Alle 2 Wochen erscheinen die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und berichten über Entwicklungen im deutschsprachigen Raum, vor allem in Deutschland.

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    ACM-Mitteilungen vom 13. April 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kürzlich erhielt ich eine E-Mail eines Kollegen, in der dieser berichtete: „Ich habe gerade mit einer Apotheke telefoniert. Diese bekommen tausende, absolut fragwürdige Rezepte aus Kroatien zugeschickt und fühlen sich verpflichtet, diese zu beliefern und das verschriebene Cannabis an Personen abzugeben.“ Das widerspreche doch jeglicher Berufsethik, und er fragt, welcher Stelle man solche Scharlatane melden könne.

    Ärzte bzw. Unternehmen, die mit mangelnder ärztlicher Sorgfalt agieren, könnten nach meinem Eindruck dem berechtigten Ansinnen von Patienten nach einer ausreichenden Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten einen Bärendienst erweisen. So könnten alle Telemedizin-Unternehmen unter Generalsverdacht einer sorglosen Verschreibung und alle Patienten, die telemedizinisch versorgt werden, generell unter dem Verdacht stehen, in Wirklichkeit Freizeitkonsumenten zu sein. Ich selbst arbeite seit 2012 telemedizinisch, was richtig angewendet, ein wunderbares Werkzeug im Rahmen einer guten ärztlichen Therapie sein kann. Einige Telemedizin-Unternehmen könnten dagegen die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten, die in den vergangenen Jahren abgebaut werden konnte, wieder vergrößern.

    Ein weiteres Thema in diesem Rundbrief ist die Diskussion um THC-Grenzwerte im Blut. Eine Expertenkommission hatte im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums dazu einen Vorschlag erarbeitet. Nach Angaben des nordrheinwestfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) sei er gegen die Legalisierung von Cannabis, weil es zu einer erheblichen Erhöhung der Verkehrsunfallzahlen kommen werde. Solche Äußerungen nähren den Verdacht, dass die Sanktionierung von Cannabiskonsumenten erneut mit Mitteln des Straßenverkehrsrechts erfolgen soll, denn die Legalisierung von Cannabis hat mit THC-Grenzwerten zunächst einmal nichts zu tun.

    Abschließend hier ein Hinweis auf Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz durch das Bundesministerium für Gesundheit.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 30. März 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    eines hat der Gesetzgeber mit dem neuen, lange auf der Kippe stehenden Cannabisgesetz, das nach dem erhofften Verlauf der Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024 nun am 1. April in Kraft treten kann, bereits geschafft. Es wird vermehrt über die möglichen Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie für Verkehrsteilnehmer, gesprochen. Und es ist gut, dass darüber nun einfacher gesprochen werden kann. Das ist ein guter Anfang, auch wenn die Diskussion zum Teil noch etwas hysterisch geführt wird.

    Ohne öffentliches Aufsehen hat eine Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums einen Vorschlag für neue THC-Grenzwerte im Blut bei der Teilnahme von Cannabiskonsumenten am Straßenverkehr erarbeitet. Wir hatten in der Arbeitsgruppe Stillschweigen vereinbart. Die wichtigsten Informationen finden sich in der Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums sowie den Empfehlungen und deren Begründungen. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe lagen zunächst mit ihren Vorstellungen weit auseinander, es gelang aber durch an der Sache orientierte Gespräche zu einem nahezu einheitlichen Vorschlag zu gelangen. Es war den meisten Teilnehmern ein großes Anliegen, den politischen Entscheidungsträgern eine wissenschaftlich fundierte sowie gut nachvollziehbare und transparente Basis für ein praktikables Gesetz an die Hand zu geben.

    Ab heute besteht die Möglichkeit, sich für den vor einer Woche angekündigten Anbaukurs für Cannabis anzumelden. Abschließend möchte ich auf einen Podcast mit unserer Vorstandsvorsitzenden Professorin Kirsten Müller-Vahl hinweisen.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen Spezial vom 23. März 2024: Anbaukurs ab 7. April 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    nach der Sitzung des Bundesrats am 22. März 2024 ist es klar: Ab dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene 3 weibliche Hanfpflanzen legal anbauen.

    Dies kann auch für viele Patient:innen, deren Kosten für ihre Cannabistherapie nicht von der Krankenkasse übernommen werden, von Interesse sein.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 16.03.2024

    Liebe Leserin lieber Leser,

    es bleibt weiterhin spannend beim Ringen um das Cannabisgesetz. Am 22. März findet die nächste Sitzung des Bundesrats statt. Mehrere Ausschüsse des Bundesrats wollen den Vermittlungsausschuss anrufen. Einige befürchten bereits, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss dauerhaft blockiert wird, und das Gesetz nicht umgesetzt werden kann, obwohl es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Lassen sich die Parteien der Ampelkoalition von CDU und CSU vorführen?

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. März 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    es gibt etwas zur feiern!

    am 22. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag mit einer deutlichen Mehrheit von 404 Stimmen, 226 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen das Cannabisgesetz der Bundesregierung verabschiedet. Angesichts der Unsicherheiten im Vorfeld überrascht dieses deutliche Ergebnis. Die Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat geliefert.

    Es gibt allerdings Stimmen aus den Ländern, nach denen diese im Bundesrat auf seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 den Vermittlungsausschuss anrufen möchten. Auch SPD- und Länderminister der Grünen haben erhebliche Bedenken geäußert, dass der Zeitraum zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten zu kurz sei, dass die Justiz sich ausreichend auf den Ansturm von Amnestieanträgen vorbereiten könne. Es wird eine Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. April auf den 1. Oktober 2024 diskutiert. Die grundsätzliche Zustimmung wurde jedoch nicht infrage gestellt.

    Im Bundestag wurde das Gesetz heftig diskutiert. Einen Lacher hat ein Zwischenruf während der Rede des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger ausgelöst, aufgrund seiner in einem Wahlkampf zur Schau getragenen Begeisterung für die in der Wissenschaft allgemein als gefährlicher als Cannabis eingestuften Droge Alkohol: Man könne sich ja sonst nichts.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen von 17. Februar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    das Cannabisgesetz steht für kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses, des Finanzausschusses, des Rechtsausschusses, des Verkehrsausschusses, des Ausschusses für Inneres und Heimat sowie des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht es noch nicht, die nachträgliche Aufnahme wird jedoch für Donnerstag oder Freitag erwartet. Das berichtete der Branchenverband Cannabiswirtschaft. Es steht der unveränderte Gesetzentwurf vom Oktober 2023 zur Diskussion. Die CDU möchte das Gesetz mit einem eigenen Antrag stoppen.

    Wir stehen vor wichtigen und notwendigen Veränderungen!

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen von 03. Februar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Antwort auf die Frage in den ACM-Mitteilungen vom 20. Januar 2024 lautet glücklicherweise: ja, sie kommt!

    Die ACM und andere Initiativen haben in den vergangenen Wochen insbesondere die SPD darin bestärkt, das Cannabisgesetz zu verabschieden, auch wenn es kein perfektes Gesetz ist. Daher ist es an der Zeit, den engagierten Politikern für eine humane Drogenpolitik innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu danken. Das gilt insbesondere Burkhard Blienert, Dirk Heidenblut und Carmen Wegge, die hier dicke Bretter zu bohren hatten, auch gegen den geballten Widerstand namhafter Interessengruppen, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten in Stellung gebracht hatten.

    So schrieb Burkhard Blienert in einem Brief an mehrere Organisationen: „Ich kann Ihnen versichern, dass ich aktuell eine Vielzahl an Gesprächen führe, um die gesundheitspolitischen Ziele, die wir mit diesem Gesetz erreichen können, wieder in den Fokus zu rücken. Für Ihre Unterstützung in der Sache bedanke ich mich recht herzlich.“

    Unser Dank geht mit der gleichen Herzlichkeit zurück.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 20. Januar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    kommt es, oder kommt es nicht?

    Seitdem einige Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion erklärt haben, nicht für das von der Bundesregierung geplante Cannabisgesetz stimmen zu wollen, machen sich viele Patienten Sorgen, dass das Gesetz scheitern könnten. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete am 19. Januar darüber, dass der Zeitplan zur Cannabisfreigabe zu scheitern drohe, während die Ärztezeitung heute, am 20. Januar, darüber berichtet, dass der Bundesgesundheitsminister davon ausgeht, dass der Zeitplan eingehalten werden könne.

    Auch Lobbyisten gegen die Legalisierung melden sich zu Wort, und diese stammen nicht unbedingt alle aus der CDU/CSU-Fraktion. Ein besonders perfides Vorgehen dokumentiert ein gleichlautender Artikel in der Frankfurter Rundschau und im Merkur vom 13. Januar 2024 mit der Überschrift „Cannabis-Patientin gegen Legalisierung: Für uns ein Schlag ins Gesicht“. Darin kommt eine Patientin zu Wort, bei der sich herausstellte, dass sie in einem so genannten „Patientenbeirat“ des Unternehmens Cannamedical sitzt. Der Artikel suggeriert, dass Cannabispatienten in relevanten Teilen gegen die geplanten Pläne der Bundesregierung sind. Cannamedical hat nicht zum ersten Mal deutlich gemacht, dass eine Cannabislegalisierung ihren Geschäftsinteressen zuwiderläuft. Nachdem ich den Autor des Artikels kontaktiert hatte und ihm mangelnde journalistische Sorgfalt vorgehalten hatte, besaß dieser immerhin die Größe, sich dafür schriftlich zu entschuldigen. Daraufhin wurde auch die Überschrift des sonst unveränderten Artikels geändert („Cannabis-Patientin: das Kraut hat mein Leben gerettet“).

    Auch sonst muss der Druck auf viele Parlamentarier des Deutschen Bundestags groß sein, da nicht nur Ärzteverbände und Lehrerverbände vor der Legalisierung warnen. Wir hoffen, dass das Gesetz wie geplant verabschiedet wird und bald in Kraft tritt.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 6. Januar 2024

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    im Juli 2023 beauftragte der Gesetzgeber den G-BA “das  Nähere  zu  einzelnen  Facharztgruppen  und  den  erforderlichen ärztlichen Qualifikationen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt nach Absatz 6 Satz 2 entfällt“, zu regeln. Der G-BA hat am 7.11.2023 ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet und einen Beschlussentwurf zu möglichen Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie sowie Varianten einer Facharztliste vorgelegt. Die ACM hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

    Wir drucken hier die gemeinsame Pressemitteilung von 8 Fachverbänden ab, die am 3. Januar veröffentlicht wurde.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 23. Dezember 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. November 2023 beschlossen, ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) für die Vertreibung von cannabisbasierten Medikamenten einzuleiten. Wir haben darüber in den ACM-Mitteilungen am 11. November berichtet. Der G-BA soll im Auftrag des Gesetzgebers festlegen, welche Facharztgruppen Cannabisarzneimittel ohne Genehmigung durch eine gesetzliche Krankenkasse verschreiben dürfen. Die ACM hat dazu am 10. Dezember 2023 eine Stellungnahme abgegeben.

    Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern frohe Festtage!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 09. Dezember 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die SPD macht es spannend. Aufgrund von Bedenken seitens Teilen der SPD-Bundestagsfraktion gibt es kurz vor der Verabschiedung der Pläne der Regierung zur Teillegalisierung von Cannabis im Deutschen Bundestag weitere Verzögerungen. Dies sorgt nicht nur für Ärger bei den Koalitionspartnern.

    In den letzten Tagen haben wir uns vor allem mit unserer Stellungnahme zum Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) zum Genehmigungsvorbehalt befasst. Der G-BA soll darüber entscheiden, ob und welche Facharztgruppen cannabisbasierte Medikamente möglicherweise ohne Einholung einer Genehmigung durch die Krankenkasse zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben dürfen. Die Abgabefrist für Stellungnahmen ist der 11. Dezember 2023. Wir berichten weiter.

    Beste Grüße                                                 

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 25. November 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Verabschiedung der ersten Säule der geplanten Cannabislegalisierung im Deutschen Bundestag verschiebt sich um voraussichtlich 3 Monate. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits im November verabschiedet werden, sodass es am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Dieser Zeitplan lässt sich jedoch nicht mehr halten. Aus meiner Sicht ist es gut, dass die Bundesregierung noch ein paar Wochen mehr Zeit hat, um die Änderungsvorschläge, die etwa bei der Anhörung des Gesetzes im Gesundheitsausschuss am 6. November gefordert oder von drogenpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen vorgeschlagen wurden, noch in der finalen Fassung berücksichtigen zu können.

    Vor wenigen Tagen ist der 10. Alternative Drogen- und Suchtbericht 2023 erschienen, unter anderem mit Beiträgen zum Thema Cannabislegalisierung und Cannabis und Straßenverkehr.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 11. November 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 6. November fand im Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung zum geplanten Cannabisgesetz der Bundesregierung statt. Neben der Aufzeichnung der Sitzung liegt ein kurzer Bericht der Anhörung auf der Seite des Deutschen Bundestags vor. Auch die Stellungnahmen der Verbände, inklusive die der ACM, sowie Informationen zu den geladenen Experten und Verbänden sind auf der Seite einzusehen.

    Es gibt zudem Neues vom G-BA (gemeinsamer Bundesausschuss). Am 7. November veröffentlichte dieser einen „Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel)“. Die ACM wird sich an diesem Stellungnahmeverfahren beteiligen und unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 28. Oktober 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Bundestag hat am 18. Oktober in seiner 1. Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teillegalisierung von Cannabis beraten. Die Bundestagsdebatte wurde aufgezeichnet und ist sehenswert, mit engagierten Beiträgen von Mitgliedern der Regierungskoalition, Dr. Kirsten Kappert-Gonther (B90/Die Grünen), Kristine Lütke (FDP), Linda Heitmann (B90/Die Grünen), den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert (SPD), Dirk Heidenblut (SPD) und Carmen Wegge (SPD) sowie Vertretern der Opposition, Ates Gürpinar (Die Linke) und Simone Borchardt (CDU). Frau Borchardt sprach sich gegen die Legalisierung von Cannabis aus, forderte aber die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für die Kostenerstattung einer Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten und die Stärkung der Therapiehoheit von Ärztinnen und Ärzten, eine langjährige Forderung der ACM und anderer Verbände.

    Am 6. November berät der Gesundheitsausschuss über das Gesetz. Die ACM-Vorsitzende, Frau Professorin Müller-Vahl, und ich wurden vom Bundesgesundheitsministerium zur Teilnahme eingeladen, Frau Müller-Vahl wird für uns am 6. November nach Berlin fahren. Bis zum 2. November haben wir zudem die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, was wir nutzen werden.

    Darüber hinaus habe ich eine Einladung vom Bundesverkehrsministerium zur Teilnahme an einer Expertengruppe erhalten, die sich mit dem Thema Cannabis im Straßenverkehr und möglichen neuen THC-Grenzwerten befassen soll. Bereits im Frühjahr soll die Arbeitsgruppe ein Ergebnis vorlegen.

    Da am 28. Oktober eine gemeinsame Fortbildung von BPC und ACM für medizinisches Fachpersonal in Frankfurt stattfand, erscheint dieser Newsletter einen Tag später als üblich. Die Vorträge wurden aufgezeichnet und können später auf der Seite des BPC angeschaut werden.

    Beste Grüße

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 14. Oktober 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die ACM hat auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Die langjährige Sprecherin des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), Gabriele Gebhardt, die seit 25 Jahren Mitglied im Vorstand war, ist ausgeschieden. Wir haben sie einstimmig zur Ehrenvorsitzenden der ACM gewählt, eine bisher einmalige Ehre. Frau Gebhardt hatte einen wesentlichen Anteil daran, dass cannabisbasierte Medikamente, inklusive Cannabisblüten und verschiedene Extrakte, seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig sind.

    Offenbar aufgrund der dramatischen Ereignisse in Israel wurde die Behandlung des Cannabisgesetzes zur begrenzten Legalisierung für den Freizeitkonsum in dieser Woche nicht im Bundestag behandelt, sondern die Debatte wurde um eine Woche verschoben.

    Es ist bezeichnend für den Umgang vieler Führerscheinstellen und MPU-Stellen mit dem Thema Cannabis als Medizin und Straßenverkehr, dass die Ärzte Zeitung eine Meldung veröffentlicht, die eigentlich eine Selbstständigkeit darstellt, nämlich dass Patienten, denen Cannabis als Medizin verschrieben wurde, auch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Es ist ein Indiz dafür, dass in diesem Bereich einiges im Argen liegt.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 30. September 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 29. September an den Plänen der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis Kritik geübt, zugleich aber mehrheitlich festgestellt, dass das Gesetz vom Bundesrat nicht gestoppt werden kann, da es nicht zustimmungspflichtig sei, wie zuvor vor allem Politiker aus CDU und CSU reklamiert hatten.

    Am 27. September haben ACM und SCM zusammen mit anderen Verbänden einen 10-Punkte-Plan für eine Reform des medizinischen Cannabisgesetzes (MedCanG) vorgestellt. Die wesentlichen Punkte sind in einer Pressemitteilung mit dem Tenor „Cannabis legal, Patient:innen egal“ veröffentlicht.

    Abschließend noch eine gute Nachricht zum „Fachsymposium Cannabinoide in der Medizin 2023“ von ACM und BPC (Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen) am 28. Oktober 2023 in Frankfurt: Die Landesärztekammer Hessen vergibt 7 CME-Punkte für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte. Ein gedruckter Flyer kann bei der ACM angefordert werden.  

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 16. September 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    überraschend möchte die CDU eine Entkriminalisierung von Cannabis „prüfen lassen“. Auch den Christdemokraten dämmert möglicherweise, dass eine Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten ein Auslaufmodel darstellt, nicht nur angesichts des von CDU/CSU unkompliziert betrachteten größten Drogenspektakels der Welt, genannt Oktoberfest, das zurzeit in München stattfindet.

    Zudem möchten wir in diesem Newsletter einige Veranstaltungen ankündigen und insbesondere das am 28. Oktober 2023 geplante Fachsymposium „Cannabinoide in der Medizin 2023“ in Frankfurt hervorheben. Wer nicht persönlich vor Ort sein kann, ist gern eingeladen, kostenlos online teilzunehmen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 2. September 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Berliner Morgenpost hat exemplarisch für Berlin eine Karte erstellt, auf der ersichtlich ist, wo der Konsum von Cannabis nach dem geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Legalisierung zukünftig nicht erlaubt sein soll. Diese Einschränkungen basieren auf den geplanten Verbotszonen, die dem Kinder- und Jugendschutz gerecht werden sollen, insbesondere ein Abstand für den Konsum von jeweils 200 m zu Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und Spielplätzen.

    Die geplante Legalisierung ruft sowohl Kritiker auf den Plan, die eine Legalisierung von Cannabis grundsätzlich ablehnen, und solche, die Einschränkungen, etwa aufgrund der geplanten Abstandsregeln, und weitere bürokratischer Maßnahmen für überzogen halten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) verteidigt die Pläne, und nutzt dabei auch Medien, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Dabei wird er von Fachpolitikern aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unterstützt. Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) hat bereits angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme die Legalisierung wieder rückgängig zu machen.

    Auch im neuen Jahr wird die ACM einen ganzjährigen Kurs zur Erlangung des Zertifikats zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis anbieten.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 19. August 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Bundesregierung hat am 16. August den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums weitgehend unverändert abgesegnet, sodass dieser Gesetzentwurf nun in die parlamentarische Abstimmung geht. Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums können nun sowohl der Gesetzentwurf (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften) als auch alle Stellungnahmen der Verbände zum Referentenentwurf eingesehen werden. Bereits Anfang des Monats hatten wir die Stellungnahme der ACM zum Referentenentwurf veröffentlicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU zu den geplanten Gesetzesänderungen von Interesse.

    Leider wurden wichtige Änderungsvorschläge verschiedener Verbände nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, sodass viele bereits von einem „Bürokratiemonster“ sprechen, dessen Praxistauglichkeit angezweifelt werden muss. Im Ausland ist bereits von einem typisch deutschen – mit vielen Vorschriften überfrachteten – Gesetz die Rede.

    Die Reaktionen in Deutschland fallen gemischt aus, von harscher Kritik bis weitgehender Zustimmung. Das zeigt auch eine Auswahl der Pressestimmen, die wir in diesem Newsletter abdrucken. Wir haben aber weiterhin berechtigte Hoffnung, dass am Ende ein praxistaugliches Gesetz im Bundestag verabschiedet wird.

    Als ACM setzen wir uns dafür ein, dass es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch zu Verbesserungen für Patientinnen und Patienten gibt, die Cannabis-Medikamente aus medizinischen Gründen benötigen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen von 5. August 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Diskussion über Cannabis in Deutschland konzentriert sich heute auf die generelle Legalisierung. Als ACM und SCM versuchen wir, auch die Notwendigkeit bei der Verbesserung im medizinischen Bereich zu unterstreichen. Dabei stellen wir eine große Unterstützung in der Bundespolitik fest.

    In diesem Newsletter finden sich die Stellungnahme der ACM zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Legalisierung von Cannabis sowie Hinweise auf andere Stellungnahmen.

    Ein weiteres Thema treibt auch Patient:innen um, die Cannabis als Medizin verwenden: Werde ich bei der Teilnahme am Straßenverkehr von der Polizei, von den Führerscheinstellen und von den Begutachtungsstellen (MPU-Stellen) fair behandelt und nicht diskriminiert, also so behandelt, wie andere Patienten auch? Gegenwärtig ist das leider häufig nicht der Fall. So werden aus Facharbeitern Bezieher von Bürgergeld.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

     

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    ACM-Mitteilungen vom 22. Juli 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in dieser und der nachfolgenden Ausgabe wird es vor allem um den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)“ gehen. Der Gesetzentwurf enthält ein Cannabisanbaugesetz (CanAnbauG) sowie ein Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Beim MedCanG ist insbesondere die Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz hervorzuheben.

    Am 6. Juli 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit Verbände eingeladen, bis zum 24. Juli 2023 eine Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf des Ministeriums abzugeben. Auch die ACM wird eine entsprechende Stellungnahme anfertigen und einreichen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 8. Juli 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 5. Juli 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf zum „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, kurz Cannabisgesetz (CanG) veröffentlicht. Das übliche weitere Vorgehen ist nun eine Anhörung von Experten und Verbänden durch das Ministerium und die Überarbeitung des Entwurfs auf Grundlage der Anhörung. Danach folgen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung und eine weitere Anhörung, diesmal im Gesundheitsausschuss. Auch danach kann es noch zu Änderungen der Gesetzesvorlage kommen, die dann schließlich im Bundestag verabschiedet wird. Auf der Seite des BMG finden sich Antworten auf häufige Fragen.

    Das Gesetz enthält gegenüber einem früheren Entwurf, der nicht offiziell veröffentlicht worden war, sondern über unbekannte Quellen an die Medien gelangte, einige Änderungen. Zu diesem früheren Entwurf hatte die ACM bereits eine Stellungnahme veröffentlicht.

    Eine der von der ACM geforderten Verbesserungen findet sich im neuen Entwurf. Zukünftig sollen Erwachsene nicht mehr nur 3 Cannabispflanzen pro Jahr anbauen dürfen, sondern es dürfen immer gleichzeitig 3 Pflanzen angebaut werden. Da der Wachstumszyklus bei 3-4 Monaten liegt, dürften nach den aktuellen Plänen pro Jahr bis zu etwa 9-12 Pflanzen selbst zu Hause angebaut werden. Etwas merkwürdig wirkt in diesem Zusammenhang die Passage im bisherigen Entwurf, nach der Erwachsene maximal 25 g Cannabis besitzen dürfen. Da eine einzelne Pflanze durchaus mehr als 25 g Ertrag abwerfen kann, wird hier sicherlich noch nachgebessert werden müssen, um den mehr als 160 Seiten umfassenden Referentenentwurf bis zur Verabschiedung eines Gesetzes im Deutschen Bundestag konsistent zu gestalten.

    Auch im Bereich Cannabis als Medizin hat es kürzlich leichte Verbesserungen gegeben. Diese betreffen die Verkürzung der Genehmigungsfrist sowie die Streichung des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte noch zu definierende Arztgruppen.

    Es gibt allerdings auch eine Verschlechterung zu vermelden. Ab dem 1. Juli wurden die Preise für Cannabisblüten, die in Deutschland produziert werden, angehoben. Diese Sorten waren insbesondere bei Selbstzahlern sehr beliebt, weil sie mit knapp über 10 € mit dem Schwarzmarktpreis konkurrieren konnten.

    Viel Spaß beim Lesen! Und es gibt diesmal reichlich Lesestoff.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 24. Juni 2023

     Liebe Leserin, lieber Leser,

    die größte Sorge vieler Patientinnen und Patienten, die am Straßenverkehr teilnehmen, ist die Sorge vor einem Führerscheinverlust, an dem nicht selten auch Beruf und Arbeitsplatz hängen.

    Zwar heißt es im Abs. 2 des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes:

    „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. (…). Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

    Entsprechend ist nach der Fahrerlaubnisverordnung ein Patient nur ungeeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn das Medikament missbräuchlich eingenommen wird, beispielsweise durch Abweichung von der Dosierungsanleitung. Soweit die juristische Grundlage und Theorie.

    Allerdings haben Führerscheinstellen und viele MPU-Stellen in den vergangenen Jahren eine Praxis entwickelt, die dieses so genannte „Medikamentenprivileg“ für cannabisbasierte Medikamente de facto ausgehebelt. Die Verwendung cannabisbasierter Medikamente wird völlig anders behandelt als die anderer Medikamente, die die Fahrsicherheit und Fahreignung beeinträchtigen können.

    Beispielsweise nehmen sich Führerscheinstellen und MPU-Stellen heraus, die Indikation für eine Cannabistherapie zu überprüfen und verlangen in umfangreichen Fragenkatalogen – im Allgemeinen 10-15 Fragen – vom behandelnden Arzt detaillierte Auskünfte über Vorbehandlungen, Gründe für die Wahl von Cannabismedikamenten und andere Informationen, deren Ermittlung nicht die genuine Aufgabe dieser Institutionen darstellt. Ich kenne keinen Cannabispatienten, der beim TÜV erfolgreich eine MPU bestanden hat.

    Im Freizeitkonsumsbereich hat sich der Entzug des Führerscheins seit den 1990er Jahren zur Ersatzstrafe entwickelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 festgestellt hatte, dass der Besitz einer geringen Menge Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollte. Immerhin will Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nun dieses Thema angehen. Hoffen wir, dass auch bei der medizinischen Verwendung eine längst überfällige Klarstellung in Angriff genommen wird. Die Bundesanstalt für Straßenwesen, die sich im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums um Fragen der Verkehrssicherheit kümmert, hatte eine solche Klarstellung nach einem Expertengespräch mit Rechtsmedizinern und Ärzten im Frühjahr 2018 versprochen. Passiert ist bisher jedoch nichts.

    Eigentlich sollte man denken, dass es sich Deutschland allein schon angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und steigender Sozialausgaben nicht mehr leisten kann, Tausende von Bundesbürgern aus der Erwerbstätigkeit ins Bürgergeld zu drängen. Aber beim Thema Cannabis hören Rationalität und gesunder Menschenverstand bekanntlich häufig auf.

    Wir sind empört, aber nicht verwundert – und setzen uns dafür ein, dass sich die Dinge weiter in eine gute Richtung entwickeln.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 10. Juni 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    am 15. Juli findet die diesjährige Mitgliederversammlung der ACM statt. Mitglieder erhalten in Kürze eine E-Mail mit genauen Informationen zu Ort, Zeit und Tagesordnung. Es gibt angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen einiges zu besprechen. Wenn Sie die Arbeit der ACM und des Patientenverbandes SCM unterstützen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, Mitglied zu werden.

    Wenn Sie möchten, sehen wir uns am 15. Juli im ACM-Büro in Steinheim, und wenn Sie möchten, besuchen wir danach das Reggae im Hanffeld-Festival.

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 27. Mai 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in einem Positionspapier fordern Fachverbände, darunter auch die ACM und das SCM, Reformen des Cannabis als Medizin-Gesetzes. Wir dokumentieren hier die Pressemitteilung, die auch von mehreren Medien aufgegriffen wurde. Schaut man sich die aktuellen politischen Planungen an, so könnte es demnächst für Freizeitkonsumenten einfacher sein, sich legal mit Cannabis zu versorgen, als für Patienten, eine angemessene Versorgung mit ihrem dringend benötigten Medikament auf Cannabisbasis zu erhalten.

    Daher setzt sich dieser Rundbrief vor allem mit dieser Thematik auseinander. Der ACM- Vorstand hat sich über das gemeinsame Papier der Verbände mit einer darüber hinausreichenden eigenen Stellungnahme positioniert. Wir begrüßen grundsätzlich die Möglichkeiten des Eigenanbaus für Patienten als eine Option, um aus der Illegalität herauszukommen, sehen allerdings auch die Gefahr, dass Patienten in den Markt für den Freizeitkonsum abgedrängt werden – sowie das in Kanada und einigen Staaten der USA beobachtet und zahlenmäßig erfasst wurde –, sollte es nicht klare Verbesserungen beim Cannabis als Medizin-Gesetz aus dem Jahr 2017 geben.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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    ACM-Mitteilungen vom 13. Mai 2023

    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die Eckpunkte zur ersten Stufe der geplanten Cannabislegalisierung sind nun bekannt geworden. Am 8. Mai berichtete die Tagesschau über einen Entwurf des Ministeriums, der auch dem ACM-Vorstand vorliegt. Dabei geht es unter anderem um Regelungen für Anbauvereine (Cannabis Social Clubs) und Jugendschutz. Um Jugendschutz und Suchtprävention geht es auch in einem Gutachten, das mögliche Auswirkungen einer Cannabislegalisierung untersucht hat. Dabei kann Deutschland von den Erfahrungen aus Kanada, Uruguay und den USA profitieren.

    Die ACM hat am 3. Mai mit einer regelmäßigen CME-zertifizierten Fortbildung für Ärzt:innen begonnen. Jeden Mittwoch um 18:15 Uhr können Interessierte kostenlos an einem Webinar teilnehmen, das Ärztinnen und Ärzten bei der Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten unterstützen soll.

    Wir freuen uns auch auf die erste gemeinsame ganztägige Fortbildungsveranstaltung für Ärzt:innen und Apotheker:innen von ACM, BPC (Bundesverband pharmazeutischer Cannabnoidunternehmen) und Medical Tribune am 28. Oktober. Interessierte können vor Ort in Frankfurt oder online teilnehmen.

    Viel Spaß beim Lesen!

    Franjo Grotenhermen

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