Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit

ACM-Mitteilungen vom 9. März 2013

Authors

Pressemitteilung: Demonstration von ACM und SCM am 20. Juni 2013 in Bonn: „Die Menschenrechte von Cannabispatienten achten!“

Unter dem Motto „Menschenrechte von Cannabispatienten achten!“ ruft die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) zusammen mit dem Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) am 20. Juni 2013 zur Teilnahme an einer Demonstration in Bonn auf.

Termin: 20. Juni 2013, ab 14 Uhr

Ort der Kundgebung: Robert-Schuman-Platz, Bonn (Stadtbezirk Bad Godesberg). Die Demonstration soll auf dem Platz vor der Bundesopiumstelle beginnen und enden. Dort wird auch die Kundgebung mit Aktionen stattfinden.

Spendenkonto: Die ACM hat für die Demonstration ein Spendenkonto eingerichtet.

Kontoinhaber: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.

Kontonummer: 13030457

BLZ: 416 500 01 (Sparkasse Lippstadt)

Verlosung: Alle Spender, die mindestens 10 € auf das Konto spenden, nehmen an einer Verlosung teil. Verlost werden

- 5 Vaporizer, gespendet von Grow NRW und DK Glass

- 1 Zuchtbox, gespendet von der Firma Doktor Hanf.

- 10 x 100g Hanf-Duftkissen, gespendet von Hanfzeit

- 10 x 250ml Hanfsamenöl kaltgepresst, gespendet von Hanfzeit

- 1x Raucherset "Jet-Flash" von Near Dark

- 1x Crush Tobacco Tester - 100 Einwegpfeifen im Display von Near Dark

- 1x PotHit Rauchsystem 52 02 01-35 von Near Dark

- 5x DEA Glassbong GI 152ice-5 im Geschenkkarton von Near Dark

Alle Spender, die mindestens 50 € spenden, erhalten ein handsigniertes Buch von Dr. Grotenhermen aus dem Nachtschatten-Verlag (Die Behandlung mit Cannabis und THC).

Firmen: Firmen, die Produkte für die Verlosung spenden möchten oder anderweitig zum Gelingen der Demonstration beitragen möchten, sind herzlich eingeladen, sich bei der ACM zu melden (Telefon: 02952-9708572, info@cannabis-med.org).

Mitmachen: Wer an der Vorbereitung der Demonstration teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen, sich im Forum der ACM zu beteiligen oder sich auf die E-Mail-Liste eintragen zu lassen, die zu diesem Zweck eingerichtet wurde. Kontakt über: info@cannabis-med.org.

Unterstützer: Andere Gruppen sind herzlich eingeladen, die Demonstration zu unterstützen. Zu den bisherigen Unterstützern zählen der Deutsche Hanf Verband (DHV) und Cannabis Colonia.

Nach Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 hat jede Person „das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen“.

In Deutschland und vielen anderen Ländern haben aber vermögende Patienten wesentlich leichter einen Zugang zu medizinischem Cannabisprodukten als weniger vermögende Menschen. Vermögende Patienten können sich eher Medikamente wie Dronabinol und Sativex leisten als Schwerkranke, die nur wenig Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Auch Cannabisblüten aus der Apotheke sind für viele Menschen, die eine solche Behandlung dringend benötigen, nicht in dem erforderlichen Umfang finanzierbar. ACM und SCM halten es für unerträglich, dass die Bundesregierung angesichts des damit verbundenen unnötigen Leids und dieser Zweiklassenmedizin untätig ist und mögliche Verbesserungen sogar aktiv behindert. Die Demonstration richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Mitarbeiter der Bundesopiumstelle, sondern gegen die Verantwortlichen in der Politik, die für die unerträglichen Rahmenbedingungen verantwortlich sind.

Wir wollen mit der Demonstration auf diesen sozialen Missstand aufmerksam machen und fordern den Gesetzgeber auf, geeignete Lösungen zu entwickeln. Was in anderen Ländern wie Kanada, den Niederlanden, Tschechien, Spanien und Israel möglich ist, sollte auch in Deutschland möglich sein.

Für Rückfragen steht Ihnen gern zur Verfügung:

Dr. med. Franjo Grotenhermen, Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), Tel: 02952-9708572, E-Mail: info@cannabis-med.org.

ACM-Mitglied zum SPD-Bürger-Konvent eingeladen – Gespräche mit Peer Steinbrück und Professer Lauterbach

Frank O., Mitglied der ACM und des SCM, wurde von Ulla Schmidt (SPD) zum Bürger-Konvent der SPD am 2. März in Berlin eingeladen. Ulla Schmidt war Bundesgesundheitsministerin von 2002 bis 2009 (Kabinette Gerhard Schröder und Angela Merkel) und ist Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Aachen, in dem Herr O. wohnt. O., der an einer schweren neurologischen Erkrankung leidet, besitzt eine Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle für die Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke.

Herr O. hatte während des Bürger-Konvents Gelegenheit, dem Kanzlerkandidaten der SPD, Peer Steinbrück, seine Situation, die exemplarisch für viele andere Patienten steht, zu schildern. Frank O. wurde von einem Patienten begleitet, der wegen der schwierigen Situation in Deutschland in die Niederlande ausgewandert war und dort ebenfalls Cannabis aus der Apotheke – das gleiche Produkt wie in Deutschland - erhält. Der große Unterschied: Herr O. kann sich den teuren Cannabis aus der Apotheke, der in Deutschland 15-25 Euro pro Gramm kostet, nicht in dem notwendigen Umfang leisten, während sein Bekannter den Cannabis von der niederländischen Krankenkasse erstattet bekommt.

Herr Steinbrück rief Professor Karl Lauterbach, Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion, zum Gespräch hinzu. Herr Lauterbach war sehr kompetent hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen im Bereich Cannabis und Cannabinoide in der Medizin in Deutschland. So kannte Professor Lauterbach beispielsweise bereits die Zehn Ohrfeigen für die Bundesregierung durch das Oberverwaltungsgericht Münster zum Thema Eigenanbau von Cannabis durch Patienten, die ihm Herr O. überreichte. Beide zeigten großes Verständnis für die schwierige Lage des Patienten und versprachen, sich für Verbesserungen einzusetzen. Herr O. hatte nach dem Gespräch den Eindruck, dass beide es ernst meinten.

Informationen zum Bürger-Konvent der SPD.

Nun endlich amtlich: Cannabisprodukte aus Nutzhanf dürfen legal verkauft werden

Seit 1999 produziert das Unternehmen Hanfzeit und andere Unternehmen Nutzhanfprodukte wie Tee, Backwaren, Hanf-Duftkissen etc. Hanfzeit wird seit dieser Zeit von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Höxter kontrolliert. Diese Überwachungsbehörde durfte jedoch nie eine "Verkehrsfähigkeitsbescheinigung" für diese Nutzhanfprodukte ausstellen. Es gab jedoch immer wieder Probleme von Seiten der Staatsanwaltschaft, nicht beim Unternehmen Hanfzeit, sondern bei seinen Kunden. Als im November 2011 ein Großkunde 20.000 Euro zahlte, um die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte gegen ihn zu schließen, machte Hanfzeit Druck bei der Behörde, und es kam Anfang 2012 zu einem Treffen mit der Lebensmittelüberwachung.

In einem bundesweiten Treffen der Lebensmittelbehörden im März 2012 wurde die Problematik erörtert und eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese klärte beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ob eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz nötig sei, um die Rechtslage zu klären, was das Ministerium verneinte. Im Betäubungsmittelgetz sei explizit geregelt, dass Produkte aus zugelassenen Nutzhanfsorten produziert und an Endkunden abgegeben werden dürfen. Eine weitere Änderung sei nach Stellungnahmen des Bundesministeriums sowie des Bundesinstituts für Arzneimittelprodukte nicht nötig.

Quelle: Persönliche Mitteilung von Stefan Nölker-Wunderwald, Hanfzeit.

Presseschau: Erhöhtes Risiko für den Schlaganfall? (Ärzte Zeitung)

Die Ärzte Zeitung berichtete über eine Übersicht eines französischen Arztes zum Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Schlaganfall. Bisher wurden in der Literatur 59 Fälle vorgestellt, bei denen ein Schlaganfall auf Cannabiskonsum zurückgeführt wurde. Es ist erstaunlich, dass bei vielen Millionen Cannabiskonsumenten bisher nur so wenige Schlaganfall-Fälle mit Cannabis in Verbindnung gebracht werden. Und bei diesen Fällen ist unklar, ob der Cannabiskonsum wirklich wirklich dafür verantwortlich ist, wie es der Autor in seiner Übersicht eingestehen muss, denn es könnten durchaus auch andere Faktoren, wie der Lebensstil (Tabak, Alkohol) oder genetische Faktoren, bei diesen Fällen die wahre Ursache darstellen.

Erhöhtes Risiko für den Schlaganfall?