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IACM-Informationen vom 2. Januar 2010

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Wissenschaft — Nabilon verbesserte den Schlaf bei Patienten mit Fibromyalgie

An der Schmerzklinik der McGill-Universität (Montreal, Kanada) wurden bei 31 Patienten mit Fibromyalgie und chronischer Schlaflosigkeit die Wirkungen von niedrigen Dosen des THC-Abkömmlings Nabilon (0,5 bis 1,0 mg zur Nacht) und des Antidepressivums Amitriptylin (10 bis 20 mg zur Nacht) auf den Schlaf untersucht. Die Fibromyalgie ist durch weit verbreitete chronische Schmerzen und Schlaflosigkeit charakterisiert. Die Teilnehmer erhielten jedes Medikament zwei Wochen lang mit einer zweiwöchigen Pause ohne Medikation zwischen den beiden Therapiephasen.

Die Studie wurde von 29 Teilnehmern beendet. Der Schlaf wurde sowohl durch Amitriptylin als auch durch Nabilon verbessert. Nabilon war Amitriptylin jedoch überlegen. Es wurden keine Wirkungen auf die Schmerzen, die Stimmung und die Lebensqualität beobachtet. Die Nebenwirkungen waren meistens gering bis mäßig stark und waren häufiger bei Nabilon. Die Forscher folgerten, dass "Nabilon wirksam bei der Verbesserung des Schlafes bei Patienten mit FM ist und gut vertragen wird. Niedrig dosiertes Nabilon, das einmal täglich zur Nacht gegeben wird, könnte als eine Alternative zu Amitriptylin betrachtet werden".

(Quelle: Ware MA, Fitzcharles MA, Joseph L, Shir Y. The Effects of Nabilone on Sleep in Fibromyalgia: Results of a Randomized Controlled Trial. Anesth Analg. [Elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

USA — Patienten aus Colorado, die das Recht haben, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verwenden, haben auch das Recht, die Droge zu kaufen

Patienten, denen die Verwendung von Cannabis in Colorado erlaubt ist, haben nach einem Urteil vom 30. Dezember ein verfassungsmäßiges Recht, Cannabis nicht nur zu verwenden, sondern auch zu kaufen. Richter Christopher Cross vom Distriktgericht des Kreises Arapahoe unterstützte die CannaMart-Verteilungsstelle, die die Stadt Centennial verklagt hatte, nachdem sie im Oktober geschlossen worden war. Cross gab dem Antrag der Verteilungsstelle auf eine einstweilige Verfügung statt, die die Stadt daran hindert, die Verteilungsstelle geschlossen zu halten, während sich CannaMart gegen das Argument der Stadt wehrt, sie habe das Recht, Cannabisläden zu schließen, weil sie gegen Bundesdrogengesetze verstoßen.

Die medizinische Verwendung von Cannabis ist seit einem Volksentscheid im Jahr 2000 in Colorado erlaubt. Jüngste Entscheidungen der staatlichen Gesundheitsbehörden sowie eine Erklärung des Bundesjustizministers aus dem Jahr 2009, dass Bundesstaatsanwälte sich nicht in staatliche Regelungen zu Cannabis einmischen werden, haben zu einer explosionsartigen Vermehrung kommerzieller Cannabisgeschäfte in Colorado geführt. Richter Cross erklärte, die Stadt verletze die Rechte von drei medizinischen Cannabispatienten, die sich der Klage angeschlossen hatten. Einer dieser Patienten erklärte, dass die Schließung von CannaMart es ihm erschwere, medizinischen Cannabis, der ihm zur Behandlung einer Nervenerkrankung empfohlen worden sei, zu bekommen.

Mehr unter:

http://hosted.ap.org/dynamic/stories/U/US_MEDICAL_MARIJUANA_COLORADO?SITE=FLTAM&SECTION=HOME&TEMPLATE=news_generic.htm

(Quelle: Associated Press vom 30. Dezember 2009)

Kurzmeldungen

USA — Colorado

Es gibt im gesamten Staat etwa 30.000 Patienten, die Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden dürfen. Bis Mitte August kamen drei Viertel der Empfehlungen von 15 Ärzten. (Quelle: Denver Post vom 18. Dezember 2009)

USA — Neumexiko

Es gibt 899 Patienten mit einer Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis, von denen mehr als die Hälfte keinen angemessenen Zugang zu ihrem Medikament haben. (Quelle: Santa Fe Reporter vom 23. Dezember 2009)

Wissenschaft — Multiple Sklerose

Nach Forschung an einem Universitätskrankenhaus in der Nähe von Madrid (Spanien) gab es signifikante Unterschiede in der Verteilung von Typen des Gens, das den CB1-Rezeptor kodiert, zwischen Patienten, die an einer primär progredienten multiplen Sklerose leiden, und gesunden Kontrollpersonen. Es gab keine Beziehung zwischen den Genotypen und der Krankheitsintensität. (Quelle: Ramil E, et al. Mult Scler [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Wissenschaft — Nachweis von THC

Forscher der Universität von Trondheim (Norwegen) berichteten von einer schwangeren Frau, die eine starke gewohnheitsmäßige Cannabiskonsumentin war. THC-Abbauprodukte (THC-COOH) waren 84 Tage lang nach dem letzten Konsum nachweisbar. Sie war verdächtigt worden, weiterhin Cannabis zu verwenden, obwohl sie jeden weiteren Konsum verneinte. Schließlich unterstützte das THC-COOH-Ausscheidungsprofil ihre Darstellung. (Quelle: Westin AA, et al. J Anal Toxicol 2009;33(9):610-4.)

Wissenschaft — Schizophrenie

Es besteht Unsicherheit hinsichtlich der Wirkungen des Cannabiskonsums auf die kognitive Leistungsfähigkeit schizophrener Patienten. Nach Forschung aus Australien gab es nur geringe Unterschiede in der kognitiven Leistungsfähigkeit zwischen Cannabiskonsumenten und Nichtkonsumenten unter gesunden Personen und Patienten mit Schizophrenie, was nahe lege, "dass Cannabiskonsum nur eine geringfügige Wirkung auf die gemessenen Indizes der neurokognitiven Leistungsfähigkeit hat". (Quelle: Scholes KE, et al. Psychol Med, 17. Dezember 2009 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Wissenschaft — Cannabigerol

Der Wirkmechanismus des Pflanzencannabinoids Cannabigerol (CBG) ist unbekannt. Forscher an der Universität von Aberdeen (Großbritannien) haben herausgefunden, dass CBG Alpha-2-Rezeptoren aktivieren kann, an CB1- und CB2- Cannabinoidrezeptoren bindet und CB1- und 5-HT1A-Rezeptoren blockiert. (Quelle: Cascio MG, et al. Br J Pharmacol [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Wissenschaft — Cannabidiol

Bis heute wurden mehrere Wirkmechanismen von Cannabidiol (CBD) nachgewiesen, inklusive ein Antagonismus am CB1-Rezeptor. Forscher der Universität von Sao Paulo (Brasilien) wiesen antidepressive Wirkungen von CBD bei Mäusen nach, was möglicherweise durch Aktivierung von 5-HT1A-Rezeptoren vermittelt war. (Quelle: Zanelati T, et al. Br J Pharmacol [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])