauten Cannabispflanzen.

Cannabis-Patient siegt in Karlsruhe

Presseschau: Cannabis für alle? (Deutsche Welle)

Die Deutsche Welle stellte die Situation zur Verwendung von Cannabis als Medizin in Deutschland am Beispiel eines Tourette-Patienten vor.

Cannabis für alle?

Presseschau: Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen (Kurier)

Österreich arbeitet an der Entkriminalisierung kleiner Cannabismengen. Der Kurier berichtet.

Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen