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ACM-Mitteilungen vom 23. März 2013

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Expertengespräch zu Cannabis im Bundeskanzleramt

Im Bundeskanzleramt fand am 20. März 2013 ein Expertengespräch zu verschiedenen Facetten des Themas Cannabis in Deutschland statt. An dem dreistündigen Gespräch nahmen neben Vertretern des Bundeskanzleramts einige eingeladene Experten aus Medizin, Betäubungsmittelregulierung und Prävention teil, darunter Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der ACM und Geschäftsführer der IACM. Zu den Themen zählten der rechtliche Status von Cannabis, die gesundheitlichen Gefahren im Vergleich zu anderen illegalen und legalen Substanzen, Cannabis und Straßenverkehr, Cannabisprodukte in der Medizin sowie die Behandlung und Prävention problematischen Konsums. Die Gesprächsstruktur und die großzügige bemessene Dauer erlaubten eine differenzierte Beleuchtung der Themen und einen intensiven, informativen und sachlich geführten Dialog.

Das Expertengespräch war ein Bestandteil des von Bundeskanzlerin Angela Merkel in den Jahren 2011 und 2012 breit angelegten Zukunftsdialogs. Ziel des Zukunftsdialogs war es, eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die nahe Zukunft unseres Landes anzuregen und konkrete Handlungsvorschläge und Denkanstöße für die politische Arbeit zu gewinnen. Auf einer Internetplattform konnten Internetnutzer konkrete Ideen aus der Bevölkerung bewerten. Die Absender jener 10 Vorschläge, denen die meisten Nutzer ihre Stimme gegeben hatten, wurden im Juli 2012 zu einem Gespräch ins Bundeskanzleramt eingeladen. Einer dieser Vorschläge, initiiert vom DHV (Deutscher Hanf Verband), betraf den rechtlichen Status und den Umgang mit Cannabis in Deutschland. Das Expertengespräch sollte zur Klärung der Faktenlage und zur Weiterführung der Diskussion beitragen.

Presseschau: Manchmal muss es eben Hanf sein (doccheck.com)

Die Internetseite für Ärzte doccheck.com berichtete ausführlich über die medizinische Anwendung von Cannabisprodukten in Deutschland und insbesondere über die jüngsten juristischen Entwicklungen hinsichtlich Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Cannabis und den Eigenanbau für medizinische Zwecke. Der Text enthält einige sachliche Fehler im Detail, bietet aber dennoch eine gute Übersicht.

Manchmal muss es eben Hanf sein