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ACM-Mitteilungen vom 6. Oktober 2018

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Liebe Leserin, lieber Leser,

„Je mehr ich darüber lerne, desto mehr Patienten entdecke ich in meiner Praxis, bei denen Cannabis eine ernsthafte Lösung sein könnte“, schrieb mir ein Arzt, der sich auf die interne Mailingliste der ACM für Ärztinnen und Ärzte setzen ließ. Auf der Mailingliste haben sich zurzeit etwa 80 erfahrene und unerfahrene Kollegen eingetragen, die sich über ein breites Spektrum von Themen austauschen, darunter die Wahl eines geeigneten Präparates, mögliche Wechselwirkungen und viele andere Fragen. Die Mailingliste ist geschützt, nichts dringt nach außen, und wir stellen sicher, dass dort wirklich nur Ärztinnen und Ärzte teilnehmen. Viele lesen nur passiv mit, sodass auch sonst niemand aus der Liste erfährt, dass sie in der Liste sind. Andere diskutieren engagiert mit.

Es ist schön zu sehen, dass eine zunehmende Zahl von Kolleginnen und Kollegen cannabisbasierte Medikamente oder Cannabisblüten als Therapieoption betrachten. Es vergeht keine Woche, in der ich nicht mehrere Fragen von Ärzten zum Thema erhalte.

Gleichzeitig kann ich aber auch die Patienten verstehen, aus deren Sicht es weiterhin überwiegend sehr schwierig ist, einen Arzt zu finden, der bereit ist, entsprechende Medikamente bei ihnen zu verschreiben. Auch dazu bekommt die ACM regelmäßig E-Mails, von Patienten, die frustriert und verzweifelt sind.

Jüngst teilte mir ein Kollege mit, dass er keine AHDS-Patienten mehr mit Cannabis behandeln möchte. Er würde von diesen nicht selten verbal angegriffen. Er sei mit seinen sehr dankbaren Patienten mit neurologischen Erkrankungen und chronischen Schmerzen voll ausgelastet. Ich kenne das auch aus meiner Praxis, dass ADHS-Patienten manchmal ungeduldig, impulsiv und beleidigend sind, und sie sich damit selbst im Weg stehen. Die Impulsivität und Aggressivität sind allerdings Teil ihrer Erkrankung. Oft tut es ihnen dann am nächsten Tag Leid.

Bis vor einem Jahr waren die Preise für unterschiedliche Sorten von Cannabisblüten recht einheitlich. Mittlerweile gibt es erhebliche Unterschiede bei den Einkaufspreisen für Apotheken. So sind die Sorten von Bedrocan und Spektrum Cannabis deutlich günstiger als die von Medreleaf. 10 g der Sorten von Spektrum Cannabis kosten dem Apotheker etwa 85 €, während die Sorten von Medreleaf etwa 120 € kosten, was sich in den Abgabepreisen an Patienten niederschlägt. Einige Apotheken erhalten aufgrund großer Bestellungen Mengenrabatte, sodass die Einkaufspreise im Einzelfall auch deutlich niedriger sein können.

Gegenwärtig gibt es wieder erhebliche Lieferschwierigkeiten für eine Anzahl von Cannabisblüten-Sorten. Das SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) hat dazu einen Mängelmelder ins Netz gesetzt.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

GECA Pharma unterstützt und verwendet Cannabisausweise der ACM

GECA Pharma verwendet als erster Lieferant für Medizinalcannabisblüten die Cannabisausweise der ACM. Damit unterstützt das Unternehmen die Bemühungen der ACM, Patienten Cannabisausweise zur Verfügung zu stellen, ohne dass sensible Daten über Patienten, die mit cannabisbasierten Medikamenten behandelt werden, über ihre Ärzte und Apotheken zu sammeln, wie es andere Anbieter für Cannabisausweise gegenwärtig machen.

Die ACM hat dazu dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben, neben dem Logo der ACM ihr eigenes Logo auf die Ausweise zu setzen. Die ACM lädt alle Importeure von Cannabisblüten ein, es GECA Pharma gleich zu tun. Die einzigen Kosten, die dem Unternehmen entstehen, sind die Druckkosten der Ausweise mit dem firmeneigenen Logo.

Mängelmelder für Versorgungsengpässe bei Medizinalcannabisblüten

Das SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) hat auf ihrer Webseite einen Mängelmelder eingerichtet, damit Patienten gegenwärtig wieder verstärkt bestehende Versorgungsengpässe bei einer Anzahl von Sorten melden können. Dazu schreibt die Sprecherin des SCM Gabriele Gebhardt: „Die Bundesregierung ignoriert immer noch, dass sie endlich handeln muss, um all den vielen Betroffenen zu helfen, die unter dem Versorgungsdefizit leiden. Auch mit der deutlich zu geringen ausgeschriebenen Menge für den Anbau von Cannabis in Deutschland verstetigt die Bundesregierung den Zustand der Knappheit. Das muss sich ändern.“

Landessozialgericht Baden-Württemberg verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme, solange über eine Klage nicht entschieden ist

Einer unserer Leser informierte die ACM über eine erfreuliche Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. Das Sozialgericht Freiburg hatte die AOK dazu verurteilt, den betroffenen Patienten mit Medizinalcannabisblüten zu versorgen. Dagegen ging die AOK in Berufung. Der Patient hat dann einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, damit er bis zur Entscheidung des Landessozialgerichts mit Cannabisblüten versorgt wird.

Das Landessozialgericht informierte den Betroffenen dann mit einem „richterlichen Hinweis“. Danach muss die AOK die Kosten bis zur endgültigen Entscheidung des Landessozialgerichts übernehmen. In dem Schreiben heißt es: „Mit Urteil des SG Freiburg vom XX.2018 (Aktenzeichen: XX) wurde die AOK Rheinland/Hamburg verurteilt, Sie mit getrockneten Cannabisblüten der Sorte Pedanios 18/1 in einer Dosierung von 1,2 g täglich zu versorgen. Dieses Urteil ist gemäß §§ 194, 154 SGG vorläufig vollstreckbar. D. h. die Beklagte ist verpflichtet, Sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des laufenden Berufungsverfahrens (Aktenzeichen XX) tatsächlich auch zu versorgen. Aus diesem Grund fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf einstweilige Anordnung.“

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Wer das Gras hat, macht das Geschäft (Wirtschaftswoche)

Tilray, Canopy Growth, Aphria - Anleger wie im Rausch - die Legalisierungswelle hat erst begonnen (Finanznachrichten.de)

Hanf gegen Depressionen, Krebs und Parkinson (meinbezirk.at, Österreich)

10. Wallenhorster Schmerztag beschäftigt sich mit Cannabis in der Schmerztherapie (Osnabrücker Zeitung)