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IACM-Informationen vom 12. November 2005

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Deutschland — Bundesverwaltungsgericht öffnet Weg für Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis

In einem Urteil vom 19. Mai 2005, das in dieser Woche bekannt wurde, weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf die medizinische Verwendung von Cannabis nicht pauschal ablehnen kann. Es bestätigt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000, nachdem die medizinische Behandlung von Kranken im öffentlichen Interesse liegt, und damit eine Ausnahmegenehmigung für die therapeutische Verwendung von Cannabis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes möglich ist. Das Urteil erging im Fall eines 56-jährigen Rechtsanwalts, der unter multipler Sklerose leidet und medizinisch von Cannabis profitiert.

Im Dezember 1999 hatten acht Patienten eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und gefordert, dass sie sonst illegalen Cannabis medizinisch verwenden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei. So hätten die Beschwerdeführer zunächst einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen können. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erlaubt die Verwendung von illegalen Drogen nur zu "wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken". Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Begründung fest: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann."

Daraufhin hatten mehr als 100 Personen solche Anträge gestellt, die jedoch sämtlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit der Begründung abgelehnt worden waren, die Behandlung eines einzelnen Patienten sei kein wissenschaftlicher Zweck und auch kein anderer im öffentlichen Interesse liegender Zweck. Eine Anzahl von Patienten hatten mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin vor den Verwaltungsgerichten gegen diese Ablehnungen geklagt.

In seiner Begründung für das Urteil schreibt das Bundesverwaltungsgericht: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist kein globaler Akt, der sich auf eine Masse nicht unterscheidbarer Personen bezieht. Sie realisiert sich vielmehr stets durch die Versorgung einzelner Individuen, die ihrer bedürfen." Das Bundesverwaltungsgericht betont in seinem Urteil den hohen Wert des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es schreibt: "In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden."

Ärzte dürften zwar keinen Cannabis verschreiben. Dies hindere "sie aber nicht, einen Patienten medizinisch zu betreuen und zu begleiten, der auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG solche Mittel im Rahmen der Schmerztherapie bei sich anwendet." Auf das Argument, Patienten könnten sich auch vom Arzt Dronabinol verschreiben lassen, auch wenn dieses teuer sei und von den Krankenkassen nicht immer erstattet werde, entgegnet das Bundesverwaltungsgericht: "Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfallen lässt."

(Quelle: Urteil des Bunderverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005, erhältlich unter www.cannabis-med.org/german/BVerwG.pdf)

Wissenschaft — Cannabisextrakt wirksam bei der Behandlung der rheumatoiden Arthritis

Eine fünfwöchige klinische Studie mit 58 Patienten mit rheumatoider Arthritis, die in der Zeitschrift Rheumatology veröffentlicht wurde, fand, dass Sativex, ein Cannabisextrakt, der gleiche Mengen an THC und CBD entfällt, einem Plazebo überlegen war. In der doppelblinden Studie erhielten 31 Patienten Cannabis und 27 ein Plazebo. Die Teilnehmer konnten bis zu sechs Dosen einnehmen, von denen eine Dosis 2,5 mg THC und 2,5 mg CBD enthielt. Die mittleren Dosen, die in der letzten Behandlungswoche erreicht wurden, betrugen in der Cannabisgruppe 13,5 mg THC.

Die Forscher fanden heraus, dass Patienten, die Sativex eingenommen hatten, signifikante Verbesserungen bei den Schmerzen unter Bewegung, bei Ruheschmerzen, bei der Schlafqualität und bei der Entzündung aufwiesen. Es gab keine Verbesserung bei der Morgensteifigkeit, jedoch waren die Ausgangswerte niedrig. Die große Mehrzahl der Nebenwirkungen waren mild bis mäßig stark, und es gab keinen Studienabbruch wegen Nebenwirkungen und keine schwer wiegenden Nebenwirkungen in der aktiven Behandlungsgruppe.

Die Forscher schlossen daraus, dass "ein signifikanter analgetische Effekt beobachtet, und die Krankheitsaktivität durch eine Behandlung mit Sativex signifikant unterdrückt wurde. Obwohl die Unterschiede gering und innerhalb der Population variabel sind, stellen sie einen Nutzen von klinischer Relevanz dar und zeigen die Notwendigkeit für detailliertere Untersuchungen bei dieser Indikation."

(Quellen: Blake DR, Robson P, Ho M, Jubb RW, McCabe CS. Preliminary assessment of the efficacy, tolerability and safety of a cannabis-based medicine (Sativex) in the treatment of pain caused by rheumatoid arthritis. Rheumatology, 9. November 2005 [Elektronische Veröffentlichung vor dem Druck]; Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals vom 9. November 2005)

Holland — Regierung will das medizinische Cannabisprogramm beenden und den Verkauf von Cannabis in Coffee-Shops auf Niederländer begrenzen

Die konservative Regierung will das Landesimage des "Drogenparadieses" loswerden. Ab Januar 2006 sollen nur noch Einheimische Zutritt zu Coffee-Shops haben. Ausländer sollen zukünftig keinen Cannabis mehr in Coffee-Shops kaufen dürfen. Nach Angaben der österreichischen Zeitung "Der Standard" informierte die niederländische Botschaft in Österreich die österreichische Regierung, die ab Januar 2006 den EU-Vorsitz übernimmt, sowie Vertreter der Vereinten Nationen über diese Pläne.

Darüber hinaus erwägt die niederländische Regierung die Einstufung von Cannabis als harte Droge, sollte sich in einer noch laufenden Untersuchung herausstellen, dass der in den letzten Jahren gestiegene THC-Gehalt für die immer häufiger werdenden

Persönlichkeitsstörungen bei Cannabiskonsumenten verantwortlich ist. Dies erklärte Ton Cramer vom Gesundheitministerium.

Auch das Programm zur Abgabe von Cannabis in Apotheken zur medizinischen Verwendung soll eingestellt werden. Nach Ansicht des niederländischen Gesundheitsministeriums habe sich das Projekt als unrentabel herausgestellt. Seit September 2003 können Patienten mit einem ärztlichen Rezept standardisierten Cannabis in Apotheken erhalten.

(Quelle: Der Standard vom 3. November 2005)

Spanien — Sativex soll für einzelne Patienten verfügbar gemacht werden

Nach einer Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals vom 8. November hat das Unternehmen eine Vereinbarung mit dem Gesundheitsministerium der Regionalregierung von Katalonien getroffen, nach der ihr Cannabisextrakt, Sativex, der unter die Zunge gesprüht wird, an 600 Patienten, die an multipler Sklerose und einer Anzahl anderer Erkrankungen leiden, im Rahmen eines Härtefallprogramms abgegeben werden soll. Das Programm schließt eine Beurteilung der Sicherheit und Verträglichkeit des Medikamentes sowie eine Beurteilung der Auswirkungen auf die Lebensqualität ein.

Es handelt sich um die erste Verwendung von Sativex in Spanien, und es ist das erste Mal, dass Patienten in Europa Zugang zu Sativex außerhalb einer klinischen Studie haben. Eine erste Lieferung soll in den nächsten Wochen nach Spanien erfolgen, und weitere Lieferungen sollen im nächsten Jahr folgen. Das katalanische Gesundheitsministerium wird das Projekt finanzieren. Es wird kontrolliert durch das katalanische Institut für Pharmakologie, und sechs katalanische Krankenhäuser sollen teilnehmen.

130 der Patienten werden Menschen mit multipler Sklerose, weitere 130 Patienten mit neuropathischen Schmerzen unterschiedlicher Ursache, 40 werden von Appetitlosigkeit und Mangelernährung aufgrund von Aids Betroffene und die verbleibenden 300 werden Krebspatienten, die eine Chemotherapie erhalten und an Übelkeit und Erbrechen leiden, sein. Die Patienten, die eine Chemotherapie erhalten, werden sechs Monate später beginnen als die anderen.

(Quellen: Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals vom 8. November 2005; persönliche Mitteilung von Marta Duran)

Kurzmeldungen

USA — Colorado und Michigan

Wähler in zwei Städten von Michigan, Ferndale und Traverse City, nahmen eine medizinische Cannabis-Initiative an. Ähnliche Gesetzesinitiativen wurden im Jahre 2004 in Detroit und Ann Arbor angenommen. In einem weiteren Referendum stimmten 54 Prozent der Einwohner von Denver (Colorado) für eine Gesetzesvorlage, die den Besitz einer Unze Cannabis (28 Gramm) durch Erwachsene legalisieren würde. Ein ähnliches Gesetz wurde im November 2004 in Oakland (Kalifornien) angenommen. (Quellen: Associated Press vom 7. November 2005, Pressemitteilungen des Marijuana Policy Project)

USA — Kalifornien

Am 8. November beschloss der Stadtrat von Santa Cruz in Kalifornien eine Verordnung, die den Weg für das erste von einer Regierung betriebene medizinische Cannabis-Verteilungsprogramm ebnen würde. Nach dieser Verordnung wird die Stadtverwaltung von Santa Cruz ein Büro für Härtefälle einrichten, dass die Beschaffung und Lagerung von Cannabis regeln und es an "qualifizierte Patienten" nach dem kalifornischen, nahezu 10 Jahre alten medizinischen Cannabisgesetz verteilen wird. (Quelle: NewStandard vom 9. November 2005)

Wissenschaft — ICRS-Konferenz 2006

Das 16. Symposium zu Cannabinoiden der internationalen Cannabinoid-Forschungsgesellschaft (ICRS) wird vom 25. - 28. Juni 2006 in Tihany (Ungarn) stattfinden. Mehr Informationen finden sich unter www.cannabinoidsociety.org.

USA — Umfrage zu Legalisierung

Eine Gallup-Umfrage vom Oktober 2005 ergab, dass auf 36 Prozent der Bürger der Vereinigten Staaten die Legalisierung von Cannabis zur persönlichen Verwendung unterstützen. Die Unterstützung nahm, seit Gallup diese Frage erstmals im Jahre 1969 stellte, kontinuierlich zu. Im Jahre 1995 unterstützten 25 Prozent die Legalisierung. (Quelle: Die Gallup-Umfrage vom 1. November 2005)

Kanada — CMPA

In einem Brief an Ärzte vom Oktober 2005 empfiehlt die kanadische Ärzteschutzgesellschaft (Canadian Medical Protective Association, CMPA), dass Ärzte, die Patienten bei ihren Anträgen für die medizinische Verwendung von Cannabis an das Gesundheitsministerium helfen, dass sie sich von den Patienten eine Haftungsausschlusserklärung unterschreiben lassen. Patienten, die einen legalen Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis suchen, benötigen eine medizinische Erklärung ihres Arztes. Die Vorschriften verlangen, dass der Antragsteller erklärt, dass er oder sie die Risiken mit dem Arzt, der die medizinische Erklärung unterzeichnet, diskutiert hat. Die CMPA hat ein Formular entwickelt, das von ihrer Webseite heruntergeladen werden kann (www.cmpa-acpm.ca). Die CMPA ist eine Ärzteorganisation, die ihren Mitgliedern Rechtsberatung, Risiko-Management und weitere Serviceleistungen anbietet. (Quelle: CMPA)

Wissenschaft — Cannabis und Straßenverkehr

Eine Studie in Schweden fand heraus, dass die Einführung der Null-Konzentrationsgrenzen für THC und andere Drogen im Blut von Autofahrern nicht zu einer Reduzierung des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen geführt hat. Die Wissenschaftler stellten zudem fest, dass "das Spektrum der Drogen, die in den Blutproben von Verdächtigen nachgewiesen wurden, sich seit der Einführung des Null-Grenze-Gesetzes nicht verändert hat." Null-Konzentrationsgrenzen wurden in Schweden am 1. Juli 1999 eingeführt. (Quelle: Jones AW. Traffic Inj Prev 2005;6(4):317-22)

Wissenschaft — Bioverfügbarkeit von THC

Finnische Wissenschaftler erhöhten die Bioverfügbarkeit von sublingualem THC durch Verwendung eines THC-Beta-Cyclodextrin-Komplexes. Die Bioverfügbarkeit von THC nach sublingualer Verabreichung eines Pulvers dieses Komplexes war viel höher als nach Verabreichung einer Alkohol-THC-Lösung. (Quelle: Mannila J, et al. Life Sci, 30. Oktober 2005; [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])