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ACM-Mitteilungen vom 1. Juni 2014

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Berufsförderungswerk Hamm bricht Umschulungsmaßnahme von Erlaubnisinhaber ab

Patienten mit einer Ausnahmeerlaunis druch die Bundesopiumstelle zur Verwendung Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke müssen weiterhin nicht selten mit Widerständen rechnen, bei der Teilnahme am Straßenverkehr und im Berufleben. Oft müssen sie auch weiterhin mit Vorurteilen und Diskriminierungen kämpfen.

Dies musste jetzt ein 33jähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) mit einer Ausnahmeerlaubnis aus Hamm leidvoll erfahren. Im Rahmen einer außerbetrieblichen Umschulung am Berufsförderungswerk Hamm (BFW) traf er von Anfang an auf Gegenwind. Seine Medizin durfte er nur hinter verschlossenen Türen in Form von Keksen einnehmen und ihm wurde auferlegt, dass er darüber nicht mit seinen Mitschülern sprechen durfte. Die ihm dafür zugeteilten Räumlichkeiten waren jedoch entgegen der Vereinbarung regelmäßig verschlossen. In Gesprächen mit dem Geschäftsführer des BFW wollte er dies thematisieren. Die Antwort: Abbruch der Umschulungsmaßnahme! Jetzt geht er mit seinem Anwalt und einer Gewerkschaft im Rücken gegen diese Kündigung vor.

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