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ACM-Mitteilungen vom 9. August 2014

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Der Staat schlägt zu. Wir schlagen zurück: Eine Absicherung gegen Strafverfolgung durch die ACM

Die Inhaber einer Ausnahmeerlaubnis zum Kauf von Cannabisblüten aus der Apotheke zeigen sich solidarisch mit anderen Erlaubnisinhabern, die strafrechtlich verfolgt werden. Das zeigt das bisherige Ergebnis der Spendenaktion, die wir am 29. Juni 2014 begonnen haben.

Allein in den vergangenen 5 Tagen sind fast 2000 € zusammengekommen, so dass der Spendenstand nun bei 2820 € liegt. Durch die Verdoppelung dieses Betrages bis zu einem Gesamtbetrag von 5000 €, verfügt die ACM nun über ausreichende Mittel, um die bisher Betroffenen bei Strafverfahren auch bis zum Landgericht zu unterstützen.

Wer erhält Geld aus der Spendenaktion?

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme dieser Geldmittel ist die Mitgliedschaft in der ACM und eine Spende in Höhe von mindestens 50 € auf das Spendenkonto vor einer eventuellen Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung von Cannabis oder anderen Maßnahmen der Polizei und Strafverfolgungsbehörden, die zu strafrechtlicher Verfolgung führen können.

Mehr Informationen finden sich auf der neuen Webseite für die Spendenaktion.

Die Spendenaktion ist so angelegt, dass sowohl die von Strafverfolgung bedrohten Empfänger als auch viele Spender profitieren. Die Empfänger erleben ganz praktisch die Solidarität der Spender und können auf diese Weise den Gerichtsverfahren entspannter entgegen sehen. Erlaubnisinhaber, die ebenfalls von Strafverfolgung bedroht sind, können durch ihre Spende ebenfalls ruhiger schlafen, da sie wissen, dass sie im Falle einer Hausdurchsuchung auch bei eigenen begrenzten Mitteln einen guten Anwalt für ein mögliches Gerichtsverfahren bezahlt bekommen.

In der kommenden Woche werden wir sowohl auf der Spendenwebseite als auch auf der IACM-Webseite einen Bereich für Sponsoren einrichten. Dort werden – wenn sie nicht anonym bleiben möchten – Firmen und andere Sponsoren genannt und verlinkt, die mehr als 400 € gespendet haben. Zudem werden dort – wenn sie das möchten – Unternehmen, Geschäfte und andere Orte aufgeführt, an denen Spendendosen für die Aktion aufgestellt wurden.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte legt Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein

Mit Schreiben vom 18. Juli 2014 teilte der neue Anwalt des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Professor Dr. Peter Kothe aus Stuttgart, dem Bundesverwaltungsgericht mit, dass er nunmehr das BfArM als Anwalt vertrete. Zudem teilte er dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht mit, dass er im Namen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfArM, Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Münster vom 11. Juni einlegt.

Es ist offensichtlich, dass der Eigenanbau von Cannabis politisch nicht gewollt ist, und dass das Bundesgesundheitsministerium dies verhindern bzw. möglichst lange hinauszögern möchte. Wir warten noch auf eine Reaktion des BfArM auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli 2014 , in denen das BfArM verpflichtet wurde, in drei Fällen die Ablehnung des Antrags auf Eigenanbau zu überprüfen und beim Fehlen von Gegenargumenten die Anträge auch zu genehmigen.

Interne Dienstanweisung des BfArM zur Demonstration von ACM und SCM am 20.06.2013

Im vergangen Jahr führten ACM und SCM eine Demonstration vor dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durch. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangte Martin Steldinger aus Berlin Informationen über die interne Dienstanweisung.

Am 29. Juli 2014 erhielt er vom BfArM einen Brief, in dem es heißt:

„Am 18. Juni 2013 versandte der Präsident des BfArM an alle Mitarbeiter des Hauses eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, findet am 20.06.2013 vor dem BfArM unter dem Motto „Menschenrechte von Cannabispatienten achten“ eine genehmigte Demonstration statt, die sich jedoch ausdrücklich nicht gegen das BfArM richtet.

Wir möchten Sie bitten, am Veranstaltungstag folgende Hinweise zu beachten:

- Benutzen Sie ab 13 Uhr vorzugsweise den „Radfahrereingang“ (Ein/Ausgang) bei Block E

- Die Kantine bleibt geöffnet. Ab 13 Uhr wird allerdings die Vereinzelungsanlage verschlossen.

Dies bedeutet, dass der Zugang ins BfArM nur noch durch den „Radfahrereingang“ möglich ist. Die Kantinenräume können ausschließlich durch den straßenseitig gelegenen Eingang betreten werden.

- Auch wenn sich die Demonstration nicht gegen das BfArM richtet. Diskussionen mit den Demonstrantinnen und Demonstranten könnten je nach Stimmungslage schnell zu Missverständnissen führen. Nicht zuletzt zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie daher davon Abstand nehmen.

- Bitte führen Sie keine Interviews, geben Sie bitte keine Statements ab und verweisen bei als solchen erkennbaren Presseanfragen an die Pressestelle des BfArM.

- Eine Änderung veranlasster Maßnahmen ist am 20.06.2013 kurzfristig möglich, sofern das Lagebild dies erfordern sollte. Sie werden hierüber kurzfristig informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Schwerdtfeger“

Presseschau: „New York Times“ ruft zur Legalisierung von Marihuana auf: Wird Kiffen bald in den ganzen USA erlaubt? (Bild)

Die Herausgeber der New York Times haben in einer Erklärung die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika aufgerufen, die vor 40 Jahren eingeführte Cannabis-Prohibition zurückzunehmen. Sie sei genauso unsinnig wie die frühere Alkohol-Prohibition. Die Bild-Zeitung berichtete darüber.

„New York Times“ ruft zur Legalisierung von Marihuana auf: Wird Kiffen bald in den ganzen USA erlaubt?

Presseschau: Häufige Irrtümer zu Cannabis und Cannabinoiden Teil I (Huffington Post)

Mit einer Reihe zu häufigen Irrtümern über Cannabis und Cannabinoide startet Dr. Franjo Grotenhermen seinen neuen Blog bei Huffington Post Deutschland. Der 1. Teil befasst sich mit der Frage, wie viele pharmakologisch wirksame Inhaltsstoffe Cannabis enthält.

Häufige Irrtümer zu Cannabis und Cannabinoiden Teil I

Presseschau: Cannabis Kein Allheilmittel für jeden Schmerz (Frankfurter Rundschau)

Die Frankfurter Rundschau hat zwei Schmerztherapeuten gefragt, bei welchen Schmerzen Cannabisprodukte wirksam sind. Diese stellten korrekt fest, dass Cannabis sehr häufig bei Fibromyalgie wirksam sei, jedoch unzutreffend, dass Cannabis bei Migräne keine therapeutischen Wirkungen habe. Dabei ist die Migräne eines der bekanntesten Indikationen für Cannabisprodukte im 19. Jahrhundert gewesen und auch heute ein sehr wirksames Mittel gegen diese und andere Kopfschmerzformen (zum Beispiel Cluster-Kopfschmerzen).

CANNABISKein Allheilmittel für jeden Schmerz

Presseschau: Wann Cannabis helfen kann (Deutsche Apotheker Zeitung)

Auch die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet über das therapeutische Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden.

Wann Cannabis helfen kann

Presseschau: Abfuhr für Städte: Bundesamt für Gesundheit will keine Cannabis-Clubs (Aargauer Zeitung, Schweiz)

Auch in der Schweiz wird über die Legalisierung von Cannabis diskutiert. Der Idee der Schaffung von Cannabis-Clubs erteilt das Bundesamt für Gesundheit, das Schweizerische Gesundheitsministerium, eine Absage.

Abfuhr für Städte: Bundesamt für Gesundheit will keine Cannabis-Clubs