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ACM-Mitteilungen vom 21. Mai 2011

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Pharmaunternehmen dürfen in Deutschland die Zulassung cannabishaltiger Medikamente beantragen

Ab dem 18. Mai 2011 dürfen pharmazeutische Unternehmen Anträge auf eine Zulassung cannabishaltiger Medikamente stellen. Dies sieht die aktuelle Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte liegt bisher ein solcher Antrag für ein Medikament vor, das bereits in Großbritannien, Spanien und Tschechien für die Verwendung bei der Spastik von Multiple-Sklerose-Kranken zugelassen ist. "Wir begrüßen diese Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, denn es ist zutreffend, dass viele Menschen auf solche Medikamente warten", erklärte Dr. Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) in Rüthen. "Angesichts der restriktiven Politik der Bundesregierung in dieser Frage werden der allergrößte Teil der Patienten, beispielsweise Menschen mit chronischen Schmerzen und Krebs, allerdings noch Jahre auf solche Medikamente warten müssen. Das Bundesgesundheitsministerium verschließt sich bisher konsequent konstruktiven Lösungsvorschlägen für die große Mehrheit der von Cannabisprodukten profitierenden Patienten", fügte er hinzu.

Die Medien berichteten über die Änderung, die die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), am 17. Mai im Rahmen der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2011 der Bundesregierung bekannt gab. Der Stern berichtete am 17. Mai 2011 auf seiner Webseite unter dem Titel "Zulassung Cannabis-haltiger Medikamente ab Mittwoch erlaubt", die Westfalenpost am 21. Mai unter dem Titel "'Enttäuschung bei Patienten ist groß".

Die Artikel:

- www.stern.de

- www.derwesten.de

Hintergrund:

Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April beschlossen, der von der Bundesregierung am 2. März 2011 beschlossenen 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache 130/11) zuzustimmen. Danach gibt es neue Ausnahmeregelungen für das Verbot von Cannabis. "Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)" bleibt weiter in der Anlage I der nicht verkehrsfähigen und nicht verschreibungsfähigen Substanzen, mit den folgenden zwei neuen Ausnahmen.

In Anlage II wird die folgende Position in die aphabetische Reihenfolge eingefügt: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) "sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind". Damit gehört dieser so definierte Cannabis zu den verkehrsfähigen, jedoch nicht verschreibungsfähigen Substanzen. Apotheken können auf diese Weise, ohne eine Ausnahmegenehmigung zu besitzen, Cannabis, das für medizinische Zwecke in den Niederlanden hergestellt wurde, kaufen und an Patienten mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis durch die Bundesopiumstelle abgeben.

In die Anlage III wird die folgende Position in die aphabetische Reihenfolge eingefügt: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen "nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind". Damit kann der Cannabisextrakt des britischen Unternehmens GW Pharmaceuticals, Sativex, auch in Deutschland zugelassen werden. Eine Zulassung für die Verwendung bei einer Spastik im Rahmen einer multiplen Sklerose wird noch für dieses Jahr erwartet.

(Quellen: Bundesrat vom 15. April 2011, stern.de vom 17. Mai 2011, Westfalenpost vom 21. Mai 2011)

Rheinland-Pfalz erhöht "geringe Menge" von 6 auf 10 Gramm

In ihrem Koalitonsvertrag hat die neue Regierung aus SPD und Grünen in Rheinland-Pfalz vereinbart, die Verschärfung bei der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten, die im Jahr 2007 erfolgt war, zurückzunehmen.

In den Jahren 2006 und 2007 haben einige Bundesländer die "geringe Menge", bis zu der Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten eingestellt werden können, auf 6 Gramm reduziert. Das hatte zur Folge, dass weniger Strafverfahren eingestellt und mehr Cannabiskonsumenten für kleine Mengen bestraft wurden. Begründet wurde diese Maßnahme mit der bundesweiten Vereinheitlichung der Regeln. Allerdings ging diese Vereinheitlichung meist mit Regierungsbeteiligung der CDU in Richtung mehr Repression. Rheinland-Pfalz war 2007 das erste Bundesland, das ohne Beteiligung der CDU, nur in Verantwortung der SPD, die "geringe Menge" reduzierte - von 10 auf 6 Gramm. Diese Verschärfung wird jetzt unter Rot/Grün wieder zurückgenommen. Im Koalitionsvertrag heißt es konkret: Um die Justiz zu entlasten und Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, werden wir die Eigenbedarfsgrenzen für Cannabis wieder auf den Stand von 2007 anheben.

Auch in Nordrhein-Westfalen hatten SPD und Grüne sich auf diesen Schritt geeinigt. Auch dort wird die "geringe Menge" wieder von 6 auf 10 Gramm angehoben, auch dort ging es darum, die zwischenzeitliche Verschärfung durch die CDU-Regierung zurückzunehmen. Im Grün/Roten Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg wird Cannabis allerdings nicht einmal erwähnt.

Mehr unter:

DHV vom 6. Mai 2011