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ACM-Mitteilungen vom 12. März 2016

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Liebe Leserin, lieber Leser,

nachdem wir in den letzten ACM-Mitteilungen bereits davon berichten konnten, dass das Strafverfahren gegen Frank Josef Ackerman wegen illegalen Anbaus vor dem Amtsgericht Langen nicht eingeleitet wurde, da ein entschuldigender Notstand gemäß § 35 StGB vorliege, wurden nun zwei Patienten, die eine Erlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke besitzen, vom Vorwurf des illegalen Anbaus von Cannabis freigesprochen, Lars S. aus Duisburg und Matthias S. aus Karlsruhe.

Der erste Freispruch eines Patienten wegen illegalen Cannabisanbaus wegen eines rechtfertigenden Notstands erfolgte am 15. Mai 2003 in Berlin. Einige weitere Freisprüche folgten. Nun wurden erstmals Erlaubnisinhaber für die Verwendung von Cannabisblüten freigesprochen, weil sie sich Apothekencannabis finanziell nicht leisten können und daher auf den Eigenanbau zurückgreifen müssen. Damit folgen die Strafgerichte dem Signal des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli 2014, das geurteilt hatte, dass der Eigenanbau von Cannabis für eigene medizinische Zwecke von der Bundesopiumstelle erlaubt werden muss, wenn sich die Erlaubnisinhaber Cannabisblüten aus der Apotheke nicht leisten können. Diese Urteile erhöhen den Druck auf die Politik, das geplante Gesetz zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Cannabisprodukten auch wirklich so zu gestalten, dass die Krankenkassen in allen Fällen, in denen bisher eine Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten in Frage kommt, auch eine Versorgung gewährleistet wird, also eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen, wenn man einen Eigenanbau durch Patienten vermeiden möchte.

Am vergangen Montag fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, Dr. Riehl, machte während der Anhörung mehrfach deutlich, dass sich die anwesenden Verbände aufgrund der rechtlichen Situation entscheiden müssten, ob sie eine Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten durch die Krankenkassen oder einen Eigenanbau durch die Patienten bevorzugen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Zwei Freisprüche von Erlaubnisinhabern, die wegen illegalen Anbaus erheblicher Cannabismengen angeklagt waren

Am 9. März hat das Amtsgericht Duisburg Lars S. aus Duisburg, der seit vielen Jahren eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz von der Bundesopiumstelle für den Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke besitzt, vom Vorwurf des illegalen Anbaus und Besitzes von Cannabis freigesprochen. Seine begleitende Ärztin ist Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl, Mitglied im ACM-Vorstand und bekannte Expertin für das Tourette-Syndrom von der Medizinischen Hochschule Hannover.

Bei Herrn S. wurden bei einer Hausdurchsuchung zwei Aufzuchtboxen mit jeweils 25 Cannabispflanzen in unterschiedlicher Größe gefunden. In einer Box hatten die Pflanzen eine Größe von 60-80 cm mit einem Gesamtgewicht von 436,21 g und einem durchschnittlichen THC-Gehalt von 6,78 %. In der anderen Box waren die Pflanzen 20-30 cm groß mit einem Gesamtgewicht von 36,78 g mit einem durchschnittlichen THC-Gehalt von 1,5 %. Es ging also im Verfahren um eine Gesamtmenge von 30,1 g THC. Bei einer solchen Menge liegt nach dem Strafgesetzbuch ein Verbrechen vor, das mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet wird. Im Verfahren plädierte nicht nur sein Anwalt Wolfram Hemkens aus Krefeld, sondern auch der Staatsanwalt für einen Freispruch, dem sich das Schöffengericht anschloss.

Im zweiten Verfahren am 10. März ging es um eine noch größere Cannabismenge, nämlich insgesamt 94,35 g THC. Matthias S. aus Karlsruhe hatte im Juni 2015 aufgrund einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und eines chronischen Schmerzsyndroms mit Unterstützung seines begleitenden Arztes Dr. Franjo Grotenhermen eine Ausnahmeerlaubnis bei der Bundesopiumstelle erhalten. Bereits im November 2014, also vor Erteilung der Genehmigung, hatte die Kriminalpolizei bei Herrn S. eine Hausdurchsuchung durchgeführt und etwa 900 g Blattmaterial beschlagnahmt. Bereits bei der Durchsuchung und Sicherstellung der Betäubungsmittel machte Herr S. geltend, dass er sie zur Linderung seiner Schmerzen und den Symptomen der ADHS-Erkrankung verwende.

Auch in der Verhandlung gegen Matthias S. folgte das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft der Argumentation des Verteidigers, Sebastian Glathe aus Freiburg, nach der bei dem Angeklagten ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB vorliege.

Sowohl das Urteil im Verfahren gegen Lars S. aus Duisburg als auch das Urteil im Verfahren gegen Matthias S. sind rechtskräftig, da sie beide von den Staatsanwaltschaften mitgetragen werden.

Anhörung zum geplanten Gesetz zur Verbesserung der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten im BfArM

Am Montag, den 7. März 2016, fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Besprechung des Referentenentwurfs zu Cannabis als Medizin statt. Eingeladen waren etwa 65 Verbände bzw. Organisationen aus dem Gesundheitswesen, darunter Bundesärztekammer, Vertreter der Krankenkassen, Vertreter der Pharmaindustrie, der deutsche Apothekerverband, medizinische Gesellschaften, wie beispielsweise Neurologen, Psychiater, Palliativmediziner und Schmerztherapeuten. Etwa 35 Vertreter der Verbände waren der Einladung gefolgt. Für die ACM nahmen die Sprecherin des SCM, Gabriele Gebhardt, und Vorsitzende der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, teil. Daneben nahmen einige Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesopiumstelle, darunter der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. Cremer-Schaeffer, sowie die beiden Träger von Dr. Grotenhermen an der nicht öffentlichen Sitzung teil.

Geleitet wurde die Diskussion vom Leiter des Referats 117 des Bundesgesundheitsministeriums, Dr. Riehl. Dieses Referat ist im Bundesgesundheitsministerium für Betäubungsmittel zuständig und hatte zu der Anhörung eingeladen. Im Zeitraum von etwa 2,5 Stunden wurden alle relevanten Themen der geplanten Gesetzesänderung diskutiert, darunter die Umstufung von Cannabisblüten von der Anlage I der nicht verkehrsfähigen und nicht verschreibungsfähigen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz in die Anlage III der verschreibungsfähigen Arzneimittel, die Erstattungsfähigkeit der Cannabisblüten durch die Krankenkassen unter bestimmten strengen Voraussetzungen, die Definition der Austherapiertheit, bei der die Krankenkassen zur Kostenübernahme von Cannabisblüten und Medikamenten auf Cannabisbasis verpflichtet werden sollen, der Zwang von Patienten zur Teilnahme an Begleitforschung sowie der Aufbau einer Cannabisagentur, die unter anderem den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland organisieren und überwachen soll. Die Besprechung war auf 3 Stunden angesetzt worden, sodass ausreichend Zeit war, dass jeder, der an der Diskussion teilnehmen wollte, zu jedem der angesprochenen Themen einen Kommentar abgeben oder eine Frage stellen konnte. Es gab keine zeitliche Begrenzung. Die Diskussion wurde sachlich und ruhig geführt, und vom Versammlungsleiter souverän geleitet.

Viele Verbände begründeten die bereits in ihren schriftlichen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf geäußerten Standpunkte. Es gab am Ende der Debatte auch keinen relevanten Widerstand mehr gegen das Gesetz. So hatten viele Vertreter zunächst Probleme mit der Verschreibungsfähigkeit von Cannabisblüten oder mit der Erstattungsfähigkeit. Der Hinweis, dass dann der Eigenanbau durch Patienten aufgrund der juristischen Situation vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr verhindert werden könne, brachte die Kritiker aber schnell zum Schweigen. Es wurde im Laufe der Diskussion deutlich, dass das Bundesgesundheitsministerium keine Möglichkeiten sieht und keine Bereitschaft zeigt, dass Gesetz noch relevant zu verändern. Es wird allenfalls noch leichte Modifikationen geben.

Keine gesundheitlichen Komplikationen bei Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis – zur Zeit 581 Patienten mit dem Recht zum Erwerb von Cannabisblüten in Deutschland

In einem Schreiben an das BfArM hatte Michael Knodt gefragt, ob dem Institut „seit Ausstellung des ersten Dokuments Rückmeldungen über gesundheitliche Komplikationen oder andere Problematiken, die auf die Anwendung von Cannabis Flos zurückzuführen sind“, vorliegen. Er hatte sich dabei auf Erlaubnisse nach § 3 Abs. 2 BtMG zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke bezogen.

In der Antwort der Pressestelle des BfArM heißt es:

„Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 1050 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie gestellt.

635 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis. Von diesen verfügen derzeit 581 über eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG, da zwischenzeitlich 54 Patientinnen und Patienten ihre Erlaubnis an das BfArM zurückgegeben haben oder verstorben sind.

In wenigen Fällen (weniger als 5%) wurde die Erlaubnis zurückgegeben. Einzelne Patienten haben uns als Grund für die Rückgabe fehlende Wirksamkeit mitgeteilt. Gesundheitliche Komplikationen bei der Anwendung von Cannabis sind als Grund für die Rückgabe nicht mitgeteilt worden. Ggf. liegen diese Informationen aber nur den begleitenden Ärzten vor.

Von den derzeitig gültigen Ausnahmeerlaubnissen wurden 552 für den Erwerb von Cannabis-Blüten und 34 für den Erwerb von Cannabis-Extrakt erteilt. 5 Patientinnen und Patienten wurde sowohl die Erlaubnis für den Erwerb von Cannabis-Blüten als auch den Cannabis-Extrakt erteilt.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Maik Pommer

Pressestelle, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“

Presseschau: Neuer Gesetzentwurf: Medizinisches Cannabis für Schwerkranke (unternehmen-heute.de)

Die Gesetzesänderung bei der medizinischen Verwendung von Cannabis interessiert Medien aus unterschiedlichen Bereichen, darunter auch solche, die sich an Unternehmen richten.

Neuer Gesetzentwurf: Medizinisches Cannabis für Schwerkranke

Ein neuer Gesetzesvorschlag sieht vor, Cannabis für chronisch kranke Patienten mit Rezept in der Apotheke zugänglich zu machen. Bisher war Cannabis nur in wenigen Apotheken mit einer Sondergenehmigung erhältlich und musste vom Patienten bezahlt werden. Nun soll die Krankenkasse in besonders schweren Fällen die Kosten übernehmen.

Ein neuer Gesetzesvorschlag sieht vor, Cannabis für chronisch kranke Patienten mit Rezept in der Apotheke zugänglich zu machen. Bisher war Cannabis nur in wenigen Apotheken mit einer Sondergenehmigung erhältlich und musste vom Patienten bezahlt werden. Nun soll die Krankenkasse in besonders schweren Fällen die Kosten übernehmen.

Am 8. Januar stellte das Bundesministerium für Gesundheit den Vorschlag für eine Änderung der Gesetze zum medizinischen Gebrauch von Cannabis vor. Laut dem Gesetzesvorschlag soll Cannabis als Arzneimittel in Form von Blüten sowie als Präparat mit den Wirkstoffen Dronabinol (besser bekannt als THC) und Nabilon, das aus THC entsteht, für Schwerkranke leichter zugänglich werden. Das Gesetz sieht vor, Cannabis als Medizin mit Rezept in der Apotheke erhältlich zu machen. Um die Verfügbarkeit zu gewährleisten und Importkosten zu sparen, soll Hanf für den medizinischen Bedarf in Deutschland angebaut werden.

Therapeutische Wirkung von Cannabis

Grund ist die therapeutische Wirkung von Cannabis bei schwer kranken Patienten, bei denen keine anderen Behandlungsmethoden anschlagen, um chronische Schmerzen zu mildern. Bisher mussten Patienten einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukt (BfArM) stellen, um die Einnahme von Cannabis zu therapeutischen Zwecken genehmigt zu bekommen. Derzeit besitzen 527 Menschen in Deutschland eine solche Genehmigung. Wer sie erhalten hat, kann das Medikament in bestimmten Apotheken bekommen und muss die Kosten selbst tragen. Bei einem Preis von bis zu 26 € pro Gramm können mehrere Tausend Euro pro Monat für das Medikament aus der Apotheke anfallen. Viele können es sich deshalb nicht leisten, die vom BfArM genehmigte Dosis zu erwerben und einzunehmen. Derzeit steht etwa ein 32-Jähriger in Hannover vor Gericht, da er aufgrund des hohen Preises in der Apotheke auf den illegalen Import aus den Niederlanden zurückgegriffen hatte.

Eigenanbau verboten

In der Vergangenheit haben die hohen Kosten auch dazu geführt, dass einige Schwerkranke Cannabis selbst anbauten. Ein richterlicher Beschluss hatte ihnen dies im Jahr 2014 zugestanden. Das BfArM hatte das Urteil allerdings erfolgreich angefochten, da die Qualität des Produkts aus dem Eigenanbau zu sehr schwankte und nicht überprüft werden konnte. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die schwerkranken Patienten auch unabhängig von ihrer finanziellen Situation die ihnen zustehende Menge an Cannabis einnehmen können. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nämlich in besonders schwerwiegenden Fällen dazu verpflichtet werden, die Kosten zu übernehmen. Allerdings zunächst nur, wenn sich der Patient bereit erklärt, an einer Begleitstudie teilzunehmen. Wie diese aussehen soll, ist noch nicht bekannt.

Presseschau: Bauern bewerben sich um Hanfanbau (Spiegel)

Es gibt bereits heute eine Anzahl von Bauern und anderen Unternehmern, die sich für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland interessieren. Dieser Anbau soll in Deutschland ähnlich geregelt werden wie in den Niederlanden.

Bauern bewerben sich um Hanfanbau

Schwerkranke sollen bald leichter an medizinisches Cannabis kommen. Manche Landwirte wittern schon eine neue Einnahmequelle.

Der Plan der Bundesregierung, schwerkranke Patienten künftig besser mit Cannabis zu versorgen, stößt bei Landwirten auf Interesse. "Wir haben bereits gut ein Dutzend Bewerbungen von Landwirten, die den Anbau gerne übernehmen würden", sagte Karl Broich, Präsident des Bonner Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der "Wirtschaftswoche".

Ein Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium sieht vor, dass schwer chronisch Kranke sich künftig auf Kassenrezept mit Medizinalhanf und mehr Arzneimitteln auf Cannabis-Basis als bisher versorgen dürfen.

Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen oder gegen spastische Lähmungen und Krämpfe bei Multipler Sklerose (MS) eingesetzt. Laut Gesetzentwurf ist der Aufbau einer Cannabis-Agentur geplant, die den Hanfanbau überwachen und vom BfArM gesteuert werden soll.

Teure Cannabis-Präparate

Künftige Hanflieferanten sollen hohe Qualitätskriterien erfüllen. "Vorbild ist der Medizinalhanf-Anbau in den Niederlanden", sagte Broich. Mit der ersten Aussaat rechnet der BfArM-Präsident frühestens 2017. Nötig seien mehr Medizintests zum Cannabiseinsatz. "Die klinische Forschung ist da recht überschaubar", sagte er.

Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung ihrer chronischen Erkrankungen brauchen, können derzeit wegen des Cannabis-Verbots schnell ins Visier der Justiz geraten. Die Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer, und die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen. Die Kassen zahlen nur in Einzelfällen, etwa bei MS-Patienten. Bauen Patienten selbst Hanf an, droht ihnen ein Ermittlungsverfahren.

Presseschau: Vierjährige Osnabrückerin wird mit Cannabis behandelt (Neue Osnabrücker Zeitung)

Cannabis bzw. Medikamente auf Cannabisbasis werden in Deutschland auch bei schweren Erkrankungen von Kindern eingesetzt, mit gutem Erfolg und ohne relevante Nebenwirkungen. Die Neue Osnabrücker Zeitung stellte einen weiteren Fall vor.

Vierjährige Osnabrückerin wird mit Cannabis behandelt

Osnabrück. Vor Kurzem hat die Bundesregierung beschlossen, Schwerkranken den Zugang zu Cannabis zu erleichtern. Die vierjährige Voxtruperin Emily Sparenberg, die an einem Hirnschaden leidet, wird bereits mit dem Wirkstoff THC behandelt – und das mit riesigem Erfolg.

Barbiturate, Antikonvulsiva, Benzodiazepine: Vieles von dem, was schwere Nebenwirkungen haben oder süchtig machen kann, hat Emily Sparenberg in ihren vier Lebensjahren schon verabreicht bekommen. Das härteste Mittel unter den zahlreichen Medikamenten heißt Sapril, es soll gegen die schweren epileptischen Anfälle wirken.

„Bei 30 Prozent der Menschen, die dieses Mittel nehmen, schränkt sich das Gesichtsfeld deutlich ein“, sagt Emilys Vater Marc Sparenberg. „Das ist dann auch nicht mehr rückgängig zu machen.“

Wenig Nebenwirkungen

Geradezu lächerlich wirken dagegen die möglichen Nebenwirkungen des Mittels Dronabinol, das Emily seit Februar des vergangenen Jahres bekommt: Mundtrockenheit, Benommenheit oder Euphorie. Doch weil sich hinter Dronabinol der Cannabis-Wirkstoff THC verbirgt, ist die Verschreibung des für Emily heilbringenden Mittels kompliziert, aufwändig – und vor allem nie verlässlich.

Die aufwändige medikamentöse Behandlung ist für Emily notwendig, weil sie mit einer schweren Behinderung zur Welt gekommen ist. „Sie hatte im Mutterleib eine Sauerstoff-Unterversorgung, ihr fehlen 75 Prozent der Hirnmasse“, sagt Marc Sparenberg.

Epileptische Anfälle

Die Folgen sind entsprechend gravierend: Emily ist auf dem Entwicklungsstand eines drei Monate alten Säuglings, sie verbringt den Tag im Pflegebett, in ihrer Sitzschale oder auf dem Arm ihrer Eltern. Um das Mädchen so gut wie möglich versorgen zu können, wich die Terrasse des Hauses einem Anbau, den Marc Sparenberg und sein Schwiegervater gerade zu einem großen Pflegezimmer ausbauen.

Wenn es bei diesen Einschränkungen und diesem Aufwand bliebe, wären Emily und ihre Familie allerdings noch gut bedient. Die größten Herausforderungen sind die epileptischen Anfälle, von denen das Mädchen jahrelang 10 bis 15 pro Tag hatte.

„Die sehen eigentlich ganz lustig aus, weil sie dabei grimassiert“, sagt Emilys Mutter Anke Sparenberg. Durch die große Zahl an Anfällen kann das Gehirn ihrer vierjährigen Tochter allerdings weiteren Schaden nehmen. Zusätzlich leidet Emily an schweren Spastiken und schließlich an einer völligen Reizfilterschwäche, die es ihr unmöglich macht, sich auf etwas zu fokussieren.

Überweisung an die Uniklinik Münster

Ein Arzt im Christlichen Kinderhospital Osnabrück kam schließlich auf die Idee, das Mädchen an die Uniklinik Münster zu überweisen. Dort behandelt Professor Gerd Kurlemann seit einigen Jahren Kinder mit Cannabis. Und tatsächlich: Das synthetisch hergestellte THC mit dem Namen Dronabinol stellte sich für Emily als Wundermittel heraus. Statt täglich über zehn epileptische Anfälle zu erleiden, krampft sie jetzt nur noch alle zwei bis drei Tage, und das deutlich schwächer. Die Spastiken, deretwegen ihr schon Botox in die Handmuskulatur gespritzt wurde, damit sie ihren Daumen nicht ständig in der Faust einklemmt und verkrümmt, sind praktisch völlig verschwunden.

„Wir haben ein völlig anderes Kind“, sagt Anke Sparenberg. Durch THC könnten sie endlich auch für die Zukunft planen, denn bei Emilys bisherigem gesundheitlichen Zustand sei nicht klar gewesen, wie lange sie überhaupt noch zu leben habe. ( Weiterlesen: Ostercappelner Palliativmediziner zum Einsatz von Cannabis )

Hohe Hürden

Die Freude von Familie Sparenberg, zu der auch noch der elfjährige Sohn Nick gehört, wird allerdings getrübt – durch die Gesetze, die die medizinische Behandlung mit Cannabinoiden noch immer zu einer großen Ausnahme machen und unter hohe Auflagen stellen. Für die Sparenbergs bedeutet das konkret: Alle drei Monate prüft der medizinische Dienst der Krankenkasse, ob Emily das Dronabinol für ein weiteres Quartal verschrieben werden darf. „Die Woche vor dem Bescheid bringt mich um den Verstand, da schlafe ich schlecht und bin zu nichts zu gebrauchen“, sagt Anke Sparenberg. ( Weiterlesen: Chronsische Schmerzpatienten – Koalition will Cannabis für Kranke erlauben )

Sollte der Medizinische Dienst tatsächlich irgendwann zu der Entscheidung kommen, ihrer Tochter das THC nicht mehr zu verschreiben, wäre sie inzwischen auch bereit, sich strafbar zu machen. „Ich würde nach Holland fahren, da das Zeug kaufen, es in einen Vaporisator tun und gucken, ob es dem Kind hilft.“

„Das dauert alles noch Jahre“

Das Problem, sagt Marc Sparenberg, liege definitiv nicht bei der Krankenkasse. Die Sachbearbeiter dort würden sie mit allen Kräften unterstützen. Dass Cannabis zur medizinischen Behandlung aber noch immer nicht freigegeben sei, halten er und seine Frau für vollkommen absurd. „Und jetzt will die Bundesregierung erst noch eine Agentur gründen, die den Anbau regeln soll? Das dauert doch alles noch Jahre“, meint Marc Spangenberg. ( Weiterlesen: Staatliche Agentur soll Anbau regeln – Schwerkranke bekommen Cannabis auf Rezept )

Bis dahin hofft die Familie, dass sie weiter alle drei Monate einen positiven Bescheid bekommt, um sich dann das Dronabinol in einer öligen Lösung in der Apotheke am Marienhospital anmischen lassen zu dürfen.

Unabhängig davon hat Anke Sparenberg noch eine Botschaft für alle werdenden Eltern, die sich davor fürchten, ein behindertes Kind zu bekommen: „Für fast alle, die nicht betroffen sind, ist es der absolute Weltuntergang. Ich kann nur sagen: Wenn man dieses Leben lebt, dann ist es zwar anders – aber überhaupt nicht schlimm.“ ( Weiterlesen: Für Familien mit kranken Kindern – Kinderhospizdienst begleitet das Leben )

Presseschau: Lizenz zum Kiffen (Der Tagesspiegel)

Der Tagesspiegel berichtete von einer Tagung in Israel, ein Land mit Vorreiterfunktion bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten.

Lizenz zum Kiffen

Israel ist ein Vorreiter im Bereich der Entwicklung von medizinischem Cannabis. Kein Zufall also, dass die weltweite Cannabis-Konferenz „CannaTech“ hier stattfindet.

Was war von einer Cannabis-Konferenz auch anderes zu erwarten: Der markante Geruch von Marihuana zog immer mal wieder von draußen durch den Konferenzsaal. Doch wer sich bei der zweiten „CannaTech“ Konferenz einen Joint drehte, hatte mit großer Sicherheit auch die Lizenz zum Rauchen. Schließlich ging es bei „CannaTech“ um medizinisches Cannabis. Das ist inIsrael legal. Und was Forschung, Innovation und Investment in diesem Bereich angeht, spielt Israel ganz oben mit.

Kein Wunder also, dass sich die rund 450 Experten, Gründer, Investoren, Forscher und Patienten aus mehr als 15 Ländern in dieser Woche ausgerechnet in Tel Aviv und Jerusalem trafen: Schließlich war Israel eines der ersten Länder, das bereits in den 60er Jahren die Wirkstoffe der Pflanzeerforschte. Heute ist es die Heimat zahlreicher Unternehmen, die medizinisches Cannabis entwickeln und vermarkten. Und: von rund 25.000 Patienten, die ihre chronischen Schmerzen – legal – damit lindern.

Einer von ihnen ist Ben Lavie. „Cannabis hat mein Leben gerettet“, sagt der 27-Jährige heute. Er leidet unter der chronischen Darmerkrankung Morbus Crohn, magerte auf 39 Kilo ab – bei einer Körpergröße von 1,86 Metern. Herkömmliche Medikamente halfen nichts, eine Operation war in seinem Fall nicht möglich.Vor vier Jahren erhielt er dann eine Genehmigung des israelischen Gesundheitsministeriums, um Cannabis zu rauchen. „Ich hatte auf einmal wieder Hunger und konnte Gerichte mit Couscous, Spinat oder Kohl essen, was vorher unmöglich war. Ich habe 20 Kilo zugenommen und seither weniger Schmerzen und weniger Entzündungen“, sagt Ben Lavie. Zwar müsse auch hierzulande noch viel getan werden, um das Stigma von Cannabis als reiner Droge zu bekämpfen. „Mein erster Arzt war schockiert, als ich ihn damals nach Cannabis fragte“, erinnert sich Ben Lavie. Er musste erst einen Mediziner suchen, der sich mit der Wirkung auskannte. Dennoch weiß auch Ben Lavie, dass Israel enorm fortschrittlich ist – und das schon seit vielen Jahren.

Die Polizei stellte Cannabis für die Forschung zur Verfügung

Es war der israelische Professor für pharmazeutische Chemie, Raphael Mechoulam, der vor mehr als 50 Jahren den Grundstein für die Entwicklung von medizinischem Cannabis legte: Er entdeckte und erforschte die aktiven Bestandteile von Cannabis – allen voran Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). „Damals wusste man fast nichts über die Wirkstoffe“, erklärt der heute 85-Jährige, der nun auch Vorsitzender von „CannaTech“ ist. „Da es ein illegaler Stoff ist, war die Forschung schwierig, auch in Israel.“

Aber in einem kleinen Land dächten und handelten die Menschen eben rationaler, ist sich Mechoulam sicher. „Cannabis für die Forschung bekam ich damals von der Polizei. Sie gaben mir fünf Kilo und ich fuhr damit im Bus zum Labor. Später stellten wir fest, dass die Polizei und ich nicht legal gehandelt hatten und vom Gesundheitsministerium eine Genehmigung benötigt hätten. In den USA hätte man mich dafür vielleicht verhaftet. Hier ging ich einfach zum Ministerium, entschuldigte mich und bekam die Lizenz.“ Individuelle Hartnäckigkeit gepaart mit mediterraner Lockerheit und israelischer Chuzpe sind also mitverantwortlich für Israels Vorreiterrolle.

„Außerdem herrscht in Israel ein Gründergeist“, sagt Saul Kaye, Organisator der „CannaTech“-Konferenz und Gründer und Geschäftsführer von „iCan“, einem israelischen Unternehmen, das die Marktentwicklung von medizinischem Cannabis fördert, unter anderem mit einem Inkubatoren-Programm. Unabhängig von Cannabis wird Israel als „Start-up Nation“ bezeichnet: So wurden hier allein im vergangenen Jahr über 1000 neue Start-ups gegründet. Das liege, so Kaye, unter anderem am Mangel an natürlichen Ressourcen. Statt alteingesessener Industrie gibt es hier vorrangig Forschungs- und Hightech-Unternehmen. Hinzu komme der Militärdienst, der in Israel für Männer drei, für Frauen zwei Jahre Pflicht ist. Die jungen Israelis lernten dort, hartnäckig und präzise zu arbeiten.

Fünf Prozent der Israelis konsumieren Cannabis

Auch die beiden Gründer Nadav Eyal und Benjamin Eytan, beide 25, kamen gerade aus ihrem Armeedienst, als sie die Idee für Eybna hatten: ein Start-up, das Terpene erforscht, also Inhaltsstoffe von Cannabis, die für den Geruch und den Geschmack verantwortlich sind und in Kombination mit anderen Inhaltsstoffen bestimmte positive Effekte wie Schmerzlinderung verstärken können. Eybna will Terpene als Zusatzstoff und separat als reines Aroma vermarkten. „Wir haben zum Beispiel eine Anfrage von einer Firma, die ihre Visitenkarten mit dem Duft von Cannabis versehen möchte“, erklärt Aviv Junno, 27, Vizepräsident im Bereich Geschäftsentwicklung.

Bleibt die Frage, ob die Erforschung der positiven medizinischen Wirkung bald dazu führt, dass Cannabis auch für gesunde Menschen in Israel legal erhältlich sein wird. Bereits jetzt zieht in Tel Aviv allabendlich der Geruch durch die Bars. Fünf Prozent der Bevölkerung sollen angeblich – illegal – Marihuana konsumieren. Doch der Vater der Cannabis-Forschung Raphael Mechoulam möchte die beiden Bereiche strikt getrennt sehen. Menschen stürben an Alkohol, dennoch sei er gesellschaftlich akzeptiert. „Es ist nicht fair, den Genusskonsum auf medizinische Forschung zu stützen.“

Presseschau: Kiffen gegen den Tod: Wie Cannabis in den USA Leben rettet (Business Insider)

Cannabis kann andere Medikamente ersetzen, sodass mögliche Todesfälle durch solche Medikamente, beispielsweise durch eine Überdosierung von starken Opiaten, vermieden werden können. Dies ist auch eine Möglichkeit, wie Cannabis bei seiner medizinischen Verwendung Leben retten kann.

Kiffen gegen den Tod: Wie Cannabis in den USA Leben rettet

Cannabis rettet Leben — zumindest statistisch gesehen.

Das „Centers for Disease Control and Prevention“, eine amerikanische Gesundheitsbehörde, vergleichbar mit dem Robert Koch-Institut, berichtet, dass in den USA täglich 46 Menschen an einer Überdosis von verschreibungspflichtigen Medikamenten sterben. Das sind 16.790 Menschen im Jahr.

In den US-Staaten, in denen Marihuana als Medizin oder Genussmittel zugelassen wurde, sank die Rate der Menschen, die jährlich an Überdosen und Schmerzmittel-Missbrauch sterben um 25 Prozent, so das Ergebnis einer Studie vom amerikanischen Arzt Marcus A. Bachhuber. Untersucht wurde der Zeitraum von 1999 bis 2010. Drei Staaten, Kalifornien, Washington und Oregon, hatten die medizinische Nutzung berits vor 1999 gestattet, zehn weitere, darunter, Colorado, Hawaii, Alaska, Nevada und Vermont, haben sie im Laufe der Zeit gestattet.

„In absoluten Zahlen sind es 1.700 Tote weniger als der Trend vor der Freigabe medizinischen Marihuanas erwarten ließ“, so der führende Autor, Bachhuber. Weiter sei unklar, weshalb die Überdosen zurückgingen. Es ist denkbar, dass die Menschen auf Cannabis als Alternative zu Opiaten ausweichen, aber die Mediziner sind sich noch nicht sicher. Es kann auch an etwas völlig anderem liegen.

Brendan Saloner, Co-Autor der Studie, sagt: „Aufgrund des schnellen politischen Wandels, müssen wir weitere Forschungen durchführen und beobachten, wie sich beides entwickelt: Tode durch Überdosen und Krankheitsverläufe.“

Die Pflanze gilt als Einstiegsdroge. Allerdings wird das Kraut auch in der Medizin eingesetzt. Die Hanfpflanze enthält zwei Hauptwirkstoffe: THC und CBD.

CBD, oder ausgeschrieben: Cannabidiol, ist eine psychoaktive Substanz, die von Medizinern zunehmend eingesetzt wird. Beim Konsum wirkt der Stoff spannungslösend, sedierend. Er entspannt den Körper, ist krampf- und angstlösend, sowie entzündungshemmend. Besonders Menschen mit multipler Sklerose oder chronischen Entzündungen kann mit dem Wirkstoff geholfen werden.

THC bzw. Tetrahydrocannabinol ist das Molekül, das für den „High“ verantwortlich ist. In Deutschland unterliegt der Stoff dem Betäubungsmittelgesetz. In den Staaten ist man schon etwas liberaler. Gerade bei schmerzvollen chronischen Erkrankungen wird der Wirkstoff als Alternative zu chemischen Präparaten eingesetzt.