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IACM-Informationen vom 18. September 2000

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USA — Bundesrichter entschied, dass kalifornische Ärzte Marihuana empfehlen dürfen

Die Bundesregierung kann Ärzte nicht gerichtlich belangen, wenn sie Marihuana als Medizin empfehlen. Das entschied ein Richter am 7. September in Kalifornien.

Distriktrichter William Alsup gab eine gerichtliche Verfügung heraus, die die Regierung dauerhaft daran hindert, die ärztliche Zulassung einzuziehen, "allein weil der Arzt einem Patienten auf der Grundlage ernsten medizinischen Urteils medizinisches Marihuana empfiehlt."

Er schrieb zudem, dass seine Anordnung selbst dann Anwendung finde, wenn "der Arzt davon ausgeht, das die Empfehlung von dem Patienten genutzt wird, um unter Verletzung der Bundesgesetze Marihuana zu erwerben."

Die Entscheidung könnte umfassende Bedeutung für verschiedene Staaten mit ähnlichen Gesetzen erlangen. Es war dies die letzte Entwicklung in einem Konflikt zwischen den Betäubungsmittelgesetzen des Bundes und der kalifornischen Initiative, die von den Wählern 1996 angenommen worden war. Diese staatliche Initiative erlaubt Schwerkranken mit einer ärztlichen Empfehlung den Anbau und die Verwendung von Marihuana zur Schmerzlinderung. Vergleichbare Initiativen wie die in Kalifornien waren in Alaska, Arizona, Hawaii, Maine, Nevada, Oregon und dem Staat Washington verabschiedet worden.

(Quelle: AP vom 8. September 2000, CNN.com vom 8. September 2000)

Kanada — Minister kündigt neue Herangehensweise bei der medizinischen Verwendung von Cannabis an

Am 14. September kündigte Gesundheitsminister Allan Rock an, dass das Ministerium die Absicht habe, eine neue Herangehensweise beim Zugang von Kanadiern zu Marihuana für medizinische Zwecke zu entwickeln. Dabei würden einige der Themen berücksichtigt, die aus der Entscheidung des Berufungsgerichts von Ontario zum Fall Terry Parker vom 31. Juli herrührten.

Die neuen Regularien würden die Umstände und die Art und Weise definieren, nach der die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke erlaubt werde. "Wir wollen für die Kanadier, die die Verwendung der Droge zur Linderung von Symptomen verlangen, eine größere Verfahrensklarheit schaffen," erklärte Minister Rock.

Die rechtlichen Aspekte, die sich durch die Parker-Entscheidung ergeben haben, und eine mögliche Berufung würden weiterhin geprüft. Bis die neuen Regularien in Kraft treten, können Kanadier weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für medizinische Zwecke nach dem Abschnitt 56 des Betäubungsmittelgesetzes beantragen. Eine Anleitung und ein Antragsformular sind online erhältlich. Bis heute haben 71 Kanadier solche Ausnahmegenehmigungen erhalten.

(Quelle: Pressemitteilung des kanadischen Gesundheitsministeriums vom 14. September 2000)

Kurzmeldungen

Australien

Die Regierung von Tasmanien wird eine Befragung zur medizinischen Verwendung von Cannabis und THC durchführen. Das Komitee für Gemeindeentwicklung hat eine entsprechende Empfehlung vom Generalstaatsanwalt erhalten. Das Komitee wird Themen im Zusammenhang mit der rechtlichen Einordnung von Cannabis oder seines Inhaltstoffes THC (Dronabinol) für medizinische Zwecke in Verbindung mit Themen und Konsequenzen, die sich aus einer solchen Entscheidung ergeben könnten, behandeln. Zusendungen und Anfragen sind zu richten an: The Secretary, Community Development Committee, Parliament House, Hobart 7000, Australien, committees@parliament.tas.gov.au

Europa

Im nächsten Frühjahr wird es in Gütersloh (Deutschland) eine europäische Konferenz zur Verwendung von Cannabis geben. Das Treffen basiert auf einer Initiative der holländischen Gesundheitsministerin Els Borst in Zusammenarbeit mit Deutschland und der Schweiz. Wie die Ministerin erklärte, denke man über die Schädlichkeit von Cannabis in einer zunehmend ausgewogenen Weise nach, und dies sollte sich auch in der Politik niederschlagen. Borst: "Wir sehen, dass die Menschen in vielen Ländern Europas zu der Ansicht gelangt sind, dass ein gemäßigter Cannabiskonsum durch Erwachsene nicht unser größtes Problem ist, dass es überhaupt kein großes gesundheitliches Problem ist. (Quelle: Interview mit der Gesundheitsministerin Els Borst, Radio 1 News vom 6. September 2000; Übertragung und Übersetzung ins Englische durch Harry Bego)