------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 10. Januar 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Rezeptierfähigkeit von Dronabinol (Delta-9-THC) in Deutschland ab 1. Februar 1998 * Deutschland: Verbot von Hanfsamen zum unerlaubten Anbau 1. Rezeptierfähigkeit von Dronabinol (Delta-9-THC) in Deutschland ab 1. Februar 1998 Auf der Sitzung des Deutschen Bundesrates vom 19. Dezember 1997 wurde im Rahmen der "Zehnten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 10. BtMÄndV)" Dronabinol in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft. Cannabis selbst bleibt weiterhin in der Anlage I der nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel. Dronabinol ist der Freiname für das pharmakologisch wirksamste Isomer des Delta-9-Tetrahydrocannabinol, welches auch in der Hanfpflanze vorkommt und für den charakteristischen Cannabisrausch verantwortlich ist. Seine vollständige chemische Bezeichnung ist: (6aR, 10aR)-6,6,9-Trimethyl-3pentyl-6a,7,8,10a-tetrahydro-6H-benzo(c)chromen-1-ol Maximal dürfen nach der neuen Regelung vom Arzt innerhalb von 30 Tagen 500 mg Dronabinol verschrieben werden (Artikel 2, § 2). Dies bedeutet eine maximale Tagesdosis von 16 mg THC, die für einige Indikationen und Patienten ausreichen wird, für andere nicht. Zu rezeptieren ist vom Arzt "Dronabinol" und nicht "THC","Delta-9-THC" oder ähnliches. In der Begründung heißt es: "Die Position Dronabinol wird neu in die Anlage III des BtMG aufgenommen. Damit kann diese synthetisch hergestellte stereoisomere Form des Cannabiswirkstoffes Delta-9-Tetrahydrocannabinol nunmehr durch Ärzte verschrieben werden. Das Verschreiben pflanzlicher Cannabisprodukte ist weiterhin nicht möglich... Obwohl in der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes Arzneimittel noch nicht zum Verkehr zugelassen ist, kann nach der Umstufung von Dronabinol in Anlage III des BtMG auf der Grundlage einer ärztlichen Verschreibung gemäß § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes jedes in einem anderen Land mit diesem Wirkstoff zugelassene Arzneimittel in geringen Mengen für einzelne Patienten durch eine Apotheke importiert werden, so das in den USA zugelassene Arzneimittel Marinol." Die ACM hatte darauf aufmerksam gemacht, daß Dronabinol in der Hanfpflanze vorkomme und eine Extraktion möglich sei. Daraufhin war aus dem Bundesgesundheitsministerium mündlich die Absicht erklärt worden, den Begriff "synthetisch" auch aus der Begründung zu streichen. Dies sei jedoch nach dem 6. November 1997 aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen. Es erfolgte jedoch auf der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 3.12.1997 eine entsprechende Klarstellung, daß der Verordnungstext für die Rechtsdurchführung maßgeblich ist. Dort heißt es im Protokoll: "Die Vertreterin Hessens ... bittet um Auskunft, ob die Ausführungen zuträfen, daß das Verschreiben pflanzlicher Cannabisprodukte weiterhin nicht möglich sei. Der Vertreter des BMG legt dar, dem Bundesministerium für Gesundheit sei inzwischen bekannt, daß Dronabinol auch in der Pflanze vorkomme und aus dieser gewonnen werden könne. Deshalb treffe die zitierte Begründung nicht zu. Dronabinol dürfe - unabhängig von seiner Herkunft, ob synthetisch hergestellt oder aus der Pflanze isoliert - verschrieben werden." Die bedeutet, daß sowohl synthetisch hergestelltes als auch aus der Pflanze extrahiertes Dronabinol (Delta-9-THC) verschrieben werden darf. In der Praxis existiert jedoch bisher nur ein zugelassenes THC-Arzneimittel, das synthetisch hergestellte Marinol, welches in den USA und Kanada auf dem Markt ist. Bisher ist nach Angaben der Auslandsapotheke Paesel und Lorei, Frankfurt, unklar, wie lange der Import dauern wird und wie hoch der Apothekenabgabepreis sein wird. (Quelle: Bundestagsdrucksache 881/97; Niederschrift der 396. Ausschußsitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am 3. Dezember 1997; Schreiben von Dr. Möller aus dem BMG vom 6. Januar 1998; persönliche Mitteilung Paesel und Lorei). 2. Deutschland: Verbot von Hanfsamen zum unerlaubten Anbau Bisher war Hanfsamen vom Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich ausgenommen. nach der 10. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung ist diese Ausnahme eingeschränkt und bezieht sich auf "Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist" (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c). Verkauf, Handel und Besitz von Hanfsamen ist also erlaubt, es sei denn, er ist zum unerlaubten Anbau bestimmt. In der Begründung heißt es zu dieser Gesetzesverschärfung: "... Damit soll dem verbreiteten Vertrieb von Cannabissamen für den individuellen Anbau von Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden. Von einem derartigen Vertrieb ist insbesondere dann auszugehen, wenn spezielle Samen in zählbarer Körnermenge (z. B. 10 Samenkörner für bis zu 150,- DM) häufig in Verbindung mit Beleuchtungssystemen für den Anbau in Wohnräumen und Kellern und/oder mit Angaben des Tetrahydrocannabinol (THC) -Gehaltes der angebauten Pflanze, angeboten und damit zu einem nicht erlaubten Hanfanbau verleitet wird." Ein Änderungsantrag des Landes Schleswig-Holstein auf der Bundesratssitzung am 19. Dezember 1997 fand keine Mehrheit. Dort heißt in der Begründung zur Praxis des illegalen Selbstanbaus von Drogenhanf: "Rechtlich ist dieser Zustand unbefriedigend, aber aus gesundheitspolitischer Sicht immer noch dem Erwerb auf dem Schwarzmarkt vorzuziehen. Die Konsumenten setzen sich beim Eigenanbau so z. B. nicht dem Risiko aus, sich durch Pflanzenschutzmittel, mit denen importiertes Cannabis häufig verunreinigt ist, zu gefährden. Daneben vermeiden sie ganz gezielt den Kontakt zu den Dealern anderer Drogen, den schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 09.03.1994 als die eigentliche Gefahr von Cannabis benannt hatte." In einer Pressemitteilung kritisierte Gesundheits- und Sozialministerin Heide Moser das Samenverbot: "Anstatt sich vermehrt um harte Drogen und den Dealerbereich kümmern zu können, sollen Polizei und Staatsanwaltschaft als 'Saatgut- und Körnersachverständige' tätig werden und im Vogelfutter nach Cannabissaat suchen." (Quellen: Bundestagsdrucksache 881/97; Antrag des Landes Schleswig-Holstein, Drucksache 881/2/97; Pressemitteilung von Sozialministerin Heide Moser vom 19. Dezember 1997) 3. Lancet-Editorial zu Cannabis als Medizin Ein Editoral in der international renommierten medizinischen Fachzeitschrift "Lancet" von Kelly Morris vom 20. Dezember 1997 (The cannabis remedy -- wonder worker or evil weed?) weist auf das zunehmende Interesse am arzneilichen Potential der Cannabinoide hin. Während Inhaltsstoffe des Opiums wie beispielsweise Morphin trotz der mißbräuchlichen Verwendung als effektive Therapeutika angesehen werden, sei dies für eine andere Pflanze, Cannabis sativa, weniger klar. Jedoch hätten in 1997 sowohl das US-amerikanische National Institutes of Health als auch die britische medizinische Gesellschaft (British Medical Association) Berichte über die mögliche therapeutische Verwendung von Cannabis und den Cannabinoiden bei einer Anzahl von Krankheiten veröffentlicht. Viele der Schwierigkeiten in der Diskussion seien politischer Natur, da die Diskussion um die medizinische Verwendung mit der rekreativen Verwendung von Cannabis verwoben sei. Wayne Hall, Direktor des australischen nationalen Drogen- und Alkohol-Forschnungszentrum in Sydney wird zitiert: "Unter den Unterstützern der therapeutischen Verwendung befinden sich einige, die die Verwendung zu Genußzwecken unterstützen. Dies hat jene, die eine Legalisierung ablehnen, zur Negierung seines therapeutischen Potentials veranlaßt und zu einer Blockierung von Versuchen, dies zu erforschen." Die Polarisierung in Wunderdroge und Teufelskraut mache aus einem medizinischen Thema Politik. Ein elektronischer Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, und dem Senior Editor des Lancet, Kelly Morris, mündete in einem Leserbrief. Darin heißt es: "Einzelne Cannabinoide sind teure Medikamente und werden selten verwendet. Obwohl wir es als Wissenschaftler ignorieren können, als Ärzte sollten wir die Tatsache bedenken, daß die Verwendung illegaler natürlicher Cannabisprodukte unsicherer Qualität so lange anhalten wird, bis ein einfacher legaler Zugang zu preiswerten medizinischen Cannabiszubereitungen geschaffen ist. Es muß starke wissenschaftliche Argumente gegen eine medizinische Verwendung der ganzen Pflanze geben, um diese unbefriedigende Situation zu rechtfertigen." (Quelle: The cannabis remedy -- wonder worker or evil weed? [Editorial von K. Morris]. The Lancet, December 20, 1997 - Vol. 350; Leserbrief von Franjo Grotenhermen, bisher unveröffentlicht) 4. ACM-Informationen goes international Ab der nächsten Ausgabe der ACM-Informationen - Ausgabe am 24. Januar - wird eine englische Kurzfassung erscheinen. Die erste Ausgabe geht an die folgenden Adressaten: Alliance for Cannabis Therapeutics USA ARSEC Australian Hemp Ressource (Carolyn Ditchfield) Clare Hodge (Alliance for Cannabis Therapeutics GB) CORA Ethan Nadelmann (Lindesmith Center) ICARE (Mary Lynn Mathre) ICRS (Diane Mahadeen) IHA Institute of Medical Marijuana JIHA (Hayo van der Werf) Lester Grinspoon MAPS Maripharm NORML Paul Chang Raphael Mechoulam Richard Rose Rick Doblin Roger Pertwee Wenn Sie Vorschläge für weitere interessierte Personen oder Institutionen haben, so senden Sie diese bitte mit der Email-Adresse an die ACM. ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 24. Januar 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Dronabinol und Nabilon in Deutschland ohne Beschränkung der Indikation * Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur arzneilichen Verwendung von Cannabis * Marihuana beim Tourette-Syndrom * Britische Regierung gegen arzneiliche Verwendung von Cannabis * DEA leitet Überprüfung des rechtlichen Status von Marihuana ein * Zivilklagen gegen Cannabis Buyers Clubs in Kalifornien 1. Dronabinol und Nabilon in Deutschland ohne Beschränkung der Indikation Im Gegensatz zu anderen Ländern existieren in Deutschland keine Beschränkungen für den Einsatz von Dronabinol (Delta-9-THC), das ab dem 1. Februar in Deutschland rezeptierfähig ist, und dem THC-Abkömmling Nabilon hinsichtlich der Indikation. Das einzige bisher zugelassene Dronabinol-Präparat Marinol, welches in den USA und Kanada auf dem Markt ist, ist für zwei Indikationen zu gelassen, Übelkeit und Erbrechen im Rahmen eine Krebschemotherapie sowie Appetitlosigkeit und Abmagerung bei AIDS. In den USA darf Marinol auch nur für diese Indikationen verwendet werden. Das deutsche Gesetz sieht eine derartige Beschränkung nicht vor. Nach Aussage von Herrn Butke aus der Abteilung BtMG des Bundesgesundheitsministerium könne Dronabinol bei jeder Erkrankung verwendet werden, bei der sich der behandelnde Arzt einen Erfolg verspreche. Die Behandlung falle unter die Therapiefreiheit und gelte als individueller Heilversuch. 2. Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur arzneilichen Verwendung von Cannabis In einem Fernsehbeitrag des Westdeutschen Rundfunks (WDR) sprach sich der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Winfried Schorre, für die arzneiliche Verwendung von Cannabis aus. Die Aktuelle Stunde vom 15. Januar befaßte sich in einem kurzen Beitrag mit den Erfahrungen eines an Multipler Sklerose erkrankten Mannes, der sich mit Wissen und Unterstützung seines behandelnden Arztes mit einer Cannabistinktur behandelt. Sowohl der Name des Patienten als auch der des behandelnden Neurologen, Dr. Schorre, wurden genannt. Dr. Schorre ist Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, in der alle niedergelassenen Ärzte, die eine Kassenzulassung haben, organisiert sind. Dr. Schorre: "Ich habe mich bei dem Patienten selbst davon überzeugen können, daß dieser Stoff bei ihm wirkt - er konnte dann fast alleine wieder gehen, was er vorher nicht konnte, und aus diesem Grund bin ich der Ansicht, daß wir uns unbedingt darum kümmern müssen, ob wir diesen Stoff dann später in die Behandlung übernehmen können." In einem Radiobeitrag vom 19. Dezember - Mittagsmagazin im WDR 2 - hatte Dr. Schorre zusätzlich darauf hingewiesen, daß "der Stoff natürlich bezahlbar sein" müsse. Der Fernsehbeitrag wurde in der vergangenen Woche auch im Hessischen Rundfunk ausgestrahlt. (Quelle: Manuskript des Mittagsmagazins des WDR 2 vom 19. Dezember 1997, Manuskript der Aktuellen Stunde im WDR vom 15. Januar 1998) 3. Marihuana beim Tourette-Syndrom In der Zeitschrift 'Nervenarzt' vom Dezember 1997 wurden die Ergebnisse einer Befragung unter Personen, die am Tourette-Syndrom leiden, über ihre Verwendung von Alkohol, Nikotin und Marihuana und deren Auswirkungen auf die Krankheitssymptome veröffentlicht. Insgesamt wurden 47 Patienten befragt, die zwischen 1994 und 1996 ambulant oder stationär in der Neurologischen Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover betreut wurden. Dabei zeigte sich eine gute Beeinflussung der Symptomatik durch Marihuana bei den 13 Patienten, die diese Droge konsumierten. Das Gilles de la Tourette-Syndrom, kurz: Tourette-Syndrom, ist eine häufige und komplexe neuropsychiatrische Erkrankung, die charakterisiert ist durch plötzliche Zuckungen vor allem des Gesichts-, Hals- und Schulterbereiches (Mundverzerren, ruckartige Kopfdrehungen), sogenannte Tics. Die Erkrankung beginnt meistens in der Kindheit oder Jugend. In der Zusammenfassung heißt es: "Von 47 befragten erwachsenen Patienten berichteten lediglich 2 von 28 rauchenden Patienten (7%) über eine Tic-Reduktion während des Rauchens, hingegen verspürten 24 von 35 Patienten (69%), die gelegentlich oder regelmäßig Alkohol trinken, eine deutliche Symptomreduktion. Von 13 Patienten mit gelegentlichem oder regelmäßigem Marihuanagebrauch schilderten 11 (85%) eine deutliche Symptomreduktion während des Konsums. Unsere Ergebnisse belegen, daß Alkohol und (mehr noch) Marihuana zu einer sehr viel ausgeprägteren Symptomverbesserung führen als Nikotin." In der Schlußfolgerung wird darauf hingewiesen, daß Alkohol "aus einer Reihe von Gründen nicht sinnvoll als Therapeutikum eingesetzt werden" könne. Weiter heißt es im Schlußsatz: "Cannabinoide hingegen sind Substanzen, die in Hinblick auf die nicht unerheblichen Nebenwirkungen der derzeit gebräuchlichen Therapie mit Neuroleptika und bei begrenzten Alternativen eventuell in Zukunft nach weiterer klinischer Prüfung mittels kontrollierter Studien therapeutisch zur Anwendung kommen könnten." (Quelle: Mueller-Vahl, K. R., Kolbe, H., Dengler, R.: Gilles de la Tourette-Syndrom. Einfluß von Nikotin, Alkohol und Marihuana auf die klinische Symptomatik. Nervenarzt 68, 985-989, 1997) 4. Britische Regierung gegen arzneiliche Verwendung von Cannabis Die Britische Regierung sprach sich am 14. Januar dagegen aus, Cannabis auf ärztliches Rezept für Kranke legal zugänglich zu machen. Minister Paul Boateng (junior Home Affairs minister) sagte dem Parlament, daß die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bisher nicht nachgewiesen sei. Es sei daher "unverantwortlich", es auf Rezept zugänglich zu machen. Der Labour-Abgeordnete Austin Mitchell, der sich für eine arzneiliche Verwendung von Cannabis einsetzt, erklärte: "Das beschmutzt den Krieg gegen die Drogen, denn es macht daraus einen Krieg gegen die Schwachen." Tausende Multiple-Sklerose-Kranke würden wegen der gegenwärtigen Gesetzeslage in die Illegalität getrieben. Noch am 27. Oktober hatte Minister George Howarth ("junior Home Office minister") vor dem Unterhaus des britischen Parlaments in einer Antwort auf eine Anfrage des Labour-Abgeordneten Paul Flynn erklärt, daß die Regierung es in Erwägung ziehe, Cannabis für medizinische Behandlungen zu legalisieren, wenn Studien nachwiesen, daß es echte medizinische Qualitäten habe. Bis 1971 konnte Cannabis in Großbritannien vom Arzt verschrieben werden, bevor es von der Liste der rezeptierfähigen Medikamente genommen wurde. (Quellen: PA News vom 25 Oktober 1997 und 27. Oktober 1997, COMTEX newswire vom 14. Januar 1998, Reuters vom 14. Januar 1998, PA News vom 14. Januar 1998) 5. DEA leitet Überprüfung des rechtlichen Status von Marihuana ein Die Drug Enforcement Administration, die US-amerikanische Behörde zur Verfolgung von Drogenvergehen, hat jüngst entschieden, daß ausreichend Gründe zur Einleitung eines Verfahrens bestünden, um die gegenwärtige Einstufung von Marihuana im Controlled Substances Act (amerikanisches Betäubungsmittelgesetz) zu überprüfen. Dazu hat die DEA am 19. Dezember 1997 formal das Department of Health and Human Services (HHS) gebeten, "eine wissenschaftliche und medizinische Beurteilung der verfügbaren Daten" auszuführen und eine "Empfehlung zur Einstufung" von Marihuana und anderen Cannabinoid-Drogen vorzunehmen. Die Anfrage der DEA wurde in Reaktion auf eine Petition vom 10. Juli 1995 durchgeführt. Die Petition von Jon Gettman und Trans High Corporation, dem Herausgeber von High Times, präsentierte Hinweise und Argumente, nach denen Marihuana und Cannabinoide nicht das "hohe Mißbrauchspotential" aufweisen, die eine Einstufung in Stufe I oder II im Controlled Substances Act rechtfertigen. (Quelle: Legalize Ganja Campaign vom 13. Januar 1998, NORML vom 15. Januar 1998) 6. Zivilklagen gegen Cannabis Buyers Clubs in Kalifornien Das US-Justizministerium hat sechs Zivilklagen gegen Cannabis Buyers Clubs eingereicht. Der Vertreter des Bundes, Michael Yamaguchi, sagte auf einer Pressekonferenz am 9. Januar, daß sich die Klage gegen 6 Klubs und 10 Personen richte. Diese würden des Handels mit Marihuana beschuldigt, einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz des Bundes von 1970 (Controlled Substances Act). Dennis Peron und andere Vertreter der Cannabis Buyers Clubs müssen sich am 29. Januar vor dem Bundesgericht wegen illegaler Drogenabgabe verantworten. Befürworter der Clubs werfen der Bundesregierung vor, das Votum der kalifornischen Wähler, die im November 1996 in einem Volksbegehren (Proposition 215) mit großer Mehrheit für die Möglichkeit einer medizinischen Verwendung von Marihuana gestimmt hatten, zu ignorieren. Chuck Thomas, Pressesprecher des Marihuana Policy Projects, wies darauf hin, daß die Clubs nicht notwendig wären, wenn die US-Bundesregierung eine kontrollierte Abgabe von Marihuana in entsprechend zugelassenen Apotheken gestatten würde. Der kalifornische Staatssenator John Vasconcellos kündigte am 12. Januar ein Sechs-Punkte-Programm zur Verteidigung des Geistes der Proposition 215 an. So sei eine Tagung zur Entwicklung eines Plans zur legalen Verteilung von Marihuana für medizinische Zwecke vorgesehen. (Quellen: Reuters vom 10. Januar 1998, Associated Press vom 10. Januar 1998, UPI vom 12. Januar 1998, Marihuana Policy Project vom Januar 1998, DRCNet vom 15. Januar 1998, NORML News vom 15. Januar 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 7. Februar 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Einfuhrdauer für Dronabinol: 6 Monate - und später kürzer * ACM-Tagungsband erschienen * Gesetzesvorlagen für arzneiliche Verwendung von Marihuana in den USA * Unterstützung im Prozeß gegen Cannabis Buyers' Clubs 1. Einfuhrdauer für Dronabinol: 6 Monate - und später kürzer Eine Apothekerin aus Berlin, die sich in der vergangenen Woche wegen einer Genehmigung zur Einfuhr von Dronabinol an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BAM) wandte, erhielt vom zuständigen Sachbearbeiter die Auskunft, daß der Import etwa 6 Monate dauert. Es würde 3 Monate dauern, bis er sich mit ihrem Antrag befasse. Und es würde weitere 3 Monate dauern, bis das Präparat schließlich in ihrer Apotheke sei. Ein zweiter Antrag würde dann schneller bearbeitet. Seit dem 1. Februar 1998 darf Dronabinol (Delta-9-THC) in Deutschland rezeptiert werden. Da in Deutschland kein Präparat auf dem Markt ist, muß das einzige bisher verfügbare Präparat, das synthetisch hergestellte Marinol, aus dem Ausland importiert werden. Dr. Schinkel, ein ranghoher Vertreter des BAM, erklärte einer Journalistin, der Import würde keineswegs 6 Monate dauern. Er wirkte etwas nervös, als ihm bedeutet wurde, daß er das gern im Interview für das Fernsehen wiederholen könne. Fazit: Wir wissen heute nicht, wie lange es dauern wird, bis der erste Patient in Deutschland Dronabinol (Marinol) erhalten wird. Wir haben den Eindruck, daß das Einschalten der Medien ein wenig beschleunigend wirken könnte. Aber auch eine deutliche Reduzierung der angegebenen Zeit für die erforderlichen Genehmigungen und die Einfuhr von THC wird die Behandlung vermutlich recht schwierig bis undurchführbar gestalten. 2. ACM-Tagungsband erschienen Der Tagungsband zur Fachtagung vom 22. November 1998 ist vor wenigen Tagen erschienen. Auf 80 Seiten enthält er alle Vorträge und Grußworte sowie einen Anhang mit einer Übersicht über Therapiestudien, einem Glossar und Hinweisen auf weiterführende Literatur. Die tabellarische Übersicht umfaßt eine Skizze der Methodik und des Ergebnisses von 65 Studien mit Marihuana, THC und Cannabidiol bei Krebschemotherapie, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Anorexie und Kachexie bei Aids und Krebs, Bewegungsstörungen, Schmerzzuständen, Epilepsie, Glaukom und Asthma. Mit Grußworten von: Dr. Axel Horstmann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. med. Ingo Flenker, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer, Dr. Hans-Josef Linkens, Referat Medizin und Gesundheitspolitik der Deutschen AIDS-Hilfe e. V., Dr. med. Rainer Ullman, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Drogen- und Suchtmedizin e. V., Dr. med. Gerhard Müller Schwefe, Präsident des SCHMERZtherapeutischen Kolloquium e.V. Mit Vorträgen von: Dr. pharm. Manfred Fankhauser (Geschichte) PD Dr. med. Robert Gorter (Anorexie und Kachexie) Dr. med. Ulrike Hagenbach (Spastik) Dr. med. Andreas Ernst (Schmerzzustände) Prof. Dr. pharm. Rudolf Brenneisen (Rezeptorenforschung) Dave Pate (Glaukom) Dr. med. Franjo Grotenhermen (Krebschemotherapie) Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger (Rechtliche Aspekte) ACM (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide als Medizin. Tagungsbericht. 1. Auflage, nova-Institut, Hürth/Köln 1998. 16 DM. Erhältlich beim nova-Institut, 50354 Hürth, Thielstr. 35, Fax: 02233-978369, und später auch an anderen Orten. 3. Gesetzesvorlagen für arzneiliche Verwendung von Marihuana in den USA Dem Gesetzgeber verschiedener Staaten der USA liegen in diesem Jahr Gesetzentwürfe für die Verwendung von Marihuana zu medizinischen Zwecken vor. Ferner ist damit zu rechnen, daß landesweite Initiativen zur Legalisierung der medizinischen Verwendung von Marihuana in Alaska, Colorado, Maine, Nevada, Washington und Columbia noch in diesem Jahr zur Abstimmung kommen werden. STAAT: Kalifornien GESETZESVORLAGE: S.B. 535 ABSICHT: Einrichtung eines Marihuana-Forschungsprogramms an der Universität von Kalifornien zur Entwicklung und Durchführung von Studien zum Nachweis der medizinischen Wirkung von Marihuana. INITIATOR: Senator John Vasconcellos STAAT: Hawaii GESETZESVORLAGE: H.B. 2403 ABSICHT: Gewährung von Straffreiheit für schwerkranke Patienten hinsichtlich Erwerb und Besitz von Marihuana zu ausschließlich medizinischen Zwecken. INITIATOR: Repräsentant Davis Tarnas STAAT: Iowa GESETZESVORLAGE: H.F. 422* ABSICHT: Erlaubnis zur Erforschung des medizinischen Nutzens von Marihuana. INITIATOR: Repräsentant Ed Fallon STAAT: Massachusetts GESETZESVORLAGE: S.B. 473 ABSICHT: Berechtigung des Gesundheitsministeriums zur Erteilung von Genehmigungen für einen experimentellen Einsatz von Marihuana bei weiteren Krankheitszuständen, darunter AIDS. INITIATOR: Senator Richard Moore STAAT: New Hampshire GESETZESVORLAGE. H.B. 1559 ABSICHT: Erlaubnis von Besitz und Anbau von Marihuana zum Eigenbedarf mit einem ärztlichem Rezept. INITIATOR: Repräsentant Tim Robertson STAAT: New York GESETZESVORLAGE: A.B. 6407 ABSICHT: Erlaubnis der medizinischen Verwendung von Marihuana bei schweren Erkrankungen unter der Aufsicht eines zugelassenen Arztes. INITIATOR: Abgeordneter Richard Gottfried STAAT: Washington GESETZESVORLAGE: S.B. 6721 ABSICHT: Gewährleistung, daß Schwerkranke bei Besitz und Konsum von Marihuana für den persönlichen Gebrauch von Kriminalisierung und Strafverfolgung ausgenommen werden. INITIATOREN: Senatoren Jeanne Kohl und Pat Thibaudeau STAAT: Wisconsin GESETZESVORLAGE: A.B. 560 ABSICHT: Umstufung von THC von der Anlage I in die Anlage III [des U.S.-Betäubungsmittelgesetzes] sowie Straffreiheit bei medizinischer Notwendigkeit des Einsatzes von THC INITIATOREN: Repräsentanten Frank Boyle und Timmy Baldwin (Quelle: NORML vom 29. Januar 1998) 4. Unterstützung im Prozeß gegen Cannabis Buyers' Clubs Die Gemeindeverwaltungen von Oakland, Mendocino County und Santa Cruz haben die Vorgehensweise der Bundesregierung gegen die örtlichen Cannabis Buyers Clubs einstimmig verurteilt. Die Gemeindevertreter wandten sich gegen die Anfang Januar erhobenen Zivilklagen gegen sechs Betreiber von Cannabis Buyers' Clubs. Sie bezeichneten die örtlichen Clubs als gut organisierte, sichere und verantwortungsvolle Einrichtungen und forderten die Bundesregierung auf, der medizinischen Verteilung von Cannabis keine weiteren Steine in den Weg zu legen. Die Befürworter der Clubs wollen in einem gemeinsamen Antrag dem Gesetzgeber einen soliden und für beide Seiten gangbaren Weg zur medizinischen Verteilung von Marihuana aufzeigen und die Regierung dazu bewegen, das Gerichtsverfahren einzustellen. Die Verfahren waren in der letzten Wochen von einem Distriktrichter zum einem Prozeß zusammengelegt worden. Die öffentlichen Anhörungen zum Prozeß beginnen am 24. März. (Quelle: NORML vom 5. Februar 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 21. Februar 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * WHO soll Forschungsergebnisse zu Marihuana unterdrückt haben * Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bleibt Auskunft zur Einfuhr von Marinol schuldig * Ausschuß des britischen Oberhauses läßt Gründe für und gegen eine Kriminalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken und Rauschkonsum untersuchen * Eröffnung von Marihuana Clubs in Kanada geplant * Der Fall Rebagliati heizt Diskussion um die medizinische Verwendung von Cannabis in Kanada an 1. WHO soll Forschungsergebnisse zu Marihuana unterdrückt haben Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach Angaben der jüngsten Ausgabe des New Scientist eine Studie über das geringere gesundheitliche Gefährdungspotential von Marihuana im Vergleich zu Alkohol und Tabak aus ihrem im Dezember 1997 erschienen Bericht über Cannabis herausgenommen. Dies sei auf Drängen des US-amerikanischen Instituts gegen den Drogenmißbrauch (NIDA, National Institute on Drug Abuse) und des Drogenkontroll-Programms der Vereinten Nationen (U. N. International Drug Control Programm) geschehen, um "nicht in die Hände jener Gruppen zu spielen, die eine Legalisierung von Marihuana anstreben." Dr. Billy Martin von der Medizinischen Fakultät von Virginia in Richmond, der Mitglied des Expertenkomitees war, das den Berichtsentwurf vorbereitet hatte, erklärte, die WHO-Vertreter seien "verrückt geworden" als sie den Entwurf gesehen hätten. In den an den New Scientist durchgesickerten, aus dem Bericht herausgenommenen Passagen werde beispielsweise darauf hingewiesen, daß das Suchtpotential von Cannabis vergleichsweise gering sei. Während starker Alkoholkonsum zu Leberzirrhose, ernsten Hirnschäden und einem erhöhten Risiko für Unfälle und Selbstmorde führt, gibt es nach der Studie nur "Andeutungen, daß chronischer Marihuana-Konsum schwache Defekte der kognitiven Funktionen hervorrufe." Die WHO-Expertin Maristela Montero bestätigte die Vorwürfe des "New Scientist", gab aber zur Begründung Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der Analyse und an der Verläßlichkeit des Vergleichs der verschiedenen Drogen an. Es gehe nicht um die Frage der Legalisierung, sondern um die öffentliche Gesundheit. Ziel müsse eher eine Beschränkung legaler Drogen sein als die Freigabe verbotener. Im Juni will die WHO das Thema Marihuana in einem 400-seitigen Buch erneut aufgreifen und dabei auch das umstrittene Kapitel berücksichtigen. (Quelle: New Scientist vom 21. Februar 1998 (Internet-Version), dpa vom 18. und 19. Februar 1998, Reuters vom 18. Februar 1998, PA News vom 19. Februar 1998) 2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bleibt Auskunft zur Einfuhr von Marinol schuldig Die ARD, erstes deutsches Fernsehen, berichtete am 17. Februar im Morgenmagazin unter dem Stichwort "Warten auf wichtige Medikamente" über die Problematik der langen Importdauer des THC-Präparates Marinol aus den USA, das seit dem 1. Februar 1998 in Deutschland verschrieben werden darf. Vertreter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte waren nicht zu einer Stellungnahme zur Beantwortung der Frage, wie lange die Antragsbearbeitung und die Einfuhr dauern werde, bereit, so daß sich die filmische Darstellung auf die verschlossenen Türen des dem Bundesgesundheitsministerium untergeordneten Instituts beschränkte. Die Produktinformation von Marinol findet sich unter der Internetadresse http://hiv.roxane.com/prodinfo/marinol.html (Quelle: ARD-Morgenmagazin vom 17. Februar 1998) 3. Ausschuß des britischen Oberhauses läßt Gründe für und gegen eine Kriminalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken und Rauschkonsum untersuchen Der Ausschuß für Wissenschaft und Technologie des Oberhauses des britischen Parlaments will einen Unterausschuß einsetzen, der die wissenschaftliche Grundlage für die Kriminalisierung der medizinischen und Rauschmittelverwendung von Cannabis überprüfen soll. Der Ausschuß soll von Lord Perry von Walton, einem ehemaligen Professor für Pharmakologie, geleitet werden. Der Sprecher von Premierminister Tony Blair erklärte, daß diese Untersuchung völlig legitim sei. Die Regierung habe keine Probleme damit. Die Position der Regierung sei jedoch klar: " Wir denken nicht, daß Entkriminalisierung der richtige Weg ist." Die Untersuchung des Oberhaus-Ausschusses soll vom März bis Juli erfolgen, das erste Treffen der Kommission am 3. März. Ein Abschlußbericht soll im Oktober 1998 veröffentlicht werden. Dr. Roger Pertwee, Professor an der Universität von Aberdeen/Schottland und Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Cannabinoid-Forschung (ICRS), hat in einem Beitrag für den Scotsman ausgeführt, daß es "starke Argumente gibt, Ärzten die Verschreibung von Cannabis, Nabilon oder Dronabinol für Krankheitszustände wie MS und Querschnittslähmung zu erlauben." Dies sei dem gegenwärtigen Status, bei dem sonst rechtschaffene Bürger sich dem Risiko der Strafverfolgung aussetzen, vorzuziehen. (Quelle: PA News vom 11. Februar 1998, The Scotsman vom 19. Februar 1998) 4. Eröffnung von Marihuana Clubs in Kanada geplant In mehreren Städten des südlichen Ontario/Kanada sollen Medizinische Marihuana Clubs nach amerikanischem Vorbild eröffnet werden, in denen Kranke Marihuana zum Selbstkostenpreis erhalten sollen. Zu den genannten Städten zählen Toronto mit 2 Clubs, Vancouver, London, Kitchener, Peterborough und Guelph. Weitere Clubs in Mississauga, Oakville und Etobicoke sind geplant. Bereits früher hatten in Toronto und Vancouver solche Clubs bestanden. Auf einer Pressekonferenz am 13. Februar gaben die Initiatoren bekannt, daß das Hauptkriterium für eine Mitgliedschaft in den Clubs eine ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen von Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Epilepsie, Glaukom und Schmerzzustände sei. Jede Niederlassung werde nicht mehr als 30 Gramm Marihuana verfügbar haben. Betreiber und Unterstützer beklagten die mangelnde Bereitschaft staatlicher Behörden, mit ihnen in Verhandlungen über eine Duldung der Marihuana-Abgabe an Schwerkranke zu treten. Von Seiten der Polizei wurde vermutet, daß es den Betreibern nicht um die medizinische Nutzbarmachung sondern um die generelle Legalisierung gehe. (Quelle: London Free Press vom 14. Februar 1998, Ottawa Citizen vom 14. Februar 1998, Kitchener-Waterloo Record vom 17. Februar 1998, Ottawa Sun vom 19. Februar 1998, NORML vom 19. Februar 1998) 5. Der Fall Rebagliati heizt Diskussion um die medizinische Verwendung von Cannabis in Kanada an Die Diskussion um die vorübergehende Disqualifikation des kanadischen Snowboarders Ross Rebagliati bei den olympischen Winterspielen in Nagano heizt in Kanada die Diskussion um die Legalisierung von Marihuana an. Der 26-jährige Goldmedalliengewinner war von seinen Landsleuten bei seiner Ankunft auf dem Flughafen von Vancouver und in seiner Heimatstadt Whistler begeistert empfangen worden. Wegen des Nachweises von Spuren (17,8 ng/ml) von THC-Abbauprodukten im Urin war ihm vom Exekutivkomitee des IOC (Internationales Olympisches Komitee) die Goldmedaille aberkannt worden. Der internationale Sportgerichtshof hob jedoch 24 Stunden später die Disqualifikation wegen fehlender rechtlicher Grundlagen wieder auf. Die kanadische Justizministerin Anne McLellan versprach, zusammen mit dem Gesundheitsminister Allan Rock zu beraten, ob es nicht möglich sei, zumindest die medizinische Verwendung von Marihuana zu erlauben. McLellan hatte bereits im November 1997 eine nationale Debatte zu diesem Thema angekündigt. Ein Richter aus Ontario/Kanada hatte am 10. Dezember 1997 einem 42-jährigen Mann aus Toronto das Recht zugesprochen, Marihuana anzubauen und zu verwenden, um seine schwere Epilepsie zu kontrollieren. Er bezeichnete das Gesetz, das eine medizinische Verwendung von Marihuana verbietet, als verfassungswidrig. Zwischenzeitlich erwartet ein 53-jähriger AIDS-Patient seinen am 4. Mai beginnenden Prozeß. Er wird von dem gleichen Anwalt, Alan Young, vertreten. (Quelle: Toronto Star vom 6. Februar 1998, dpa vom 18. Februar 1998, Ottawa Citizen vom 21. November 1997) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 7. März 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Cannabinoide zur Schmerztherapie - Ein Workshop auf dem Deutschen Schmerztag in Frankfurt - * Marinol auch in Holland erhältlich * Stimmen zur Cannabis-Studie der WHO * Großbritannien: Strafe auf Bewährung für Schmerzpatienten * UNO: Europa muß Kontrolle von Drogen verstärken * USA: Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses gegen medizinische Verwendung von Cannabis 1. "Cannabinoide zur Schmerztherapie" - Ein Workshop auf dem Deutschen Schmerztag in Frankfurt - Im Rahmen des alljährlich in Frankfurt stattfindenden Deutschen Schmerztages vom 2. bis 8. März wurde im Rahmen eines Workshops am 5. März der Einsatz von Cannabis und Cannabinoiden in der Schmerztherapie behandelt. Die Referenten waren PD Dr. med. Robert Gorter vom Institut für onkologische und immunologische Forschung in Berlin, Prof. Dr. pharm. Rudolf Brenneisen vom Pharmazeutischen Institut der Universität Bern und Prof. Dr. Wolfram Keup, Leiter des Frühwarnsystems zur Erfassung des Mißbrauchs chemischer Substanzen in Deutschland. Dr. med. Andreas Ernst, niedergelassener Schmerztherapeut aus Berlin, moderierte die Veranstaltung. Prof. Brenneisen, Dr. Gorter und Dr. Ernst sind Mitglieder des Beirates der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Prof. Keup ist Verfechter der Einstiegsdrogentheorie und Gegner einer medizinischen Cannabis-Verwendung. Vorgestellt wurden Konzepte zum Einsatz von Cannabis bei Schmerzzuständen unterschiedlicher Ursache aus medizinischer und pharmakologischer Sicht sowie die Problematik eines Mißbrauchs. In der anschließenden lebhaften Plenumsdiskussion der überwiegend von Ärzten besuchten Veranstaltung herrschte allgemeiner Konsens über den Wunsch nach verstärkter Erforschung des medizinischen Potentials von Cannabis, um baldmöglichst Zulassung als Medikament zu erreichen. 2. Marinol auch in Holland erhältlich Marinol darf seit Anfang März 1998 auch in Holland von Ärzten verschreiben werden. Es ist ein eingetragenes Warenzeichen von Unimed Pharmaceuticals und wird vermarktet von Roxane Laboratories. Marinol enthält synthetisches Dronabinol, gelöst in Sesamöl. Dronabinol ist der internationale Freiname für das pharmakologisch wirksame (-)-trans-Isomer des Delta-9-Tetrahydrocannabinol -- kurz Delta-9-THC oder THC --, der wichtigste psychotrope Inhaltsstoff der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.). Marinol wird in den Niederlanden von einem Großhändler in Großbritannien importiert. Warum der Import aus Großbritannien erfolgt und nicht direkt aus den USA, wo es hergestellt wird, ist unbekannt. Demnächst soll auch Nabilon, ein synthetischer THC-Abkömmling, in Holland rezeptierfähig werden. Anfang August hatte das niederländische Gesundheitsministerium Ärzten und Apotheken verboten, Marihuana zu verschreiben und zu verkaufen. Dennoch sind in einigen Apotheken Marihuana-Zigaretten auf Rezept oder eine Cannabis-Tinktur erhältlich. (Quelle: dpa vom 14. August 1997, Taz vom 19. Februar 1998, El Pais vom 19. Februar 1998, persönliche Mitteilung Dave Pate) 3. Stimmen zur Cannabis-Studie der WHO In einem kanadischen Zeitungsbeitrag erklärte der Soziologe Robin Room, leitender Wissenschaftler an einem Institut für Sucht und seelische Gesundheit in Toronto/Kanada, daß er und zwei Kollegen aus Kanada und Australien von einer Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgefordert worden seien, die gesundheitlichen und psychologischen Konsequenzen von Marihuana, Alkohol, Tabak und Opiaten zu vergleichen. Robin weist den von der WHO erhobenen Vorwurf zurück, der vorgenommene Vergleich sei unzuverlässig und unwissenschaftlich. Der Vergleich sei legitim und die Öffentlichkeit könne von Wissenschaftlern Ratschläge über wichtige gesundheitliche Fragen erwarten. Die WHO hatte mit dem Hinweis, der Vergleich sei nicht zuverlässig und unwissenschaftlich, diesen Teil aus ihrer im Dezember 1997 erschienenen Studie über Cannabis herausgenommen, was zu zahlreichen Berichten in den Medien führte. Nach Robin seien zwei Dinge in der bisherigen Diskussion untergegangen. Das erste: Marihuana schadet der Gesundheit. Das zweite: Marihuana erscheint als relativ wenig schädlich wegen der schweren und weitreichenden Gesundheitsschäden durch Alkohol und Tabak: "Unsere Sorge über illegale Drogen erscheint manchmal als angenehme Verwirrung. Aber es ist der Alkohol und der Tabak, die heute die größten Quellen des Schadens durch Drogen in Kanada sind..." Daß Cannabis weniger gefährlich ist als beispielsweise Alkohol, der in Deutschland Jahr für Jahr 60.000 Tote fordert, bestätigte auch Dr. Werner Platz, Suchtexperte an der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik. "Es gibt (deshalb) keinen Grund, Cannabis zu kriminalisieren. Die Gesundheitsgefährdung durch einen Joint ist ungefähr so groß wie durch ein Glas Wein", erklärte er nach einem Bericht der Berliner Zeitung. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung wies Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), daraufhin, daß bereits in früheren Studien Cannnabis mit legalen Drogen verglichen worden seien: "Cannabis ist nicht giftiger als sozial akzeptierte Drogen wie Kaffe, Tee und Alkohol. Besonders im Vergleich mit Alkohol schneidet Marihuana gut ab: Es verursacht keine Leberschäden und keine Zerstörung von Nervenzellen im Gehirn." Sowohl der Hintergrundbericht als auch der WHO-Report selbst mit dem Titel "Cannabis: a health perspective and research agenda" sind auf Nachfrage erhältlich bei: Division of Mental Health and Substance Abuse, WHO, Genf (Tel. +41-22-791 47 91, Fax: +41-22-791 48 51). (Quellen: Pressemitteilung der WHO vom 19. Februar 1998, Berliner Zeitung vom 24. Februar 1998, Globe and Mail vom 5. März 1998, Süddeutsche Zeitung vom 5. März 1998) 4. Großbritannien: Strafe auf Bewährung für Schmerzpatienten Ein 31jähriger Mann, der Cannabis gegen seine unfallbedingten Schmerzen verwendete, erhielt am 6. März wegen des Besitzes von 491 Gramm Marihuana eine viermonatige Gefängnisstrafe, die für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er erhielt zudem eine Geldstrafe. Richter David Griffiths zeigte Sympathie für Ricky Dawson, der 1989 einen schweren Unfall erlitten hatte und seither an Kopfschmerzen und Anfällen leidet. Er war bereits dreimal wegen Drogenbesitzes verurteilt worden, bevor die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung in New Road (Grafschaft Kent) erneut Cannabis fand. Der Richter erkläre, daß er wegen der Schwere des Vergehens eine Gefängnisstrafe habe aussprechen müssen. Wegen der besonderen Umstände habe jedoch die Möglichkeit der Aussetzung auf Bewährung bestanden. Es sei sehr wichtig, daß Dawson nun einen Weg finde, um anders mit seinem Problem umzugehen. Am Tag zuvor, am 5. März, hatte ein Komitee des britischen Oberhauses formal seine Pläne zur Untersuchung der Wirkungen von Cannabis dargelegt. Der Vorsitzende, Lord Perry, ein ehemaliger Professor für Pharmakologie, erwartet keine Empfehlung für eine Legalisierung. Selbst wenn die medizinische Verwendung gerechtfertigt erscheine, könne dennoch ein Verbot der rekreativen Verwendung aufrechterhalten bleiben. Neben anderen Zeugen sollen die britische medizinische Gesellschaft, das Bündnis für Cannabis-Medizin und die Multiple-Sklerose-Gesellschaft vom Komitee gehört werden. (Quellen: PA News vom 5. und 6. März 1998, Reuters vom 6. März 1998) 5. UNO: Europa muß Kontrolle von Drogen verstärken Europa muß nach Auffassung der Internationalen Drogenkontrollbehörde die Drogenkontrolle verstärken. Der Ruf nach Legalisierung von Drogen in den Medien und in der Popmusik mache es den westeuropäischen Ländern schwer, wirksamere Maßnahmen gegen Drogenmißbrauch einzuleiten. Zu diesem Ergebnis kommt ein kürzlich veröffentlichter Report der UNO-Behörde. Darin werden die europäischen Regierungen aufgerufen, sich stärker an internationale Abkommen zu halten. Europa sei einer der größten Märkte für illegale Drogen. Die Zahl derer, die nur gelegentlich Halluzinogene und Stimulanzien nutzen, steige an, während die Zahl der Heroinabhängigen abnehme. Als "alarmierend" sieht die UNO den Ruf nach Legalisierung von Drogen auch außerhalb der Medizin an. Kritik übt die Behörde vor allem an Medien, die sich zum Anwalt der Legalisierung machen, sowie an drogenverherrlichenden Texten von Popmusikern. (Quelle: dpa vom 23. Februar 1998) 6. USA: Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses gegen medizinische Verwendung von Cannabis Der Unterausschuß für Kriminalität des Rechtsausschusses des Repräsentantenhauses hat Ende Februar eine gegen die medizinische Verwendung von Cannabis gerichtete Resolution verabschiedet: "Marihuana ist eine gefährliche und suchterzeugende Droge und sollte nicht für die medizinische Verwendung legalisiert werden". Alle sieben Republikaner im Ausschuß stimmten für die Erklärung, die beiden Demokraten dagegen. Die Resolution wurde in der darauffolgenden Woche gegen die Stimmen der Demokraten auch vom Rechtsausschuß gebilligt. Ein Antrag des Abgeordneten John Conyers wurde abgelehnt. Er hatte gefordert, daß die einzelnen Bundesstaaten "die primäre Verantwortung zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Bürger" haben und die Bundesregierung sich in dieser Frage nicht gegen die Politik eines einzelnen Staates, welche auch die medizinischen Verwendung von Marihuana einschließen könne, richten solle. Die Republikaner lehnten auch einen Antrag des Abgeordneten Martin Meehan ab, nach der "dieses Thema ... weiterer Forschung bedarf". Jede Lockerung des Marihuana-Verbotes sei ein falsches und gefährliches Signal im Kampf gegen den Drogenmißbrauch. (Quelle: NORML vom 26. Februar und 5. März 1998) 7. *** Termine *** Sonderausstellung "Cannabis als Medizin" - 28. März 1998 bis 10. Mai 1998 - Hanf-Museum, Mühlendamm 5, Berlin, Tel.: 030-24 24 827 *** Diskussion "Cannabis als Medizin" - 28. März 1998, 19 Uhr - Wolfgang-Neuss-Salon in der UFA-Fabrik, Viktoriastr. 10-18, 12105 Berlin mit - Dr. Jörg Claus: Medizinische Anwendung von Cannabis - Martin Schnelle: Stand der aktuellen Forschung - PatientInnen aus der Selbsthilfegruppe "Cannabis als Medizin", Berlin *** International Conference on Marihuana and Medicine - 20.-21. Mai 1998 - New York University Post-Graduate Medical School 550 1st Avenue, New York NY 10016 - organisiert durch die International Cannabinoid Research Society (ICRS) - Ziel der Veranstaltung ist die Bewertung vergangener und laufender wissenschaftlicher Studien über Marihuana und sein therapeutisches Potential. - US: Tel: 212-263-5295 Fax: 212-263-5293 Email: Luis.Rodriguez@MCDAD.med.nyu.edu Email: NahasG01@popmail.med.nyu.edu Europe: Fax: + 46 8 583 55946 Email: agurell@swipnet.se ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 21. März 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Strenger Grenzwert für THC in Hanflebensmitteln in Kanada: 10 Mikrogramm pro Gramm * Verteidigung der medizinischen Verwendung von Marihuana bei Symposium in Madrid * Neue Diskussionsgruppen im Internet * Therapeutische Verwendung von Cannabis 1. Strenger Grenzwert für THC in Hanflebensmitteln in Kanada: 10 Mikrogramm pro Gramm 1998 werden kanadische Landwirte zum ersten Mal seit 60 Jahren wieder Hanf anbauen dürfen. Dies erklärte Gesundheitsminister Allan Rock am 13. März: "Diese neue Feldfrucht hat ein riesiges Potential für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, der Industrie, der Forschung und im Einzelhandel." Nach der Schweiz hat nun eine zweite Industrienation einen Grenzwert für THC in Lebensmitteln erlassen. Dieser ist wesentlich strenger als der schweizerische. Im Jahre 1996 wurde in der Schweiz ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Gramm eingeführt. In Kanada gilt jetzt für Handel, Import und Export ein Grenzwert von 10 Mikrogramm THC pro Gramm Lebensmittel. Ein Grenzwert von 10 Mikrogramm wird von den in Europa auf dem Markt befindlichen Produkten auf Hanfbasis im allgemeinen deutlich unterschritten. Allerdings kann es Probleme beim Speiseöl aus Hanfsamen geben. Hanfsamen enthalten zwar kein THC, dennoch gerät bei der Produktion etwas THC der Samenhüllblätter in das Öl. 15 Öle, die im Pharmazeutischen Institut der Universität Bern (Prof. Dr. Rudolf Brenneisen) hergestellt worden waren, wiesen THC-Gehalte von 3 bis 30 Mikrogramm pro Gramm auf. Kommerziell erhältliche Öle enthielten meistens über 10 Mikrogramm THC pro Gramm. Das deutsche Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hatte sich mit einer Pressemitteilung vom 22. Oktober 1997 in die Diskussion um THC-Grenzwerte in Hanflebensmitteln mit noch strengeren Forderungen eingeschaltet. Mit dem Hinweis auf eine mögliche Beeinträchtigung des Immunsystems, des hormonellen Systems und der Embryonalentwicklung wurde eine maximale Aufnahme von 1-2 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht gefordert. Daraus läßt sich ein Grenzwert von etwa einem Mikrogramm THC pro Gramm Lebensmittel ableiten. Mit der Thematik befaßte Wissenschaftler reagierten auf die BgVV-Forderung in einer Pressemitteilung vom 27.Oktober 1997 mit Unverständnis. Für diesen Maximalwert gäbe es keine wissenschaftliche medizinische Basis, er gefährde jedoch eine aufstrebende junge Industrie. In der Europäischen Union werden zur Zeit Grenzwerte für THC in Lebensmitteln diskutiert mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung in den Mitgliedsländern. (Quellen: Pressemitteilung von Health Canada vom 13. März 1998; AP vom 13. März 1998; Lehmann, T. et al.: J. Anal. Toxicol. 21, 373-375, 1997; Pressemitteilung des BgVV vom 22. Oktober 1997; Pressemitteilung von Grotenhermen/Karus/Theimer/Mölleken/Schillo vom 27. Oktober 1997) 2. Verteidigung der medizinischen Verwendung von Marihuana bei Symposium in Madrid Vom 4.-5. März 1998 fand in Madrid/Spanien ein internationaler Einladungs-Workshop zu den Cannabinoiden statt. Zu den Themen zählten pharmakologische und molekulare Aspekte der Cannabinoid-Rezeptor-Systeme, endogene Liganden, Wirkungen der Cannabinoide auf die Fortpflanzung, die Rolle des endogenen Cannabinoid-Systems auf die Gehirnentwicklung sowie mögliche therapeutische Anwendungsmöglichkeiten der Cannabinoide und Cannabinoid-Analoga. Zu den Referenten zählten Roger R. G. Pertwee von der Universität Aberdeen/Großbritannien, Billy Martin von der Virginia Commonwealth Universität/USA, Raphael Mechoulam von der hebräischen Universität/Israel, José A. Ramos und José A. Fuentes von der Universität Complutense/Spanien, Vinzenzo Di Marzo von der CNR in Neapel/Italien, Allyn Howlett von der Saint Louis Universität/USA und andere. Nach Ansicht der Teilnehmer seien Cannabis und einzelne Cannabinoide wirksam bei einer Anzahl schwerer Erkrankungen, darunter Schmerzerkrankungen und Multiple Sklerose. (Quellen: ICRS Interactive News Forum, CORA) 3. Neue Diskussionsgruppen im Internet a) Paul E. Mallet von der Abteilung Psychologie der Universität Sydney/Australien kündigte Anfang März eine neue englischsprachige Internet-Mailing-Liste zur Diskussion der Cannabinoid-Forschung an: "Das wichtigste Ziel der 'Cannabinoid Science' Mailing-Liste ist die Schaffung eines Forums von Cannabinoid-Wissenschaftlern zur Diskussion ihrer Forschungs-Themen." Wer in die Liste aufgenommen werden will, sendet eine Mitteilung an server-request@usa.net Die Mitteilung sollte lauten: SUBSCRIBE cbscience YourFirstName YourLastName Es ist nicht nötig einen Betreff anzugeben. Weitere Informationen bei: http://www.smoe.org/nbh/cbscience. Paul E. Mallet, Ph.D. Email: mallet@psych.usyd.edu.au Homepage: http://www.psych.usyd.edu.au/staff/mallet b) In den kommenden Wochen wird eine neue deutschsprachige Gruppe zum Thema "Cannabis als Medizin" als spezielles Diskussionsforum für alle, die sich für die medizinischen Wirkungen der Hanpflanze interessieren, auf allen relevanten Newsservern bereitgestellt. Die Ziele sind ein Austausch über Informationen, Erkenntnisse, Fragen und aktuelle Meldungen zum medizinischen Einsatz von Cannabis sowie die Abstimmung gemeinsamer Initiativen. Weitere Informationen über das neue Diskussionsforum, das Medizinern, Betroffenen und interessierten Laien offensteht, finden sich unter http://www.hanfnet.de/de.sci.medizin.cannabis/ Für sonstige Rückfragen steht gerne Susanne Krause zur Verfügung: krause1@student.uni-siegen.de 4. Therapeutische Verwendung von Cannabis Auszug aus dem Leserbrief "Therapeutic use of cannabis" von Dr. Franjo Grotenhermen in der Fachzeitschrift Lancet: "(...) Einzelne Cannabinoide sind teure Medikamente und werden selten verwendet. Obwohl wir es als Wissenschaftler ignorieren können, als Ärzte sollten wir erkennen, daß die Verwendung illegaler natürlicher Cannabisprodukte von unsicherer Qualität so lange anhält wie kein einfacher legaler Zugang zu preiswerten medizinischen Cannabiszubereitungen besteht. Es muß starke wissenschaftliche Argumente gegen eine medizinische Verwendung der ganzen Pflanze geben, um diese unbefriedigende Situation zu rechtfertigen. (...) Viele Patienten mit verschiedenen Erkrankungen profitieren täglich therapeutisch, indem sie die bekannten medizinischen Effekte von Cannabis mit illegalen Zubereitungen unterschiedlichen Ursprungs reproduzieren. Dies könnte noch sicherer mit standardisierten, sorgfältig hergestellten Zubereitungen durchgeführt werden. (...) Das Argument, welches die Cannabinoide dem Cannabis gegenüberstellt, basiert auf dem Wunsch, sich von jenen abzugrenzen, die sich für eine Legalisierung von Cannabis aussprechen. Möglicherweise basiert es auf der Angst, in der wissenschaftlichen Fachwelt nicht ernst genommen zu werden, aber gerade diese Angst kann die Glaubwürdigkeit des wissenschaftlichen Argumentes untergraben." (Quelle: Lancet vom 7. März 1998) 5. Kurzmeldungen *** Deutschland: Der Ehemann einer Schmerzpatientin mit Poliomyelitis aus der Nähe von Göttingen, die nach ärztlichem Gutachten von der Verwendung von Marihuana profitiert, wurde in der vergangenen Woche wegen Cannabisbesitzes zu einer Geldstrafe von ca. 2000 DM verurteilt. (Quelle: Persönliche Mitteilung) *** Großbritannien: Am 28. März findet in London eine von der Zeitung Independent organisierte Großdemonstration für die Legalisierung von Cannabis statt. (Quelle: Independent) *** Großbritannien: Eine 40-jährige Frau aus Danvers Road/Devon, die an Multipler Sklerose leidet, wurde am 13. März von einem Richter verwarnt. Sie habe mit einer Strafe zu rechnen, wenn sie weiterhin Marihuana anbaue oder besitze. (Quelle: PA News vom 13. März 1998) *** USA: Die Bürgermeister von San Francisco, Oakland, Santa Cruz und West Hollywood haben Präsident Clinton aufgefordert, die beabsichtigte Schließung von Cannabis Buyers Clubs in Kalifornien zurückzunehmen. (Quellen: AP vom 19. März 1998, Washington Post vom 19. März 1998) *** USA: Etwa 60% der Amerikaner befürworten eine Verschreibung von Marihuana an Schwerkranke. Die Zeitung der amerikanischen medizinischen Gesellschaft (JAMA, Journal of the American Medical Association) hatte dazu die Ergebnisse von 47 nationalen Umfragen der vergangenen Jahre analysiert. (Quelle: JAMA vom 18. März 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 4. April 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Deutschland: Erste Importfirmen für Marinol * Deutschland: Petition für medizinische Verwendung von Cannabis in Berlin * Neuseeland: Diskussion um Legalisierung von Cannabis * Wissenschaft: Problemjugendliche mit hohem Risiko für Abhängigkeit 1. Deutschland: Erste Importfirmen für Marinol Ein ranghoher Vertreter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle - in Berlin gab in einem Schreiben vom 20. März 1998 bekannt, daß nunmehr drei Importfirmen eine Erlaubnis zum Import von Marinol erhalten haben. "...zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte folgenden Importfirmen eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zur Einfuhr von Marinol Kapseln erteilt werden: - Marinol 2,5 mg/ 5mg/ 10 mg Kapseln Komtur Pharmaceuticals Pharmagroßhandel-Import-Export Zähringer Str. 21, 79108 Freiburg Tel. 0761/50423-10 Fax 0761/50423-15 - Marinol 2,5 mg Kapseln Paesel & Lorei GmbH & Co. Moselstr. 2 b, 63452 Hanau Tel. 06181/1870-0 Fax 06181/1870-70 - Marinol 2,5 mg/ 5 mg Kapseln Pharimex GmbH Großhandel für Arzneimittel u. Medicalprod. Möserstr. 34, 49074 Osnabrück Tel. 0541/3503-125 Fax 0541/3503-100 Die Arzneimittel können von Ärzten unter Beachtung der Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung verschrieben und von Apotheken im Rahmen von § 73 Abs. 3 AMG bei den o.g. Importfirmen bestellt werden." Anfang Februar 1998 hatte es aus dem BfArM zunächst verlautet, allein die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Importgenehmigung würde drei Monate dauern. Nach entsprechenden Medienberichten und einer Vielzahl von Anfragen hat man nun schnell reagiert. Die Entwicklung hat das BfArM offensichtlich völlig überrascht. Sie haben sich auch an die deutsche Pharmafirma Boehringer Ingelheim gewandt, deren amerikanische Tochterfirma Unimed Pharmaceuticals das Marinol in den USA herstellt. (Quelle: Schreiben von Dr. Schinkel, BfArM, vom 20. März 1998) 2. Deutschland: Petition für medizinische Verwendung von Cannabis in Berlin Die Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übergaben am 25. März dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses, Reinhard Roß, eine Eingabe mit Forderungen zum erleichterten Zugang zur arzneilichen Verwendung von Cannabis. In der Petition heißt es: "Wir alle müssen, zusätzlich zu den großen Belastungen, die chronische bzw. unheilbare Erkrankungen mit sich bringen, auch noch die durch die generelle Prohibition der Marihuanapflanze bedingte illegale Beschaffungsweise mit allen dazugehörigen Konsequenzen aushalten." Es wird die Unterstützung der Forschung, die Erhältlichkeit natürlicher Cannabisprodukte und einzelner Cannabinoide auf einem einfachen ärztlichen Rezept in der Apotheke sowie die Möglichkeit, Hanf nach ärztlicher Bescheinigung selbst anbauen zu dürfen, gefordert. Die Selbsthilfegruppe wurde im November 1995 gegründet und umfaßt Patienten mit Krebs, AIDS, Multiple Sklerose, Asthma, Glaukom, Migräne, Hepatitis C, Querschnittslähmung, Schmerzzuständen, Epilepsie und Depressionen. Ein Mitglied der Selbsthilfegruppe gehört dem Vorstand der ACM an. 3. Neuseeland: Diskussion um Legalisierung von Cannabis Nach einem Bericht des Forums für Drogenpolitik (Drug Policy Forum Trust) würde eine Entkriminaliserung von Cannabis und die öffentliche Kontrolle des Marktes die öffentliche Gesundheit schützen und den Cannabismißbrauch vermindern. Dies wurde von der neuseeländischen Regierung zurückgewiesen. Der stellvertretende neuseeländische Gesundheitsminister Roger Sowry erklärte: "Ich glaube, daß die Entkriminalisierung nicht in öffentlichem Interesse ist, so lange es ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Unschädlichkeit der Verwendung gibt." Diese Einschätzung wird von einer Anzahl von Mitgliedern des neuseeländischen Parlaments aus der Region von Wellington geteilt. Viele sagten, daß mehr Forschung notwendig sei. Nur der Abgeordnete Ken Shirley von der ACT-Liste, erklärte, daß der Bericht unterstütze, was er bereits glaube: "Ich denke, daß die gegenwärtigen Gesetze Unsinn und in einem großen Umfang konterproduktiv sind. Die Qualifikation der Mitglieder des Forums steht außer Zweifel." Der Abgeordnete Peter Dunne, der Cannabis während seiner Studienzeit verwendete, sagte, daß seine Partei nicht die Entkriminalisierung unterstütze. Es sei jedoch Zeit für eine ernsthafte Debatte. Der Vorsitzende des Forums, Dr. David Hadorn, wies darauf hin, daß es bereits viel Forschung gebe. Danach seien die gesundheitlichen Effekte von Cannabis nicht schlimmer als die von Alkohol oder Tabak. Die Legalisierung würde die Aufklärung und den Umgang mit gesundheitlichen Problemen erleichtern. In ihrem am 30. März 1998 veröffentlichten Bericht "Möglichkeiten für die Cannabispolitik, alternative Systeme der Cannabiskontrolle in Neuseeland" weisen die Autoren darauf hin, daß "die neuseeländischen Politiker und die Öffentlichkeit akzeptieren sollten, daß Cannabis ein Teil unserer Kultur geworden ist. Welcher Schaden auch immer mit Cannabis verbunden ist, er wird vergrößert, indem seine Verwendung in den Untergrund gezwungen wird." Die Mitglieder des Forums sind Dr. Robin Briant, Chefarzt am Aukland Krankenhaus; Dr. Peter Crampton, Mitarbeiter am Gesundheitsforschungszentrum; Prof. Fred Fastier, emeritierter Pharmakologe von der Universität von Otago; Amster Reedy, Moari-Experte, Prof. Norman Sharpe, Leiter der Medizinabteilung der medizinischen Hochschule von Aukland; Helen Shaw, Erzieherin; Prof. Warren Young, Rechtswissenschaftler an der Viktoria-Universität. (Quelle: Cannabis Policy Options, Alternative Systems of Cannabis Control in New Zealand, vom 30. März 1998, Internet-Version; Evening Post (Wellington) vom 1. April 1998) 4. Wissenschaft: Problemjugendliche mit hohem Risiko für Abhängigkeit Nach einer am 31. März vorgestellten amerikanischen Studie können Jugendliche mit starken sozialen Problemen schnell abhängig von Marihuana werden. Dr. Thomas Crowley, Psychiater beim Dienst für Suchtforschung und -behandlung (Addiction Research and Treatment Service) der Medizinischen Fakultät der Universität von Colorado, der die Studie leitete, teilte mit, daß nach ihren Erkenntnissen die Jugendlichen zuerst Probleme haben und dann abhängig werden. Mehr als zwei Drittel der Teenager berichteten von Entzugssymptomen, wenn sie den Marihuana-Konsum einstellten. Mehr als 80 Prozent der Jungen und mehr als 60 Prozent der Mädchen seien nach etablierten Kriterien (DSM) als abhängig einzustufen. Die Studie basiert auf einer Befragung von 165 Jungen und 64 Mädchen im Alter zwischen 13 und 19 Jahren, die durch Sozialdienste oder Institutionen des Strafvollzuges an universitäre Behandlungprogramme für delinquente und abhängige Heranwachsende überwiesen worden waren. "Ich möchte betonen, daß dies eine Gruppe von Kids ist, die sich in Behandlung wegen Drogenproblemen befinden," wird Crowley zitiert. "Dies ist nicht das Durchschnittskind." Um in die Studie aufgenommen zu werden, mußten neben einer Diagnose von Drogenabhängigkeit mindestens drei weitere Symptome einer Störung vorliegen wie Stehlen, Lügen, Weglaufen und oft eine Gefängnisstrafe. In einer Berliner Studie, die im Sommer 1997 veröffentlicht worden war und auf der Befragung von 1.458 Cannabiskonsumenten basierte, waren nach dem gleichen klinischen Kriterien (DSM-IV) im Durchschnitt 8 % der aktuellen Konsumenten als abhängig klassifiziert worden. Wurden nur Personen berücksichtigt, die nur Cannabis konsumierten, so reduzierte sich der Anteil der Abhängigen auf 2 %. (Quellen: Pressemitteilung der NIDA vom 31. März 1998; Reuters vom 31. März 1998; Kleiber, D., Soellner, R., Tossmann, P.: Cannabiskonsum in der Bundesrepublik Deutschland: Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Einflußfaktoren. Bundesministerium für Gesundheit, Bonn 1997) 5. Kurzmeldungen *** Großbritannien: Etwa 10.000 Menschen demonstrierten am 28. März 1998 in London für die Legalisierung von Marihuana. Einige Teilnehmer rauchten offen ihre "Spliffs", die englische Variante des Joints. Nach Angaben von Scotland Yard gab es keine Verhaftungen. Mit Blick auf die Debatte in den USA schrieb die Washington Post: "... tausende Demonstranten marschierten durch das Herz von London, zugunsten einer modernen politischen Idee, die ein kompletter Nicht-Starter in den Vereinigten Staaten ist." (Quellen: AP vom 28. März 1998, dpa vom 28. März 1998, Washington Post vom 28. März 1998) *** Großbritannien: Ein lokales Gericht hat einen Mann freigesprochen, der Marihuana zur Behandlung der Schmerzen nach einer Leberoperation verwendete. Das Rauchen wurde als der Linderung der Symptome dienlich betrachtet. (Quelle: The Times vom 24. März 1998, zitiert nach CORA) *** Großbritannien: Ein anderes britisches Gericht verurteilte einen Mann, der seine an Multiple Sklerose erkrankte Frau mit Marihuana versorgte, zu einer Geldstrafe von 100 Pfund. Es war bereits seine dritte Verurteilung nach 1993 und 1995. Der Mann erklärte, daß er bereit sei, ins Gefängnis zu gehen. Seine Frau sei sehr schwer krank und selbstmordgefährdet: "Es ist nicht möglich für mich aufzuhören, weil es zwischen einem Gefängnisaufenthalt und dem Tod meiner Frau keine Wahl gibt." (Quellen: PA News vom 2. und 3. April 1998) *** USA: Das Bundesjustizministerium forderte am 24. März in deutlicher Form den zuständigen Richter auf, die Schließung der kalifornischen Cannabis Buyers Klubs zu veranlassen. Eine Entscheidung durch Richter Charles Breyer wird in den nächsten Wochen erwartet. Zudem liegt ein Antrag des Generalstaatsanwaltes von Kalifornien, Dan Lungren, gegen den größten der Klubs in San Francisco vor. Darüber wird David Garcia, Richter am obersten Gericht von Kalifornien, zu entscheiden haben. (Quellen: Reuters vom 24. März 1998, UPI vom 3. April 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 18. April 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * USA: Richter ordnet Schließung von Cannabis Buyers Club in San Francisco an * Kanada: Über den Aufbau eines medizinischen Marihuana-Klubs * Großbritannien: Anhörung vor Ausschuß des Oberhauses 1. USA: Richter ordnet Schließung von Cannabis Buyers Club in San Francisco an Ein Richter des höchsten Gerichts in Kalifornien hat die Schließung des größten kalifornischen Cannabis Buyers Clubs, den von Dennis Peron geleiteten Cannabis Cultivators Club in San Francisco, angeordnet. Er versorgt etwa 9.000 Patienten mit Marihuana. Der Klub habe die rechtlichen Grenzen der Proposition 215 überschritten. So fungiere der Klub oft nicht als primärer Betreuer von Kranken, wie es das Gesetz vorschreibe. "Das Gericht findet in seinen Aufzeichnungen unwidersprüchliche Beweise, daß der Angeklagte Peron sich zur Zeit mit dem illegalen Verkauf von Marihuana befaßt," schrieb Richter David Garcia in seiner Entscheidung. Peron habe selbst zugegeben, daß in seinem Klub Marihuana oft nicht unmittelbar an Kranke abgegeben werde, sondern bei bettlägerigen oder im Krankenhaus befindlichen Personen an Bekannte dieser Patienten. Nach Proposition 215, welche in einem Volksbegehren im November 1996 von den kalifornischen Wählern angenommen worden war, sind Patienten mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung und deren primäre Betreuer von den Gesetzen ausgenommen, die sonst den Anbau, Besitz und Konsum von Marihuana verbieten. Richter Garcia folgte mit seiner jüngsten Entscheidung dem Antrag von Generalstaatsanwalt Dan Lungren. Peron erklärte, daß er sich diesem Beschluß nicht so einfach beugen werde. Man könne die Menschen nicht einfach auf die Straße werfen. Er überlege, den Klub zu schließen und am nächsten Tag unter einem anderen Namen wiederzueröffnen. In drei großen kalifornischen Zeitungen war Mitte April ein Beitrag vom Bürgermeister von San Francisco, Willie L. Brown, zur Auseinandersetzung um die Cannabis Buyers Clubs erschienen, in dem er sich mit Verweis auf den Willen der kalifornischen Wähler deutlich für deren Fortbestehen aussprach: "... Die Diskussion über medizinisches Marihuana ist vor allem eine über Mitleid mit leidenden Menschen... In San Francisco und in Städten im Land arbeiten lokale Gesundheits- und Polizeibeamte mit medizinischen Marihuana-Verteilerstellen zusammen, um sicherzustellen, daß sie nach dem Geiste des Gesetzes arbeiten. ... Das gegenwärtige System ist nicht perfekt. Aber so lange bis Marihuana von der Bundesbehörde für Arzneimittel als verschreibbares Medikament akzeptiert ist, so lange sind die kalifornischen Verteilerstellen für medizinisches Marihuana eine funktionierende medizinische Alternative. ... Anstatt diese Krise der öffentlichen Gesundheit mit einem Rechtsstreit zu ahnden, sollte das Justizministerium die Clinton-Administration zur Zusammenarbeit mit den lokalen und Landes-Behörden drängen. So ließe sich ein Plan für die Verteilung von medizinischem Marihuana entwickeln, der sowohl mit den Bundes- als auch den Landesgesetzen vereinbar ist und die Bedürfnisse der Patienten an die erste Stelle setzt." (Quellen: AP vom 16. und 17. April 1998, Reuters vom 16. und 17. April 1998, Los Angeles Times vom 8. April 1998, Oakland Tribune vom 12. April 1998, San Jose Mercury News vom 13. April 1998) 2. Kanada: Über den Aufbau eines medizinischen Marihuana-Klubs Eine kanadische Zeitung berichtete vom Aufbau eines Marihuana-Klubs für Kranke in Waterloo als örtlicher Ableger der medizinischen Marihuana-Klubs von Ontario/Kanada. Die Initiatorin Jeanette Tossounian begann in der letzten Woche und es hätten bisher 40 Patienten nach Mitgliedsformularen gefragt. Bisher hätten erst zwei Ärzte die Kooperation verweigert, gegenüber zehn, die mitmachten. Die Ärzte würden um die Bestätigung gebeten, daß der Patient unter einer bestimmten Krankheit leide, und um die Unterschrift unter eine Erklärung, die sagt: "Ich habe mit meinem Patienten den gesundheitlichen Nutzen und die Risiken von Marihuana erörtert. Ich würde die Verschreibung in Betracht ziehen, wenn ich dies legal tun könnte." Tossounian klärt jeweils durch einen Anruf in der Arztpraxis, ob die Unterschrift echt ist, um sicher zu gehen, daß hier ein ernsthafter Bedarf vorliegt. In der Broschüre des Klubs gibt sie ihre Telefonnummer an, trifft sich jedoch mit den Empfängern nicht in ihrem Appartment, sondern "an vertrauensvollen Orten". Die Polizei hat bereits zu verstehen gegeben, daß sie jeden vehaften werde, der Marihuana verkauft oder verteilt, ob dies nun aus medizinischen Gründen geschieht oder nicht. (Quelle: The Record (Kitchener-Waterloo) vom 13. April 1998) 3. Großbritannien: Anhörung vor Ausschuß des Oberhauses Nach Ansicht verschiedener Experten, die am 7. April vor einem Ausschuß des Oberhauses aussagten, sollte man große Vorsicht walten lassen, bevor Cannabis zu medizinischen Zwecken verwendet wird, da es ein großes Mißbrauchspotential aufweise. Zudem gäbe es bei Cannabis große Probleme hinsichtlich Stärke und Reinheit. Prof. David Grahame-Smith, Vorsitzender des Sachverständigenrates für den Mißbrauch von Drogen erklärte, daß die Stärke schwer zu messen sei, da sie zum Teil von der Art der Einnahme abhänge. Es gebe bisher wenig Hinweise auf eine tatsächlichen Nutzen der Droge. Prof. Malcolm Lader vom Institut für Psychiatrie, Vorsitzender des technischen Unterausschusses des Sachverständigenrates für den Mißbrauch von Drogen, erklärte, daß die unterschiedliche Stärke der Droge kontrollierte Studien erschwerten. Der appetitanregende Effekt könne teilweise nützlich für AIDS-Patienten sein, gleichzeitig wisse man aber nicht wie Marihuana auf das Immunsystem wirke. Prof. Griffith Edwards vom nationalen Suchtzentrum erklärte, daß man "von der Geschichte lernen" solle. "Die Menschen im vergangenen Jahrhundert waren sich bewußt über die Unvorhersehbarkeit von Cannabis und sie begriffen, daß Medikamente wie Aspirin eine bessere Medizin waren." Es war die erste Expertenanhörung eines Unterausschusses des Ausschusses für Wissenschaft und Technologie des Oberhauses des britischen Parlaments, der die wissenschaftliche Grundlage für die Kriminalisierung der medizinischen und Rauschmittelverwendung von Cannabis überprüfen soll. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsizender der ACM, erklärte: "Eine unterschiedliche Pharmakokinetik bei unterschiedlichem Weg der Applikation (oral, i.v., inhalativ, rektal, transdermal) gilt für Cannabis wie für andere Medikamente. Eine Standardisierung der wichtigen Inhaltsstoffe ist für Cannabis wie bei vielen anderen pflanzlichen Arzneimitteln möglich. Probleme der Reinheit und der Potenz sind lösbare pharmazeutische Aufgaben. Wenn wir aus der Geschichte lernen können, dann dies: Cannabis ist bei vielen Erkrankungen eine wirksame Medizin und die Unvorhersehbarkeit der Stärke der pharmakologischen Effekte ist durch eine Standardisierung der wichtigsten Inhaltsstoffe im Gegensatz zu damals heute leicht überwindbar. Zudem ermöglicht die Inhalation, eine vor 100 Jahren unübliche Form der Applikation, eine gute Titrierung der gewünschten Wirkung. Wir sollten heute nicht den Fehler einer irrationalen Diskussion um Cannabis wiederholen." (Quelle: AP vom 7. April 1998) 4. Kurzmeldungen ***Belgien: Nach Presseberichten vom 18. April werden die belgischen Staatsanwälte in der nächsten Woche angewiesen, Zurückhaltung in Fällen von geringem Cannabisbesitz zu üben. Die Polizei werde angewiesen, unterstützend und nicht repressiv zu handeln. Gleichzeitig werde jedoch klargestellt, daß der Handel mit Cannabis verboten sei. Belgien wolle einen Mittelweg zwischen der holländischen Laxheit und der französischen Unnachgiebigkeit gehen. (Quelle: Reuters vom 18. April 1998) ***USA: Der Gesundheitsausschuß des hawaianischen Parlaments verabschiedete am 4. April eine Resolution, in der die US-Bundesregierung zur zügigen Durchführung von Forschung über den medizinischen Nutzen von Marihuana aufgefordert wird. Der Abgeordnete David Tarnas hatte zu Anfang des Jahres bereits einen Antrag eingebracht, der auf eine legale Verwendung von Marihuana zu medizinischen Zwecken zielte. Dieser Antrag war vom Gesundheitsausschuß jedoch abgelehnt worden. Der Ausschußvorsitzende hatte ihn jedoch ermutigt, einen Antrag zur Forschungsförderung einzubringen. (Quelle: NORML vom 9. April 1998) ***USA: Der Senat billigte am 3. April eine "Meinung des Senats"-Resolution, nach der die Förderung von Forschungsvorhaben zum medizinischen Nutzen von Marihuana für die Zukunft abgelehnt werden sollte. Dieser Passus ist Teil einer Resolution, welche das Budget des Kongresses für die nächsten fünf Jahre umreißt. Obwohl die Resolution nicht bindend ist, so könne sie doch Beschlüsse des Kongresses beeinflussen. (Quelle; NORML vom 9. April 1998) ***Holland: Nach einer Studie des Zentrums für Drogenforschung rauchen in Holland weniger Menschen Marihuana als in den USA, obwohl die Droge in Coffie Shops legal gekauft werden kann. Nach der Untersuchung rauchen 2-3 Prozent der über 12jährigen Holländer mindestens einmal im Monat Marihuana gegenüber etwa 5 Prozent in den USA, wo dies verboten ist. (Quelle: Taz vom 17. April 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 2. Mai 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Deutschland: Rechtsprofessor bezeichnet Verweigerung von medizinischer Cannabisverwendung als rechtswidrig * Großbritannien: Direktorin der ACT sagt vor Ausschuß des Oberhauses aus * USA: Cannabis Buyers Club von San Francisco öffnet unter neuem Namen 1. Deutschland: Rechtsprofessor bezeichnet Verweigerung von medizinischer Cannabisverwendung als rechtswidrig Prof. Dr. Jürgen Schwabe, Rechtsprofessor aus Hamburg, bezeichnete die Verweigerung einer Behandlung mit Cannabis bei schweren Erkrankungen in der Juristenzeitung vom Februar 1998 als rechtswidrig. In seinem Beitrag setzte er sich mit dem juristischen Problem des Schutzes des Menschen vor sich selbst auseinander: "Der moderne Staat schützt seine Bürger mit einer Fülle von Regeln vor sich selbst. Die Legitimation für diesen aufoktroyierten Selbstschutz ist oft fragwürdig..." Eines der von ihm angeführten Beispiele ist das Cannabisverbot, bei dem zur Rechtfertigung im Urteil des Bundesverfassunsgerichts von 1994 vor allem Gemeinwohlinteressen angeführt werden. Jedoch müsse bei Vorliegen von Gemeinwohlinteressen "selbstverständlich" überprüft werden, ob im Einzelfall die Belange des Konsumenten - des Bürgers, den man vor sich selbst schützen will - höher wiegen als das Gemeinwohl. Der Beitrag schließt mit den Sätzen: "Selbst wenn sich für eine staatliche Beschränkung Gemeinwohlinteressen aufweisen lassen, muß selbstverständlich im Einzelfall bei Irrelevanz dieser Interessen oder deutlichem Überwiegen der Belange dessen, der einem Verbot zu seinem Schutz unterliegt, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Presseberichten zufolge wird sie, was ein Skandal genannt werden muß, Krebs- und Aidskranken verweigert, denen der Cannabiskonsum deutliche Linderung ihrer Leiden bringt. Weshalb gegen solche Rechtswidrigkeit nicht schnell und nachhaltig gerichtlicher Rechtsschutz mobilisiert wird, ist unerklärlich." (Quelle: Schwabe, J.: Der Schutz des Menschen vor sich selbst. Juristenzeitung 2/1998, S. 66-75) 2. Großbritannien: Direktorin der ACT sagt vor Ausschuß des Oberhauses aus Die Direktorin der britischen Allianz für Cannabis-Therapeutika (ACT, Alliance for Cannabis Therapeutics), Clare Hodges, schilderte am 28. April ihre Erfahrungen mit der Anwendung von Cannabis vor dem Ausschuß des britischen Oberhauses, der die wissenschaftliche Grundlage für die Kriminalisierung der medizinischen und rekreativen Verwendung von Cannabis überprüfen soll. Clare Hodges leidet seit 15 Jahren an Multipler Sklerose. Mit konventionellen Medikamenten ließen sich vor allem ihre Probleme mit der Blasenfunktion nicht beherrschen, oder sie hatten zu starke Nebenwirkungen. Sie mußte zwölfmal nachts zur Toilette gehen. Über einen Freund gelangte sie vor sechs Jahren an Cannabis: "Es wirkte innerhalb von fünf Minuten. Die Spannung in meiner Blase und im Rücken schmolz dahin, und ich fühlte mich weniger krank und steif." Die ACT ist eine lockere Allianz von Patienten, Ärzten und Politikern. Auch Patrick Wall, Professor für Physiologie am St. Thomas Krankenhaus in London, berichtete von positiven Patientenerfahrungen. Er wies auf die großen bürokratischen Hindernisse hin, die die Erforschung des arzneilichen Potentials der Hanfpflanze behindern. Er bezeichnete es als "lächerlich", daß Ärzte, die Forschung mit Cannabis betreiben wollen, mehr Sondergenehmigungen benötigen als zur Forschung mit Heroin und Kokain. (Quelle: PA vom 28. April 1998) 3. USA: Cannabis Buyers Club von San Francisco öffnet unter neuem Namen Einen Tag nach der auf eine richterliche Anordnung erfolgten Schließung hat der größte kalifornische Cannabis-Klub für Marihuana unter einem neuen Namen und einer neuen Leiterin wiedereröffnet. Der von Dennis Peron geleitete Cannabis Cultivators Club in San Francisco, der etwa 9.000 Patienten mit Marihuana versorgt, wurde am 21. April geschlossen und am 22. April als San Francisco Healing Center unter der Leitung eines langjährigen Mitgliedes, der 79jährigen Hazel Rodgers, die am Glaukom leidet, wiedereröffnet. Ein Antrag des Generalstaatsanwaltes Dan Lungren auf sofortige erneute Schließung des Klubs wurde vom zuständigen Richter abgelehnt. Richter William Cahill will Anfang Juni eine Anhörung durchführen, um die Frage der Rechtsmäßigkeit des neuen Klubs zu klären. Nach einem Artikel des San Francisco Chronicle sei seit Annahme von Proposition 215, die die medizinische Verwendung von Marihuana in Kalifornien ermöglicht, vor 18 Monaten das Netzwerk von Marihuana-Klubs, Kooperativen und Verteilerstellen unter Druck geraten. Von 18 medizinischen Marihuana-Versorgern, die vor sieben Monaten existierten, seien sechs geschlossen und fünf wegen rechtlicher Probleme von Schließung bedroht. Auch bei den übrigen drohe jederzeit, daß "das nächste Türanklopfen von einem staatlichen Drogenfahnder" stamme. Offene Klubs, die ohne rechtliche Probleme arbeiten: - Humboldt Cannabis Center, Arcata, Humboldt County (150 aktive Mitglieder) - Compassionate Use Co-Op, Rackerby (45 aktive Mitglieder) - C.H.A.M.P., San Francisco (500 aktive Mitglieder) - Medical Cannabis Delivery Service, San Francisco (400-500 aktive Mitglieder) - Wo/Men's Alliance for Medical Marijuana, Santa Cruz (150 Mitglieder) - MedEx Delivery Service, Santa Cruz (9 Mitglieder) - Los Angeles Cannabis Buyers' Club, West Hollywood (460 Mitglieder) Offene Klubs, die von rechtlichen Problemen bedroht sind: - San Francisco Cannabis Cultivators Club, S.F. (9.000 Mitglieder) - Oakland Cannabis Buyers' Cooperative, Oakland (1.000 Mitglieder) - Marin Alliance for Medical Marijuana, Fairfax (300 Mitglieder) - Ukiah Cannabis Buyers' Club, Ukiah (250 Mitglieder) - Santa Clara County Medical Cannabis Center, San Jose (270 Mitglieder) Kürzlich geschlossene Klubs - Flower Therapy, San Francisco - Santa Cruz Cannabis Buyers' Club, Santa Cruz - Medical Marijuana Care Center, Monterey - Orange County Patient/Doctor/Nurse Support Group, Santa Ana - San Diego Cannabis Caregivers' Club, San Diego - Ventura County Medical Cannabis Center, Thousand Oaks (Quellen: Reuters vom 21., 22. und 30. April 1998, San Francisco Chronicle vom 23. April 1998) 4. Kurzmeldungen ****Italien: Die italienische Regierung will den Konsum von Marihuana wie beim Eigenbedarf auch für den Gruppenkonsum tolerieren. Der gemeinsame Konsum in der Gruppe soll nicht länger strafbar sein, wenn die Droge an den Konsumenten nicht verkauft, sondern verschenkt werde, berichtete der Mailänder Corriere della Sera vom 23. April 1998. (Quelle: Taz vom 24. April 1998) ***Großbritannien Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Taylor Nelson Sofres sind 62% der Briten gegen eine Legalisierung von Marihuana für rekreative Zwecke. 32% unterstützen die Legalisierung für eine medizinische Verwendung von Cannabis. (Quelle: PA vom 26. April) ***USA: Die Wähler von Alaska werden im Herbst über die Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke abstimmen. Nach dem zur Abstimmung gelangenden Modell würde einem Patienten mit einer schweren Erkrankung und einem behördlich ausgestellten Ausweis der Besitz von einer Unze (28 Gramm) Marihuana erlaubt sein. Er dürfte auch bis zu sechs Hanfpflanzen anbauen. (Quelle: NORML vom 23. April 1998) ***Sport Das Internationale Olympische Komitee (IOC) wird das Verbot von weichen Drogen in die Olympische Charta aufnehmen. Damit wird unter anderem auch Marihuana von Olympischen Spielen verbannt. Die neuen Bestimmungen sollen bereits bei den nächsten Sommerspielen in Sydney im Jahr 2000 gelten. (Quelle: dpa vom 27. April 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 16. Mai 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Holland: Umfrage unter Mitgliedern der holländischen MS-Gesellschaft * Australien: Forderung nach Erforschung des arzneilichen Potentials von Cannabis * Deutschland, Schweiz, Österreich: Jahrestreffen der ACM im Dezember 1. Holland: Umfrage unter Mitgliedern der holländischen MS-Gesellschaft Anfang 1998 publizierte das niederländischeOllH Meinungsforschungsinstitut TNO Ergebnisse einer Umfrage unter Mitgliedern der holländischen Multiple Sklerose Gesellschaft über die Verwendung von Cannabis. In der Zusammenfassung des Berichts heißt es: "Es ist bekannt, daß mit Cannabis körperliche Beschwerden ganz allgemein gelindert werden können. Bis heute existiert jedoch nur wenig Wissen über die Art, den Umfang und den Effekt der Anwendung von Cannabis bei chronischen Patienten im allgemeinen sowie mit MS im speziellen. Um einen besseren Einblick in die genannten Bereiche zu erhalten, wurde eine Studie zu Art und Umfang der Cannabis-Anwendung durchgeführt, finanziert vom Ministerium für Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege und Sport sowie von der Stiftung "Freunde der Multiple Sklerose Forschung" in den Niederlanden sowie dem offiziellen niederländischen Meinungsforschungsinstitut TNO. Ungefähr ein Drittel aller angeschriebenen Mitglieder der MSVN hat an der Studie teilgenommen. 13 % der Patienten haben irgendwann einmal Cannabis konsumiert und 5 % tun das noch immer. Die Mehrheit dieser Personen hat mit der Cannabis-Anwendung nach der Diagnosestellung MS begonnen. In folgenden Kriterien unterscheiden sich Cannabis-Anwender von Nicht-Anwendern: sie sind häufiger Männer, haben eine höhere Bildung, sind häufiger alleinstehend, in einer Gemeinschaft lebend oder geschieden und wohnen in größeren Orten oder einer Stadt. Die Hälfte der Anwender nimmt mindestens 1-2 mal pro Tag Cannabis, meistens wird Cannabis geraucht und zu 60 % in Coffeeshops gekauft. Im allgemeinen geben Patienten mit MS an, Cannabis sowohl aus psychischen als auch aus physischen Gründen anzuwenden. Die wichtigsten Gründe für die Nicht-Anwendung sind Nicht-Rauchen-Wollen, Angst vor dem Abhängigkeitspotential, Unwissenheit über den Ort des Erwerbs sowie die Art der Anwendung. Im Rahmen dieses Studienauftrags wurden keine weiteren spezifischen Gründe oder aufgetretenen Wirkungen der Cannabis-Anwendung untersucht. Aus Mangel an landesweiten Vergleichszahlen wurde der heutige Cannabiskonsum von Patienten mit Multipler Sklerose mit dem der Bevölkerung Amsterdams verglichen. Daraus geht hervor, daß der Anteil der männlichen Cannabisanwender unter den MS-Patienten und den Amsterdamern gleich groß war. Unter den Frauen mit MS über 40 Jahre ist der Anteil der Cannabis-Konsumentinnen 2-4 mal so groß wie unter den gleichaltrigen Amsterdamer Frauen. Abschließend wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Resultate der beschriebenen Wirkungen der Cannabis-Anwendung unter MS-Patienten weiter auszuwerten, um sie für eine klinische Studie nutzen zu können. Das stimmt mit der Empfehlung des Gesundheitsrates an den Minister überein, der die Notwendigkeit einer klinischen Studie zur therapeutischen Wirkung von Cannabis zum Inhalt hat." (Quelle: Bericht von TNO Preventie en Gezondheid: Aard en omvang van Cannabis gebruik bij mensen met Multiple Sclerose. 1998, ISBN 9067435171). 2. Australien: Forderung nach Erforschung des arzneilichen Potentials von Cannabis Forscher aus Südaustralien forderten am 5. Mai Pharmafirmen und Gesundheitsexperten auf, den therapeutischen Wert von Cannabis bei Aids und Krebs zu untersuchen. In ihrem Bericht an den Ministerrat für Drogenstrategie wiesen die Wissenschaftler darauf hin, daß Cannabis als appetitsteigerndes, stimmungsaufhellendes und schlafförderndes Mittel eingesetzt werden könne. Zudem reduziere es Schmerzen und die Übelkeit im Gefolge der Chemotherapie. Es gäbe deutliche Hinweise auf einen therapeutischen Wert der Pflanze bzw. einzelner Cannabinoide, die weitere Forschung nahelegten. Der Forschungsdirektor des Beratungsdienstes für Drogen und Alkohol, Dr. Robert Ali, rief zu einer soliden Debatte der Thematik auf. Entwickelt werden sollten rauchfreie Cannabis-Applikationsformen, etwa Pflaster oder Inhalatoren. Unterstützung für sein Anliegen fand er bei der Australischen Medizinischen Gesellschaft und dem Australischen Verband der Aids-Organisationen. Der Minister für Gesundheit, Robert Brown, sagte, Cannabisforschung könne in Südaustralien ohne Gesetzesänderung durchgeführt werden. Der Ruf nach weiteren Untersuchungen sei aber keine Unterstützung des hedonistischen Cannabiskonsums und auch kein Schritt in Richtung Legalisierung. Interessiert zeigte sich auch die Pharmafirma Faulding: Sie würde Cannabisforschung in Betracht ziehen, sobald die sozialen und politischen Probleme beseitigt worden seien. Bisherige Forschungsergebnisse seien vielversprechend gewesen. Zudem füge sich Cannabisforschung wegen der Konzentration von Faulding auf Krebs- und Schmerzmittel gut in das Firmenprogramm ein. (Quelle: Australian Associated Press vom 5. Mai 1998) 3. Deutschland, Schweiz, Österreich: Jahrestreffen der ACM im Dezember Die diesjährige Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin wird am Freitag, den 4. Dezember 1998, stattfinden. Ort: Helfta-Seminar in Köln. Eine Einladung mit der Tagesordnung ergeht an die Mitglieder der ACM im Oktober. Am darauffolgenden Tag, am 5. Dezember 1998, findet im KOMED-Saal am Mediapark in Köln eine Tagung statt mit Vorträgen von: - Dr. Christian Rätsch, Ethnopharmakologe, Hamburg - PD Dr. Robert Gorter, Institut für onkologische und immunologische Forschung, Berlin - Dr. Roger Pertwee, Universität von Aberdeen/Schottland - Prof. Raphael Mechoulam, Hebräische Universität Jerusalem/Israel - Dr. Kirsten Müller-Vahl, Universität Hannover - Dipl.-Päd. Jörg Fachner, Universität Witten/Herdecke - Dr. Franjo Grotenhermen, nova-Institut Köln Daneben wird es Filme und Berichte von Patienten geben. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr und endet um 18 Uhr. 4. Kurzmeldungen ****Deutschland: Die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Heide Moser, kündigte Anfang Mai einen Vorstoß zur Reform des Betäubungsmittelgesetzes an. Das Gesetz müsse Möglichkeiten für Modellversuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis-Produkten erlauben. Schleswig-Holstein war im vergangenen Jahr mit dem von den Ländern angeregten Modellprojekt zur Abgabe von Haschisch über Apotheken gescheitert. (Quelle: Focus vom 4. Mai 1998) ****Australien: Eine Gruppe von Experten forderte am 10. Mai die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. Dr. Nadia Solowij vom Nationalen Forschungszentrum für Drogen und Alkohol erklärte, die Verwendung von Marijuana solle als Gesundheitsthema und nicht als krimineller Akt begriffen werden: "Der größere Schaden im Zusammenhang mit Cannabis ist seine Illegalität, die die Menschen krimineller Aktivität und anderen, härteren Drogen aussetzt." Prof. Penington von einer Beratungsstelle für illegale Drogen in Viktoria meinte, Jugendliche würden angesichts der Tatsache, daß Alkohol für weit mehr Tote und Kranke verantwortlich sei, Argumente für eine Kriminalisierung nicht akzeptieren. (Quelle: Australian Associated Press vom 10. Mai 1998) ****USA: Am 1. Juni wird Dr. Ethan Russo einen zweiten Antrag für eine Studie über Marihuana bei der Behandlung der Migräne beim NIH (National Institutes of Health) einreichen. Sein erster Antrag war im November 1997 abgewiesen worden. Beide Anträge waren finanziell von der MAPS (Multidisciplinary Association for Psychedelic Studies) unterstützt worden. Weitere Informationen unter www.maps.org oder durch Kontakt mit Dr. Russo (ERUSSO@wmclinic.com). (Quelle: Rick Doblin, persönliche Mitteilung) ****Großbritannien: Die Königliche Pharmazeutische Gesellschaft wird nach einem Bericht des British Medical Journal vom 2. Mai Richtlinien für die klinische Forschung mit Cannabinoiden entwickeln. "Die Richtlinien sollen das Innenministerium zur Erteilung von Forschungsgenehmigungen ermutigen, die sich zur Zeit verzögern. (...) Insgesamt 14 Anträge sind unbearbeitet. Die neuen Forschungsprotokolle könnten dem Innenministerium helfen, die Anträge anhand der Richtlinien zu vergleichen, um darüber zu entscheiden, welche genehmigt werden sollten." (Quelle: Warden, J.: UK experts will speed up work on cannabis. BMJ 316, 1333 (1998). ****USA: U.S.-Disktrikt-Richter Charles Breyer ordnete am 14. Mai die Schließung von sechs kalifornischen Cannabis Buyers Clubs an. In der Entscheidung heißt es, daß die Klubs unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit nach dem Landesgesetz (Proposition 215) nach den Bundesgesetzen, die über den Landesgesetzen stehen, rechtswidrig seien. Einige Klubs erklärten bereits, daß sie ihre Türen nicht so einfach schließen würden. Zudem hoffen sie, die Entscheidung in einem Gerichtsverfahren rückgängig machen zu können. (Quelle: San Francisco Chronicle vom 15. Mai 1998, AP vom 15. Mai 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 30. Mai 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * USA: Gipfeltreffen in Kalifornien zur arzneilichen Verwendung von Marihuana * Kalifornische Medizinische Gesellschaft für Verschreibungsfähigkeit von Marihuana * Deutschland, Schweiz, Österreich: Umfrage zur arzneilichen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden 1. USA: Gipfeltreffen in Kalifornien zur arzneilichen Verwendung von Marihuana Kalifornische Medizinische Gesellschaft für Verschreibungsfähigkeit von Marihuana Bei einem Gipfeltreffen am 26. Mai zur medizinischen Verwendung von Marihuana wurden von den anwesenden Gesetzgebern Kaliforniens Möglichkeiten für eine Verteilung von Marihuana an Kranke sondiert. Dabei wurde Präsident Clinton aufgefordert, zu einer Lösung des Konfliktes beizutragen, der bisher die Umsetzung des kalifornischen Gesetzes (Proposition 215) zur arzneilichen Verwendung von Marihuana wegen Verstoßes gegen die Bundesgesetze verhindert. "Herr Präsident, wir können dieses Thema nicht ignorieren. Es wird nicht verschwinden, so lange wie Menschen der Ansicht sind, daß sie das Recht haben, mit ihrer eigenen Erkrankung so umzugehen, wie es ihnen ihr Arzt empfiehlt, und nicht so wie es ihnen die Regierung vorschreibt," heißt es in dem deutlich formulierten Brief des Vorsitzenden des kalifornischen staatlichen Komitees für öffentliche Sicherheit, Senator John Vasconcellos, der von weiteren 24 kalifornischen Gesetzgebern unterschrieben wurde. Einige Ärzte sehen in den Klubs, die zum Teil ein beachtliches Ansehen besitzen, keine ideale Lösung. "Ich würde es vorziehen, Marihuana zu verschreiben, so wie ich andere Medikamente verschreibe, " sagte Mitchell Katz, Direktor für öffentliche Gesundheit in San Francisco. Die Kalifornische Medizinische Gesellschaft schlug vor, bei den Bundesbehörden eine Umklassifizierung von Marihuana zu beantragen, so daß es dann ähnlich wie Morphium verschreibungsfähig wäre. "Aufgrund einer fehlenden wissenschaftlichen Grundlage für eine Klassifizierung von Marihuana nach Verzeichnis I und dem daraus folgenden Stillstand der Erforschung seines medizinischen Nutzens, ... unterstützen wir Bemühungen zur Umstufung von Marihuana, " heißt es in der Erklärung des Vorstandes der Kalifornischen Medizinischen Gesellschaft. Gerald Uelman, ehemaliger Dekan der juristischen Fakultät der Santa Clara Universität, gab allerdings zu Bedenken, daß es 20 Jahre gedauert habe, bis ein entsprechender Antrag zur Umstufung von Marihuana aus dem Jahre 1972 von Vertretern der Bundesbehörden überhaupt beantwortet worden war. In den vergangenen Monaten waren die kalifornischen Cannabis Buyers Clubs, in denen Kranke Marihuana erhalten können, verstärkt unter Druck geraten und zum großen Teil geschlossen worden. Am 25. Mai war auch das Cannabis Healing Center von San Francisco, der Nachfolger des am 21. April geschlossenen Cannabis Cultivators Club, zwangsweise geschlossen worden. Während Unterstützer einer medizinischen Verwendung in den Klubs einen sicheren Weg zur Abgabe der Droge an Kranke sehen, haben die Gerichte entschieden, daß damit die Gesetze gebrochen würden, die den Besitz und die Verteilung der Droge verbieten. Die jüngsten Überlegungen offizieller Vertreter von San Francisco schließen auch Pläne zur Abgabe von Marihuana durch das städtische Gesundheitsamt ein. (Quellen: UPI vom 26. Mai 1998, Reuters vom 27. Mai 1998, Sacramento Bee vom 27. Mai 1998, Los Angeles Times vom 27. Mai 1998, San Francisco Chronicle vom 28. Mai 1998, NORML vom 28. Mai 1998) 2. Deutschland, Schweiz, Österreich: Umfrage zur arzneilichen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hat eine systematische Umfrage zur therapeutischen Verwendung von Cannabis (Marihuana, Haschisch, Cannabistinktur) und einzelnen Cannabinoiden (Nabilon, Marinol/Dronabinol) begonnen. Es können alle Patienten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich teilnehmen, die Erfahrungen mit der medizinischen Anwendung von Cannabisprodukten gemacht haben. Der vierseitige Fragebogen wird im Auftrag der ACM vom Institut für onkologische und immunologische Forschung in Berlin (Leiter: PD Dr. med. Robert Gorter) ausgewertet. Die Umfrage wird anonym durchgeführt. Das Berliner Institut wird einen Bericht über die Ergebnisse der Umfrage anfertigen. Ein erster Zwischenbericht soll auf der Tagung der ACM am 4. und 5. Dezember 1998 in Köln vorgestellt werden. Fragebögen können bei der ACM angefordert werden oder von der Internetseite der ACM heruntergeladen werden: http://www.hanfnet.de/acm/fragebogen.doc 3. Kurzmeldungen ****Welt: 90 Drogenreformorganisationen haben sich in einer "Globalen Koalition für Alternativen zum Drogenkrieg" zusammengeschlossen und die "Globalen Tage gegen den Drogen-Krieg" ausgerufen. Anläßlich der UNO-Sondersitzung zum Thema Drogen, die am 8. Juni in New York beginnt, finden vom 5. bis 10. Juni in 40 Städten weltweit Veranstaltungen und Demonstrationen statt. Es wird erwartet, daß auf der bevorstehenden UNO-Sondersitzung die bestehenden Formen einer repressiven Drogenpolitik fortgeschrieben und verschärft werden. Die Koalition für Alternativen zum Drogenkrieg wird eine Erklärung veröffentlichen, die in New York bei der Konferenz der Nicht-Regierungs-Organisationen präsentiert wird. Weitere Informationen bei: coalition@stopthedrugwar.org (Quelle: Presseerklärung der Globalen Koalition für Alternativen zum Drogenkrieg vom 25. Mai 1998) ****Australien: Die australische Drogengesetz-Reform-Stiftung (ADLRF, Australian Drug Law Reform Foundation) verabschiedete am 24. Mai einen "Zehn-Punkte-Plan für effektive Drogengesetze". Darin wird gefordert, Drogenverwendung als gesundheitliches und soziales Thema und nicht als Strafverfolgungsproblem zu behandeln. Die Produktion und der Verkauf von Cannabis solle staatlich reguliert und besteuert werden. Strafen für umfangreichen unerlaubten Verkauf von Drogen sollen aufrecht erhalten bleiben, der persönliche Besitz von Drogen solle jedoch nicht mehr strafbar sein. "Die Prohibition hat nicht funktioniert. Es verursacht zunehmende Korruption, Kriminalität, Krankheit und Tod," erklärte ADLRF-Präsident Dr. Alex Wodak. (Quelle: Australian Associated Press vom 24. Mai 1998, Email vom 25. Mai 1998 von Alex Wodak) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 13. Juni 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Holland: Klinische Studien mit Cannabisextrakt an AIDS- und Krebskranken geplant * Großbritannien: Lizenz für Drogenhanfanbau für medizinische Forschung * UNO: Sonderkonferenz zum Drogenproblem in New York ohne neue Perspektiven 1. Holland: Klinische Studien mit Cannabisextrakt an AIDS- und Krebskranken geplant Das niederländische Ministerium für Volksgesundheit hat dem Arzneimittelunternehmen Weleda in Zoetermeer in den Niederlanden die Erlaubnis erteilt, 10 Kilogramm Marihuana aus den USA zur Herstellung von Kapseln zu importieren, damit noch in diesem Jahr klinische Studien beginnen können. Das Unternehmen Weleda, das Medikamente und Kosmetika auf anthroposophischer Grundlage herstellt, möchte das Cannabis aus biologischem Anbau zu etwa 180.000 Kapseln verarbeiten. Jede Kapsel soll 2,5 mg THC des öligen Cannabisextraktes enthalten. Mit Hilfe der Kapseln sollen klinische Studien an Krebs- und AIDS-Patienten unter der Leitung von Prof. Gorter, dem Direktor des Europäischen Instituts für onkologische und immunologische Forschung, durchgeführt werden. Untersucht werden soll die appetitsteigernde Wirkung bei Krebs und AIDS, der brechreizhemmende Effekt sowie die Wirkung auf Lebensqualität und Lebensdauer der Patienten. Pro Tag benötigt ein Patient 2 Kapseln, eine Menge, die nicht zu psychischen Wirkungen führt. Die Verabreichung von Cannabis in Kapselform läßt eine genauere Dosierung sowie Sicherung der Qualität des Marihuanas zu, als das beim Rauchen oder Zubereiten von Marihuana-Tee möglich ist. Da es holländischen Apotheken seit August 1997 untersagt ist, Cannabis an Kranke abzugeben, sahen sich viele Patienten gezwungen, die Droge in Koffieshops zu kaufen. Für viele stellt das ein großes Hindernis dar. Allerdings haben die Koffieshops eine Aktion gestartet, um Marihuana gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zum Selbstkostenpreis abzugeben. Seit dem März 1998 steht Patienten das synthetische Präparat Marinol mit dem Einzelwirkstoff THC (Dronabinol) der Hanf-Pflanze zur Verfügung. Das aus den USA importierte Medikament kostet in den Niederlanden pro Kapsel ca. 20 DM und ist damit erheblich teurer als das natürliche Cannabis in Kapseln, von denen jede 2 bis 3 DM kosten soll. Das niederländische "Stichting Patientenbelangen Medicinale Marihuana" begrüßte die Entscheidung des niederländischen Ministeriums für Volksgesundheit, dem Arzneimittelunternehmen Weleda die sogenannte "Opium-Erlaubnis" zu erteilen. Das natürliche Cannabis soll in den geplanten Studien gegen das synthetische THC-Präparat sowie gegen Placebo getestet werden. Die Untersuchungen sollen laut Prof. Gorter unter Beteiligung mehrerer Universitätskliniken im Herbst dieses Jahres beginnen. (Quellen: De Volkskrant vom 30. Mai 1998, Het Parool vom 30. Mai 1998, persönliche Mitteilungen) 2. Großbritannien: Lizenz für Drogenhanfanbau für medizinische Forschung Die pharmazeutische Firma GW Pharmaceuticals hat am 11. Juni 1998 die Erlaubnis des Innenministeriums zum Anbau, zur Lagerung und zur Verteilung von Drogenhanf für medizinische Forschungszwecke erhalten. Es ist die erste Lizenz dieser Art in Großbritannien. Das Marihuana werde an einem geheimen Ort in einem riesigen Gewächshaus angebaut. Der Maßstab des gesamten Projektes ist nach Aussage von Dr. Geoffrey Guy, Gründer von GW Pharmaceuticals Ltd, für die Aufnahme von jährlich 500 bis 600 Patienten in klinische Studien angelegt. Guy erklärte, daß es starke Hinweise auf einen Nutzen von Cannabis bei einer Vielzahl von Erkrankungen gebe, darunter als Appetitanreger bei AIDS-Patienten, zur Brechreizhemmung im Rahmen einer Krebschemotherapie, zur Senkung des Augeninnendruck beim Glaukom, zur Muskelentspannung bei organisch bedingter Spastik und als schmerzhemmendes Mittel. Er hofft, innerhalb von fünf Jahren ein Präparat auf den Markt bringen zu können. Die Lizenz umfaßt die Entwicklung von standardisierten Cannabisextrakten unter kontrollierten Bedingungen, die Untersuchung anderer geeigneter Methoden zur Arzneimittelapplikation als durch Rauchen, die Überprüfung der therapeutischen Sicherheit bei einer Anzahl von Erkrankungen, die Bereitstellung von Material für die klinische Forschung, die Sammlung von Daten für Produktlizenzen durch medizinische Kontrollgremien. Im Falle deutlicher Hinweise auf einen therapeutischen Nutzen der entwickelten Präparate zeige die Regierung große Bereitschaft zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Zudem habe das britische Innenministerium nach Aussagen von Guy angedeutet, daß es ihm eine Exportlizenz erteilen wolle, so daß internationale Forschungsprogramme möglich würden. Es besteht eine Kooperation mit der holländischen Firma HortaPharm B. V., die umfangreiche Erfahrungen mit dem Anbau und der Standardisierung von Cannabis für medizinische Zwecke besitzt. (Quellen: Reuters vom 11. Juni 1998, AP vom 11. Juni 1998, Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals vom 11. Juni 1998, Email von Geoffrey Guy vom 12. Juni 1998) 3. UNO: Sonderkonferenz zum Drogenproblem in New York ohne neue Perspektiven "Illusionen von gestern" titelte das Hamburger Magazin 'Der Spiegel' einen Bericht über die dreitägige Sonderkonferenz der Vereinten Nationen (UNO) in New York zum Drogenproblem, die am 10. Juni zu Ende ging. Nach den von den Teilnehmern, darunter 30 Staatschefs, verabschiedeten Dokumenten soll der Drogenanbau und der -konsum innerhalb der nächsten 10 Jahre deutlich vermindert werden. Bis zum Jahre 2003 sollen die Teilnehmerstaaten "neue oder verstärkte Strategien und Programme zur Verminderung der Drogennachfrage" aufbauen. Auf der Angebotsseite verpflichten sich die Staaten, "Strategien zur Eliminierung oder signifikanten Reduzierung des illegalen Anbaus von Coca-Sträuchern, Cannabis- oder Marihuanapflanzen und Mohn bis zum Jahr 2008 zu entwickeln". Zudem sollen verstärkte Maßnahmen gegen die Geldwäsche unternommen werden. Kritiker halten das Konzept des "Krieg den Drogen" für gescheitert. Nach einem Beschluß der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 23. Februar 1990 in New York sollte das letzte Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts bereits als "Uno-Dekade gegen Drogenmißbrauch" den Sieg der Menschheit über die Sucht einläuten. Vergleichbare Initiativen stammen aus den sechziger und siebziger Jahren. Daß die Vereinten Nationen dennoch an ihrer erfolglosen Strategie festhalten, liegt vor allem an einer Behörde mit 272 Mitarbeitern, der Uno-Drogenkontrollstelle (UNDCP) mit Hauptsitz in Wien und deren Chef Pino Arlachi. Die Zentralinstanz mit Büros in 20 Ländern wurde 1990 gegründet, um das gerade beschlossene Anti-Drogenprogramm umzusetzen. Dagegen drängen eine Anzahl von Wissenschaftlern, Künstlern und Politikern Generalsekretär Annan, "einen wirklich offenen und ehrlichen Dialog über die Zukunft der weltweiten Drogenpolitik zu beginnen", anstatt "rhetorisch die Schaffung drogenfreier Gesellschaften zu propagieren". Unterschrieben haben etwa die schleswig-holsteinische Sozialministerin Heide Moser (SPD), die FDP-Politikerin Sabine Leutheuser-Scnarrenberger, der Schriftsteller Günter Grass und der Publizist Johannes Gross. Zu den einflußreichsten Unterzeichnern des Schreibens an Annan zählt der US-Finanzmogul George Soros: "Unsere Drogenpolitik ist verrückt", urteilt Soros über den seit den sechziger Jahren tobenden "Krieg gegen die Drogen". Dieser Krieg schädige die Gesellschaft "stärker als der Drogenmißbrauch selbst". Etwa 100 Organisationen haben sich zur Globalen Koalition gegen den Drogenkrieg zusammengeschlossen und die Globalen Tage gegen den Drogenkrieg ausgerufen. Diese Nicht-Regierungs-Organsiationen unterstützen neue soziale, medizinische und rechtliche Programme. Repressive Maßnahmen würden nur die Gefängnisse füllen, ohne den Schaden zu vermindern, den Drogen anrichten. (Quellen: Zahlreiche Presseagenturmeldungen und Zeitungsberichte) 4. Kurzmitteilungen ****USA: Die demokratische Partei im Staat Washington hat auf ihrer Versammlung in der letzten Woche die Unterstützung der staatlichen Initiative für die medizinischen Verwendung von Marihuana beschlossen. Die Initiative sieht vor, daß Schwerkranke nicht für den Besitz und die Verwendung von Marihuana bestraft werden dürfen. Die Unterstützer müssen bis zum 2. Juli 182.000 Unterschriften sammeln, damit es zur Volksabstimmung im November kommt. (Quelle: NORML vom 11. Juni 1998) ****USA: Nach einem Bericht von der Universität von Connecticut kann es chronischen Marihuana-Konsumenten schwerfallen, ihren Konsum einzustellen. Es könnten Reizbarkeit und Angst während des Entzugs auftreten. Patienten, die in ein Marihuana-Abhängigkeits-Behandlungsprogramm aufgenommen worden waren, hätten "nicht gewußt, wie süchtig sie seien, bis sie versucht hätten aufzuhören," erklärte der Studienleiter Dr. Ronald Kadden. Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse eines dreijährigen Programms mit Patienten, die seit vielen Jahren täglich Marihuana konsumierten. (Quelle: Reuters vom 12. Juni 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 27. Juni 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * USA: - Sehr geringes Mißbrauchspotential von Marinol - Unimed plant Ausweitung der Indikation * Großbritannien: Stadtfrauen-Gilde fordert Legalisierung von Cannabis für Schwerkranke * Frankreich: Alkoholkonsum ist eine wesentlich größere Gesundheitsgefahr als Cannabisrauchen * Kanada: Bericht fordert die Herausnahme von Marihuanabesitz aus dem Strafrecht 1. USA: - Sehr geringes Mißbrauchspotential von Marinol - Unimed plant Ausweitung der Indikation Der Hersteller des THC-Präparates Marinol, Unimed Pharmaceuticals, erklärte am 17. Juni, daß Forscher, die die Erfahrungen von Ärzten mit der therapeutischen Verwendung von Marinol ausgewertet hätten, keine Fälle von Mißbrauch unter Patienten gefunden hätten. Marinol enthält synthetisch hergestelltes THC (Dronabinol), den wichtigsten psychoaktiven Inhaltsstoff der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.). Die Studienergebnisse wurden beim jährlichen wissenschaftlichen Treffen des Kollegiums für Probleme der Drogenabhängigkeit in Scottsdale, Arizona, präsentiert. Die Untersuchung, die landesweit über eine Zeit von neun Monaten durchgeführt worden war, umfaßte die Sammlung von Erfahrungen von Forschern, Ärzten, Spezialisten für Fragen der Abhängigkeit und Mitarbeitern der Exekutive. Unimed erklärte, daß Marinol ein "sehr geringes Mißbrauchspotential" besitze. Zu den Forschungsergebnissen zählen: - Es gibt keinen Hinweis auf einen Mißbrauch. - Die Verwendung von Marinol bleibt innerhalb des Bereichs therapeutischer Dosen. - Cannabiskonsumenten zeigen kein Interesse am Mißbrauch von Marinol. - Es gibt keinen Hinweis auf einen Verkauf als Straßendroge. - Marinol verursacht keine Wirkungen, die bei einer mißbrauchten Droge gewünscht werden. Unimed möchte die Indikationen für Marinol durch Studien bei agitiertem Verhalten von dementen Personen ausweiten. 1997 war eine Studie mit 15 Patienten, die an der Alzheimer-Krankheit litten und die Nahrung verweigerten, veröffentlicht worden. THC verbesserte nicht nur den Appetit, auch das verwirrte Verhalten der Patienten nahm ab. (Quellen: Dow Jones vom 17. Juni 1998; PRNewswire vom 17. Juni 1998; Volicer, L., Stelly, M., Morris, J., McLaughlin, J., Volicer, B. J.: Effects of dronabinol on anorexia and disturbed behavior in patients with Alzheimer's disease. Int. J. Geriatr. Psychiatry (1997) 12:913-919. 2. Großbritannien: Stadtfrauen-Gilde fordert Legalisierung von Cannabis für Schwerkranke Auf der Versammlung der Stadtfrauen-Gilde am 18. Juni stimmten etwa drei Viertel der zumeist älteren Delegierten für eine Resolution, nach der Cannabis für "spezifische medizinische Zwecke" legalisiert werden sollte. Die Entscheidung wurde nach einem fünfminütigen Redebeitrag von Clare Hodges gefaßt, in der sie an den "gesunden Menschenverstand und das Mitleid" appelierte. Frau Hodges leidet an Multipler Sklerose und ist Direktorin der britischen Allianz für Cannabis-Therapeutika (ACT, Alliance for Cannabis Therapeutics). Sie schilderte die positiven Effekte von Cannabis auf ihre Erkrankung. Ihr Beitrag wurde mit tosendem Applaus bedacht. Der Beschluß wurde mit 1.163 zu 407 gefaßt. Zuvor hatten die Delegierten erfahren, daß der Leibarzt von Königin Viktoria Ihrer Majestät Cannabis zur Linderung ihrer Menstruationbeschwerden verschrieben hatte, und daß der Jazzmusiker Louis Armstrong es sein ganzes Leben lang geraucht habe, ohne daß es ihm geschadet habe. (Quelle: PA News vom 18. Juni 1998) 3. Frankreich: Alkoholkonsum ist eine wesentlich größere Gesundheitsgefahr als Cannabisrauchen Nach einem Bericht des staatlichen medizinischen Forschungsinstituts INSERM und ausländischer Experten, der am 16. Juni veröffentlicht wurde, sind Alkohol, Heroin und Kokain die Drogen mit den größten Gesundheitsgefahren. Tabak, psychotrope Drogen, Beruhigungsmittel und Halluzinogene befinden sich in einer zweiten Gruppe. Cannabis befindet sich in einer dritten Liste von Substanzen, die eine relativ kleine Gefahr darstellten. Nach dem Bericht weisen Alkohol und Heroin ein großes körperliches und psychisches Abhängigkeitspotential auf. Sie schadeten der Gesundheit und förderten ein gefährliches soziales Verhalten. Heroin sei die tödlichste Droge, gefolgt von Alkohol und Tabak, die mit Krebs, Hepatitis und kardiovaskulären Leiden assoziiert seien. Trunkenheit sei eine der wichtigsten Ursachen für Selbstmorde, Morde, Verkehrs- und Arbeitsplatzunfälle. Cannabis weise eine geringe Toxizität auf, habe ein geringes Abhängigkeitspotential und stelle nur eine geringe Gefahr für das soziale Verhalten dar. Die Regierung wies am 17. Juni Forderungen nach einer Entkriminalisierung von weichen Drogen zurück. "Der Premierminister unterstützt nicht die Entkriminalisierung irgendeiner Droge," erklärte Regierungssprecher Daniel Vaillant. Gesundheitsminister Bernhard Kouchner erklärte vor dem Parlament, der Bericht sei "toxikologisch korrekt, aber politisch falsch." In einer Stellungnahme der Grünen Partei heißt es: "Der Bericht zeigt erneut, daß die Basis [für Drogenpolitik] völlig falsch ist." (Quelle: Reuters vom 17. Juni 1998) 4. Kanada: Bericht fordert die Herausnahme von Marihuanabesitz aus dem Strafrecht Nach einem Diskussionspapier der nationalen Arbeitsgruppe zur Drogenpolitik des kanadischen Zentrums für Drogenmißbrauch (CCSA) vom Mai 1998 sollte der alleinige Besitz von Marihuana nicht mehr mit Mitteln des Strafrechts verfolgt werden. Das Papier mit dem Titel "Cannabis-Kontrolle in Kanada: Möglichkeiten hinsichtlich des Besitzes" schlägt die Möglichkeit der Verhängung eines Bußgeldes vor. "Die Option einer zivilrechtlichen Maßnahme bietet die beste Möglichkeit zur Erreichung der möglichst abgewogenen Balance zwischen der Notwendigkeit, den mit dem Cannabiskonsum verbundenen Schaden zu reduzieren, und der Notwendigkeit, die Kosten und den Schaden, die mit dem Versuch der Regulierung des Konsums verbunden sind, einzuschränken," heißt es in dem Bericht. "Es würde den Cannabisbesitz aus dem Strafgesetz herausnehmen, Gefängnisstrafen wegen Zahlungsunfähigkeit von Geldbußen verhindern und die mit einer Vorstrafe verbundenen Konsequenzen vermeiden." Die Autoren weisen darauf hin, daß die Gesetzgebung gegen Cannabisbesitz nur einen "sehr geringen Abschreckungseffekt" habe. Es bestehe kein klarer Zusammenhang zwischen Veränderungen der rechtlichen Maßnahmen und der Verwendung illegaler Drogen in den vergangenen Jahrzehnten. Die Kriminalisierung von Cannabis habe nur einen geringen Effekt auf die individuelle Entscheidung über den Konsum der Droge. Die neue Politik stehe im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Kanadas, vom Cannabiskonsum abzuschrecken. Zudem weisen die Autoren auf eine veränderte Einstellung der Kanadier hin: "Die große Mehrheit der Kanadier unterstützt nicht länger Gefängnisstrafen für den einfachen Besitz von Cannabis." (Quelle: NORML vom 18. Juni 1998; "Cannabis Control in Canada: Options Regarding Possession", A Canadian Centre on Substance Abuse policy discussion document prepared by the CCSA National Working Group on Addictions Policy, Internet: http://www.ccsa.ca/canfinal2.htm) 5. Veranstaltungen in Deutschland: ****18. Juli 1998: Hanf Party in Hamburg Eine riesiges Fest auf dem Hamburger Fischmarkt mit einem vielfältigen Programm. ****29. August 1998: Hanfparade in Berlin Die zweite bundesweite Demonstration für die Legalisierung von Hanf. Im letzten Jahr beteiligten sich etwa 50.000 Teilnehmer. In diesem Jahr werden 100.000 erwartet. ****25.-27. September 1998: CannaBusiness in Hennef bei Köln Die weltweit größte Messe zum Thema Hanf und Cannabis, mit Biorohstoff Hanf. 6. Kurzmeldungen ****Kanada: Der 43jährige Grant Krieger aus Saskatchewan wurde am 16. Juni wegen Besitzes und Handels mit Cannabis schuldig gesprochen. Das Strafmaß wird am 17. August verkündet. Krieger war vor einem Jahr verhaftet worden, nachdem er öffentlich erklärt hatte, 15 Gramm Marihuana an einen chronisch kranken Freund verkaufen zu wollen. Richter Robert Davie erklärte, der persönliche Besitz von Marihuana aus medizinischen Gründen könne mit der Verfassung in Einklang stehen, aber die Abgabe an andere nicht. Krieger kündigte an, den Fall vor das oberste Gericht zu bringen. (Quellen: Canadian Press vom 16. Juni 1998, Calgary Sun vom 17. Juni 1998) ****Großbritannien: Die Entkriminalisierung von illegalen Drogen sei keine "funktionierende Option" erklärte die Regierung in einer Debatte am 15. Juni. Dies würde zu einer Zunahme drogenbezogener Probleme führen, erklärte der stellvertretende Innenminister Gerald Howarth. Die Liberaldemokratin Dr. Jenny Tonge bezeichnete dagegen die gegenwärtige Situation als "etwas lächerlich". Der Labour-Abgeordnete Paul Flynn verwies auf das Beispiel Schweiz, wo eine etwas nachsichtigere Drogenpolitik zu einer Verminderung drogenbezogener Verbrechen geführt habe. Die USA, die seit vielen Jahren eine Prohibitionspolitik betreibe, habe dagegen das größte Drogenproblem der Welt. (Quelle: PA News vom 15. Juni 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 11. Juli 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * USA: Klinische Marihuana-Studie mit Aids-Patienten hat begonnen * Wissenschaft: Cannabinoide zur Vorbeugung von Hirnschäden 1. USA: Klinische Marihuana-Studie mit Aids-Patienten hat begonnen Die lange verzögerte Studie von Aids-Forschern mit Marihuana bei Aids-Patienten unter der Leitung von Dr. Donald Abrams von der Universität von Kalifornien, hat begonnen. Der erste Teilnehmer wurde im Mai in die Studie aufgenommen. Das nationale Institut für den Drogenmißbrauch (NIDA) hat die Studie "Kurzzeiteffekte von Cannabinoiden bei HIV-Patienten" genehmigt und finanziert. Am 18. September 1997 erklärte die NIDA, daß Abrams vollständig die beantragten 978.000 Dollar (ca. 1,8 Mio DM) für seine Studie zur Verwendung von gerauchtem Marihuana, oralem Dronabinol und Plazebo bei HIV-positiven Patienten erhalten würde. Abrams mußte fünf Jahre warten und reichte drei verschiedene Studienprotokolle ein, bevor er schließlich die Genehmigung von der Bundesregierung erhielt. 1992 hatte Abrams zwar eine Genehmigung von der Arzneimittelbehörde (FDA) für eine Pilotstudie über die Wirkung von Marihuana auf Appetit und Gewichtsentwicklung bei HIV-Positiven erhalten, die NIDA hatte jedoch das Studienprotokoll abgelehnt. Das Ziel der nun begonnenen Studie ist die Überprüfung der Sicherheit der Durchführung einer Marihuana-Therapie bei Patienten, die die neuen Protease-Hemmer nehmen. Diese Medikamente haben in Kombination mit den älteren Medikamenten wie ACT und 3CT zu deutlichen Verbesserungen des Gesundheitszustandes bei vielen Patienten geführt. Abrams erklärte, daß Marihuana durch die gleichen Leberenzyme verstoffwechselt werde, die auch die Protease-Hemmer verarbeiten. Deshalb bestünde die Möglichkeit, daß die Verwendung von Cannabis die neuen Medikamente gefährlich oder ineffektiv machen könne. Jeder der 63 teilnehmenden Freiwilligen wird während des Experimentes 25 Tage in einem großen Krankenhaus von San Francisco verbringen. Es werden monatlich immer nur drei oder vier Patienten aufgenommen, so daß die Studie etwa zwei Jahre dauern wird. Ein Drittel der Teilnehmer wird gebeten, täglich drei Marihuana-Zigaretten zu rauchen. Eine zweite Gruppe erhält das synthetische THC-Präparat Marinol und eine dritte Plazebo-Präparate. Das Studienprotokoll findet sich im Internet unter: http://www.maps.org/mmj/proto.htm. "Die Erde hat sich geöffnet," erklärte Rick Doblin, Präsident der MAPS, die 10.000 Dollar zur Vorbereitung der Studie und insbesondere der Studienprotokolle zur Verfügung gestellt hatten. Sollte die Studie zeigen, daß gerauchtes Marihuana keine ernsthaften kurzzeitigen Nebenwirkungen auf die Gesundheit von HIV-positiven Patienten hat, so will Abrams die Sicherheit und Wirksamkeit der chronischen Verwendung von Marihuana bei Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust von Aids-Patienten untersuchen. (Quellen: MAPS, NORML, San Francisco Chronicle vom 9. Oktober 1997, MPP-Report vom Frühjahr 1998, Studienprotokoll) 2. Wissenschaft: Cannabinoide zur Vorbeugung von Hirnschäden Forscher des US-amerikanischen nationalen Instituts für seelische Gesundheit in Maryland haben in Laborversuchen festgestellt, daß zwei natürlich vorkommende Bestandteile der Hanfpflanze, nämlich THC, das wichtigste psychotrope Cannabinoid, und Cannabidiol (CBD), ein nicht-psychotropes Cannabinoid, Hirngewebe vor Schäden bewahren können. Diese Eigenschaft könnte therapeutisch zur Vorbeugung von Hirnschäden bei Schlaganfallpatienten oder bei Schädelverletzungen genutzt werden, wenn die neuen Befunde, die in dieser Woche in einer Fachzeitschrift (Proceedings of the National Academy of Sciences) veröffentlicht wurden, sich in die Behandlung am Menschen übertragen lassen. Schlaganfallpatienten leiden unter einer Durchblutungsunterbrechung (Ischämie), die Gehirnzellen von der Versorgung mit Glukose und Sauerstoff abschneidet. Dabei wird eine Kaskade von chemischen Reaktionen in Gang gesetzt, die zum Zelluntergang führen. Schlaganfallopfer erhalten zur Vorbeugung einer Exposition mit toxischen Konzentrationen des Nervenüberträgerstoffes Glutamat, der nach einem Schlaganfall exzessiv freigesetzt wird, Antioxidantien. Glutamat stimuliert sowohl N-methyl-D-Aspart (NMDA)- als auch nicht-NMDA-Rezeptoren. Während die Aktivierung von NMDA-Rezeptoren bei einer Anzahl von neurophysiologischen Prozessen beteiligt ist, wird eine exzessive NMDA-Rezeptor-Stimulation für Nervenschäden bei einer Anzahl akuter neurologischer Störungen, inklusive Ischämien, Krampfanfälle und Verletzungen, verantwortlich gemacht. Die Studie unter der Leitung des Biologen Aidan Hampson fand, daß die zwei Cannabinoide diesen zerstörerischen Prozeß hemmen. Dr. Hampson sei zufällig auf diesen Effekt gestoßen als er untersuchte, warum das menschliche Gehirn so viele Cannabinoid-Rezeptoren besitzt. Die Wissenschaftler erklärten, daß vor allem CBD Vorteile gegenüber anderen Oxidantien besitze, weil es schnell wirke und nicht toxisch sei. Die Ergebnisse lassen vermuten, daß Cannabidiol möglicherweise auch bei anderen neurologischen Störungen eingesetzt werden kann, wie Morbus Parkinson oder Morbus Alzheimer. "Wir haben hier etwas, daß die Hirnschranke leicht überwindet, eine niedrige Toxizität aufweist und offensichtlich in Tierversuchen funktioniert - also denke ich, daß wir eine gute Chance haben," sagte Hampson. Ein anderes Cannabinoid, das synthetische Dexanabinol (HU-211), wurde in den vergangenen Jahren bereits intensiv in Tierversuchen getestet. Es erwies sich als eine wirksame Substanz zum Schutz von Gehirnzellen gegen die Folgen einer Ischämie. Dexanabinol ist ein NMDA-Rezeptor-Antagonist und ein Hemmer der Produktion von Tumor-Nekrose-Faktor Alpha. Darüber hinaus ist Dexanabinol ein wirksamer Radikal-Fänger und schützt Kulturen von Nervenzellen vor der Toxizität von Radikalen. In einer klinischen Phase-I-Studie wurde Dexanabinol von Menschen gut vertragen. Phase-III-Studien, bei denen die Wirksamkeit bei Kranken überprüft werden sollen, befinden sich in Planung. Die gute Verträglichkeit von Cannabidiol ist bereits von klinischen Studien mit Patienten mit Psychosen, Bewegungsstörungen und Krampfanfällen bekannt. (Quellen: Australische AP vom 4. Juli 1998; NORML vom 9. Juli 1998; Gallily R et al.: J Pharmacol Exp Ther (1997) 283:918-924; Brewster ME et al.: Int J Clin Pharmacol Ther (1997) 35:361-165; Shohami E et al. J Neuroimmunol (1997) 72:169-177) 3. Kurzmeldungen ****USA: In den Staaten Colorado, Oregon und Washington wurden genug Unterschriften gesammelt und in der letzten Woche den zuständigen staatlichen Behörden übergeben, damit eine Volksabstimmung über die Verwendung von Marihuana zu medizinischen Zwecken durchgeführt wird. In allen Fällen übertraf die Zahl der Unterschriften bei weitem die Zahl der geforderten Unterschriften. Die Initiativen zielen darauf ab, Schwerkranke von den staatlichen Gesetzen auszunehmen, die den Besitz und den Konsum von Marihuana verbieten, wenn sie dies unter ärztlicher Überwachung tun. (Quelle: NORML vom 9. Juli 1998) ****USA: In Oakland (Kalifornien) dürfen Personen, die Marihuana zu medizinischen Zwecken verwenden, 1,5 Pfund Cannabis besitzen. Das ist wesentlich mehr als die 28 Gramm, die der Generalstaatsanwalt als Obergrenze festgelegt hat. Am 7. Juli faßte der Stadtrat von Oakland einen entsprechenden Beschluß. Stadtvertreter erklärten, man habe die Menge so festgelegt, daß Patienten einen Drei-Monats-Vorrat bei sich haben dürften. Man habe sich an den Rationen - zehn Marihuanazigaretten pro Tag - orientiert, die die Arzneimittelbehörde (FDA) den Patienten zugesteht, die staatliches Marihuana erhalten. (Quelle: Reuters vom 8. Juli 1998) ****Großbritannien: Ein 50 Jahre alter Mann, der Cannabispflanzen im Wert von etwa 20.000 DM zur Linderung seiner Rückenbeschwerden angebaut hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Haus von Robert Webster waren 60 Hanfpflanzen gefunden worden. Das Gericht ging nicht davon aus, daß der Anbau aus kommerziellen Gründen erfolgte. Er wurde zu sieben Monaten Haft, die für 12 Monate auf Bewährung ausgesetzt wurden, und zu einer Geldstrafe von etwa 1.500 DM verurteilt. Richter Paul Downess akzeptierte, daß die Drogen nicht weitergegeben wurden und sprach von "außergewöhnlichen Umständen". (Quelle: Sun vom 28. Juni 1998) ****Schweiz: Das Bundesgericht läßt den Kantonen bei der Bestrafung von Haschischbesitz zum Eigenkonsum einen großen Ermessensspielraum. Es hat die Buße für einen Konsumenten bestätigt, der von der Aargauer Strafjustiz wegen 11 Gramm Haschisch verurteilt worden war. Der Verurteilte wies beim Bundesgericht vergeblich auf Artikel 19b des Betäubungsmittelgesetzes hin, nach dem das Vorbereiten des eigenen Konsums nicht strafbar ist, falls es sich nur um geringfügige Mengen handelt. Der Gesetzgeber läßt den kantonalen Behörden bewußt einen großen Spielraum. Das Bundesgericht erwähnte die Praxis der Staatsanwaltschaft der Stadt Basel, die erst ab rund 30 Gramm Haschisch einschreitet. Die wesentlich restriktivere Solothurner Justiz betrachte hingegen nur jene Mengen als geringfügig, die üblicherweise für einen Konsum ausreichen. Eine Entkriminalisierung des Konsums soll im Rahmen der vorgesehenen BtMG-Revision diskutiert werden. (Quelle: Blue Window vom 29. Juni 1998) ****Großbritannien: Nach einer neuen Anleitung der Regierung, die Eltern helfen soll, mit ihren Kindern über Alkohol und andere Drogen zu sprechen, haben 26% der 11-16jährigen und 57% der 16-22jährigen irgendwann einmal illegale Drogen genommen. Unter den 16-22jährigen hatten 28% in den letzten drei Monaten eine illegale Droge genommen. 36% der unter 30jährigen haben schon einmal Cannabis probiert. (Quelle: AP News vom 30. Juni 1998) ------------------------------------------------------------------------------- ACM-Informationen vom 25. Juli 1998 ------------------------------------------------------------------------------- * Wissenschaft: Cannabinoid-Anandamid-Rezeptorsysteme beteiligt an der peripheren Schmerzkontrolle * USA-Europa: Drogenbeauftragter der USA schwächt Kritik an den Niederlanden ab 1. Wissenschaft: Cannabinoid-Anandamid-Rezeptorsysteme beteiligt an der peripheren Schmerzkontrolle Körpereigene Substanzen wie Anandamide und Palmithylethanolamid, die an Cannabinoid-Rezeptoren binden, sind nicht nur an der Schmerzverarbeitung im zentralen Nervensystem beteiligt, sondern auch an der Kontrolle der Schmerzentstehung in peripheren Geweben, wie etwa der Haut. Forscher der Universität von Neapel/Italien und San Diego/USA veröffentlichten ihre, auf tierexperimentellen Untersuchungen basierenden Ergebnisse in der Zeitschrift Nature vom 16. Juli. An der lokalen Schmerzlinderung seien CB1-ähnliche Rezeptoren, an die Anandamid bindet, und CB2-ähnliche Rezeptoren, an die Palmithylethanolamid (PEA) bindet, beteiligt. Die Forscher untersuchten die Frage, ob ähnlich wie bei den Opioiden, bei denen zentrale und periphere Mechanismen der Schmerzbeeinflussung bekannt sind, dies auch für das Cannabinoid-Rezeptorsystem gelte. Sie konnten zeigen, daß bei gleichzeitiger lokaler Injektion von Anandamid und einer schmerzauslösenden Substanz in die Pfote von Mäusen die erwartete Schmerzreaktion ausblieb, ohne daß eine zentralnervöse Beteiligung bestand. Dieser Effekt wurde auf eine Aktivierung CB1-ähnlicher Rezeptoren zurückgeführt, die sich auf den peripheren Enden sensorischer Nervenzellen befinden könnten. Auch die Injektion von PEA führte zur lokalen Schmerzlinderung, die durch einen CB2-Antagonisten gehemmt wurde, während ein CB1-Antagonist ohne Einfluß auf die Schmerzhemmung blieb. Zudem war PEA bei lokaler Gabe wirksamer als bei systemischer Gabe. Die Lokalisierung dieser CB2-ähnlichen Rezeptoren und ihre mögliche strukturelle Ähnlichkeit mit den bekannten CB2-Rezeptoren auf immunkompetenten Zellen ist unbekannt. Anandamid und Palmithylethanolamid wirkten sehr stark synergistisch und verminderten die Schmerzantwort bei simultaner Gabe um das 100fache gegenüber der Gabe nur einer der beiden Substanzen. Diese Befunde weisen daraufhin, daß endogene Cannabinoidrezeptor-Liganden nicht nur im Gehirn und Rückenmark Schmerzprozesse beeinflussen, sondern bereits die Entstehung von Schmerzen in peripheren Geweben beeinflussen. Dies eröffnet die Möglichkeit zur Entwicklung neuer peripher wirkender Schmerzmittel und gibt eine weitere Erklärung für den schmerzlindernden Effekt von Cannabis und Cannabinoiden. (Quelle: Calignano, A., La Rana, G., Giuftrida, A., Piomelli, D.: Control of pain initiation by endogenous cannabinoids. Nature (1998) 394:277-281). 2. USA-Europa: Drogenbeauftragter der USA schwächt Kritik an den Niederlanden ab Nach einem Besuch des Drogenbeauftragten der US-amerikanischen Regierung, General Barry McCaffrey, in den Niederlanden am 16. Juli erklärten holländische Offizielle, daß es einen nützlichen Gedankenaustausch gegeben habe. Die Sichtweisen zur Drogenpolitik unterschieden sich jedoch deutlich. McCaffrey hatte zuvor Schweden besucht. Dort hatte er auf einer Pressekonferenz am 13. Juli die repressive schwedische Drogenpolitik, die keinen Unterschied zwischen harten und weichen Drogen macht, gelobt, während er die niederländische Drogenpolitik scharf kritisiert und als "Desaster" bezeichnet hatte. Die Mordrate sei gemessen an der Bevölkerungszahl doppelt so hoch wie in den USA und die Gesamtzahl der Straftaten sei um 40% höher. Schweden war die erste Etappe eines Europabesuchs, welche auch Holland, Österreich und die Schweiz umfaßte. McCaffrey griff auch die Drogenpolitik der Schweiz an. Die Abhängigkeitsrate sei viel höher als in den USA oder sonstwo in Europa. Nachdem er sich einen persönlichen Eindruck von der holländischen Politik gemacht hatte, schwächte er seine Kritik ab und erklärte: "Ich gehe weg von diesem Besuch mit einigen Dingen, von denen ich denke, daß sie uns dabei helfen werden, eine sensiblere amerikanische Drogenpolitik zu entwickeln." Die Holländer wiesen McCaffrey daraufhin, daß seine in Schweden gemachten Behauptungen hinsichtlich der Kriminalitätsraten auf falschen Daten beruhten. Er entschuldigte sich jedoch nicht für seinen Irrtum und wies darauf hin, daß die Daten von Interpol stammten. Die Gesundheitsministerin, die am 16. Juli mit McCaffrey zu Abend gegessen hatte, erklärte, daß er einer offenen Diskussion zugänglicher gewesen sei, als sie erwartet habe. McCaffrey habe sich jedoch geweigert, einige Fakten zu den Resultaten der holländischen Drogenpolitik zur Kenntnis zu nehmen. Die Niederlande verfolgen eine Politik der strikten Trennung von harten und weichen Drogen mit einer liberalen Haltung gegenüber dem Konsum weicher Drogen wie Marihuana und Haschisch. Nach Ansicht der holländischen Regierung ist die Abhängigkeit von harten Drogen wie Heroin in den Niederlanden geringer als in anderen Ländern. McCaffrey, der den Besuch eines Coffee Shops ablehnte, erklärte, daß die Tolerierung weicher Drogen gefährlich sei. (Quellen: Reuters vom 13. und 17. Juli 1998, AP vom 14. und 16. Juli 1998) 3. Kurzmeldungen ****Wissenschaft: Forscher an der Yale Universität (New Haven, USA) konnten in klinischen Studien zeigen, daß Cannabis in hohen Dosen Schizophrenie-ähnliche Symptome wie Angstzustände und Wahnvorstellungen verursachen kann. Dr. Cyril D'Souza und Kollegen suchten auch nach einer Erklärung, warum viele Schizophrene Cannabis konsumieren. "Auch wenn es tatsächlich die Symptome verschlechtert, so gibt es dennoch keine entsprechende Zunahme von Angst und Streß, und da THC das Gedächtnis unterbricht, können die betroffenen Personen die negativen Aspekte der Erfahrung vergessen," erklärte der Psychiatrie-Professor. (Quelle: PA News vom 15. Juli 1998) ****USA: Führenden Aktivisten für die medizinische Verwendung von Marihuana wird in einer am 23. Jul