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ACM-Mitteilungen vom 15. Juli 2019

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM), eine Arbeitsgruppe von Patienten innerhalb der ACM, hat kürzlich eine Sprecherwahl durchgeführt. Alte und neue 1. Sprecherin ist Gabriele Gebhardt und der neue 2. Sprecher ist Maximilian (Max) Plenert. Die SCM-Mitglieder und der ACM-Vorstand danken Axel Junker für seine langjährige Tätigkeit als Sprecher, die er aus besinnlichen Gründen beenden wollte. Wir gratulieren den neuen Sprechern zu ihrer Wahl. Damit die Sprecher entlastet werden, wurden einzelne Aufgaben weiteren SCM-Mitgliedern übergeben, wie etwa die Betreuung der Facebook-Seite des SCM.

Auch im Vorstand der ACM e.V. hat es eine Änderung gegeben. Die neue 1. Vorsitzende ist Professorin Kirsten Müller-Vahl. Siehe dazu der Bericht von der Mitgliederversammlung am 13. Juli. Insgesamt will sich die ACM breiter aufstellen, das Beratungsangebot vergrößern und die Arbeit professionelleren.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Bericht von der ACM-Mitgliederversammlung am 13. Juli

Am 13. Juli 2019 fand im neuen großen ACM-Büro in Steinheim die Mitgliederversammlung der ACM statt. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Patiententelefon ausbauen und weiter professionaleren

Die Mitarbeiter des Patiententelefons hatten eine Präsentation vorbereitet, in der die bisherige 3-monatige Arbeit und Perspektiven für die weitere Ausgestaltung vorgestellt wurden. Dieses ACM-Angebot wurde insbesondere durch Max Plenert und Mariana Pinzon unter Einbeziehung weiterer Personen aufgebaut. Es wurde deutlich, dass es einen großen Bedarf an einer unabhängigen Beratung zum Thema Cannabis als Medizin, vor allem bei Patienten, gibt. Das Angebot soll daher ausgeweitet werden. Die Teilnehmer der Versammlung waren sich darüber einig, dass darauf geachtet werden muss, ein qualitativ hochwertiges Angebot zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.

Es wurde festgestellt, dass verschiedene Initiativen innerhalb der ACM, die mit der Beratung von Patienten befasst sind, namentlich Patiententelefon, Patientenhilfe und SCM bisher weitgehend nebeneinander arbeiten. Zukünftig sollen mögliche Synergieeffekte genutzt werden.

Wer Interesse hat, nach einer entsprechenden umfassenden Schulung an der Arbeit des Patiententelefons mitzuwirken, melde sich gern bei der ACM (info@cannabis-med.org). Neben einer Sachkenntnis zu den verschiedenen Themengebieten um Cannabis als Medizin kommt es dabei auch auf eine hohe soziale Kompetenz an, um den Anforderungen an eine qualifizierte Beratung gewachsen zu sein. In der Zukunft ist möglicherweise auch eine Schwerpunktausbildung für Berater sinnvoll.

2. Arbeit der Patientenhilfe wird gewürdigt

Die Anwesenden würdigten die Arbeit von Markus Göttsche, der seit einem Jahr die Patientenhilfe der ACM organisiert, und den Leitern der einzelnen Selbsthilfegruppen. Unter seiner Leitung haben sich viele neue Selbsthilfegruppen in verschiedenen Bundesländern gegründet. Wer Interesse an der Gründung einer Selbsthilfegruppe in seiner Region oder Stadt hat, kann sich gern an die ACM wenden (info@cannabis-med.org) und darüber in Kontakt mit der Patientenhilfe treten.

3. Rainer Thewes wird Koordinator für Beratungstätigkeiten der ACM

Die Mitgliederversammlung hat einstimmig beschlossen, dass Rainer Thewes, langjähriges Mitglied des ACM-Vorstandes und aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im sozialen Bereich erfahrener Supervisor die Arbeit dieser Bereiche, insbesondere Patiententelefon und Patientenhilfe, koordinieren soll, damit Synergien entstehen und die Beratungsarbeit der ACM weiter verbessert wird. Dazu wird eine neue bezahlte Stelle geschaffen.

4. ACM-Ausweise an der Stelle von SCM-Ausweisen

Die bisherigen Ausweise für Mitglieder des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), einer überregionalen Arbeitsgruppe von Patienten in der ACM, sollen in dieser Form nicht weiter fortgeführt werden. Stattdessen sollen alle Mitglieder der ACM einen ACM-Ausweis erhalten können, um beispielsweise von Rabatten, die einige Firmen ACM-Mitgliedern gewähren, weiterhin profitieren zu können. Die Arbeit des SCM, insbesondere die Webseite des SCM und die interne SCM-Mailingliste, bleiben davon unberührt.

5. Musterklage für den Eigenanbau geht vor das Verwaltungsgericht

Die Musterklage eines Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen, der früher eine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle erhalten hatte, jedoch trotz Klage vor dem Sozialgericht keine Kostenübernahme durch seine Krankenkasse erhalten hat, geht in die nächste Runde. Die Bundesopiumstelle hat seinen Antrag auf Eigenanbau endgültig abgelehnt, sodass er mit Unterstützung der ACM auf den Eigenanbau für eigene medizinische Zwecke vor den Verwaltungsgerichten klagen wird. Ziel der Klage ist die Änderung der Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Bisher werden Kostenübernahmen durch Krankenkassen häufig deswegen abgelehnt, weil keine ausreichenden Studien vorliegen, die zeigen, dass cannabisbasierte Medikamente bei der jeweiligen Indikation wirksam sind.

Wir wollen erreichen, dass Patienten, die tatsächlich von Cannabis-Medikamenten profitieren, auch eine Kostenübernahme erhalten. So war es damals bei den Ausnahmeerlaubnissen der Fall. Heute haben Patienten mit vielen unterschiedlichen Indikationen keine Chance auf eine Kostenübernahme, obwohl Cannabis als einzige Therapie wirksam ist. Bisher hat die Bundesregierung auf unsere Forderung, diesen Zustand zu ändern, nicht positiv reagiert. Daher bleibt uns nur der Rechtsweg. Wir haben die finanziellen Möglichkeiten, weitere geeignete Patienten bei einer Musterklage zu unterstützen. Wir gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht ähnlich zugunsten der klagenden Patienten urteilen wird wie bereits bei den Urteilen in den Jahren 2005 und 2016. Diese Prozesse waren zwar langwierig, jedoch letztlich entscheidend für die bisherigen positiven Entwicklungen in Deutschland.

6. Petition der ACM wird bis zum 30. Oktober fortgeführt und danach in eine Online-Petition umgewandelt

Bisher haben etwa 30.000 Personen die laufende Petition der ACM für eine Entkriminalisierung von Patienten, die nach Auffassung eines Arztes eine Therapie mit Cannabis benötigen, jedoch keine Kostenübernahme und keine ausreichenden finanziellen Möglichkeiten haben, die Kosten selbst zu tragen, unterstützt. Allerdings sind etwa 10.000 Unterschriften ungültig, weil Teile der Adresse fehlen oder die Adresse unleserlich ist. Da insgesamt 50.000 Unterstützer benötigt werden, damit die Petition von Dr. Franjo Grotenhermen im Petitionsausschuss behandelt wird, haben wir beschlossen, die Sammlung von Unterschriften bis zum 30. Oktober 2019 fortzuführen und zu intensivieren. Wir hoffen, in dieser Zeit weitere 20.000 Unterschriften sammeln zu können. Dann soll die Petition in eine Online-Petition umgewandelt werden, um noch mindestens weitere 10.000 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen zu sammeln.

7. Professorin Dr. Kirsten MüllerVahl ist neue Vorstandsvorsitzende

Auf Vorschlag des bisherigen langjährigen Vorsitzenden Dr. Franjo Grotenhermen wurde Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, die bisher 2. Vorsitzende war, einstimmig zur Vorstandsvorsitzenden der ACM gewählt. Dr. Grotenhermen und Prof. Müller-Vahl haben die Plätze getauscht. Dr. Grotenhermen, der seit mehr als 20 Jahren 1. Vorsitzender war, wird weiterhin die Geschäftsführung leiten. Der Grundgedanke für diese Änderung ist eine breitere Aufstellung des ACM-Vorstandes mit einer Doppelspitze von Vorstandsvorsitz und Geschäftsführung. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen Prof. Müller-Vahl und Dr. Grotenhermen bewährt, unter anderem durch gemeinsame Publikationen. Die turnusmäßige Wahl des gesamten Vorstandes findet alle 2 Jahre statt, die nächste in 2020.

Presseschau: Cannabis in der Medizin und im Alltag? So erstaunlich fällt die Meinung der Menschen aus (Merkur)

Eine Umfrage zeigt: Die meisten Deutschen sind der Auffassung, dass die medizinische Verwendung von Cannabis eine Bereicherung der therapeutischen Möglichkeiten darstellt. Bereits im Jahr 2006 hatte eine im Auftrag der ACM durchgeführte Befragung durch das Allensbach-Institut ergeben, dass die Bürger die medizinische Verwendung von Cannabis befürworten.

Cannabis in der Medizin und im Alltag? So erstaunlich fällt die Meinung der Menschen aus

In der Medizin ist Cannabis für seine schmerzlindernde Wirkung bekannt. Auch in alltäglichen Produkten kommen Hanf-Extrakte zum Einsatz. Kunden haben eine klare Meinung darüber.

Die meisten Deutschen sehen den Einsatz von Cannabis positiv. So glauben drei Viertel (74 Prozent) der Deutschen, dass medizinisches Cannabis bei chronischen Schmerzen und anderen Beschwerden eine gute Ergänzung zu chemischen Produkten sein kann. Und viele sehen auch sonst die Vorteile von Cannabis, wie eine Umfrage des Cannabis- und Hanfunternehmens Canopy Growth in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen Innofact AG zeigte. 1.007 Männer und Frauen wurden dabei zu ihrer Einstellung befragt - und viele sind sich einig.

63 Prozent der Befragten meinen, dass Nutzen von Cannabis nicht richtig erkannt wurde

Knapp 55 Prozent der Befragten glauben, dass der eigentliche Nutzen von Cannabis eher im medizinischen Bereich liegt. Das Potenzial scheint allerdings längst nicht ausgereizt: Zwei Drittel der Deutschen (63 Prozent) sind der Meinung, dass der Nutzen der Pflanze bislang nicht richtig erkannt wurde und finden es gut, dass diese nicht mehr geächtet wird (62 Prozent). Mehr als jeder Zweite (57 Prozent) findet, es sollte mehr investiert und geforscht werden, um weitere Produkte aus Cannabis zu entwickeln.

Besonders Produkte auf Cannabidiol (CBD)-Basis bekommen in den Bereichen Kosmetik und Nahrungsergänzungsmittel mehr Aufmerksamkeit. Man findet das Öl der Hanfpflanze nicht nur in Shampoos, Ölen oder Cremes, auch Superfood-Riegel, Getränke und Tees mit CBD sind erhältlich. Trotz hoher Akzeptanz sind viele Deutsche jedoch skeptisch gegenüber den neuen Produkten und nutzen sie unregelmäßig.

Jeder Zehnte nutzt Hanfprodukte als Quelle für Omega-3-Fettsäuren oder zum Muskelaufbau

Fast jeder Zehnte (9,7 Prozent) nutzt regelmäßig medizinisches Cannabis, beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder Morbus Crohn. 16 Prozent der befragten Frauen und Männer haben bereits kosmetische Produkte auf Hanfbasis ausprobiert. Etwas weniger (11 Prozent) nutzen Hanfprodukte als Quelle für Omega-3-Fettsäuren oder als Proteinquelle zum Muskelaufbau.

Es gibt mittlerweile auch Produkte zur Mundhygiene, die CBD-Öl enthalten. Die enthaltene Gamma-Linolensäure in Zahncreme etwa soll einen entzündungshemmenden Effekt haben, was Zahnfleischprobleme lindern soll. Und ein mit CBD-Öl angereicherter Lippenbalsam soll die empfindlichen Lippen beruhigen, wie das Portal Hytiva schreibt. Der Einsatz von Cannabis in der Kosmetik ist zwar legitim, gilt Hanf doch als Heilpflanze. Ob es allerdings ein überteuertes Produkt mit Hanfessenzen sein muss oder das altbewährte Lieblingsprodukt bleibt jedem selbst überlassen.

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Patienten berichten: Diese Nebenwirkungen quälten sie, als sie medizinisches Cannabis einnahmen (Frankfurter Rundschau)

6. Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2019 (Akzept e.V.)

Sollen alle Drogen kontrolliert verkäuflich sein? – „Langfristig ja“ (Die Welt)