------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 8. Januar 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Spanien: Freispruch wegen medizinischer Verwendung von Haschisch * Australien: Richter akzeptierte Cannabis als Schmerzmedikament 1. Spanien: Freispruch wegen medizinischer Verwendung von Haschisch In Spanien hat ein Gericht erstmals Cannabis als Heilmittel anerkannt. Ein Österreicher, der im Juli 1999 auf dem Flughafen von Barcelona mit fast zwei Kilogramm Haschisch festgenommen worden war, wurde von Richterin Araceli Aiguaviva in Barcelona freigesprochen. Der 54-Jährige Roland H. habe mit der Droge die Nebenwirkungen einer Krebsbehandlung lindern wollen, entschied die Richterin. Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass der an Magenkrebs leidende Mann mit dem Haschisch habe Drogenhandel betreiben wollen. "Die wissenschaftliche Literatur enthält viele Belege dafür, dass Haschisch bei Krebskranken eine heilsame Wirkung entfalten kann", betonte die Richterin in der Urteilsbegründung. "Dies gilt unter anderem bei der Bekämpfung von Nebenwirkungen der Chemotherapie, wie Erbrechen, Schwindel und Übelkeit." Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. Die spanischen Gerichte behandeln Angeklagte, die sich im Besitz von mehr als einem Kilogramm Cannabis befunden hatten, normalerweise als Drogenschmuggler. Der Österreicher wurde nach dem Aufsehen erregenden Urteil sofort aus der Untersuchungshaft entlassen. (Quelle: dpa vom 31. Dezember 1999) 2. Australien: Richter akzeptierte Cannabis als Schmerzmedikament Ein Untersuchungsrichter aus Alice Springs hat einem Bauunternehmer eine Haftstrafe erspart, nachdem er den Besitz und den Anbau von Cannabis als medizinisch begründet akzeptiert hatte. Der 54-jährige Nicholas Gallitch wurde am 4. Januar von Herrn Warren Donald zu 28 Tagen Hausarrest und Drogentests verurteilt. Herr Donald akzeptierte, dass das Rauchen von Marihuana günstige Effekte haben kann und Gallitch die Droge zur Schmerzlinderung rauchte. "Es ist ein Gesetzesverstoß, zu dem Sie wegen ihrer Schmerzen getrieben wurden," erklärte er während des Urteilsspruchs. Bei einer Gerichtsverhandlung im November bescheinigte ein Arzt, dass Gallitch eine Anzahl anderer rezeptierfähiger Medikamente gegen seine Rückenschmerzen, die von seinen Jahren als Arbeiter stammten, ausprobiert habe. Diese hätten jedoch nicht geholfen oder allergische Reaktionen ausgelöst. Forschung über die medizinischen Wirkungen von Marihuana böte ebenfalls Hinweise. Nach dem Urteil erklärte Gallitch, er werde beim Rauchen von Marihuana vorsichtiger sein. Er verwende es nur, um nachts gut zu schlafen. Im letzten Februar hatte das höchste Gericht von Queensland ebenfalls akzeptiert, dass Cannabis zur Schmerzlinderung verwendet werden könne, nachdem er den Fall eines Mannes aus Makay angehört hatte, der 150 Marihuanapflanzen angebaut hatte, die er zur eigenen Verwendung zur Linderung von Rückenschmerzen verwende. (Quelle: Sydney Morning Herald vom 5. Januar 2000) 3. Kurzmeldungen ***Schweiz: Ein Beratungsgremium der Regierung erklärte am 5. Januar, es favorisiere die Entkriminalisierung des Drogenkonsums, und bezeichnete dies als "pragmatischen Ansatz". Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen argumentierte, das gültige Gesetz kriminalisiere vor allem Jugendliche und einfache Konsumenten, und nicht die Dealer weicher und harter Drogen. Die Kommission erklärte, sie unterstütze das holländische Modell. Der Bundesrat führt zur Zeit Konsultationen zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes durch. Es wird später in der zweiten Jahreshälfte mit Empfehlungen an die eidgenössischen Räte gerechnet. Auch die politischen Parteien haben sich an den Konsultationen beteiligt. Zwei der Vier-Parteien-Koalition unterstützen die Entkriminalisierung, eine favorisiert die Entkriminalisierung von Cannabis allein, während die andere keine Gesetzesänderung will. (Quellen: AP vom 5. Januar 2000, Basler Zeitung vom 6. Januar 2000) ***USA: Darrell E. Putman, ehemaliger Angehöriger der Green Berets und konservativer Republikaner, der sich zu einem Verfechter der medizinischen Anwendung von Marihuana wandelte, starb am 29. Dezember an einem Non-Hodgkin-Lymphom. In den letzten Monaten seines Lebens wurde Herr Putman zum Unterstützer der Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke. Er rauchte die Droge, um seinen Appetit wiederzuerlangen und um in Vorbereitung auf die Krebsbehandlung zuzunehmen. (Quelle: Baltimore Sun vom 30. Dezember 1999) 4. DAS ZITAT: "Wenn ich ein Vermächtnis hinterlasse, dann dass versucht wird, Marihuana anderen Patienten zugänglich zu machen." Darrell E. Putman, der am 29. Dezember an Krebs starb, Baltimore Sun vom 30. Dezember 1999. 5. VOR EINEM JAHR - Erste legale Ernte von Marihuana für die medizinische Verwendung in Großbritannien - Forschung zu den blutdrucksenkenden Eigenschaften von Endocannabinoiden durch britische Herzstiftung unterstützt VOR ZWEI JAHREN - Editorial zu Cannabis als Medizin in der Fachzeitschrift Lancet ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 22. Januar 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * USA: Entwicklung eines Cannabinoid-Pflasters durch Krebsgesellschaft gefördert * Malta: Krebspatient wurde Haftstrafe wegen Cannabisanbau erspart 1. USA: Entwicklung eines Cannabinoid-Pflasters durch Krebsgesellschaft gefördert Audra Stinchcomb vom Albany College für Pharmazie erhielt am 21. Januar von der Amerikanischen Krebsgesellschaft eine dreijährige Forschungsförderung in Höhe von 361,000 US-Dollar (ca. 700.000 DM). Sie wird untersuchen, ob Cannabinoide erfolgreich durch die Haut aufgenommen werden können. Diese Forschung könnte zur Entwicklung eines Cannabinoid-Pflasters zur therapeutischen Verwendung führen. Es könnte Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit einer Chemotherapie lindern, erklärte Gail Tyner-Taylor von der Amerikanischen Krebsgesellschaft von New York und New Jersey. Stinchcomb ist Assistenzprofessorin, die sich auf die transdermale Gabe bzw. die Gabe von Medikamenten durch die Haut spezialisiert hat. Sie erklärte, die transdermale Verabreichung könne knifflig sein, da die Haut eine gute Schranke darstelle. Pflaster werden gegenwärtig zur Verabreichung von Schmerzmitteln, Medikamenten gegen Seekrankheit, Nikotin (um mit dem Rauchen aufzuhören) und Östrogen (in der Menopause) verwendet. Die Forscher werden übriggebliebene Haut von Schönheitsoperationen verwenden, um zu sehen ob und in welchem Umfang die aktiven Inhaltsstoffe von Marihuana den Blutstrom durch die Haut erreichen. "Es könnte ein Jahrzehnt dauern bevor ein Marihuana-Pflaster erhältlich ist," erklärte Stinchcomb. "Wenn die Eingangstests erfolgreich verlaufen, müssten später Tierstudien und Studien am Menschen komplettiert werden." Das Pflaster könnte eine kontinuierliche, gleichmäßige Abgabe über mehrere Tage ermöglichen. Rauchen kann zu einer hohen Initialdosis führen und einige Patienten 'high' machen," sagte Stinchcomb. "Allerdings könnte ein Marihuana-Pflaster besser funktionieren als eine Pille, da Menschen, die an den Auswirkungen einer Chemotherapie leiden, Mühe haben, Pillen einzubehalten." Die Unterstützung für das Marihuana-Pflaster ist die erste, die die Amerikanische Krebsgesellschaft für die Marihuanaforschung gewährt hat. "Einige Menschen mögen das nicht billigen," erklärte Don Distasio von der Amerikanischen Krebsgesellschaft, "aber wir werden unserer Sache treu bleiben, weil wir erkennen, dass dies ein Thema ist, bei dem Patienten mit überflüssigen Schmerzen geholfen werden kann." (Quellen: UPI vom 21. Januar 2000, AP vom 21. Januar 2000) 2. Malta: Krebspatient wurde Haftstrafe wegen Cannabisanbau erspart Die Staatsanwaltschaft von Saratoga ersparte einem geständigen Cannabisanbauer eine Gefängnisstrafe. John Chestnut, der behauptete, Marihuana anzubauen, um seine Beschwerden im Rahmen seiner Krebserkrankung zu lindern, nahm gemäß einer Vereinbarung mit der Bezirksstaatsanwaltschaft von Saratoga eine Bewährungsstrafe an. Ihm drohten bis zu vier Jahren hinter Gittern. Er erhielt jedoch eine dreijährige Bewährungsstrafe und muss sich jeder Drogenbehandlung unterziehen, die vom Gericht empfohlen wird. Die Polizei hatte 25 1,80 große Pflanzen beschlagnahmt. Das Büro der Staatsanwaltschaft stimmte "im Interesse der Justiz" einer Reduzierung der Anklageschwere zu und wies daraufhin, dass Chestnut keine Vorstrafen aufweise und sich in einem schlechtem Gesundheitszustand befinde. Chestnut erklärte, dass 75 Prozent seines Magens durch den Krebses verlorengegangen sei. Nur Marihuana erweise sich als wirksam zur Appetitstimulierung. Er wurde am 8. September verhaftet, nachdem die Staatspolizei in einem Hubschrauber den Marihuanaanbau in einem Sumpf in der Nähe seines Hauses entdeckt hatte. (Quelle: AP vom 14. Januar 2000) 3. Kurzmeldungen ***Australien: Die Versammlung der Australischen Medizinischen Gesellschaft (AMA) von Viktoria wird im nächsten Monat einen Vorschlag zur Unterstützung einer Umstufung von Cannabis für die medizinische Verwendung beraten. Der Präsident der AMA von Viktoria Dr. Michael Sedgley erklärte, der Vorschlag würde wahrscheinlich angenommen. "Es (Cannabis) hat offensichtlich einen Platz bei der Linderung von Leiden und Schmerzen," sagte er. Der Premierminister von Neu-Süd- Wales Bob Carr hat im letzten Jahr eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung des medizinischen Potentials von Cannabis eingesetzt, nachdem die AMA von Neu-Süd-Wales entsprechend gedrängt hatte. (Quelle The Age (Australien) vom 9. Januar 2000) ***Kanada: Ein Aids-Patient aus Toronto, der sich das Recht zum Rauchen von Marihuana erkämpft hatte, fordert die Bundesregierung auf, ihn mit der Droge zu versorgen. Jim Wakeford und seine Anwälte streben eine gerichtliche Verfügung an, die die Regierung auffordert, ihm eine sichere und saubere Versorgung mit Marihuana zu gewähren. Ein Richter hatte ihm im letzten Jahr die Erlaubnis erteilt, Marihuana gegen Übelkeit und andere Nebenwirkungen der Aids-Behandlung zu rauchen. Allerdings kann jeder, der in diesem Zusammenhang die Droge kauft oder verkauft, gerichtlich belangt werden. (Quelle: Toronto Star vom 21. Januar 2000) ***Großbritannien: Ein Bericht der 'Police Foundation' (Polizei-Stiftung) wird im nächsten Monat eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und eine fundamentale Veränderung der britischen Drogengesetze fordern. Die Befunde eines Komitees der Police Foundation, eine unabhängige Forschungsinstitution, die zum Teil vom Innenministerium finanziert wird, wird den Druck auf die Regierung erhöhen, seinen Ansatz in Drogenfragen zu überdenken. Das Komitee ist kein offizielles Organ, aber es wird als quasi-königliche Kommission angesehen. Den Vorsitz der Untersuchung führt Lady Runciman, ein ehemaliges Mitglied des Beratungskomitees der Regierung zum Drogenmissbrauch. Die Kommission arbeit seit zweieinhalb Jahren, um die gegenwärtigen Gesetze zu untersuchen. (Quelle: The Economist vom 15. Januar 2000) 4. Das Zitat: "Die Cannabinoide sind eine übersehene Gruppe therapeutischer Substanzen. Seit mehr als einem Jahrzehnt gibt es anekdotische und klinische Berichte über den Nutzen von Cannabiszubereitungen bei der Behandlung von Zuständen wie Übelkeit, Glaukom und Multiple Sklerose. (...) So wie bei anderen medizinischen Herausforderungen besteht der nach vorn führende Weg jetzt in der disziplinierten Suche nach aktiven therapeutischen Bestandteilen, die die gesundheitlichen Probleme angehen, die zur Zeit nicht gut beherrscht werden." (Improving the quality of the cannabis debate: Defining the different domains, British Medical Journal vom 8. Januar 2000) 5. VOR EINEM JAHR - Deutschland: Neue Dronabinol-Zubereitung von THC Pharm - USA: Steven Kubby und seine Frau Michele verhaftet VOR ZWEI JAHREN - USA: Sechs Zivilklagen gegen Cannabis Buyers Klubs in Kalifornien - Wissenschaft: Strukturierte Interviews zum Einfluss von Marihuana auf das Tourette-Syndrom ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 5. Februar 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Kanada: Richter ordnet Freilassung bei Handel mit Marihuana an * Großbritannien: Differenzen in der Regierung zu Cannabis * Deutschland: - Biorohstoff Hanf & andere Faserpflanzen, September 2000 - Cannabis und Cannabinoide: Call for Papers 1. Kanada: Richter ordnet Freilassung bei Handel mit Marihuana an Mit dem Hinweis, dass Personen, die aus medizinischen Gründen Marihuana verwenden, die Droge von auch irgendwoher bekommen müssen, hat ein Richter eine Bewährungsstrafe verhängt. Der Beschuldigte war beim Cannabistransport für den Compassion Club in Vancouver erwischt worden. Marcus Richardson war im November 1998 verhaftet worden, als die Polizei sechs Kilogramm Marihuana und 6.000 US-Dollar (ca. 12.000 DM) in seinem Wagen fand. Das Geld sei vom Cannabisklub für den Einkauf von Marihuana für seine Mitglieder zur Verfügung gestellt worden. Richardson war im Juni wegen des Besitzes von Marihuana mit der Absicht des Handels verurteilt worden. Paradis stellte in seinem Urteil von letzter Woche jedoch fest, das die Polizei von Vancouver den Compassion Club kenne und toleriere. Er ordnete nicht nur eine Bewährungsstrafe sondern auch die Rückgabe der 6.000 Dollar an den Klub an. Der Compassion Club verteilt kleine Mengen Cannabis an 600 Patienten. Mit Hinweis auf das Fehlen einer Apotheke, die Marihuana verkauft, erklärte Paradis in seiner 14-seitigen Begründung, dass, wenn das Gesundheitsministerium Menschen, die medizinisch von der Droge profitieren, rechtliche Ausnahmegenehmigungen gewährt, diese Menschen es irgendwoher bekommen müssten. "Die bekannte und von der Polizei tolerierte Apotheke ist in diesem Fall die Canadian Compassion Club Society," erklärte er. "Marihuana fällt nicht in ihre Hände wie Manna vom Himmel. Man muss es direkt von den Anbauern bekommen, so wie es heute gemacht wird, oder über einen Mittelsmann wie Herrn Richardson, so wie es im November 1998 der Fall war." (Quelle: Vancouver Sun vom 29. Januar 2000) 2. Großbritannien: Differenzen in der Regierung zu Cannabis Mo Mowlam wurde Mitte Januar 2000 die erste Kabinettministerin in der Geschichte, die zugab, das Gesetz gebrochen und Cannabis geraucht zu haben. Sie gab zu, Marihuana probiert zu haben, es nicht gemocht, jedoch - im Gegensatz zu Präsident Clinton - inhaliert zu haben. Es ist bekannt, dass sie "Sympathie zeigt" für Vorschlage zur Entkriminalisierung der persönlichen und medizinischen Verwendung von Cannabis. Man könnte meinen, dass Mowlans Haltung, die seit Oktober 1999 für die Drogenpolitik der Regierung verantwortlich ist, eine neue weichere Regierungslinie zu Cannabis wiederspiegle. Aber diese offensichtlich entspannte vereinigte Front verdecke eine breite Kluft im Kabinett, berichtete der englische Observer am 23. Januar. Mowlan wird von Innenminister Jack Straw und Premierminister Tony Blair blockiert, die jeden Schritt in diesem Bereich als die Spitze eines Eisberges ansehen, der zur Entkriminalisierung von Cannabis führe. Die Regierung schlug gegen diese Behauptung des Observers zurück: "Jede Annahme, die Anti- Drogen-Politik der Regierung sei in Unordnung und die Minister seien uneinig ist reine Spekulation," heißt es in einer Stellungnahme des Kabinettbüros vom 23. Januar. Die Regierungspolitik zu Cannabis ist unverändert - Besitz und Konsum von Cannabis sind illegal und werden es bleiben. (...) Was die medizinische Verwendung anbelangt, so werden zur Zeit energische wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt, um zu entdecken, ob irgendein medizinischer Nutzen aus der Droge gezogen werden kann." (Quellen: The Observer vom 23. Januar 2000, PA News vom 23. Januar 2000) 3. * Deutschland: - Biorohstoff Hanf & andere Faserpflanzen, September 2000 - Cannabis und Cannabinoide: Call for Papers Das größte technische Hanf-Symposium, die BIOROHSTOFF HANF, wird zum dritten Mal nach 1995 und 1997 seine Pforten öffnen. Beim diesjährigen Symposium werden etwa 400 Teilnehmer erwartet. Die BIOROHSTOFF HANF 2000 wird vom 13. bis 16. September 2000 im Rahmen des EXPO-2000-Projektes "Kreislaufwirtschaft" im Kongresszentrum Wolfsburg stattfinden. Der letzte Tag des Symposiums wird sich mit den Cannabinoiden befassen mit Schwerpunkt auf möglichen medizinischen Anwendungsmöglichkeiten und unerwünschten Effekten bei der Therapie. Insgesamt wird es 60 bis 80 Präsentationen geben, darunter 10 bis 12 zum Thema Cannabinoide am 16. September. Die Konferenzsprachen sind Englisch und Deutsch (Simultanübersetzung). Wie in der vorausgehenden Jahren wird die BIOROHSTOFF HANF 2000 vom nova-Institut in Zusammenarbeit mit der Veranstaltungsagentur TriTec GmbH (Bochum) organisiert. Die BIOROHSTOFF HANF 2000 wird von der Stadt Wolfsburg gesponsert. Weitere Sponsoren sind erwünscht. Kooperationspartner der BIOROHSTOFF HANF 2000 sind: - The International Hemp Association (IHA), Amsterdam, - Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), Köln Interessenten an einer Präsentation werden gebeten, bis zum 1. März 2000 eine aussagefähige Kurzfassung (E-Mail) ans nova-Institut zu schicken. Weitere Informationen: http://www.bioresource-hemp.de http://www.nova-institut.de/bioresource-hemp/cfp.htm Kontakt: nova-Institut, Daike Lohmeyer & Karin Schnurpfeil, E-Mail: nova-h@t-online.de, oder für den Tag zu Cannabinoiden: nova-Institut, Dr. Franjo Grotenhermen, FGrotenhermen@compuserve.com. 4. Kurzmeldungen ***USA: Das zuständige Gremium San Franciscos hat einen Plan zur Ausgabe von Identifikationskarten an medizinische Marihuanakonsumenten genehmigt. Die städtische Verordnung soll entsprechend qualifizierten Karteninhabern erlauben, hochwertiges Marihuana ohne Furcht vor Verhaftung an einigen Verteilungsstellen zu bekommen. Sie muss noch von Bürgermeister Willie Brown unterzeichnet werden. Die Karte wird aus Gründen des Vertrauensschutzes weder Name noch Foto enthalten, sondern eine Zahlenreihe abbilden. Ähnliche ID-Kartenprogramme werden im Kreis Mendocino und in Arcata verwendet. (Quelle: AP vom 1. Februar 2000) ***USA: Eine Frau mit Multiple Sklerose wurde am 28. Januar wegen Drogenbesitzes verhaftet, da sie im Büro eines Kongressabgeordneten auf dem Capitol Hill eine Marihuanazigarette anzündete, als sie den Beginn einer Attacke ihrer Erkrankung spürte. Richterin Judge Stephanie Duncan-Peters vom hohen Gericht von Washingten DC entschied, dass die 39jährige Frau keinen ausreichenden Nachweis für eine Verteidigung mit medizinischen Gründen erbracht habe. Sie hätte die vierfache Mutter zu sechs Monaten Gefängnis und 1.000 Dollar Strafe verurteilen können, verurteilte sie jedoch zu 50 Stunden Sozialdienst und 50 Dollar Gerichtskosten. (Quelle: AP vom 29. Januar 2000) 5. DAS ZITAT: "Verfehlte Hysterie über die medizinische Verwendung von Marihuana hat die amerikanische Krebsgesellschaft veranlasst, eine Studie des Albany College für Pharmazie mit 361.000 Dollar zu unterstützen, die erforschen soll, ob ein Marihuanapflaster auf der Haut helfen könne, Übelkeit und Schmerzen von Krebspatienten bei einer Chemotherapie zu lindern. (...) Der grausame Kampf, die medizinische Verwendung von Marihuana zu unterdrücken, dauert schon zu lange an, und aus keinem anderen Grund als wegen der politischen Haltung jener, die absichtlich eine falsche Verbindung zwischen leidenden Patienten und Drogenmissbrauchern an der Straßenecke herstellen. Lasst die Heilung beginnen." (Quelle: Marihuana, pain and cruelty, St. Louis Post-Dispatch vom 24. Januar 2000) 6. VOR EINEM JAHR - USA: Marvin Chavez zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt - Erstes Behandlungsprogramm für Cannabisabhängige in Australien VOR ZWEI JAHREN - USA: Unterstützung im Prozess gegen Cannabis Buyers Clubs durch Gemeindevertreter Kaliforniens ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen Spezial vom 8. Februar 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von acht Patienten nicht zur Entscheidung an * Höchstes deutsches Gericht eröffnet Perspektiven für das weitere Vorgehen Am 14. Dezember 1999 haben acht Personen, die an schweren Erkrankungen (Multiple Sklerose, HIV, Hepatitis C, Epilepsie u.a.) leiden, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Sie wollen erreichen, dass sie zur Linderung ihrer Leiden Cannabisprodukte medizinisch verwenden dürfen, ohne strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt zu sein. Mit seinem Beschluss vom 20. Januar, der heute veröffentlicht wurde, hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG Karlsruhe durch die Präsidentin des BVerfG, Frau Limbach, und die Verfassungsrichter Hassemer und Broß die Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer hätten zunächst einmal den Rechtsweg ausschöpfen müssen, erklärten die Richter in ihrer Begründung. Dennoch sehen die Anwälte der Beschwerdeführer, Prof. Dr. Lorenz Böllinger und Robert Wenzel (Bremen), und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Dr. Franjo Grotenhermen (Köln), in der Entscheidung einen Teilerfolg, da die ausführliche Begründung Patienten mögliche Perspektiven zur Erlangung ihres Zieles eröffne, die bisher als aussichtslos galten. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erlaubt die Verwendung von Substanzen nach der Anlage 1 des BtmG nur zu äwissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. Bisher galt ein Antrag auf eine Behandlung mit Cannabis beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin als aussichtslos, zumal die rigide Praxis des BfArM bei der Erteilung solcher Genehmigungen selbst für die klinische Forschung bekannt ist. Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch in seiner Begründung fest: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann." Eine Entscheidung über entsprechende Anträge von Patienten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stünden zwar "im Ermessen" des Bundesinstitutes, jedoch "haben Antragsteller einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung." Ein entsprechender Antrag sei "nicht von vornherein aussichtslos". Auch für die Fälle von Selbstmedikation außerhalb ärztlicher Behandlung zeigt das BVerfG einen Weg auf: Ein Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungen gemäß § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz kann Patienten vor den Unannehmlichkeiten eines Ermittlungsverfahrens bewahren. Prof. Böllinger: "Die Entscheidung zeigt trotz der Nichtannahme, dass das BVerfG die Option einer medizinischen Behandlung mit Cannabis ernst nimmt und bemüht ist, dafür einen gangbaren Weg aufzuzeigen. Sie bindet Verwaltung und Gerichte für zukünftige Verfahren. Patienten können nunmehr über ihre Behandler entsprechende Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen, welches die Maßgaben des BVerfG berücksichtigen muss. Gegebenenfalls muss eine ablehnende Entscheidung dann vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. Im äußersten Falle bleibt eine erneute Verfassungsbeschwerde." Dr. Grotenhermen: "Es bleibt abzuwarten, ob das BfArM sich zukünftig weiterhin so strikt ablehnend verhält wie bisher. Mittelfristig ist es sicherlich kein sinnvoller Zustand, dass das Institut in einem langwierigen Verfahren über die Behandlungswürdigkeit eines Patienten mit Cannabis entscheidet. Dies sollte, wie bei anderen Medikamenten auch, die Entscheidung des behandelnden Arztes in Abstimmung mit seinem Patienten sein. Die Ausführungen des BVerfG können jedoch als weiterer Ansatzpunkt gesehen werden, der Bewegung in die unbefriedigende rechtliche Situation bringen kann und daher genutzt werden sollte. Sie können auch als Aufforderung an die Politik verstanden werden, rechtliche Grundlagen für eine medizinische Verwendung von Cannabisprodukten zu schaffen und das Betäubungsmittelgesetz entsprechend zu ändern." Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin wird zusammen mit Prof. Böllinger und dem Kriminologen Robert Wenzel das weitere Vorgehen beraten und ACM-Mitgliedern und weiteren Interessierten entsprechende Empfehlungen in dieser Frage zukommen lassen. (Quellen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99), Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2000, Pressemitteilung der Universität Bremen vom 8. Januar 2000, Presseagenturmeldungen von dpa und AP vom 8. Januar 2000) ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 19. Februar 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Deutschland: - Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von acht Patienten nicht an - Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geplant * Kanada: Razzia in einem Marihuana-Klub * Kanada/USA: Kanadisches Gericht bestimmt Ausweisung von Renee Boje 1. Deutschland: - Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von acht Patienten nicht an - Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geplant Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 20. Januar, der am 8. Februar veröffentlicht wurde, die Verfassungsbeschwerde von acht Personen, die an schweren Erkrankungen (Multiple Sklerose, HIV, Hepatitis C, Epilepsie u.a.) leiden, aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Beschwerde vom 14. Dezember wollten die Patienten erreichen, dass sie zur Linderung ihrer Leiden Cannabisprodukte legal medizinisch verwenden dürfen. Die Beschwerdeführer hätten zunächst den Rechtsweg ausschöpfen müssen, erklärten die Richter in ihrer Begründung. Dazu zähle ein Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Berlin, eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, sowie ein Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz bei den Gerichten gegen Ermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz erlaubt die Verwendung von Cannabis nur zu "wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken". Bisher galt ein Antrag auf eine individuelle Behandlung mit Cannabis beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als aussichtslos. Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch in seiner Begründung fest: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann." Ein entsprechender Antrag sei daher "nicht von vornherein aussichtslos". Der Beschluss wurde in den deutschen Medien vielfach sehr optimistisch aufgenommen und als eine realistische Option für die Erlangung einer Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten interpretiert. Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit der Erlangung einer solchen Ausnahmegenehmigung jedoch gering, da die im Betäubungsmittelgesetz festgelegten Anforderungen an eine solche Erlaubnis sehr hoch sind. Allerdings hat der Tenor in den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts die öffentliche Diskussion um die medizinische Verwendung von Cannabis positiv beeinflusst. Prof. Lorenz Böllinger, Dekan der juristischen Fakultät der Universität Bremen, der die Beschwerdeführer vertritt, erklärte: "Die Entscheidung zeigt trotz der Nichtannahme, dass das Bundesverfassungsgericht die Option einer medizinischen Behandlung mit Cannabis ernst nimmt und bemüht ist, dafür einen gangbaren Weg aufzuzeigen. Gegebenenfalls muss eine ablehnende Entscheidung des Bundesinstituts dann vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. Im äußersten Falle bleibt eine erneute Verfassungsbeschwerde." Dr. Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, der die medizinischen Begründungen anfertigte, sagte: "Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sich zukünftig weiterhin so strikt ablehnend verhält wie bisher. Die Ausführungen des Gerichts können als weiterer Ansatzpunkt gesehen werden, der Bewegung in die unbefriedigende rechtliche Situation bringen kann und daher genutzt werden sollte." Es ist nun geplant, einige gut vorbereitete Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Erlaubnis auf eine medizinische Verwendung von Cannabisprodukten zu stellen. Zudem sollen Anträge bei den zuständigen Oberlandesgerichten auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Maßnahmen gestellt werden. Bereits jetzt scheint der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts praktische Wirkungen zu zeigen. In der letzten Woche wurde das Strafverfahren eines Mannes mit Hepatitis C und Diabetes, der zudem nierendialysepflichtig ist, wegen Cannabisbesitzes eingestellt. Der Staatsanwalt erklärte, "er werde sich hüten, eine Strafe zu beantragen". (Quellen: dpa vom 8. und 10. Februar 2000, Ärztezeitung vom 9. Februar 2000, Frankfurter Rundschau vom 9. Februar 2000, Die Tageszeitung vom 9. Februar 2000, Süddeutsche Zeitung vom 10. Februar 2000) 2. Kanada: Razzia in einem Marihuana-Klub Am 10. Februar verhaftete die Polizei zwei Angestellte des Compassion Clubs in Montreal und beschlagnahmte die Namen von 27 Ärzten, die ihren kranken Patienten Cannabis empfohlen hatten. Der Compassion Club hat Ableger in Toronto und Vancouver. Marc St. Maurice und Alexandre Neron erschienen am 11. Februar wegen des Besitzes von 66 Gramm Marihuana mit der Absicht des Handeltreibens vor Gericht. Sie werden erneut am 13. März vor Gericht erscheinen. Die Razzia eröffnet zudem die Möglichkeit, Ärzte wegen der Empfehlung von Cannabis strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Polizei konfiszierte Beweise über Ärzte, die 33 Patienten Marihuana empfohlen hatten, und übergab sie der Staatsanwaltschaft. Gesundheitsminister Allan Rock, der sich in Montreal aufhielt, um eine zunehmende Unterstützung für die medizinische Forschung anzukündigen, wollte die Verhaftungen nicht kommentieren. Er versuche jedoch die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke auszuweiten. "Ich denke, es ist der bessere Ansatz, ihnen Zugang zu Marihuana aus einer Regierungsquelle zu ermöglichen, die sicher und sauber ist," erklärte er. Die Regierung hat im letzten Herbst 20 Personen Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Marihuana zu therapeutischen Zwecken erteilt. (Quellen: Globe and Mail vom 12. Februar 2000, Vancouver Sun vom 12. Februar 2000) 3. Kanada/USA: Kanadisches Gericht bestimmt Ausweisung von Renee Boje Am 9. Februar bestimmte der Oberste Gerichtshof von British Columbia die Ausweisung von Renee Boje nach Los Angeles, wo ihr eine Verurteilung wegen Drogenvergehens zu mindestens 10 Jahren Gefängnis droht. Die Justizministerin muss nun entscheiden, ob es Gründe gibt, die dagegen sprechen, die 30jährige Künstlerin, die im Mai 1998 mit einer Besuchserlaubnis nach Kanada kam, nach Hause zu schicken. Boje wurde im Juli 1997 zusammen mit anderen Marihuana-Unterstützern verhaftet worden, nachdem US-Bundesbehörden Tausende von Marihuanapflanzen in einem Haus von Krebspatient Todd McCormick in Bel-Air (Kalifornien) entdeckt hatten. Die Polizei behauptete, gesehen zu haben, wie sie und eine andere Frau an einem Tag die Pflanzen gewässert habe. Sie fertigte Skizzen von Marihuanapflanzen für ein Buch von McCormick über den Anbau von Marihuana an. Boje kam 1998 auf Anraten ihres Anwaltes nach Kanada., nachdem die Beschuldigungen kurzzeitig zurückgezogen worden waren. Sie wartet weiterhin auf eine Anerkennung als Flüchtling, da sie der Ansicht ist, ein Opfer politischer Verfolgung der US-Bundesbehörden zu sein, die nicht anerkennen wollen, dass die kalifornischen Wähler 1996 ein Referendum verabschiedet haben, nach dem Marihuana für bestimmte medizinische Zwecke angebaut werden darf. Weitere Informationen: www.thecompassionclub.org/renee. (Quellen: The Province vom 10. Februar 2000, Vancouver Sun vom 10. Februar 2000, NORML vom 10. Februar 2000) 4. Kurzmeldungen: ***USA: Ein Gesetzgebungsverfahren, das die medizinische Verwendung von Marihuana für bestimmte medizinische Zustände legalisieren würde, wurde im Senat von Iowa eingeleitet. Auch in Maryland war ein ähnlicher Gesetzesvorschlag eingebracht worden. Zudem gibt es zwei ähnliche Gesetzesvorschläge in Hawaii. Seit 1996 haben Wählerinitiativen in Kalifornien, Arizona, Washington, Oregon, Alaska und Maine zur Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke geführt. Die Bürger von Colorado und Nevada werden im kommenden November über ähnliche Initiativen abstimmen. (Quellen: NORML vom 10 Februar 2000, Honolulu Star-Bulletin vom 16. Februar 2000) ***USA: Ein spastisch gelähmter Mann wurde in Augusta wegen Marihuanabesitzes zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Louis E. Covar, der an den Rollstuhl gefesselt ist, da er die Muskulatur unterhalb seiner Schultern nicht kontrollieren kann, erklärte, er verwende die illegale Droge aus medizinischen Gründen. Er wurde im letzten März wegen Marihuanabesitzes zu sieben Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, unter der Bedingung, dass er das Marihuana bei sich behalte. Am 17. Februar hob ein Richter jedoch die Bewährung auf, da er die Droge verkauft habe. Nach NORML wurde in der letzten Woche eine weitere schwerbehinderte Person, Deborah Lynn Quinn aus Arizona, zu einem Jahr Gefängnis wegen des Verstoßes gegen Bewährungsauflagen verurteilt, als man etwa 100 Gramm Marihuana bei ihr gefunden hatte. (Quellen: AP vom 18. Februar 2000, NORML vom 17. Februar 2000) ***Großbritannien: Eine Multiple-Sklerose-Kranke, die Cannabis raucht, wurde zum zweiten Mal wegen Drogenkonsums verurteilt. Lezley Gibson, 35, von Alston, Cumbria, wurde bereits vor 10 Jahren wegen Cannabisbesitzes verurteilt. Sie erklärte, dass die Droge ihr bei der Bewältigung der Symptome ihrer Krankheit, die im Alter von 20 Jahren diagnostiziert wurde, helfe. Ein Richter verurteilte sie zu einer Bewahrungsstrafe von zwei Jahren. (Quelle: PA News vom 18 Februar 2000) 5. DAS ZITAT: "Die Zukunft von Marihuana als Medizin in Arkansas könnte sehr gut nicht von Wählerinitiativen, sondern vom Ausgang der Präsidentschaftswahlen im November abhängen. Obwohl keiner der Kandidaten der demokratischen oder republikanischen Partein offen die Verwendung von Marihuana als Medizin unterstützt, haben Beobachter darauf hingewiesen, dass der Generationswechsel der Kandidaten die Politik hinsichtlich Marihuana und anderen Drogen generell verändern könnte" (Quelle: Federal government may control future of medical marijuana, Northwest Arkansas Times vom 13. Februar 2000) 6. VOR EINEM JAHR - USA: AIDS-Organisationen drängen auf eine Zulassung der medizinischen Verwendung von Marihuana VOR ZWEI JAHREN - Wissenschaft: WHO soll Forschungsergebnisse zum Vergleich zwischen Marihuana und anderen Drogen unterdrückt haben - Großbritannien: Ausschuss des britischen Oberhauses will Gefahren und medizinischen Nutzen von Cannabis untersuchen lassen - Kanada: Eröffnung von Marihuana Klubs in Ontario geplant ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 4. März 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Wissenschaft: THC zerstört Hirnkrebs im Tierversuch * Wissenschaft: Cannabinoide reduzieren Tremor im Tiermodell der Multiplen Sklerose * Wissenschaft: Das Rauchen von Marihuana kann Risiko für Herzattacken erhöhen 1. Wissenschaft: THC zerstört Hirnkrebs im Tierversuch Delta-9-Tetrahydrocannbinol (THC), der wichtigste aktive Bestandteil von Cannabis, und ein synthetisches Cannabinoid induzierten bei Laborratten einen deutlichen Rückgang einer im Allgemeinen tödlichen Form von Gehirnkrebs. Dies berichteten spanische Forscher am 28. Februar in der Zeitschrift Nature Medicine. In 45 Ratten wurden maligne Gliome induziert, ein schnell zum Tode führender Krebs, für den es gegenwärtig keine Behandlung gibt. Ein Drittel wurde mit THC behandelt, ein weiteres mit dem Cannabinoidagonisten WIN-55,212-2 und das restliche Drittel blieb unbehandelt. Die unbehandelten Ratten starben innerhalb von 18 Tagen. Die beiden Cannabinoide hatten allerdings einen dramatischen Effekt. Innerhalb von sieben Tagen zerstörten sie die Tumoren in einem Drittel der behandelten Ratten und verlängerten das Leben eines weiteren Drittels bis zu sechs Wochen. 12 Tage nach der Zelleninjektion wurden THC oder WIN-55,212-2 7 Tage lang kontinuierlich direkt an die Stelle der Tumorinokulation injiziert. Die THC-Gabe war bei 3 Tieren unwirksam und verlängerte das Überleben von 9 Ratten auf 19-35 Tage. Der Tumor war bei 3 THC-behandelten Tieren vollständig verschwunden. Ebenso war das synthetische Cannabinoid unwirksam bei 6 Ratten, verlängerte das Überleben von 4 Ratten auf 19-43 Tage und rottete den Tumor bei 5 Tieren vollständig aus. Das Team unter der Leitung von Dr. Manuel Guzman von der Complutense Universität in Madrid sagte: "Diese Ergebnisse könnten die Basis für eine neue therapeutische Herangehensweise an die Behandlung maligner Gliome sein." Er erklärte, dass das gegenwärtige Experiment das THC in einer sehr kleinen Dosis und in einem späten Stadium getestet habe, als die unbehandelten Ratten bereits angefangen hätten zu sterben. Er sagt voraus, dass THC wirksamer sein würde, wenn es früher gegeben wird. Krebstherapien, die bei Tieren funktionieren, könnten jedoch beim Menschen auch zu giftig oder nicht wirksam sein. Es wird davon ausgegangen, dass Cannabinoide Tumorzellen durch Induzierung eines programmierten Zelltodes (Apoptose) über einen intrazellulären Signalmechanismus töten. Experimente an Zellkulturen mit zwei Subtypen von Gliomzellen haben ergeben, dass Cannabinoide die Apoptose über einen Weg, der Cannabinoidrezeptoren, die gestützte Anhäufung des Lipids Ceramid und die Aktivierung von Raf-1/ERK (extrazellulär signalregulierte Kinase) einbezieht, einleiten. Dies löst eine Kaskade von Reaktionen aus, die zum Zelltod führen. In einem Kommentar für Nature Medicine erklärte Dr. Daniele Piomelli von der Universität von Kalifornien in Irvine, diese Befunde könnten von großer Bedeutung sein. Es sei dies die erste überzeugende Studie, die zeige, dass eine auf Marihuana basierende Behandlung Krebs bekämpfen könnte. Wenn die Substanz auch gut am Menschen funktioniere, sagte Piomelli, "dann wird dies ein Papier von großer Wichtigkeit." Es würden jedoch noch viele Tests an Tieren und Menschen notwendig sein, um seine Wirksamkeit nachzuweisen. Das Rauchen von Marihuana sei jedoch nicht wirksam. (Quellen: Galve-Roperph I, Sanchez C, Cortesz ML, Gomez del Pulgar T, Izquierdo M, Guzman M: Antitumoral action of cannabinoids: involvement of sustained ceramide accumulation and ERK activation. Nature Medicine 6, 313-319 (2000); Piomelli D: Nature Medicine 6, 255-256, (2000); UPI vom 28. Februar 2000; AP vom 29. Februar 2000; Reuters vom 29. Februar 2000; PA News vom 29. Februar 2000, persönliche Mitteilung von Manuel Guzman) 2. Wissenschaft: Cannabinoide reduzieren Tremor im Tiermodell der Multiplen Sklerose In der Zeitschrift Nature erklärten Wissenschaftler am 1. März, sie hätten zum ersten Mal die Verbindung zwischen Cannabis und der Unterdrückung von Symptomen der Multiplen Sklerose (MS) wissenschaftlich nachgewiesen. Die Studie mit Mäusen, die an chronisch allergischer Enzephalomyelitis (CREAE) -- ein Tiermodell für MS -- litten, fand heraus, dass Cannabinoide CREAE-Symptome verbesserte. Die Mäuse-MS-Studie "ist die erste, die definitive objektive Beweise liefert, dass synthetische Verbindungen, die Rezeptoren, an die Cannabis (Marihuana) bindet, stimulieren, Spastik und Tremor bei einem MS-ähnlichen Zustand mindern können. Dies erklärt rational, warum Patienten von der Einnahme der Droge profitieren können und unterstützt die Durchführung einer klinischen Studie, um den Nutzen von medizinischem Cannabis bei MS zu beurteilen," erklärte Lorna Layward, Forschungsleiterin der Multiple Sklerose Gesellschaft von Großbritannien und Nordirland. In der Studie unter der Leitung von David Baker vom University College in London injizierten die Forscher THC, andere Cannabinoidrezeptor-Agonisten und -Antagonisten in Mäuse mit CREAE. Layward erklärte, es liege nun an Pharmaunternehmen, Verbindungen zu entwickeln, die Cannabis imitieren, jedoch die von Cannabisrauchern erfahrenen Nebenwirkungen zu vermeiden. Die Wissenschaftler warnten, dass die Forschung sich erst in den Anfängen befinde, und es sei unbekannt, ob ähnliche Resultate in großangelegten Studien am Menschen erzielt werden könnten. (Quellen: UPI vom 2. März 2000, Reuters vom 2. März 2000; PA News vom 2. März 2000) 3. Wissenschaft: Das Rauchen von Marihuana kann Risiko für Herzattacken erhöhen Das Rauchen von Marihuana erhöht bei Konsumenten mittleren und höheren Alters in der ersten Stunde nach dem Konsum signifikant das Risiko einer Herzattacke. Das erklärten Wissenschaftler am 2. März. Sie erklärten, nicht sicher zu sein, ob Marihuana selbst oder andere Bestandteile des Rauches wie Kohlenmonoxid dafür verantwortlich seien. Die Studie von Dr. Murray Mittleman, Professor an der Harvard Medical School und Direktor für kardiovaskuläre Epidemiologie am Beth Israel-Deaconess Medical Centre und seinen Kollegen wurde bei einer Konferenz der Amerikanischen Herzgesellschaft in San Diego präsentiert. Das Risiko für eine Herzattacke war während der ersten Stunde nach dem Rauchen 4,8mal größer als während der Zeit ohne Konsum. In der zweiten Stunde sank das relative Risiko auf 1,7. "Diese Effekte könnten ein signifikantes Risiko bedeuten, besonders bei Personen mit einer unerkannten koronaren Herzkrankheit," erklärte Mittleman. Mittlemans Forscherteam sammelte Informationen von 3.882 Personen, die Herzattacken erlitten hatten. Davon wurden 124 als gegenwärtige Marihuanakonsumenten identifiziert, inklusive 37, die erklärt hatten, die Droge innerhalb von 24 Stunden vor ihrer Herzattacke geraucht zu haben, sowie 9, die berichteten, Cannabis innerhalb einer Stunde vor ihren ersten Symptomen geraucht zu haben. Das erhöhte Risiko ist weit entfernt von dem, was von anderen Drogen bekannt ist -- wie etwa das um das 25fache erhöhte Risiko durch Kokain -- und könnte nicht einmal so gefährlich sein wie ein Dauerlauf für eine Person mit sitzendem Lebensstil. Aber Mittleman sagte: "Das Risiko ist da. Es ist real." Andere Studien haben gezeigt, dass jüngere Marihuanakonsumenten kein größeres Risiko für Herzattacken aufweisen. (Quellen: Reuters vom 2. März 2000, UPI vom 2. März 2000, AP vom 2. März 2000) 4. Kurzmeldung ***USA: Ein Ausschuss der staatlichen Kommission für medizinische Qualitätssicherung von Washington wird in Betracht ziehen, jedem, der unter bestimmten schwächenden Symptomen leidet, eine legale Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke zu erlauben. Dr. Rob Killian hat die Kommission ersucht, eine Liste von Symptomen anstatt spezifische Erkrankungen hinzuzufügen. Die von Kilian vorgeschlagene Liste umfasst: Magen-Darm-Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit und Krämpfe, neurologische Symptome wie Krampfanfälle, Muskelspasmen und Spastik, Störungen der Stimmung wie Schlaflosigkeit und posttraumatische Stressstörungen. Die endgültige Entscheidung wird am 2. Juni erwartet. (Quelle: Seattle Times vom 2. März 2000) 4. VOR EINEM JAHR - Welt: UN-Bericht ermutigt zur Erforschung des medizinischen Potentials von Cannabis - Kanada: Gesundheitsminister ordnet klinische Studien an - Großbritannien: Einbringung einer Gesetzesvorlage zur medizinischen Verwendung von Cannabis - USA: Einbringung einer Gesetzesvorlage zur medizinischen Verwendung von Marihuana VOR ZWEI JAHREN - Holland: Marinol erhältlich - USA: Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses gegen medizinische Verwendung von Cannabis ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 18. März 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Gründung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin * Deutschland: Expertengespräch zu Cannabis als Medizin 1. Gründung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) Am 11. März wurde in Köln die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) gegründet. Es handelt sich um eine von Mitgliedern der im deutschsprachigen Raum arbeitenden Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) initiierte wissenschaftliche Gesellschaft. Ziel der Gesellschaft ist die Förderung von Rahmenbedingungen, die Kranken eine Behandlung mit Can- nabisprodukten ermöglichen und erleichtern, durch Förderung der Forschung, Weitergabe von Informationen, Erstellung von Stellungnahmen etc. Die Satzung der IACM legt folgende Prinzipien der Arbeit fest: 1. Die Mitgliederschaft teilt sich auf in ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 2. Ordentliche Mitglieder können sein: - Personen mit abgeschlossenem Studium der Medizin und Pharmazie, - in der Cannabis- bzw. Cannabinoidforschung tätige Personen mit einem anderen abgeschlossenen Hochschulstudium, - andere Personen mit einer besonderen Sachkompetenz auf dem Gebiet von Cannabis/Cannabinoiden, - Studenten der Medizin und Pharmazie, - medizinische Institutionen und Einrichtungen. 3. Die ordentlichen Mitglieder wählen den bis zu sieben Mitglieder umfassenden Vorstand und bestimmen die Richtlinien der Arbeit. 4. Die außerordentlichen Mitglieder wählen eine Patientenvertretung, die bis zu zwei Mitglieder umfasst. Die Patientenvertreter können gleichberechtigt an den Vorstandssitzungen teilnehmen. 5. Es besteht die Möglichkeit zur Bildung regionaler bzw. nationaler Gliederungen/Sektionen. Diese können sich eigene Regeln geben und Vertreter wählen. In den regionalen Gliederungen können alle Mitglieder gleichberechtigt die Richtlinien der Vereinsarbeit bestimmen, so wie dies beispielsweise in der ACM für den deutschsprachigen Raum der Fall ist. Der Vorstand der IACM besitzt ein Vetorecht gegen Beschlüsse regionaler Gliederungen. In den Vorstand der IACM wurden gewählt: - Dr. Franjo Grotenhermen, Köln (Deutschland) - Dr. Kirsten Müller-Vahl, Hannover (Deutschland) - Dr. Kurt Blaas, Wien (Österreich) - Dr. Ulrike Hagenbach, Basel (Schweiz) - Dr. Martin Schnelle, Berlin (Deutschland) Die Gründung der IACM basiert unter anderem auf Anregungen von Wissenschaftlern aus dem nicht- deutschsprachigen Raum, die ACM zu einer internationalen wissenschaftlichen Gesellschaft zu erweitern. Die Umwandlung der ACM in eine wissenschaftliche Gesellschaft wurde auf den Mitgliederversammlungen der ACM im Oktober 1999 und März 2000 von den anwesenden Mitgliedern als problematisch angesehen, so dass eine Neugründung erforderlich wurde. Die Gründung einer wissenschaftlichen Gesellschaft wurde von den Mitgliedern der ACM in einer Erklärung begrüßt. 2. Deutschland: Expertengespräch zu Cannabis als Medizin Am 16. März fand in Berlin auf Einladung der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen ein Expertengespräch zu den strafrechtlichen, betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Aspekten der medizinischen Verwendung von Cannabis und THC (Dronabinol) statt. Einige Teilnehmer: - Christa Nickels (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Grüne) - Dr. Albert (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA) - Dr. Franjo Grotenhermen (nova-Institut Köln, ACM) - Dr. Hansjörg Schäfer (Drogenpolitischer Sprecher der SPD) - Dr. Horst Möller (Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung Betäubungsmittel) - Dr. Kirsten Müller-Vahl (Universität Hannover, ACM) - Dr. Lander (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Berlin) - Dr. Martin Schnelle (Europäisches Institut für onkologische und immunologische Forschung Berlin, ACM) - Gudrun Schaich-Walch (Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD) - Monika Knoche (Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen) - Prof. Felix Herzog (Juristische Fakultät, Humboldt Universität Berlin) - Prof. Lorenz Böllinger (Juristische Fakultät, Universität Bremen) - Robert Wenzel (Juristische Fakultät, Universität Bremen) Einige Auszüge aus den Stellungsnahmen während des dreistündigen Gesprächs: - Vertreter beider Regierungsfraktionen machten deutlich, dass sie das Thema ernst nehmen und zu praktikablen Lösungen beitragen wollen. - Ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums stellte eine Erleichterung bei der Verfügbarkeit von Dronabinol (THC) in Aussicht. - Die Entwicklung standardisierter Cannabisrezepturen wurde für das Jahr 2001 angekündigt. - Ein Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums wies daraufhin, dass das Betäubungsmittelgesetz (§ 31a) in Analogie zur "geringen Menge" so verändert werden könne, dass eine medizinische Verwendung von Cannabis Grund für die Einstellung eines Strafverfahrens sein könne. - Einige Teilnehmer wiesen daraufhin, dass Cannabis im Betäubungsmittelgesetz falsch eingestuft sei, da Stoffe in der Anlage 1 nach der Definition keinen medizinischen Nutzen besäßen, was für Cannabis jedoch offenbar zutreffe. - Eine Vertreterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gab zu verstehen, dass sie im Widerspruch zur Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keine Möglichkeit sehe, einem einzelnen Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten zu gewähren. 3. Kurzmeldungen ***Schweiz: Nach dem Schweizer Nationalrat hat sich auch die zweite Parlamentskammer (Ständerat) am 6. März für die Freigabe von Cannabis (Haschisch) ausgesprochen. Die Abgeordneten hießen zwei Vorschläge gut, die Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz streichen wollen. Der Handel soll unter staatliche Kontrolle gestellt werden. Die Regierung in Bern arbeitet zur Zeit an einer Revision des Gesetztes. Über den endgültigen Entwurf wird das Parlament voraussichtlich nicht vor 2001 abstimmen. (Quelle: dpa vom 7. März 2000) ***Wissenschaft: In einer präklinischen Studie wurde gezeigt, dass Dexanabinol, ein synthetisches Cannabinoid, die pathologischen Merkmale der Multiplen Sklerose (MS) unterdrücken kann. Die Studie demonstrierte signifikante Reduzierungen der funktionalen und pathologischen Hirndefekte bei der experimentellen Autoimmunenzephalitis, das gebräuchlichste Tiermodel der MS. Diese Befunde wurden jüngst im Journal of Neuroimmunology veröffentlicht. Dexanabinol verursacht keine psychotropen Nebenwirkungen und hatte sich in einer Phase-II-Studie als sicher bei 50 Personen mit schwerer traumatischer Hirnverletzung erwiesen. (Quelle: PR Newswire vom 6. März 2000) ***USA: Am 7. März haben die beiden Kammern des Parlaments von Hawaii ein Gesetz verabschiedet, das die medizinische Verwendung von Marihuana erlaubt. Es wurde mit einer Stimme Mehrheit im Senat und und einer zwei Drittel Mehrheit im Kongress verabschiedet. Das Gesetz soll Personen mit schweren Erkrankungen wie Krebs, Aids oder Glaukom den Besitz kleiner Mengen Marihuana zur persönlichen Verwendung erlauben. (Quelle: Honolulu Star-Bulletin vom 8. März 2000) ***Großbritannien: Ein Mann mit Multipler Sklerose (MS) wurde am 17. März von einem britischen Gericht freigesprochen, nachdem er argumentiert hatte, er benötige die Droge zur Bekämpfung seiner Krankheitssymptome. Ein Sprecher der MS-Gesellschaft von Großbritannien erklärte: "Wir haben immer gesagt, dass wir nicht denken, Personen mit MS, die Cannabis zur Linderung ihrer Erkrankung verwenden, sollten kriminalisiert werden." (Quelle: Reuters vom 17. März 2000) ***USA: Ein zur Debatte anstehendes Gesetz in Maine würde den Staat zur Verteilung konfiszierter Marihuana- Pflanzen an Personen, die sie aus medizinischen Gründen verwenden dürfen, veranlassen. Das Gesetz soll Personen helfen, die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Marihuana zur Linderung ihrer Erkrankung haben. Maine zählt zu den US-Staaten, in denen die medizinische Verwendung von Cannabis legalisiert wurde. Allerdings glaubt selbst der Initiator des Gesetzes nicht an seinen Erfolg, so lange der Besitz von Marihuana nach den Bundesgesetzen illegal bleibt. (Quelle: AP vom 14. März 2000) 4. VOR EINEM JAHR - USA: Bericht des Medizininstituts zum medizinischen Potential von Marihuana erschienen - Wissenschaft: Behandlung des Tourette Syndroms mit Cannabis und THC VOR ZWEI JAHREN - Spanien: Symposium zu Cannabinoiden in Madrid - USA: Etwa 60% der Amerikaner befürworten eine Verschreibung von Marihuana an Schwerkranke. ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 1. April 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Großbritannien: 'Police Foundation' schlägt Entkriminalisierung von Cannabis vor 1. Großbritannien: 'Police Foundation' schlägt Entkriminalisierung von Cannabis vor Die 'Police Foundation', eine einflussreiche polizeiliche Einrichtung, veröffentlichte am 28. März Ergebnisse einer zweijährigen Studie und kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass Marihuana entkriminalisiert werden sollte. Dadurch soll das Risiko einer Gefängnisstrafe auf Dealer beschränkt werden. Einfache Konsumenten könnten eine Geldstrafe erhalten oder verwarnt werden. Das Komitee der Police Foundation bestand aus 12 führenden Juristen, Akademikern und Polizisten. In ihrem Bericht heißt es: "Das gegenwärtige Gesetz verursacht mehr Schaden, als es verhindert," und weist darauf hin, dass Marihuana weniger gefährlich sei als Tabak und Alkohol. Innenminister Jack Straw akzeptierte am 1. April, dass es eine "kohärente Argumentation" für die Legalisierung von Cannabis gäbe, bestand jedoch gleichzeitig darauf, dass es ein Fehler sei, dies zu tun. Er betonte, dass die Regierung weiterhin "vorsichtig" an Vorschläge zur Drogenreform herangehen würde. Er lies jedoch die Möglichkeit zu, dass Cannabis auf Rezept zur Schmerzlinderung für Personen, die beispielsweise unter Multiple Sklerose leiden, verfügbar gemacht würde, wenn medizinische Experten entschieden, dass es sicher verwendet werden könne. Der Parlamentsabgeordnete der Labour-Partei Paul Flynn will einen Gesetzesvorschlag ins Parlament einbringen, der Cannabis entkriminalisieren würde. Herr Flynn erklärte am 31. März, er glaube, dass es einen Wechsel in der öffentlichen Meinung hinsichtlich Drogen gebe. Die Briten verstünden nun, dass harte Drogengesetze mehr Probleme bereiteten, als sie lösen würden. (Quellen: Reuters vom 26. März, PA News vom 28. März 2000 und 1. April 2000, The Independent vom 1. April 2000) 2. Kurzmeldungen ***USA In Florida führten 30 Patienten, die Marihuana medizinisch verwenden, darunter einige in Rollstühlen, eine 160 Meilen lange mehrtägige Reise von einem staatlichen Gefängnis in Starke bis zur staatlichen Regierung in Tallahassee durch. Einige der Teilnehmer der Karawane 'Tour für Gerechtigkeit' trugen Gefängniskleidung. Andere trugen rote Stop-Zeichen mit dem Text: "Stop der Verhaftung von Patienten für medizinisches Marihuana." (Quelle: Reuters vom 26. März 2000) ***Wissenschaft: Regelmäßige Marihuanakonsumenten weisen nach einer jüngst in NeuroReport veröffentlichten Studie von Forschern der Universität von Iowa einen geringeren Blutfluss zu einem Teil des Gehirns auf, der in Zusammenhang mit Gedächtnis, Sprache und Zeitgefühl steht. Die Wissenschaftler fanden, dass der langzeitige Konsum der Droge weder Gehirngröße noch -struktur beeinflusse, jedoch einen messbaren Einfluss auf den Blutfluss durch bestimmte Teile des Kleinhirns aufwies. Bisher ist nicht bekannt, wie lang dieser Effekt anhält. (Quelle: COMTEX newswire vom 30. März 2000) ***USA: Am 28. März stimmte der Stadtrat von Santa Cruz (Kalifornien) einer Verordnung zu, die Patienten mit einer entsprechenden Identifikationskarte vor Strafverfolgung schützen würde, ohne dass der Arzt, der die Verwendung von Marihuana empfohlen hat, preisgegeben werden muss. Die Verordnung stellt fest, dass die Stadt Cannabis-Kooperativen den Anbau und Verkauf von Marihuana an Patienten und deren Betreuer erlauben wird. (Quelle: NORML vom 30. März 2000) ***Großbritannien: Die britische Zeitung The Independent erklärte am 24 März: "Die Regierung ist dabei, im Rahmen einer deutlichen Veränderung ihrer Hardliner-Politik die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke zu erlauben. (...) Zuverlässige Regierungsquellen berichteten dem Independent gestern, dass Miss Mowlan ihren Kampf für die legale Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke gewinnen werde." In einer offiziellen Stellungnahme erklärte die Regierung, dass es die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke in Erwägung ziehe, wenn medizinische Studien erfolgreich seien. (Quellen: The Independent vom 24. März 2000, PA News vom 25. März 2000) 3. Das Zitat: "Wir schlugen gestern vor, dass Cannabis für eine experimentelle Periode legalisiert werden sollte. Dies verursachte einiges Aufsehen im Fernsehen, nicht weil der Daily Telegraph der erste ist, der dies vorschlägt. Er ist es nicht. Vielleicht interessierte man sich dafür, weil diese Zeitung im Allgemeinen konservativ ist und die Legalisierung jeder Droge normalerweise als "progressiv" angesehen wird. Wir sollten betonen, dass unsere Gründe konservativer Natur sind. Wir unterstützen nicht die Verwendung von Cannabis. Wir schlagen eine Legalisierung nur deshalb vor, weil die Gesellschaft wegen seines illegalen Status geschädigt wird." (Der Umgang mit Cannabis, Editorial, Daily Telegraph vom 31. März 2000) 4. VOR EINEM JAHR - Deutschland: Übergabe der Unterschriftenlisten zur Frankfurter Resolution - Wissenschaft: Neues Patent für Dexanabinol als TNF-Alpha-Hemmer VOR ZWEI JAHREN - Deutschland: Petition für medizinische Verwendung von Cannabis in Berlin - Neuseeland: Diskussion um Legalisierung von Cannabis - USA: Bundesjustizministerium fordert Schließung der kalifornischen Cannabis Buyers Klubs ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 15. April 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Wissenschaft/Großbritannien: Klinische Studie mit Cannabis genehmigt * Wirtschaft/USA: IND-Antrag für CT3 * USA: Konferenz zu Cannabis-Therapeutika 1. Wissenschaft/Großbritannien: Klinische Studie mit Cannabis genehmigt Eine klinische Studie mit einem Cannabispräparat wurde von der zuständigen Behörde (MCA, Medicines Control Agency) genehmigt. Das wurde der Öffentlichkeit am 14. April mitgeteilt. Die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Gisela Stuart erklärte, die Studie würde die Verwendung der Droge bei multipler Sklerose und anderen neurologischen Störungen untersuchen. "Wenn eine Erlaubnis zur Vermarktung durch die MCA erteilt wird, werden wir das gegenwärtige Betäubungsmittelgesetz hinsichtlich der Verwendung von Cannabis zu ändern suchen," ergänzte Frau Stuart. Die die Studien durchführende Firma, GW Pharmaceuticals, meldet, dass es die erste dieser Art in der Welt seien. Sie würden in Kürze in der Schmerzabteilung des James Paget Hospital in Great Yarmouth in Ost-England unter der Leitung von Dr. Willy Notcutt beginnen. Die Patienten werden verschiedene Rezepturen eines auf Cannabis basierenden Medikamentes nehmen und dabei Geräte verwenden, die das Medikament unter die Zunge sprühen, was eine Aufnahme direkt in den Blutstrom erlaube. Etwa 2.000 Patienten sollen an der Studie teilnehmen. Details finden sich unter der Internetadresse www.medicinal-cannabis.org. (Quellen: PA News vom 6. und 15. April 2000) 2. Wirtschaft/USA: IND-Antrag für CT3 Atlantic Technology Ventures gab am 3. April bekannt, dass es einen IND-(investigational new drug- )Antrag bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA für den Start klinischer Studien mit CT-3 (chemischer Name: ajulämische Säure) gestellt habe. Es handelt sich um eine patentierte Verbindung, von der die Firma denkt, dass es signifikante schmerzlindernde und entzündungshemmende Eigenschaften aufweise, ohne die bekannten Nebenwirkungen gebräuchlicher nichtsteroidaler entzündungshemmender Medikamente. CT-3 ist eine synthetischer Abkömmling des wichtigsten nicht-psychoaktiven sauren Stoffwechselproduktes (11-COOH-THC) von THC (Dronabinol), dem wichtigsten psychoaktiven Inhaltsstoff von Cannabis. 11-COOH-THC zeigte in tierexperimentellen Studien schmerzhemmende und entzündungshemmende Eigenschaften. Zumindest ein Teil des analgetischen und entzündungshemmenden Effektes von Cannabis könnte daher auf diesen sauren Stoffwechselprodukten von THC beruhen. Umfangreiche Tierstudien haben gezeigt, dass CT-3 so stark wirkt wie Morphin wirkt, und es zeigt analgetische und entzündungshemmende Eigenschaften in Mikrogramm-Dosen ohne Nebenwirkungen auf das zentrale Nervensystem, die Atmung oder den Magendarmtrakt. Atlantic Technology Ventures kündigte zudem an, dass es einen Vertrag mit dem klinischen Forschungszentrum Aster in Paris (Frankreich) geschlossen habe, damit dieses die erste wissenschaftliche Untersuchung von CT-3 in Europa durchführe. Die klinische Phase-I-Studie soll im Mai 2000 in Frankreich beginnen. Die Firma erwartet, dass dieses parallele Vorgehen die Entwicklungszeit und die Markteinführung von CT-3 beschleunigen werde. (Quellen: PR Newswire vom 3. April 2000; Burstein SH: Das therapeutische Potential der ajulämischen Säure (CT3). In: Grotenhermen F (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologie, Toxikologie und therapeutisches Potential. Bern: Huber-Verlag, 2000, im Druck) 3. USA: Konferenz zu Cannabis-Therapeutika Am 7. und 8. April fand die "Erste nationale klinische Konferenz zu Cannabis-Therapeutika" an der Universität von Iowa statt, unterstützt vom College für Pflege und Medizin der Universität sowie von "Patients Out of Time". Geschätzte 80 Personen, Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, Juristen und Patienten, nutzten die Konferenz zur Diskussion über den Nutzen von Marihuana und verwandte Themen. Melanie Dreher, Dekanin der Krankenpflegeschule und Mitorganisatorin der Konferenz, erklärte, dass die Besucherzahl, gemessen am Thema, recht hoch sei. Die Tagung wurde live via Satellit an Orte in Arkansas, Colorado, Oregon, Virginia und Kanada übertragen. Die Co-Leiterin der Konferenz Mary Lynn Mathre erklärte, sie hoffe, dass die Menschen das Thema der medizinischen Verwendung von Marihuana nun aus einer anderen Perspektive betrachten könnten, nachdem sie den Vorträgen zugehört hätten. "Wir sagen nicht, dass es keine Probleme macht und dass es bei jedem funktioniert," erklärte sie. Menschen, wie George McMahon, einer von achte Personen in den USA, die eine staatliche Erlaubnis zum Rauchen von Marihuana aus medizinischen Gründen besitzen, und Scott Imler, Präsident des Cannabis Ressource Center von Los Angeles, hoffen, dass die Konferenz zur öffentlichen Diskussion beiträgt und den Menschen erlaubt, offener über die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke zu sprechen. (Quellen: COMTEX-Newswire vom 10. April 2000, The Gazette vom 9. April 2000) 4. Kurzmeldungen ***Deutschland/Europa: Beim 2. Internationalen Homöopathie-Kongress für chronische Krankheiten in Fellbach bei Stuttgart forderten die Anwesenden die arzneiliche Zulassung homöopathischer Zubereitungen der Cannabispflanze. Der Einsatz dieses Heilmittels sei wegen des Cannabis-Verbotes juristisch verwehrt, obwohl Cannabis in dieser Verdünnung nicht mehr chemisch nachweisbar sei, erklärte Professor Walter Köster am 7. April. Köster ist Inhaber des ersten staatlichen Lehrstuhls für Homöopathie in Europa an der Universität Sevilla (Spanien). An dem Kongress, der bis zum 9. April dauerte, nahmen etwa 800 Ärzte und Heilpraktiker teil. (Quelle: Stuttgarter Nachrichten vom 8. April 2000) 5. VOR EINEM JAHR: - Australien: Umfrage zur medizinischen Verwendung von Cannabis - Wissenschaft: Wechselwirkung von Anandamid mit Dopamin, eine Basis für die Behandlung von Bewegungsstörungen und Schizophrenie - Kanada: 78 Prozent unterstützen die Legalisierung für die medizinische Verwendung VOR ZWEI JAHREN: - USA: Richter ordnet die Schließung des Cannabis Cultivators Klub in San Francisco an - Kanada: Eröffnung von medizinischen Marihuana-Klubs - Großbritannien: Anhörung vor einem Ausschuss des Oberhauses zu Cannabis - USA: Senat verabschiedet eine Resolution, nach der zukünftig keine Forschung zur medizinischen Verwendung von Marihuana mehr gefördert werden soll ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 29. April 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Deutschland: Aussetzung eines Gerichtsverfahrens bis zur Entscheidung beim BfArM * USA: Hawaii erlaubt medizinische Verwendung durch Gesetzgebungsverfahren * Holland: Aufbau einer Agentur für medizinisches Cannabis beim Gesundheitsministerium 1. Deutschland: Aussetzung eines Gerichtsverfahrens für Patienten bis zur Entscheidung beim BfArM Ein Patient, der sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt hatte, stand am 26. April wegen Marihuanabesitzes vor Gericht. Der Richter setzte das Verfahren bis zur Entscheidung über einen Antrag, den der Beschuldigte an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt hat, aus. Bei dem Angeklagten, der an Multipler Sklerose leidet, waren durch die Staatsanwaltschaft 200 Gramm Marihuana beschlagnahmt worden. Er hatte daher einen Strafbefehl über 600 DM erhalten, gegen den er Widerspruch einlegte. In der Gerichtsverhandlung wurde bald klar, dass der Richter einen Weg suchte, das Verfahren zu beenden, ohne ihn zu verurteilen. Der Richter hätte das Verfahren gern eingestellt, sah aber ein, dass dem Beschuldigten damit nicht geholfen ist. Zusammen mit den anderen am Verfahren Beteiligten ist man zu der Lösung gelangt, das Verfahren (nach § 228 Abs. 1 Strafprozessordnung) bis zu einer Entscheidung beim BfArM auszusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde des Angeklagten und die Beschwerden sieben weiterer Patienten nicht zur Entscheidung angenommen, da er zunächst einen Antrag beim BfArM auf Verwendung von Cannabis hätte versuchen müssen. Anfang April stand ein weiterer Patient wegen des Besitzes von 50 Gramm Marihuana in Bayern vor Gericht. Er wurde zu 2 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Leider hatte er vor der Verhandlung keinen Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin aufgenommen. Dr. Franjo Grotenhermen: "Die Aussetzung des Verfahrens ist eine elegante Lösung, die den politischen und juristischen Druck aufrecht erhält. Der Richter wollte den Angeklagten nicht verurteilen, hatte aber auch keine Möglichkeit, ihn freizusprechen. Das Gesetz ist heute so gefasst, dass Richter zunehmend die ihm innewohnende Ungerechtigkeit erkennen, aber nicht gemäß ihres Rechtsempfindens urteilen können. Hier ist die Politik gefragt." (Quelle: persönliche Mitteilungen) 2. USA: Hawaii erlaubt medizinische Verwendung durch Gesetzgebungsverfahren Der hawaiianische Senat hat am 24. April ein Gesetz verabschiedet, dass Patienten mit schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt. Das Abgeordnetenhaus hatte dem Gesetz bereits zugestimmt, und Gouverneur Ben Cayetano hat erklärt, dass er das Gesetz unterzeichnen wird. Hawaii ist der erste US-Staat, der die medizinische Verwendung von Marihuana durch ein Gesetzgebungsverfahren anstatt durch ein Wählerreferendum erlaubt, wie Alaska, Washington, Kalifornien, Arizona, Nevada, Oregon, Maine und Washington D.C. Das Bundesjustizministerium bekämpft diese Gesetze. Patienten, die Marihuana rauchen wollen, um Schmerzen zu lindern, Nebenwirkungen der Chemotherapie zu bekämpfen oder den Appetit anregen wollen, benötigen ein schriftliches Attest eines Arztes und müssen sich jährlich bei der Abteilung für öffentliche Sicherheit registrieren lassen. "Dieses Gesetz wird sowohl den Patienten, der eine Verwendung von Marihuana als nützlich erlebt, schützen als auch den Arzt, der die Verwendung empfiehlt," erklärte Senatorin Suzanne Chun Oakland, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. (Quellen: AP vom 25. April 2000, The Daily Free Press vom 28. April 2000) 3. Holland: Aufbau einer Agentur für medizinisches Cannabis beim Gesundheitsministerium Das Gesundheitsministerium ist dabei, ein Büro für medizinisches Cannabis (BMC, Bureau voor medicinale cannabis) aufzubauen. Dieses soll den Anbau und den Umgang mit Cannabis zu Forschungszwecken regulieren. Es soll zudem sicher stellen, dass die Verwendung von Cannabis in Übereinstimmung mit den internationalen Drogenabkommen geschieht. Gesundheitsministerin Dr. Els Borst hat in einem Schreiben vom 4. April 2000 an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses (vaste commissie voor Volksgezondheid, Welzijn en Sport) den Stand der Dinge erläutert. Danach werden zur Zeit Mitarbeiter geworben, und es wird eine begleitende Kommission eingerichtet. Dann sollen die Schritte beginnen, die nötig sind, um in Übereinstimmung mit den internationalen Drogenabkommen arbeiten zu können. Erst dann sollen konkrete Absprachen über klinische Untersuchungen und Produktentwicklungen getroffen werden. Die bereits in diesem Bereich arbeitenden Institutionen, wie Weleda Nederland NV in Zoetermeer, die Stiftung Patientenbelangen Medicinale Marihuana und die Stiftung Maripharm in Rotterdam sollen möglicherweise in die Arbeit einbezogen werden. Dr. Henk van Wilgenburg, Dr. Adele van der Plas, Nevil Schoenmaker und Mario Lap haben eine Stiftung für Cannabis-Genetik gegründet, mit dem Ziel, das Büro mit geeignetem Cannabis zu beliefern. (Quellen: Brief von Dr. Els Borst vom 4. April 2000: http://www.parlement.nl/doc/rec/hfdframe/rec001.htm, E-Mail von Mario Lap vom 22. April 2000) 4. Kurzmeldungen ***Deutschland: 21.000 Unterschriften für die Legalisierung von Cannabis wurden am 27. April der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Christa Nickels (Grüne), übergeben. Die Unterschriften waren in den vergangenen zwölf Monaten vor allem von der Grünen Hilfe und von HANF e.V. bundesweit gesammelt worden. Die Initiatoren fordern die Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz und die Entwicklung von Abgabemodellen nach dem niederländischen Coffeeshop-Modell. (Quelle: Taz vom 28. April 2000) 5. VOR EINEM JAHR: - Kanada: Parlamentsdebatte über die medizinische Verwendung von Marihuana - Schweiz: Drogenkommission empfiehlt Legalisierung von Cannabis - USA: Oregon stellt Identifikationskarten für Patienten aus - USA/Kanada: Prozess um die Abschiebung von Renee Boje aus Kanada hat begonnen VOR ZWEI JAHREN: - USA: Cannabis Buyers Club von San Francisco öffnet unter neuem Namen - Großbritannien: 32% unterstützen Legalisierung für eine medizinische Verwendung ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 13. Mai 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Deutschland: Klinische Studie zu THC beim Tourette-Syndrom * Kanada: Gesundheitsministerium sucht Quelle für Versorgung mit Marihuana * Wissenschaft: Erste Ausgabe des Journal of Cannabis Therapeutics 1. Wissenschaft/Deutschland: Klinische Studie zu THC beim Tourette-Syndrom An der Medizinischen Hochschule Hannover hat Ende April unter der Leitung von Dr. Kirsten Müller- Vahl eine weitere Studie zur Wirksamkeit von THC beim Tourette-Syndrom begonnen. Bisher sind 15 Patienten in die Studie aufgenommen worden. Insgesamt sollen 24 Tourette-Patienten über einen Zeitraum von 6 Wochen behandelt werden. 12 Patienten sollen randomisiert THC (Marinol) erhalten, die anderen 12 Teilnehmer Placebokapseln, ohne dass den Studienteilnehmern bekannt ist, welche Substanz sie einnehmen. Die Dosierung erfolgt einschleichend mit 2,5 mg pro Tag, dann alle drei Tage Dosissteigerung um 2,5 mg bis maximal 10 mg. Dabei besteht die Möglichkeit zur individuellen Dosisanpassung zwischen 2,5, 5, 7,5 und 10 mg pro Tag. Die Dosierung erfolgt einmal täglich zum Frühstück oder zum Mittagsessen. Ziel der Studie ist es einerseits, den Effekt von THC auf verschiedene Symptome des Tourette- Syndroms (Tics, Zwänge, Angst, Depression) zu untersuchen, und andererseits mögliche Nebenwirkungen auf die Hirnleistung (z.B. Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit) zu erfassen. Das Studienende ist für November 2000 geplant. Die aktuelle Studie folgt einer im letzten Jahr durchgeführten Pilotstudie, in der gezeigt werden konnte, dass die Einmalgabe von THC im Vergleich zu Placebo zu einer signifikanten Abnahme von Tics und Zwängen bei 12 Patienten führte. (Quelle: Persönliche Mitteilungen, Kirsten Müller-Vahl; Müller-Vahl KR, et al. Neurologische Bewegungsstörungen. In: Grotenhermen F (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologie, Toxikologie und therapeutisches Potential. Bern: Huber-Verlag, 2000, im Druck) 2. Kanada: Gesundheitsministerium sucht Quelle für Versorgung mit Marihuana Am 5. Mai veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine Aufforderung für Vorschläge zur Einrichtung einer kanadischen Quelle für qualitativ hochwertiges, standardisiertes, erschwingliches, für Forschung geeignetes Marihuana. Es hofft in diesem Sommer einen 5-Jahresvertrag abschließen zu können. Vorschläge können bis zum 6. Juni erfolgen. Das Marihuana wird für klinische Studien benötigt, um wissenschaftliche Informationen über die Sicherheit und Wirksamkeit der Droge zur Linderung von Symptomen, die nicht auf zur Zeit verfügbare Medikamente ansprechen, zu sammeln. Von dem gesuchten Lieferanten wird vor allem erwartet, dass er eine Einrichtung für Anbau, Verarbeitung, Herstellung und Lagerung von Marihuana in Kanada aufbaut und unterhält, Laboruntersuchungen und Qualitätskontrolle des Marihuanas während des Produktionszyklus durchführt, Marihuanaprodukte und Rohmaterial herstellt, verpackt, etikettiert und lagert, Marihuanaprodukte an durch das Gesundheitsministerium autorisierte Empfänger verteilt. Weitere Informationen unter: www.merx.cebra.com. Es gibt weitere Fortschritte bei den Forschungsinitiativen. Vertreter der Gemeindeforschungsinitiative von Toronto und des kanadischen HIV-Studiennetzwerkes sind in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium dabei, die Erstellung eines Forschungsprotokoll abzuschließen. Zudem hat der medizinische Forschungsrat (Medical Research Council, MRC) im März 2000 Forschungsvorschläge erhalten. Bisher wurde es 37 Kanadiern gestattet, Marihuana für medizinische Zwecke zu besitzen und anzubauen. Die Ausnahmeerlaubnis wurde nach Kapitel 56 des Betäubungsmittelgesetzes vom Gesundheitsminister erteilt. Das Gesundheitsministerium hat bereits einige Leitlinien für einen entsprechenden Antrag aufgestellt, inklusive Verbesserungen des Antragsformulars. Informationen unter: www.hc-sc.gc.ca/hpb-dgps/therapeut (Quelle: Informationen zu Cannabis von Health Canada vom 5 Mai. 2000) 3. Wissenschaft: Erste Ausgabe des Journal of Cannabis Therapeutics Die erste Ausgabe des Journal of Cannabis Therapeutics (JCT) wird in Kürze erscheinen, verlegt von Haworth Press und herausgegeben von Dr. Ethan Russo. Aus dem Inhalt - Marijuana (cannabis) as medicine (Leo Hollister), - Effects of smoked cannabis and oral delta-9-tetrahydrocannabinol on nausea and emesis after cancer chemotherapy: An overview of clinical trials (Rik Musty und Rita Rossi), - The endocannabinoid system: Can it contribute to cannabis therapeutics? (Vincenzo di Marzo), - The therapeutic use of Cannabis sativa (L.) in Arabic medicine (Indalecio Lozano), - Cannabis and eicosanoids: A review of molecular pharmacology (John McPartland), - Cognoscenti of Cannabis I: Jacques-Joseph Moreau (1804-1884) (Ethan Russo), - Lypemania with stupor; Tendency to dementia.- Treatment by the extract (resinous principle) of Cannabis indica.- Cure. Bicètre Hospice.- M. Moreau (de Tours) (übersetzt von Ethan Russo). Freiexemplare sind erhältlich auf Anfrage bei: Haworth Press 10 Alice Street Binghamton, NY 13904-1580 USA 4. Kurzmeldungen ***Deutschland: Die ersten Patienten, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf Gewährung einer Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis beantragt haben, haben vom BfArM ein Schreiben erhalten, nach denen ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Dr. Franjo Grotenhermen: "Wir empfehlen den Antragstellern, auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid zu bestehen und sich zudem in dieser Frage an die ACM-Geschäftsstelle zu wenden." Tel.: 0221- 9123033. ***Wissenschaft/USA: Die amerikanische Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration, FDA) hat Atlantic Technology Ventures den Start klinischer Forschung mit CT-3 gestattet. Die Firma erklärte, dass das klinische Forschungszentrum Aster in Paris die erste klinische Studie mit CT-3 in Europa durchführen werde. Diese Phase-I-Studie wird an Freiwilligen durchgeführt und soll in diesem Monat beginnen. CT-3 ist eine schmerz- und entzündungshemmende Substanz, ein synthetischer Abkömmling eines THC-Stoffwechselproduktes. (Quelle: PRNewswire vom 10. Mai 2000; siehe auch: IACM- Informationen vom 15. April 2000) ***Großbritannien: Ministerin Mo Mowlam erklärte am 10. Mai 2000, sie hoffe, das Cannabis bald für die medizinische Verwendung legalisiert werde. Während einer Fragestunde im Unterhaus fragte Dr. Jenny Tonge (Liberaldemokraten): "Wann hört die Regierung damit auf, aus Leuten mit chronischen neurologischen und schmerzhaften Erkrankungen Kriminelle zu machen, und erlaubt die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken?" Frau Mowlan antwortete: "Wir untersuchen das. Es gibt wissenschaftliche Forschung, die kurz vor dem Abschluss steht. (...) Ich kann ihnen nicht genau die Frage nach dem 'wann' beantworten. Aber wie Sie hoffe ich, dass es bald ist." (Quelle: PA News vom 10. Mai 2000) ***USA: Vizepräsident Al Gore sagte am 11. Mai, dass es bessere Alternativen zur medizinischen Verwendung von Marihuana gebe. Beim Besuch einer Highschool sagte er zur medizinischen Verwendung von Marihuana, dass dies "nach exakter Wissenschaft" entschieden werden sollte. "Heute zeigt die Wissenschaft mir oder den Experten, deren Urteil ich vertraue, nicht, dass es die richtige Medizin für Schmerzen ist, und dass es keine bessere Alternative in jeder Situation ist. (...) Aber wenn die Wissenschaft jemals zeigt, dass es das ist, dann sollte das das Ergebnis bestimmen." (Quelle: AP vom 11. Mai 2000) 5. VOR EINEM JAHR: - Wissenschaft: Cannabiskonsum scheint die Denkfunktionen nicht stark zu beeinträchtigen - Australien: Rufe nach einer Behandlung von Drogen als gesundheitliches und soziales Thema - Kanada: Oberstes Gericht von Ontario erlaubt einem Aids-Patienten die Verwendung von Marihuana VOR ZWEI JAHREN: - Holland: Umfrage unter Mitgliedern der holländischen MS-Gesellschaft - Großbritannien: Königliche Pharmazeutische Gesellschaft entwickelt Richtlinien für klinische Cannabinoid-Forschung - USA: Anordnung der Schließung von sechs kalifornischen Cannabis Buyers Clubs ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 28. Mai 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * USA: Aids-Patienten können Cannabis in kalifornischer Studie bekommen 1. USA: Aids-Patienten können Cannabis in kalifornischer Studie bekommen Ein Plan von Vertretern der Gesundheitsbehörden im San Mateo County (Kalifornien), Aids-Patienten im Rahmen einer kontrollierten Studie mit Marihuana zu versorgen, hat die vorläufige Zustimmung der Bundesbehörden gewonnen. Offizielle Vertreter des San Mateo County erklärten, dass sie keine substanziellen Hürden mehr sehen, um mit einer der wenigen US-Studien zur medizinischen Wirksamkeit von Marihuana zu beginnen. Die vorläufige Erlaubnis kam von einem Komitee von Wissenschaftlern des 'Department of Health and Human Services', die damit auf eine Anfrage nach Marihuana für Forschungszwecke reagierten. Nach einem Brief an Dennis Israelski, Leiter der Abteilung für infektiöse Erkrankungen und Aids- Medizin am Kreiskrankenhaus von San Mateo, der die Forschung leiten würde, sind die Bundesvertreter "vor allem besorgt über Themen der Sicherheit, der Größe der Dosen und der Möglichkeit der Umleitung in illegale Kanäle bei nach Hause mitgenommenem Marihuana." Sie wollen, dass der Kreis ein Überwachungsgremium für Sicherheitsfragen einrichtet, um alle auftauchenden Fragen übersehen zu können. "Wir können alles tun, was sie von uns verlangen," erklärte der Supervisor des Kreises, Mike Nevin. "Mit dieser Erlaubnis, so denke ich, können wir medizinisches Marihuana innerhalb weniger Monate an Menschen, die es brauchen verteilen." Wenn die Erlaubnis erteilt ist, so plant der San Mateo County die Verteilung von Marihuana, das von der Bundesregierung bereitgestellt wird, zur Linderung der HIV-assoziierten distal symetrischen Polyneuropathie. Wenn sich Cannabis als wirksam erweist, sei das Ziel die Verteilung von Marihuana an Menschen mit Erkrankungen wie Krebs, Glaukom, chronische Schmerzen und andere Beschwerden, so Nevin. (Quelle: San Francisco Chronicle vom 16. Mai 2000) 2. Kurzmeldungen ***Großbritannien: Am 22. Mai fragte Prinz Charles eine an Multiple Sklerose leidende Frau, ob sie Cannabis zur Linderung ihres Zustandes verwende. Er fragte June McLachlan, die sich im Prinz und Prinzessin von Wales Hospiz in Glasgow aufhielt, ob sie die Droge versucht habe. Der Prinz sprach während des vierten Tages seiner Verpflichtungen in Schottland, wo er als Hochkommissar der Generalversammlung der Kirche von Schottland auftritt. "Er war es, der das Thema ansprach," sagte Frau McLachlan. "Er fragte, ob ich es versuchen wolle und ich sagte, ich möchte, würde es aber nicht rauchen." (PA News vom 22. Mai 2000) ***Kanada: Eine neue nationale Umfrage, die von der Firma COMPAS für die Zeitung National Post durchgeführt worden war, ergab, dass 65% der Befragten die Idee, dass der Besitz geringer Mengen Marihuana ein nicht-kriminelles Vergehen sein sollte, unterstützen. Sie waren der Ansicht, dass das Konzept der Entkriminalisierung von Cannabis eine ausgezeichnete, sehr gute oder gute Idee sei. Geschätzte 600.000 Kanadier haben eine Vorstrafe wegen Marihuanabesitz. Wurde gefragt, ob Cannabis für medizinische Zwecke, wie etwa zur Schmerzkontrolle bei Krebskranken, legalisiert werden sollte, so befürworteten das überwältigende 92% der Antwortenden bei der Umfrage der National Post. (Quelle: National Post vom 15. Mai 2000) 3. DER KOMMENTAR ... zum Gerichtsverfahren gegen Peter McWilliams und Todd McCormick: "Es ist die Aufgabe der Regierung, dem Volk zu dienen. Aber im Falle der medizinischen Verwendung von Marihuana hat sich die Bundesregierung gegen der Willen des Volkes gewandt, das 1996 in Kalifornien mit überwältigender Mehrheit das Recht billigte, Marihuana medizinisch zu verwenden. Welcher Dienst wird der Gesellschaft getan, wenn man einen Aids-Patienten im Rollstuhl und einen an Knochenkrebs Erkrankten für Kosten über 20.000 Dollar plus medizinischer Aufwendungen einsperrt?" Kolumnist Robert Tinghitella, The Daily (USA), U-WIRE via COMTEX, of 16 May 2000 4. VOR EINEM JAHR: - Kanada: Abgeordnetenhaus unterstützt Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke - USA: Regierung erleichtert Zugang zu Marihuana für die Forschung - USA: Erste Identifikationskarten für medizinische Marihuana-Patienten in Oregon - Australien: Vorschläge für liberale Drogengesetze in Neu-Süd-Wales VOR ZWEI JAHREN: - USA: Kalifornische Medizinische Gesellschaft für Verschreibungsfähigkeit von Marihuana ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 10. Juni 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Großbritannien: Parteienübergreifende Gesetzesinitiative für Cannabis als Medizin * Kanada: Ausdehnung des Stichtages für Antworten von Bietern für Marihuana-Vertrag 1. Großbritannien: Parteienübergreifende Gesetzesinitiative für Cannabis als Medizin Ein Gesetzentwurf für die Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke wurde am 8. Juni ins Parlament eingebracht. Es wird erwartet, dass die Regierung sich gegen das Vorhaben wenden wird. Eine parteiübergreifende Gruppe von 34 Abgeordneten des Unterhauses, darunter so bekannte Abgeordnete wie Tony Benn und Martin Bell, unterzeichneten einen Antrag, der die anhaltende Kriminalisierung von Patienten, die die Droge medizinisch verwenden, bedauert. Die Gesetzesänderung war im November 1998 von einem Komitee des Oberhauses empfohlen worden. Es empfahl, dass es einer begrenzten Zahl von Ärzten erlaubt sein sollte, Cannabis zu verschreiben. Insgesamt wurde der Antrag von 22 Mitgliedern der Labour-Partei, 5 Liberaldemokraten, 4 Tory- Parlamentariern, einem Vertreter der Schottischen Nationalpartei, einem Vertreter von Plaid Cymru und von dem unabhängigen Martin Bell unterzeichnet. Dazu zählen der Fraktionsvorsitzende der Liberaldemokraten, Alan Beith, der frühere Transportminister Gavin Strang (Labour), die Euroskeptikerin Teresa Gorman (Tory), der frühere Labour-Minister Frank Field, sowie Martin O'Neill (Labour), der Vorsitzende des Unterhausausschusses für Handel und Industrie. In ihrem Antrag heißt es: "Dass dieses Haus die anhaltende Kriminalisierung von Tausenden, sonst gesetzestreuen Bürgern bedauert, die Cannabis medizinisch verwenden, um chronische Schmerzen und Stress durch Multiple Sklerose, Aids und die Nebenwirkungen der Chemotherapie zu lindern, und dass es die einfache Gesetzesänderung unterstützt, die vom Komitee für Wissenschaft des Oberhauses empfohlen worden war und die einer begrenzten Anzahl von Ärzten erlauben würde, Cannabis an benannte Patienten zu verschreiben, so wie heute Millionen von anderen Rezepten abgegeben werden." Unterzeichner: Paul Flynn, John Austin, Dr Evan Harris, Tom Brake, Dr Brian Iddon, Mohammed Sarwar, Peter Pike, Syd Rapson, Lembit Opik, Martin O'Neill, Betty Williams, Mike Wood, Sir Richard Body, Derek Wyatt, Jamie Cann, Teresa Gorman, Margaret Ewing, Tony Worthington, Ann Clwyd, Alan Beith, John McAllion, Adrian Sanders, Harry Cohen, Dari Taylor, Peter Bradley, Simon Thomas, Dr Gavin Strang, Peter Bottomley, Martin Bell, Tony Benn, Tony McWalter, Robert Jackson, Jane Griffiths, Frank Field. (Quelle: PA News vom 8. Juni 2000) 2. Kanada: Ausdehnung des Stichtages für Antworten von Bietern für Marihuana-Vertrag Am 5. Mai veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine Aufforderung für Vorschläge zur Einrichtung einer kanadischen Quelle für qualitativ hochwertiges, standardisiertes, erschwingliches, für Forschung geeignetes Marihuana. In dieser Woche verschob das Ministerium in einem 10-seitigen Brief an Bieter den Stichtag für Vorschläge vom 6. auf den 21. Juni. Das Gesundheitsministerium hofft in diesem Sommer einen 5-Jahresvertrag, der von einigen mit 5 Millionen Dollar abgeschätzt wird, abschließen zu können. 241 potenzielle Bieter haben 65 Dollar für das Angebotspaket des Ministeriums ausgegeben. In dem Brief gibt das Ministerium Antworten auf oft gestellte Fragen. Es wird mexikanisch- kolumbianische Hybridsamen bekommen, so heißt es zu Fragen zur Quelle für Samen. Die Bieter können ihren eigenen Samen für das Pilotprojekt liefern, das Ministerium können jedoch, falls erforderlich, Hybridsamen liefern. Die Regierung verlangt Sicherheitskameras, Infrarotsensoren und stacheldrahtbewehrte Zäune sowie Personal, dass seit 1985 keine Vorstrafen wegen Drogenvergehen in Kanada oder irgendeinem anderen Land aufweist. Mögliche Cannabisanbauer umfassen die Oaks-Farmen in Daysland, Alta, im Osten von Camrose; die McGill- und Guelph-Universitäten; SNC-Lavalin; GW Pharmaceuticals; das Ministerium für Forstwirtschaft von British Columbia; das Dorf Masset in British Columbia; und etwas, das sich "Molecular Delivery Corporation" nennt, aus Kalifornien. Der Vertrag würde die Produktion von 100.000 Zigaretten und 85 Kilo Marihuana im ersten Jahr vorsehen. Das Kraut muss angebaut, getrocknet, vorbereitet und der Regierung geliefert werden. Das Marihuana wird für klinische Studien verwendet. (Quellen: Ottawa Citizen vom 8. Juni 2000, Calgary Herald vom 27. Mai 2000) 3. VOR EINEM JAHR: - Kanada: Die beiden ersten Patienten erhielten eine Erlaubnis der Regierung zur Verwendung von Marihuana - Kanada: Forschungsplan für klinische Studien und den Anbau von Cannabis - Wissenschaft: Erhöhte Konzentration von Endocannabinoiden eine Kompensation für ein hyperaktives Dopaminsystem bei Schizophrenie? - USA: Oberster Gerichtshof von Florida: Angeklagte können sich weiterhin auf die "medizinische Notwendigkeit" berufen VOR ZWEI JAHREN: - Holland: Klinische Studien mit Cannabisextrakt an AIDS- und Krebskranken geplant - Großbritannien: Lizenz für Drogenhanfanbau für medizinische Forschung an GW Pharmaceuticals ------------------------------------------------------------------------------ IACM-Informationen vom 24. Juni 2000 ------------------------------------------------------------------------------ * Wissenschaft: Tumor-fördernder Effekt von THC im Tierversuch 1. Wissenschaft: Tumor-fördernder Effekt von THC im Tierversuch Ein Team von Wissenschaftlern der Universität von Kalifornien in Los Angeles berichtete, dass Delta- 9-Tetrahydrocannabinol (THC) im Tierversuch das Wachstum von Tumoren fördern kann, indem es das Immunsystem beeinträchtigt. Es ist erste Mal, dass von einem möglichen Tumor-promovierenden Effekt berichtet wurde. Die Wissenschaftler fanden, dass die immunhemmenden Zytokine Interleukin-10 (IL-10) und Transforming-Growth-Faktor-Beta (TGF-beta) nach THC-Gabe in der Konzentration erhöht waren. THC führte zudem zu einem schnelleren Wachstum implantierter Tumoren und verminderte das Überleben in zwei Lungenkrebsmodellen. Vier Wochen lang erhielten die Tiere viermal wöchentlich THC-Injektionen (5 mg/kg Körpergewicht) oder eine Kochsalzlösung in das Bauchfell. Zwei Wochen nach Beginn der Injektionen wurden Krebszellen (murine Lewis-Lungenkrebs- und Linie-1-Alveolarzellkrebszellen) in die Mäuse implantiert. Die Mäuse erhielten dann zwei weitere Wochen lang THC- oder Kochsalzinjektionen. Die Wissenschaftler stellten eine signifikante Beschleunigung des Tumorwachstums bei den THC- behandelten Tieren fest. Die Studie zeigte zudem, dass wenn Lymphozyten (weiße Blutkörperchen) von THC-behandelten Mäusen unbehandelten Mäusen injiziert wurden, das Immundefizit übertragen wurde und das Tumorwachstum bei den normalen Kontrollen ebenfalls beschleunigt wurde. Die Studie, die bereits bei der Internationalen Konferenz der Amerikanischen Thoraxgesellschaft im April 1999 präsentiert worden war, wird nun in der Juli-Ausgabe des "Journal of Immunology" veröffentlicht. Dr. Steven Dubinett, Leiter der Forschungsgruppe, erklärte, dass weitere Studien benötigt würden, um die Gefahr abzuschätzen. Dr. Lesley Walker, Leiterin der wissenschaftlichen Informationsstelle der britischen Krebsforschungskampagne sagte: "Wir können nicht sicher sein, wie relevant dies für menschliche Krebsarten ist, aber das muss ermittelt werden." Dr. Franjo Grotenhermen (IACM): "Wir wissen aus Tierversuchen, dass THC die Produktion von Th- 1-Zytokinen, wie etwa IL-1, IL-2 und IFN-gamma hemmen sowie die Produktion von Th-2-Zytokinen wie IL-4, IL-10 und TGF-beta stimulieren. Dies würde eine kausale therapeutische Verwendung von THC bei bestimmten Autoimmunerkrankungen, die als Th-1-vermittelt erscheinen, begründen, wie etwa Morbus Crohn, eine Form chronischer Darmentzündung, oder rheumatoide Arthritis. Auf der anderen Seite würde es die Ansprechbarkeit für Krebs und Infektionen erhöhen. Aber diese tierexperimentellen Daten mit hohen THC-Dosen können nicht einfach auf die menschliche Situation übertragen werden." (Quellen: PRNewswire vom 20. Juni 2000; PA News vom 20. and 21. Juni 2000; Zhu L, et al: THC- mediated IL-10-dependent suppression of anti-tumor immunity in murine lung cancer. Presented at the 1999 International Conference of the American Thoracic Society, San Diego, CA, April, 1999; Melamede R: Mögliche Mechanismen bei Autoimmunerkrankungen. In: Grotenhermen, F. (Hrsg.): Cannabis und Cannabinoide. Pharmakologie, Toxikologie und therapeutisches Potential. Huber, Bern 2000, im Druck.) 2. Kurzmeldungen ***USA: Vier Jahre nachdem die kalifornischen Wähler das Gesetz zur medizinischen Verwendung von Marihuana verabschiedeten, hat der Kreis Nevada Richtlinien verabschiedet. Danach darf ein Patient bis zu zwei Pfund verarbeiteten Marihuanas besitzen und zu jeder Zeit bis zu 10 Pflanzen anbauen, so lange bis die Pflanzen nicht mehr als zwei Pfund verarbeiteten Marihuana hervorbringen. Der Kreis Shasta Kreis erlaubt 1,33 Pfund Marihuana und zwei außen oder sechs innen angebaute Pflanzen. Der Kreis Tehama erlaubt drei Pfund Marihuana, bis zu 18 Setzlinge, aber nicht mehr als drei reife Pflanzen. Alaska erlaubt eine Unze (28,5 Gramm) gebrauchsfertiges Marihuana und sechs Pflanzen, von denen maximal drei reif sei dürfen. Colorado erlaubt bis zu zwei Unzen und drei reife Pflanzen. (Quelle: Sierra Sun vom 22. Juni 2000) ***Wissenschaft: Nach Angaben von "Pharmaceutical Research and Manufacturers of America" (PhRMA) vom 19. Juni befinden sich mehr als 100 verschiedene Medikamente in der Erprobungsphase für seelische Erkrankungen. "Dieses Jahr werden pharmazeutische Unternehmen geschätzte 6 Milliarden Dollar in die Entdeckung und Entwicklung von Medikamenten von Krankheiten des zentralen Nervensystems stecken, inklusive seelische Erkrankungen," erklärte Alan Holmer, Präsident der PhRMA, in einer Stellungnahme. Darunter befindet sich der Cannabinoidrezeptor-Antagonist SR 141716 (Sanofi- Synthelabo), der gegen die Alzheimer'sche Erkrankung, Fettsucht und Schizophrenie getestet wird. (Quelle: Reuters vom 19. Juni 2000). ***USA: Der Gouverneur von Hawaii, Ben Cayetano, unterzeichnete am 14. Juni ein Gesetz zur Legalisierung der medizinischen Verwendung von Marihuana, das im April den Senat passiert hatte, und machte diesen Staat damit zum ersten, der solch ein Gesetz durch die Legislative verabschiedet hat. Sieben andere Staaten -- Alaska, Arizona, Nevada, Washington, Oregon, Maine und Kalifornien, sowie der District von Columbia – haben ähnliche Gesetze, die jedoch durch Wählerinitiativen verabschiedet worden waren. (Quelle: Reuters vom 14. Juni 2000). ***Australien: Das Parlament von Tasmanien wird untersuchen, ob THC für die Anwendung bei Todkranken und Menschen mit chronischen Schmerzen legalisiert werden sollte. Das "Community Development Committee" des Parlaments wird sich mit dieser Frage befassen. Im letzten Oktober hat die australische medizinische Gesellschaft und Juristenvereinigung von Neu-Süd-Wales eine Kampagne gestartet, das die Regierungen der Staaten die Verwendung von Cannabis zur Linderung von Erkrankungen erlauben sollen. (Quelle: The Mercury vom 23. Juni 2000) ***USA: Am 14. Juni wurde der Autor und Unterstützer der medizinischen Verwendung von Marihuana Peter McWilliams (50 J.) erstickt an seinem eigenen Erbrochenen in seiner kalifornischen Wohnung gefunden. Nach seiner Verhaftung wegen des Verkaufs von Marihuana an Cannabis Buyers Klubs war ihm das Recht verweigert worden, Marihuana zu verwenden, das ihm erlaubte, das starke Cocktail an Aids- und Krebs-Medikamenten bei sich zu behalten. Die Zeitung Michigan Daily sprach von einem "unnötigen Tod" und schrieb: "Der tragische Tod von Peter McWilliams hebt das andauernde Versagen der Regierung, die Fähigkeiten von medizinischem Marihuana zu akzeptieren." (Quelle: Michigan Daily vom 19. Juni 2000) ***Deutschland: Eva Gorig (71 J.), herausragende Exponentin der Grünen Hilfe, starb nach mehrmonatiger Krankheit. Sie war unermüdlich vor allem in der Betreuung von wegen Marihuanavergehen Inhaftierten engagiert. (Quelle: Persönliche Mitteilung) ***Neuseeland: Die Regierung diskutiert mit der Grünen Partei darüber, welcher Parlamentsausschuss sich mit einer Überprüfung der Cannabisgesetze befassen soll. Gesundheitsministerin Annette King erklärte, diese Überprüfung solle gesundheitliche, soziale und rechtliche Themen im Zusammenhang mit den Cannabisgesetzen betrachten. "Wir müssen schauen, ob wir das Gesetz ändern sollten, es verschärfen sollten und den Schaden durch diese Droge minimieren können," sagte sie. Die Regierung hat eine Vereinbarung getroffen, dass sie die Gesetze überprüfen wird, aber nicht, dass sie sie ändern werde. (Quelle: Otago Daily Times vom 21. Juni 2000) 3. VOR EINEM JAHR: - Großbritannien: Ärzte drängen auf Legalisierung von Cannabis für die medizinische Verwendung und als Freizeitdroge - Neuseeland: Parlamentarischer Gesundheitsausschuss empfiehlt der Regierung das Überdenken der Kriminalisierungspolitik hinsichtlich Marihuana VOR ZWEI JAHREN: - USA: Sehr geringes Missbrauchspotential von Marinol - Großbritannien: Stadtfrauen-Gilde fordert Legalisierung von Cannabis für Schwerkranke - Frankreich: Regierungsstudie sagt, dass Alkoholkonsum eine wesentlich größere Gesundheitsgefahr darstellt als Cannabisrauchen -------------------------------------------------------------- IACM-Informationen vom 8. Juli 2000 -------------------------------------------------------------- * Deutschland: Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt medizinische Verwendung von Cannabisprodukten * Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS * Wissenschaft: Cannabinoide in Schmerzregionen des Rückenmarks 1. Deutschland: Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt medizinische Verwendung von Cannabisprodukten Am 28. Juni befürwortete der 29-köpfige Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition der Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin in Berlin und der ACM für die Möglichkeit einer medizinischen Verwendung natürlicher Cannabisprodukte und einzelner Cannabinoide. Damit tritt erstmals eine Institution des Bundestages mehrheitlich für eine Abgabe von Cannabisprodukten an Kranke ein. Mit den Stimmen der Ausschussmitglieder von PDS (Sozialisten), Grünen und SPD (Sozialdemokraten), gegen die Stimmen der CDU/CSU (Christdemokraten) und bei Enthaltung der FDP (Freiheitliche) wurde die Petition an die Bundesregierung "zur Berücksichtigung überwiesen", weil das vorgebrachte Anliegen begründet und Abhilfe notwendig sei. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass Cannabis vielen Erkrankten hilft, "ihre Erkrankungen zu heilen bzw. zu lindern und ihr Leben wieder lebenswert zu gestalten" Sollte die Bundesregierung die Petition nicht berücksichtigen, so ist sie angehalten, dies gegenüber dem Ausschuss zu begründen. Am 10. April dieses Jahres wurde einem deutschen Unternehmen die Erlaubnis erteilt, THC (Dronabinol) Apotheken zur Verfügung zu stellen, so dass dort demnächst entsprechende Arzneimittel angefertigt werden können. Bisher konnte nur eine Apotheke in Frankfurt beliefert werden. Andere Apotheken konnten nur das aus den USA importierte und sehr teure THC-Präparat Marinol abgeben. (Quellen: Presseerklärung der Grünen vom 28. Juni 2000, Presseerklärung der PDS vom 28. Juni 2000, Berliner Zeitung vom 29. Juni 2000) 2. Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS Beim jährlichen Treffen der Internationalen Gesellschaft für Cannabinoidforschung vom 22.-24. Juni in den USA wurden eine Anzahl interessanter neuer Forschungsergebnisse präsentiert. Einige werden unten vorgestellt sowie in der nächsten Ausgabe der IACM-Informationen, die am 23. Juli erscheint. (1) Eine israelische Forschergruppe fand Hinweise, dass das Endocannabinoid-System entscheidend für die Entwicklung neugeborener Mäuse ist. Endocannabinoide könnten verantwortlich für den Saugreflex von Neugeborenen sein und dadurch eine entscheidende Rolle für ihr Wachstum und körperliches Wohlbefinden spielen. Wenn das Cannabinoidsystem von den Forschern durch einen Cannabinoidrezeptor-Antagonisten (SR 141716A) lahmgelegt wurde, nahmen die Neugeborenen nicht zu und starben innerhalb von 6-8 Tagen nach der Geburt. Eine einzige Gabe von SR 141716A innerhalb des ersten Lebenstages reichte, um das Wachstum vollständig zu stoppen. Es ist bekannt, dass Cannabinoide den Appetit anregen und dieser Effekt kann auch für Neugeborene wichtig sein. (Quelle: Kurzfassung von Ester Fride, et al) (2) Die Verwendung gerauchten Marihuanas durch HIV-Patienten unter Therapien mit Proteasehemmern ist anscheinend klinisch sicher und gut verträglich. Dies ergibt eine Sicherheitsstudie an der Universität von Kalifornien in San Francisco. 67 Patienten erhielten über einen Zeitraum von 21 Tagen entweder gerauchtes Marihuana, Dronabinol oder Placebo. Viele Parameter, inklusive Immunfunktionen und Pharmakokinetik von Proteasehemmern, wurden gemessen. Es gab 4 unerwünschte Nebenwirkungen vom Grad II und 2 vom Grad III, jeweils die Hälfte davon in den Marihuanagruppe. Laborparameter werden erst analysiert, wenn alle Patienten die Studie beendet haben. (Quelle: Kurzfassung von Donald Abrams, et al) (3) Die analgetischen Wirkungen der ajulämischen Säure (CT3) wurden durch den Cannabinoidrezeptor-1-Antagonisten SR 141716A umgekehrt (und nicht durch einen CB2- Rezeptorantagonisten). Ajulämische Säure ist ein Abkömmling eines nicht-psychotropen THC- Metaboliten. Eine plausible Erklärung für diese Beobachtung wäre die Existenz eines neuen Cannabinoidrezeptors, für den ajulämische Säure ein Agonist und SR 141716A ein Antagonist ist, sagt die Forschergruppe der Brown Universität/USA. (Quelle: Kurzfassung von Michael Walker, et al) (4) Drei verschiedene sublinguale Cannabisextrakte, einer mit vorwiegend THC, einer mit vorwiegend Cannabidiol und einer mit einem Verhältnis von THC zu CBD von etwa 1:1, wurde sechs gesunden Freiwilligen verabreicht. Sie erhielten bis zu 20 mg THC. Die Messung der kognitiven Funktion zeigte eine geringe THC-assoziierte Abnahme der Leistungsfähigkeit des räumlichen Arbeitsgedächtnisses. Die britische Studie zeigte, dass die sublinguale Verabreichung eines Cannabisextraktes zu relativ schnellen Effekten führt und gut vertragen wird. (Quelle: Kurzfassung von Geoffrey W Guy, et al) (Quelle: Tagungsband des Treffens der ICRS von 2000) 3. Wissenschaft: Cannabinoide in Schmerzregionen des Rückenmarks Ein britisches Forscherteam fand in der Ratte CB1-Rezeptoren in Regionen des Rückenmarks, die wichtig für die Schmerzverarbeitung sind. Die Entdeckung, die in der Zeitschrift "Molecular and Cellular Neuroscience" veröffentlicht wurde, öffnet den Weg für die Entwicklung von Medikamenten auf Cannabinoidbasis, die bei der Schmerzbekämpfung auf das Rückenmark zielen. Dr. Andrew Rice, ein Mitglied des Teams am Imperial College in London erklärte: "Wir haben einen wichtigen Schritt bei der Trennung der psychoaktiven Nebenwirkungen von Cannabis von ihren schmerzhemmenden Effekten erreicht." Medikamente auf Cannabinoidbasis könnten entwickelt werden, die an spinale Cannabinoidrezeptoren andocken, oder sie könnten direkt in den Spinalkanal appliziert werden. In den 70er Jahren wurden auch Opioid-Rezeptoren im Rückenmark nachgewiesen. Dies führte zur Entwicklung von epiduralen Schmerzmitteln, die in den Spinalkanal gegeben werden. Diese Befunde zeigen, dass Cannabinoide die Fähigkeit haben können, eine Form des Schmerzes zu lindern, der bisher nur schlecht behandelt werden kann. Schmerz kann in zwei Arten unterteilt werden: Entzündung und schmerzhafte Neuropathie. Es gibt nur wenige Medikamente, die schmerzhafte Neuropathien bekämpfen. "Wenn man einen Nerven verletzt, verliert man Opioidrezeptoren im Rückenmark. Deshalb wirkt Morphin in diesen Situationen nicht gut," erklärte Rice. (Quellen: Reuters vom 4. Juli 2000; PA News vom 4. Juli 2000; Farquhar-Smith WP, Egertová M, Bradbury EJ, McMahon SB, Rice ASC, Elphick MR: Cannabinoid CB1 receptor expression in rat spinal cord. Mol Cell Neurosci 2000;15:510-521) 4. Kurzmeldungen ***USA: Die medizinische Kommission des Staates Washington hat Erkrankungen, die schwere gastrointestinale Symptome, Krämpfe oder Muskelspasmen verursachen, auf die Liste der "terminalen oder entkräftenden medizinischen Zuständen" gesetzt, für die Marihuana legal nach einem Staatsgesetz verwendet werden darf, das die Wähler 1998 verabschiedet haben. Die Maßnahme der Kommission für medizinische Qualitätssicherung fügte zu dieser Liste Erkrankungen, deren Symptome Übelkeit, Erbrechen, schwerer Gewichtsverlust, Krämpfe oder Appetitverlust umfassen, und die durch Standardbehandlungen oder –medikamente nicht gelindert werden können. Die Kommission lehnte es ab, Schlaflosigkeit und posttraumatische Stressstörungen aufzunehmen. (Quelle: Seattle Times vom 27. Juni 2000) ***Holland: Am 27. Juni nahm das holländische Parlament eine Resolution an, nach der der Anbau von Cannabis toleriert und reguliert werden soll. Parlamentarier von zwei der drei Parteien in der Regierungskoalition brachten den Antrag ein, der die 150 Sitze umfassende Kammer mit 73 zu 72 passierte. Die Abstimmung war jedoch so knapp, dass der Sprecher des Justizministeriums, Victor Holtus, erklärte, es ein unwahrscheinlich, dass das Kabinett die Resolution billigen werde. "Sie steht in scharfem Kontrast zu internationalen Vereinbarungen," erklärte er. (Quelle: AP vom 28. Juni 2000) 5. VOR EINEM JAHR: - USA: Regierung verringert Beschränkungen für das THC-Präparat Marinol - Deutschland: Pläne zur Klassifizierung von Cannabis als unlizenziertes Medikament VOR ZWEI JAHREN: - USA: Klinische Marihuana-Studie mit Aids-Patienten hat begonnen - Wissenschaft: Cannabinoide zur Vorbeugung von Hirnschäden -------------------------------------------------------------- IACM-Informationen vom 22. Juli 2000 -------------------------------------------------------------- * Deutschland: Ablehnung von Anträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte * Wissenschaft/USA: Verwendung von Marihuana und THC ist sicher bei AIDS-Patienten unter Protease-Hemmern * Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS (II) 1. Deutschland: Ablehnung von Anträgen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hat in der vergangenen Woche einigen Antragstellern auf eine Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten eine Absage erteilt. In den nächsten Tagen ist mit der Ablehnung auch aller übrigen Anträge zu rechnen. Die Anträge folgten einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000. Dort hatten die höchsten deutschen Richter festgestellt: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann." Ein entsprechender Antrag sei daher "nicht von vornherein aussichtslos". Antragsteller, die Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen möchten, wenden sich an die ACM in Köln (Tel.: 0221-9123033). Die Kosten des Widerspruchs können von der ACM aus den Spendenmitteln zugunsten der Verfassungsbeschwerde finanziert werden. Rechtsanwälte können vermittelt werden. Die Kosten für den Rechtsanwalt müssten von den Klägern je nach weiterem Spendenaufkommen ganz oder teilweise übernommen werden. Dr. Franjo Grotenhermen von der IACM: "Trotz der insgesamt positiven politischen Signale und Bemühungen der vergangenen Monate erscheint es wünschenswert, dass einige Antragsteller dem Bescheid widersprechen und sich vor den Verwaltungsgerichten dagegen wehren. Die grundsätzliche Verweigerung der medizinischen Verwendung natürlicher Cannabisprodukte durch Schwerkranke erscheint jenseits aller arzneimittelrechtlichen Bestimmungen unverhältnismäßig. Es ist zu sehr begrüßen, dass dies zunehmend auch von der Politik erkannt wird. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass Gerichtsverfahren eine beschleunigende Rolle bei der politischen Entscheidungsfindung spielen können." Spenden zugunsten der Patienten, die Widerspruch einlegen, bitte auf das Sonderkonto "Verfassungsbeschwerde" der ACM, Kontonummer: 422 329 005 bei der Kölner Bank (BLZ: 371 600 87). (Quelle: Ablehnungsbescheid eines Antragsstellers vom 19. Juli 2000, persönliche Mitteilungen) 2. Wissenschaft/USA: Verwendung von Marihuana und THC ist sicher bei AIDS-Patienten unter Protease-Hemmern Die erste US-Studie, die Marihuana bei HIV-Infizierten verwendete, fand heraus, dass das Rauchen der Pflanze nicht die Wirkungen der antiretroviralen Medikamente stört, die den Virus in Schach halten. Die Ergebnisse wurden am 13. Juli bei der 13. Internationalen AIDS Konferenz in Durban/Südafrika präsentiert. Professor Donald Abrams und Kollegen vom Allgemeinen Krankenhaus in San Francisco waren gezwungen, sich auf die Untersuchung der Sicherheit der Marihuana-Verwendung zu konzentrieren anstatt auf seine Wirksamkeit. Die 67 Personen, die an der Studie teilnahmen, blieben während der 21-tägigen Studie im Krankenhaus. Die Wissenschaftler waren besonders daran interessiert, Personen unter Therapien, die Protease- Hemmer enthalten, zu untersuchen, da THC von dem gleichen System in der Leber verstoffwechselt wird wie diese Medikamente. Die Teilnehmer wurden in drei Gruppen eingeteilt, davon erhielt eine Marihuana (3,95% THC), eine weitere orale Dronabinol-Kapseln (3x2,5 mg täglich) und eine dritte orale Placebo-Kapseln. In allen Gruppen sank die Virus-Konzentration im Blut ab oder blieb mit den gebräuchlichen Tests nicht nachweisbar. Es gab keinen statistischen Unterschied zwischen den drei Gruppen, wobei die, die THC oder Marihuana nahmen, etwas geringere Konzentrationen aufwiesen. Des weiteren fanden die Forscher, dass die, die Dronabinol (THC) oder Marihuana verwendeten, eine signifikante Zunahme der Kalorienaufnahme erlebten und durchschnittlich 2,2 kg zunahmen, im Vergleich zu 0,6 kg in der Placebo-Gruppe. Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen Marihuana und THC hinsichtlich Nebenwirkungen und Nutzen. "Nun da wir in einer Population so anfällig wie Menschen mit HIV die Sicherheit demonstriert haben, denke ich, dass es den Weg für Wirksamkeitsstudien öffnet," erklärte Abrams. Tatsächlich hofft er bald mit Studien zur Verwendung von gerauchtem Marihuana bei Krebspatienten beginnen zu können, um zu sehen, ob es Übelkeit und Schmerzen kontrollieren kann. (Quellen: San Francisco Examiner vom 13. Juli 2000; Datei des Posters, dass bei der Konferenz in Durban gezeigt wurde, zur Verfügung gestellt von D. Abrams) 3. Wissenschaft: Neues beim Treffen der ICRS (II) Unten finden sich weitere interessante Forschungsergebnisse, die beim jährlichen Treffen der Internationalen Gesellschaft für Cannabinoidforschung (ICRS) vom 22.-24. Juni in den USA präsentiert wurden. (Siehe die letzten IACM-Informationen unter www.acmed.org). (1) Eine Gruppe von Forschern an der Universität von Massachusetts/USA untersuchte den Anti- Tumor-Effekt von ajulämischer Säure (CT3). Ajulämische Säure ist ein Abkömmling des nicht- psychotropen THC-Stoffwechselproduktes THC-COOH. In höheren Dosen verursacht sie eine Verminderung des Wucherns in mehreren Zelllinien. Erste Befunde in Tumormodellen mit C6-Gliom- Zellen in Mäusen zeigten eine Verlängerung der Überlebenszeit nach Gabe dieser Säure. Die Geeignetheit von ajulämischer Säure bei der Behandlung bestimmter Krebsarten wird zur Zeit untersucht. (Quelle: Kurzfassung von Sumner Burstein, et al) (2) Eine britische Forschergruppe analysierte die Wirkungen der Cannabinoide bei der experimentellen Multiple Sklerose. Eine experimentelle Multiple Sklerose wurde bei Mäusen erzeugt, die daraufhin Zittern und Spastik entwickelten. Eine Verminderung der Symptome wurde beobachtet nach der Gabe von CB1-Rezeptor-Agonisten (THC, WIN55,212, Methanandamid), nach der Gabe eines CB2-Agonisten (JWH-133) und nach der Gabe von Substanzen, die die Endocannabinoid- Konzentration anheben (AM 404, AM 374). CB1- und CB2-Rezeptor-Antagonisten verschlechterten dagegen Zittern und Spastik. Daraus lässt sich schließen, dass das Cannabinoid-System das Zittern und die Spastik im Zusammenhang mit Nervenschädigungen kontrolliert. Dies kann therapeutisch genutzt werden. (Quelle: Kurzfassung von David Baker, et al) (3) Italienische Forscher untersuchten den Zusammenhang zwischen der Aktivität des Enzyms Anandamid-Hydrolase (Fettsäure-Amid-Hydrolase = FAAH) und spontaner Fehlgeburt. 120 Schwangere wurden in zwei Gruppen eingeteilt, eine mit niedrigem und eine mit hohen FAAH- Spiegeln, gemessen zwischen der 7. und 8. Schwangerschaftswoche in Blutlymphozyten. In der Folgezeit entwickelten 15 von 15 Frauen in der Gruppe mit niedrigem FAAH verglichen mit einer von 105 Frauen mit hohem FAAH eine Fehlgeburt. Sehr hohe Konzentrationen des Endocannabinoids Anandamid in der Gebärmutter könnten für das Scheitern der Schwangerschaft verantwortlich sein und hohe FAAH-Spiegel scheinen dies zu verhindern. Die FAAH-Aktivität und Expression könnte ein nützlicher Marker für spontanen Fehlgeburten sein. (Quelle: Kurzfassung von Mauro Maccarrone, et al) (4) Eine israelische Gruppe untersuchte Stoffwechselprodukte von CBD (Cannabidiol) auf ihre möglichen therapeutischen Effekte. Die Ergebnisse zeigen, dass die natürliche Stoffwechselprodukte und ihre Dimethylheptyl-Analoga entzündungshemmende Eigenschaften besitzen, die Säuren mehr als die Hydroxy-Metaboliten (Quelle: Kurzfassung von Susanna Tchilibon, et al) (Quelle: Tagungsband des Treffens der ICRS von 2000) 4. Kurzmeldungen ***Deutschland: THC Pharm hat die Erlaubnis erhalten, Apotheken in Deutschland mit Dronabinol (THC) zu beliefern, damit diese daraus entsprechende arzneiliche Zubereitungen (Kapseln, Tinkturen) selbst herstellen können. Dronabinol von THC Pharm kostet 1.200 DM pro Gramm. Bisher bestand in Deutschland nur die Möglichkeit, THC in Form des Fertigarzneimittels Marinol aus den USA oder als Apothekenzubereitung bei einer Frankfurter Apotheke zu beziehen. Apotheken, die Interesse haben, Dronabinol zu beziehen, und die Anforderungen für die Aufbewahrung von Dronabinol erfahren möchten, wenden sich direkt an den Hersteller. E-Mail: info@thc-pharm.de, THC-Pharm GmbH, Coventrystr.31, 65934 Frankfurt am Main, Tel.: 069-65302222. (Quelle: THC-Pharm GmbH) ***USA: Ein Bundesrichter hat für einen Klub in Oakland (Kalifornien) den Weg für die Verteilung von Marihuana für medizinische Zwecke geöffnet. Er erklärte, dass die Regierung nicht belegt hätte, warum Schwerkranken die Droge verweigert werden sollte. Die bahnbrechende Entscheidung vom 17. Juli wird der Oakland-Cannabis-Buyers-Kooperative erlauben, Cannabis an Mitglieder abzugeben, die erheblichen Schaden von schweren medizinischen Zuständen erleiden und herausgefunden haben, dass legale Alternativen zu Marihuana nicht funktionieren oder nicht tolerierbare Nebenwirkungen verursachen. US-Distriktrichter Charles R. Breyer änderte eine gerichtliche Verfügung, die er 1998 erlassen hatte. Er wies daraufhin, dass das Berufungsgericht für den Neunten Bezirk ihn angewiesen hatte, eine Ausnahme für Patienten in Erwägung zu ziehen, die erheblichen Schaden von schweren medizinischen Zuständen erleiden und keine wirksame legale Alternative zu Marihuana haben. (Quelle: AP vom 17. Juli 2000, Reuters vom 17. Juli 2000) ***USA: Ein Distriktstaatsanwalt von San Francisco (Kalifornien) kündigte am 14. Juli an, dass örtliche kranke Menschen mit 25 Dollar und einer ärztlichen Bescheinigung einen offiziellen städtischen Ausweis erhalten können, der ihnen die Verwendung von Marihuana gestattet. Nach diesem Programm muss ein Arzt ein Formular unterzeichnen, nach dem er den medizinischen Zustand des Patienten überwacht. Die Ausweise gelten bis zu zwei Jahre (Quelle: XINHUA vom 14. Juli 2000) 5. VOR EINEM JAHR: - Großbritannien: Freispruch für einen Mann, der Cannabis an Kranke abgegeben hat - Kanada: Suchtexperte unterstützt die medizinische Verwendung von Marihuana VOR ZWEI JAHREN: - Wissenschaft: Cannabinoid-Anandamid-Rezeptorsysteme beteiligt an der peripheren Schmerzkontrolle - USA/Europa: Drogenbeauftragter der USA schwächt Kritik an den Niederlanden ab - USA: Anklage gegen Todd McCormick und Peter McWilliams wegen Marihuanaanbau -------------------------------------------------------------- IACM-Informationen vom 5. August 2000 -------------------------------------------------------------- * IACM: Erstes Treffen bei der Biorohstoff Hanf im September * Kanada: Der höchste Gerichtshof von Ontario nennt Marihuana-Gesetzgebung verfassungswidrig * Deutschland: Vier Tage Biorohstoff Hanf mit einem Tag zu den Cannabinoiden * Wissenschaft: Erhöhte Spiegel von Endocannabinoiden im Globus pallidus assoziiert mit Bewegungsabnahme in einem Tiermodell der Parkinson-Krankheit 1. IACM: Erstes Treffen bei der Biorohstoff Hanf im September Der Vorstand der IACM lädt alle, die an der medizinischen Verwendung von Cannabis und den Cannabinoiden interessiert sind, zur Teilnahme an einem ersten informellen Treffen der IACM ein. Wir wollen den Abend (20-22 Uhr) des Cannabinoid-Tages (16. September) bei der Biorohstoff Hanf 2000 zu einem ersten Gedankenaustausch nutzen. Die IACM möchte zur weltweiten Kooperation auf diesem Gebiet beitrage. Dies umfasst den Austausch von Informationen zu klinischen Studien und Grundlagenforschung, Verbreitung von Informationen zu Nutzen und Nebenwirkungen von Cannabinoiden, Unterstützung in Bemühungen, die Situation für Patienten, die von der Pflanze oder einzelnen Inhaltsstoffen profitieren, zu verbessern. Es besteht die Idee der Bildung eines Beirates, der Vertreter möglichst vieler Länder umfast. Es gibt erste Ideen zur Bildung regionales Gliederungen außerhalb des deutschsprachigen Raumes. Die zweite Ausgabe der gedruckten IACM-News (deutsche und englische Version) ist bald erhältlich für Mitglieder der IACM und auf Anfrage. Bitte schicken Sie eine E-Mail an: info@acmed.org. 2. Kanada: Der höchste Gerichtshof von Ontario nennt Marihuana-Gesetzgebung verfassungswidrig Das Berufungsgericht der Provinz Ontario nannte das kanadische Marihuanagesetz "verfassungswidrig", da es nicht die kranken Kanadier berücksichtige, die die Droge als Medikament verwenden. In der Entscheidung vom 31. Juli erklärte es, dass der Besitz von Marihuana in Ontario legal sein wird, wenn das Parlament das Gesetz nicht innerhalb von 12 Monaten revidiere. Das Gericht entschied in der Strafsache Terry Parker, ein Epileptiker aus Toronto, der Marihuana raucht, um sein Anfälle zu kontrollieren. Herr Parker wurde wegen des Anbaus von Marihuana angeklagte und gewann seinen Prozess vor einem niedrigeren Gericht, die Regierung legte jedoch Berufung ein. Richter Rosenberg, der für die Mehrheit der Richter sprach, stellte fest, dass das Gericht der Überzeugung sei, dass Herr Parker Marihuana zur Kontrolle seiner Anfälle benötigt, und dass er einen legalen Zugang zu der Droge haben sollte. Die drei Richter des Gerichts fanden, dass das völlige Verbot von Marihuana Herr Parker zwingt, zwischen seiner Gesundheit und dem Gefängnis zu entscheiden. Das sei nicht mit den Prinzipien des Rechts vereinbar. Es reicht nicht aus, so urteilte das Gericht, dass der Bundesgesundheitsminister spezielle Ausnahmegenehmigungen an Personen erteile, die die medizinischen Bedingungen zur Verwendung der Droge erfüllen. Das Gericht gab der Regierung ein Jahr, um beim höchsten Gerichtshof von Kanada Berufung einzulegen, das Gesetz zu verändern oder es einfach erlöschen zu lassen. Parker wird von Kanadas Marihuanagesetzen ausgenommen, während das Parlament versucht, die Gesetze umzuschreiben. "Diese Entscheidung wird im ganzen Land kranken Kanadiern, die Cannabis benötigen, um Symptome wie Übelkeit und Erbrechen zu lindern, die Tür öffnen," erklärte Parkers Rechtsanwalt Aaron Harnett. (Quellen: Reuters vom 31. Juli 2000, UPI vom 31. Juli 2000, Toronto Star vom 1. August 2000, Vancouver Sun vom 2. August, NORML vom 2. August 2000) 3. Deutschland: Vier Tage Biorohstoff Hanf mit einem Tag zu den Cannabinoiden Das weltgrößte wissenschaftlich-technische Symposium zum Thema Hanf, die Biorohstoff Hanf, wird im Jahre 2000 zum dritten mal ihre Tore öffnen, vom 13.-16. September als Teil der EXPO 2000. Es wird insgesamt etwa 70 Beiträge geben. Das Konferenz-Programm am 16. September umfasst: SAMen und ÖL mit Gordon Scheifele (Kanada), Roman Przybylski (Kanada), Helga Mölleken (Deutschland), Peter Looser (Schweiz) Cannabinoide und Lebensmittel mit Gero Leson (USA), Petra Pless (USA), Gordon Scheifele (Kanada), Michael Karus (BRD) und Michael Preidl (BRD) Cannabis und Cannabinoide in der modernen Medizin mit Martin Schnelle (BRD), Kathleen Boyle (USA), Pascal Hilber (Frankreich), Robert Gorter (USA/BRD), Kirsten Müller-Vahl (BRD), Richard E. Musty (USA), Franjo Grotenhermen (USA), Tod H. Mikuriya (USA), David W. Pate (Niederlande), Vincenzo Di Marzo (Italien), Willem K. Scholten (Niederlande) Mehr unter: www.biorohstoff-hanf.de 4. Wissenschaft: Erhöhte Spiegel von Endocannabinoiden im Globus pallidus assoziiert mit Bewegungsabnahme in einem Tiermodell der Parkinson-Krankheit Die höchste Dichte an CB1-Cannabinoid-Rezeptoren in den Basalganglien legen eine mögliche Rolle für Endocannabinoide bei der Kontrolle gewollter Bewegung und bei Basalganglien-bezogenen Bewegungsstörungen wie der Parkinson-Krankheit nahe. Jüngst berichteten Dr. Vincenzo Di Marzo und Kollegen vom Vorkommen von Endocannabinoiden in zwei Regionen der Basalganglien, dem Globus pallidus und der Substantia nigra. Die Konzentration des Endocannabinoids Anandamid war etwa dreimal so hoch wie in anderen Hirnregionen. In mit Reserpin behandelten Ratten, einem Tiermodell des Parkinson-Krankheit war die Unterdrückung der Bewegung von einer siebenfachen Zunahme der Konzentration des Endocannabinoids 2-AG im Globus pallidus begleitet. Die vollständige Wiederherstellung der Bewegungsfähigkeit bei Reserpin-behandelten Ratten wurde durch die gleichzeitige Gabe von Quinpirol (ein Agonist des Dopamin-Rezeptors) und den CB1-Rezeptor-Antagonisten SR141716A erzielt. Diese Befunde zeigen an, dass die Modulierung des Endocannabinoid-Signalsystems sich als nützlich bei der Behandlung der Parkinsonschern Erkrankung erweisen könnte. (Quelle: Di Marzo V, et al. Enhanced levels of endogenous cannabinoids in the globus pallidus are associated with a reduction in movement in an animal model of Parkinson's disease. FASEB J 2000;14:1432-1438) 5. Kurzmeldungen ***Spanien: Eine Befragung von Sigma Dos zeigte, dass 64,6% der spanischen Bevölkerung für kranke Menschen einen legalen Zugang zu Cannabis unterstützen, nur 6,1% waren gegen jede legale Möglichkeit. (Quelle: Cáñamo Magazin, August 2000) ***Spanien: Die spanische Gesellschaft für palliative Pflege (SECPAL) fordert die legale medizinische Verwendung von Marihuana für Sterbende. Beim dritten nationalen Kongress der Gesellschaft unterstrich ihr Präsident Marcos Gómez den Nutzen von Cannabis beim Appetitverlust, Übelkeit und Erbrechen, schmerzhaften Zuständen und Angst. Die Illegalität mache diese "sehr nützliche" Produkt unzugänglich für viele Menschen, die es benötigen. Er berichtete der Zuhörerschaft von etwa 100 Experten von den positiven Effekten, die Marihuana rauchende Patienten in einen Zentren für Palliativmedizin erfahren hätten. Zudem benötigten die Patienten, die Marihuana verwendeten, weniger andere Medikamente. (Quelle: Cáñamo Magazin, Juli 2000) ***USA: Das Bundesjustizministerium hat den obersten Gerichtshof der USA gebeten, die Entscheidung eines niedrigeren Gerichts zu überprüfen, nach der die Oakland Cannabis Buyers Kooperative Marihuana an Patienten abgeben darf. Im September 1999 hatte das Berufungsgerichts für den Neunten Bezirk geurteilt, das die Bundesdrogengesetze nicht die Behauptung der "medizinischen Notwendigkeit" von Patienten berücksichtige, die Marihuana zur Linderung ihrer Schmerzen benötigen. Das Justizministerium erklärte jedoch am 28. Juli, dass die Entscheidung ein Irrtum sei und sagte dem obersten Gerichtshof, dass derartige Erlaubnisse für die Abgabe von Marihuana, "die Fähigkeit der Regierung bedrohe, die Bundesdrogengesetze durchzusetzen." (Quelle: Arizona Daily Star vom 30. Juli 2000) 6. DER KOMMENTAR ... zur Entscheidung des höchsten Gerichts von Ontario: "Ob die Regierung sich für die Legalisierung einsetzt oder für defensivere Gesetze, die den Besitz verbieten, was benötigt wird, ist eine rationale und verständliche Überprüfung aller Aspekte der Marihuanagesetzgebung und die Öffentlichkeit muss gehört werden. Die zwölfmonatige, durch das Gericht gewährte Gnade ist keine lange Zeit. Die Bundesregierung sollte jetzt mit diesem Überprüfungsprozess beginnen." (Quelle: Vancouver Sun vom 2. August 2000) 7. VOR EINEM JAHR: - Wissenschaft: Art der Strafe hat nur einen geringen Effekt auf Cannabiskonsum VOR ZWEI JAHREN: - ICRS: ICRS-Symposium des Jahres 1998 zu Cannabinoiden - Wissenschaft: Marihuana bei Querschnittslähmung -------------------------------------------------------------- IACM-Informationen vom 19. August 2000 -------------------------------------------------------------- * USA: Juristische Auseinandersetzung um die Öffnung der Oakland Cannabis Buyers Cooperative * Belgien: Seminar zu Marihuana im Parlament 1. USA: Juristische Auseinandersetzung um die Öffnung der Oakland Cannabis Buyers Cooperative Das Bundesberufungsgericht für den Neunten Bezirk hat am 14. August die Forderung der Bundesregierung nach einer vorläufigen Anordnung abgewiesen, derzufolge die Oakland Buyers Cooperative kein Marihuana abgeben darf. Am 16. August verlangte das Bundesjustizministerium vom Obersten Gerichtshof, in diesem Fall einzuschreiten. Die Oakland Cooperative war der einzige von sechs Klubs in Nordkalifornien, der gegen die Schließung durch einen Bundesrichters im Jahre 1998 Berufung eingelegt hatte. Das Bundesberufungsgericht für den Neunten Bezirk wies im Jahre 1999 den Richter an, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken, woraufhin Richter Charles Breyer letzten Monat entschied, dass die Kooperative wieder Marihuana abgeben dürfe. Die Bundesregierung habe versäumt, die medizinische Notwendigkeit der Verwendung von Marihuana trotz des Verbotes durch Bundesrecht zu diskutieren. Die Bundesregierung legte gegen diese Verfügung Berufung ein, jedoch weigerte sich das Bundesberufungsgericht für den Neunten Bezirk, die Kooperative während des Berufungsverfahrens an der Abgabe von Marihuana zu hindern. Die Bundesregierung reagierte auf diese Entscheidung, indem sie beim Obersten Gerichtshof beantragte, die Verfügung außer Kraft zu setzen. (Quellen: Alameda Times-Star vom 15. August 2000, UPI vom 16. August 2000, NORML vom 17. August 2000) 2. Belgien: Seminar zu Marihuana im Parlament Am 15. September 2000 veranstalten Mitglieder des Belgischen Parlaments ein Seminar über die "Medizinische und Freizeit-Verwendung von Marihuana". Das Seminar wurde von Patrik Vankrunkelsven, Vincent Van Quickenborne, Nelly Maes und Bart Staes ins Leben gerufen. Am Vormittag wird die medizinische Verwendung im Mittelpunkt stehen. Teilnehmer sind: - Nelly Maes, Mitglied des Europäischen Parlaments, Vorstand der European Free Alliance (EFA), Belgien - Patrik Vankrunkelsven, Mitglied des Belgischen Parlaments, Prof. der Allgemeinmedizin, Katholische Universität Louvain, Belgien - Prof. Lester Grinspoon, Harvard Universität, Boston, USA - Prof. Robert Gorter, Universität von Kalifornien, San Francisco, USA - Prof. David A. Kendall, Nottingham Universität, GB - Prof. Thomas Cerny, Universität Bern, Kantonsspital St. Gallen, Schweiz - Marleen Haems, Sprecherin des Apothekerverbandes "Koninklijke Apothekersvereniging voor Antwerpen", Belgien. Ort des Seminars: De Schelp, Vlaams Parlement, Hertogstraat, 1000 Brüssel. (Quelle: Persönliche Mitteilung von Patrik Vankrunkelsven) 3. Kurzmeldungen ***Kanada: 1,9 Prozent der Kanadier gaben an, im Jahr vor der Befragung durch das Zentrum für Sucht und seelische Gesundheit (Centre for Addiction and Mental Health) Marihuana für einen medizinischen Zweck verwendet zu haben. Die im Canadian Medical Association Journal veröffentlichte Umfrage beinhaltete Telefoninterviews von Erwachsenen (18 Jahre oder älter) in Ontario. Die Interviews wurden mit 2508 Personen durchgeführt. 49 Befragte gaben an, im Jahr vor der Befragung Marihuana für einen medizinischen Zweck verwendet zu haben. 85 Prozent von ihnen hatten Marihuana zur Linderung von Schmerzen oder Übelkeit verwendet. Insgesamt 173 weitere Befragte (6,8%) gaben an, Marihuana benutzt zu haben, allerdings nicht für medizinische Zwecke. (Quelle: Ogborne AC, SmartRG, Adlaf EM. Self-reported medical use of marijuana: a survey of the general population. CMAJ 2000;162:1685-1686.) ***USA/Deutschland: In Deutschland und den USA finden an diesem Wochenende große Demonstrationen für die Legalisierung von Cannabis statt. Am 19. August startete am Alexanderplatz in Berlin die Hanfparade 2000, am 20. August startet am Myrtle Edwards Park in Seattle das Seattle Hempfest 2000. Beide Veranstaltungen erwarteten mehr als 50.000 Besucher. 4. VOR EINEM JAHR: - Großbritannien: Parteivorsitzender und zwei führende schottische Kirchenvertreter fordern Diskussion über Drogengesetzg