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ACM-Mitteilungen vom 02. Juni 2012

Offener Brief des SCM an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses

Im Nachgang der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss vom 9. Mai 2012 zur medizinischen Verwendung von Cannabis schrieb die Sprecherin des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), Gabriele Gebhardt, einen Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags. Darin bittet sie die Abgeordneten, die Patienten nicht allein zu lassen und ihr Möglichstes zu tun, um ihre Situation zu verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren des Gesundheitsauschusses,

bitte lassen Sie die Patienten, die von Cannabinoidmedikamenten profitieren, nicht allein. Bitte entziehen Sie sich nicht Ihrer Verantwortung.

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9. Mai wurde deutlich, dass die Situation der Betroffenen unzureichend ist. Das bedeutet, dass viele Patienten mit schweren Erkrankungen an ihren Symptomen leiden, obwohl entsprechende Behandlungen bereits heute zur Verfügung stehen, viele Patienten aber keinen Zugang zu ihnen haben. Bereits bei einer Anhörung im Herbst 2008 zum gleichen Thema haben die anwesenden Experten festgestellt, dass in diesem Bereich dringend etwas geschehen muss. In den vergangenen vier Jahren wurde zwar ein Cannabisextrakt zugelassen, dies hilft jedoch nur Patienten mit Spastik bei MS.

Wir haben die Sorge, dass auch in den kommenden Jahren nicht viel passieren wird.
Es ist heute unter Experten breit akzeptiert, dass Cannabisprodukte bei vielen schweren Erkrankungen sehr wirksam sein können. Die wenigen Argumente, die heute noch gegen entsprechende Verbesserungen angeführt werden, lösen sich bei näherem Hinsehen in Luft auf.
So wird gegen die Forderung nach einer Beendigung der vom Gesetzgeber bisher aufrecht erhaltenen Strafverfolgung, die viele Patienten zusätzlich zu ihrer Erkrankung erleiden müssen, angeführt, Betroffene müssten vor verunreinigtem Cannabis unbekannter Qualität geschützt werden. Im Mai 2005 hatte aber bereits das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zur Legitimierung der Verwendung von selbst angebautem Cannabis ausführt: „Dabei ist sich der Betroffene bewusst, dass es keinerlei Gewähr für die therapeutische Wirksamkeit des eingesetzten Betäubungsmittels gibt.“

Wenn gegen die Verwendung von Dronabinol und von Cannabis mit einer arzneilichen Qualität rechtlich nichts einzuwenden ist, so würde sich die Aufrechterhaltung der Strafbarkeit der medizinischen Verwendung von Cannabis ohne arzneiliche Qualität nicht gegen die Verwendung von Cannabis selbst, sondern gegen seine mangelnde Qualität richten. Da dies in anderen Lebensbereichen (Ernährung, Freizeit, etc.) keine STRAFRECHTLICHE Rolle spielt, ist diese zynische, paternalistische Haltung nicht aufrecht zu erhalten. Diese Haltung ist zynisch, weil die Strafverfolgung angeblich dem Wohl des bereits durch seine Krankheit belasteten Patienten dienen soll. An dieser Stelle sei zudem betont, dass der Grund für mögliche schädliche Beimengungen die gegenwärtige Rechtslage ist, die viele Patienten zwingt, sich auf dem Schwarzmarkt mit Cannabis zu versorgen.
Der Deutsche Bundestag kann mit wenigen Maßnahmen viel bewirken.

Heute fehlt bei vielen Abgeordneten noch der politische Wille. Kann es denn wirklich sein, dass so viele Abgeordnete dem Leiden der Betroffenen so gleichgültig gegenüber stehen? Wir sind froh über den eingetretenen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung und unter medizinischen Experten. Wir hoffen, dass auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sich ernsthaft mit dieser Thematik befassen und nach Lösungen suchen.

Bitte setzen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten für spürbare Verbesserungen ein.
Wir haben zu einigen Fragen, die bei der Anhörung offen blieben, auf unserer Website Stellung bezogen. Wir bitten Sie, dies vor Ihrer Abstimmungsentscheidung zu lesen: selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/anmerkungen-oeffentlichen-anhoerung-gesundheitsausschuss-9-mai-2012

Mit freundlichen Grüßen
Für das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM)
Gabriele Gebhardt

Presseschau: Urteil: MS-Kranker durfte Drogen kaufen (Ostfriesen-Zeitung)

Die Ostfriesen-Zeitung berichtete über einen Prozess gegen einen Patienten mit Multiple Sklerose, der wegen illegalen Cannabisbesitzes angeklagt war. Der Richter sprach ihn wegen des Vorliegens eines rechtfertigenden Notstandes frei. Mittlerweile besitzt er eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis von der Bundesopiumstelle.

www.oz-online.de/?id=542&did=55238
Urteil: MS-Kranker durfte Drogen kaufen
Von Edgar Behrendt, 22. Mai 2012

Erneuter Freispruch für 44-jährigen Moormerländer. Nur Cannabis lindert seine Schmerzen. Weil es sich um eine Notsituation handelte, kommt der Angeklagte straffrei davon. Mittlerweile bekommt er Marihuana sogar auf Rezept.

Aurich/Moormerland - Auch in zweiter Instanz ist ein an MS (Multiple Sklerose) erkrankter Moormerländer am Montag am Landgericht Aurich vom Vorwurf, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, freigesprochen worden. Der 44-jährige Frührentner hatte sich bei Dealern mit Cannabis eingedeckt. Der Drogenkonsum ist für ihn die einzige Möglichkeit, Schmerzen zu lindern. Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Amtsgerichtes Leer wurde zurückgewiesen. Staatsanwalt Burkhard Grulich plädierte gestern auf zehn Monate Gefängnis.

"Der Angeklagte stand mit dem Rücken zur Wand. Er hatte keine andere Wahl, als sich strafbar zu machen, weil es sich um eine Bedrohungssituation handelte", erläuterte Richter Heinz-Dieter Mündel sein Urteil. Das Motto habe nicht gelautet "High sein, frei sein und dabei sein". Es sei nur darum gegangen, etwas gegen die Schmerzen zu tun. Wer das Gefühl kenne, mit einem Krampf im Bein aufzuwachen, könne sich in etwa vorstellen, was MS-Kranke durchmachen müssten - und das über Stunden, erklärte Mündel. Der Angeklagte, der sich mittlerweile mit Hilfe eines Rollators bewegt, sprach von "unerträglichen Muskelschmerzen und Muskelkrämpfen".

"Die Rettung fand er schließlich selbst, als er einen Joint rauchte"
Der Richter war mit Strafverteidiger Folkert Adler (Leer) einer Meinung, dass der 44-Jährige seinen Ärzten vertrauen durfte. "Da die Schulmedizin offenbar ausgeschöpft war, hatten sie ihm keine Alternativen mehr aufzeigen können. Die Rettung fand er schließlich selbst, als er einen Joint rauchte", so Adler. Dabei bemerkte der Moormerländer, dass das Cannabis die Schmerzen erträglicher machte. Weil der Konsum nicht erlaubt sei, habe er sich nicht anders zu helfen gewusst, als die Drogen illegal zu besorgen.

Adler betonte, dass die Mediziner seinen Mandanten damals nicht darüber informiert hätten, dass er eine Ausnahmegenehmigung auf Eigentherapie mit Cannabis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Berlin hätte stellen können. Das habe er mittlerweile nachgeholt. "Die Genehmigung liegt vor", so der Verteidiger. Dadurch bekommt der 44-Jährige die Drogen nun per Rezept.

Presseschau: Ein Abgeordneter soll vor Gericht (Tageblatt, Luxemburg)

Das Tageblatt aus Luxemburg berichtete über den engagierten Arzt und Parlamentsabgeordneten Dr. Jean Colombera, der mehreren seiner Patienten Cannabisblüten aus den Niederlanden verschrieben hat, was in Luxemburg so wie in Deutschland Ärzten nicht erlaubt ist. Ihm drohen daher strafrechtliche Konsequenzen.

www.tageblatt.lu/nachrichten/luxemburg/story/14719657
Ein Abgeordneter soll vor Gericht
22. Mai 2012

Muss sich der ADR-Abgeordnete Jean Colombera vor Gericht verantworten? Der Arzt hatte seinen Patienten Cannabis zu therapeutischen Zwecken verschrieben.
2010 wollte der Staatsanwalt es wissen. Er schickte die Ermittler in die Arztpraxis von Dr. Jean Colombera. Dort sollten sie nach Beweismaterial suchen und wurden fündig. Rund zwanzig Patientenakten wurden beschlagnahmt. Aus denen soll hervorgehen, dass der Arzt den Patienten Cannabis als Arzneimittel verschrieb. Nun könnte der Arzt und Deputierte Colombera wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor Gericht zitiert werden. Eine Entscheidung muss die Ratskammer des Diekircher Bezirksgerichts treffen, der die Ermittlungsergebnisse zugestellt worden sind. Der Betroffene rechnet mit einer Anklageerhebung. Dass das Dossier an die Richter weitergereicht würde, habe im die Untersuchungsrichterin bereits im März zu verstehen gegeben, so Colombera am Dienstag Tageblatt.lu gegenüber. Cannabis gilt in Luxemburg nach wie vor als verbotene Droge. Import, Verkauf und Konsum werden bestraft. Ärzte können nur in Ausnahmefällen rauschgifthaltige Erzeugnisse verschreiben. Die Therapie ist auf sieben Tage begrenzt und muss vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. Verkauft werden dürfen die Mittel nur durch dazu befugte Apotheker.
Teilerfolg

Die Hausdurchsuchung bei Dr. Colombera geht auf eine Klage aus dem Jahr 2010 zurück. Der Kampf des umstrittenen Arztes für eine Legalisierung der sanften Droge ist jedoch nicht neu. Seit Jahren schon setzt sich der Norddeputierte für eine Zulassung von Cannabis zu medizinischen Zwecken ein. Einen Teilerfolg erzielte er 2010, als der Gesundheitsminister ihm erlaubte, Patienten Cannabis haltige Arzneimittel zu verschreiben, die sich die Betroffenen in den Niederlanden besorgen müssten, da sie in Luxemburg nicht verkauft werden. In einem anderen EU-Land zugelassene Medikamente könnten auch in Luxemburg genutzt werden, hieß es.

Doch daraus wurde nichts mehr, sagte uns Dr. Colombera am Dienstag. Eines dieser Mittel, das Krebs-, Aids-, MS-, Hepatitis- und Parkinson-Patienten verschrieben werde, werde in den Niederlanden nicht als Arzneimittel anerkannt, so Colombera. Außerdem dürften Cannabis-haltige Medikamente nur von Fachärzten verschrieben werden, sei ihm gesagt worden. Also schickte er schon mal Patienten ins Ausland zu Kollegen.

Nur Mittel auf CBD-Basis
Seit der Hausdurchsuchung verschreibt der Arzt aus Vichten ohnehin seinen Patienten keine Mittel auf THC-Basis, sondern nur solche mit Cannabidiol (CBD). In Verruf geraten ist die Hanfpflanze wegen des THC geraten. Im Gegensatz zu THC ist die andere Substand, CBD, jedoch nur schwach psychoaktiv und ist auch nicht verboten. Derzeit forscht er mit ausländischen Kollegen an Mitteln auf CBD-Basis, so Colombera.

Sollte es zu einer Anklage kommen, kann Colombera gerichtlich belangt werden. Immunität in strafrechtlichen Angelegenheiten genießen Abgeordnete nicht. Sie können jedoch nicht wegen ihrer Meinungsäußerungen während ihrer parlamentarischen Tätigkeit gerichtlich belangt werden. Genausowenig können sie während einer Parlamentssitzung festgenommen werden. Es sei denn der Abgeordnete wird in flagranti erwischt oder das Parlament stimmt der Festnahme zu.

Presseschau: Medizinischer Einsatz von Cannabis: Kein Geld für Cannabis (Deutsches Ärzteblatt)

Auch das Deutsche Ärzteblatt berichtete in seiner jüngsten Ausgabe auf einer ganzen Seite, dekoriert mit Cannabisblättern, von der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags vom 9. Mai 2012. Die Autorin griff die Feststellung der Experten auf, nach der dringend Verbesserungen bei der Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis erforderlich sind.

www.aerzteblatt.de/archiv/126335/Medizinischer-Einsatz-von-Cannabis-Kein-Geld-fuer-Cannabis
Medizinischer Einsatz von Cannabis: Kein Geld für Cannabis
Von Petra Bühring, Ausgabe 21, 2012

Die Grünen fordern in einem Antrag an die Bundesregierung einen besseren Zugang zu Cannabismedikamenten. Ärzte und Patienten unterstützen die Forderungen weitestgehend. Die Krankenkassen sind dagegen.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich in einem Antrag (Drucksache 17/6127) für einen besseren Zugang von Patienten zu medizinischem Cannabis ein. Denn: „Die Versorgung von bedürftigen Patienten ist nach wie vor unzureichend.“ Dabei sei wissenschaftlich belegt, dass Cannabis bei HIV, multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, Epilepsie oder Krebs Linderung bewirken könne. Unterstützung erhielten die Grünen bei einer öffentlichen Anhörung ihres Antrags im Gesundheitsausschuss von Ärzten und Patienten. Der GKV-Spitzenverband hingegen lehnte Vorschläge zur leichteren Kostenerstattung von Cannabis-medikamenten ab.
Die Grünen fordern in dem Antrag einen Gesetzentwurf, durch den ein betäubungsmittelrechtliches Strafverfahren ausgeschlossen wird, wenn Patienten Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung besitzen, anbauen oder sich verschaffen. Gleichzeitig schlagen die Abgeordneten eine Liste von Indikationen vor, nach denen eine solche ärztliche Empfehlung ausgestellt werden kann.

Weiter fordern die Grünen, eine Expertengruppe nach § 32 c Absatz 1 Sozialgesetzbuch V (off-label use) einzuberufen, um eine zulassungsüberschreitende Anwendung von Cannabismedikamenten durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auch schwerstkranken, jedoch nicht an einer regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung leidenden Patienten zu ermöglichen. Bei todkranken Patienten ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen im Off-label-Gebrauch bereits möglich. Als einziges Fertigarzneimittel steht in Deutschland seit Mai 2011 ein Extrakt aus Cannabis sativa (Sativex) zur Verfügung, zugelassen zur zusätzlichen Symptomverbesserung bei Multiple-Sklerose-Patienten mit schwerer Spastik, die nicht auf eine andere Therapie ansprechen. Der G-BA wird allerdings erst Mitte dieses Jahres über den Zusatznutzen dieses Medikaments entscheiden. Weiter gibt es die Cannabinoide Dronabinol und Nabilon, die Ärzte im Rahmen eines individuellen Heilversuchs auf Betäubungsmittelrezept verordnen können. Medikamente mit den Wirkstoffen sind in den USA und in Großbritannien zugelassen; in Deutschland übernehmen die Krankenkassen die Kosten (300 bis 600 EURo pro Monat) in der Regel nicht. Außerdem können Patienten eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum therapeutischen Einsatz von Cannabisextrakt oder -blüten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Kosten betragen bis zu 1 500 EURo monatlich. Das BfArM hat diese Ausnahmegenehmigungen seit 2007 bisher in etwa 60 Fällen erteilt.

In Konflikt mit dem Betäubungsmittelgesetz
„Selbst die Schwerstkranken, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können sich die Therapie meist nicht leisten“, sagte Gabriele Gebhardt von der Patientenvereinigung Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) in der Anhörung. Cannabis werde dann selbst angebaut oder auf dem Schwarzmarkt bezogen. Da die Patienten somit unweigerlich mit dem BtMG in Konflikt geraten, forderte Gebhardt strafrechtliche Ausnahmen für die schwer kranken Patienten.

Die Ärzte waren sich einig, dass eine Selbstmedikation mit nichtstandardisiertem Cannabis nicht empfohlen werden kann. „Der Wirkstoffgehalt variiert stark. Außerdem können Kontaminationen die kranken Patienten gefährden“, sagte Prof. Dr. med. Lukas Radbruch, Bonn, der die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vertrat. Die Behandlung müsse unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Eine Aufhebung der Strafverfolgung, wie von den Grünen vorgeschlagen, lehnte Radbruch deshalb ab. Eine Therapie mit Cannabismedikamenten könne aber für einige Patienten sinnvoll sein, bei denen eine Standardtherapie nicht wirksam ist. „Es gibt ein sehr enges therapeutisches Fenster.“

Hausärzte müssen die Therapie beenden
Grundsätzlich sei die Zulassung von cannabinoiden Fertigarzneimitteln auch für andere Indikationen „sinnvoll und wünschenswert“, erklärte Radbruch. BÄK und AkdÄ befürworten deshalb die Forderung der Grünen, eine Expertengruppe zu berufen, die Empfehlungen zum Off-label-Gebrauch erstellt. Radbruch sieht häufig das Problem, dass Patienten, zum Beispiel in Schmerzzentren, auf Cannabismedikamente eingestellt werden, die Hausärzte die Therapie aber beenden müssen, weil die Kosten nicht übernommen werden.
Der GKV-Spitzenverband blieb bei seinem Standpunkt: Der Vorschlag der Grünen zur zulassungsüberschreitenden Anwendung von Cannabismedikamenten stelle einen Missbrauch der Ausnahmeregelung zum off-label use dar und sei deshalb abzulehnen.

Presseschau: Rauschmittel Cannabis kann Multiple Sklerose nicht aufhalten (Der Spiegel)

Der Spiegel berichtete über die vorläufigen Ergebnisse einer Langzeitstudie mit MS-Patienten in Großbritannien, die untersucht hatte, ob THC nicht nur die Symptome der Erkrankung lindern kann, sondern eventuell sogar den Verlauf der Erkrankung günstig beeinflussen könnte. Dies ist nach den bisher nicht in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichten Studienergebnissen offenbar nicht der Fall. Siehe: IACM-Informationen vom 2. Juni 2012.

www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/cannabis-kann-multiple-sklerose-nicht-aufhalten-a-835672.html
Rauschmittel Cannabis kann Multiple Sklerose nicht aufhalten
29. Mai 2012

Cannabis kann die Symptome von Multipler Sklerose lindern - doch mehr offenbar nicht. Die Hoffnung, das Rauschmittel könnte auch den Verlauf der Krankheit insgesamt bremsen, hat sich jetzt zerschlagen.

London - Cannabis macht nicht nur high: Richtig dosiert kann das Rauschmittel Krebspatienten von Übelkeit und Aidskranke von Appetitlosigkeit befreien, und es kann chronische Schmerzen lindern. Als sich in Studien auch eine positive Wirkung bei der Behandlung der Nervenkrankheit Multiple Sklerose (MS) zeigte - hier können Extrakte des Naturstoffs Spastiken lindern und so die Bewegungsfreiheit der Patienten verbessern - bestand die Hoffnung, dass das Rauschmittel langfristig das Fortschreiten der Nervenerkrankung verhindern könnte. Doch das hat sich nicht bestätigt, wie nun die Auswertung der Cupid-Studie (Cannabinoid Use in Progressive Inflammatory Brain Disease) ergab. Dafür waren 500 Patienten mit fortgeschrittener Multipler Sklerose aus neurologischen Zentren in Großbritannien als Probanden rekrutiert worden. Eine Hälfte der Patienten erhielt Pillen mit THC, die andere Hälfte ein Placebo. Die Auswertung habe gezeigt, dass der Fortgang der Erkrankung in beiden Fällen ähnlich verlief, sagt John Zajicek, Professor an der britischen Plymouth University. Die Einnahme der Cannabis-Kapsel habe keinen Effekt gehabt.

Zajicek hatte die Studie in Zusammenarbeit mit Alan Thompson vom University College London geleitet. Das britische Medical Research Council bewilligte dafür drei Millionen EURo. Die Ergebnisse werden am Dienstag auf dem Jahrestreffen der Britischen Neurologen (ABN) im britischen Brighton offiziell vorgestellt.

Krankheit verläuft in Schüben
Die Cupid-Studie war das Fortsetzungsprojekt mehrerer kleinerer Studien über die Wirkung von THC bei MS-Patienten. Wissenschaftler um Skaheen Lakhan und Marie Rowland von der Global Neuroscience Initiative Foundation in Los Angeles hatten insgesamt 38 Arbeiten, die eine Wirkung von THC und Cannabidiol (CBD) bei Multipler Sklerose untersucht hatten, erneut ausgewertet.
Für ihre Analyse wählten sie allerdings nicht alle Untersuchungen aus, sondern nur klinische Kurzzeitstudien, bei denen zusätzlich zur Untersuchungsgruppe auch eine Referenzgruppe beobachtet worden war, die wirkstofffreie Placebos erhalten hatte. Übrig blieben sechs Studien aus den Jahren 2002 bis 2007, an denen insgesamt 481 MS-Patienten teilgenommen hatten.
Fünf der sechs untersuchten Arbeiten waren zu dem Schluss gekommen, dass die im Cannabis enthaltenden Wirkstoffe positive Effekte bei MS-Patienten haben. So könne ein Cannabis-Extrakt Spastiken lindern und so die Bewegungsfähigkeit der Erkrankten verbessern. Zum Teil wurden allerdings erhebliche Nebenwirkungen hervorrufen, schreiben Lakhan und Rowland in der Fachzeitschrift "BMC Neurology". "Das therapeutische Potential von Cannabinoiden bei der Behandlung von MS ist umfangreich und sollte große Aufmerksamkeit finden", sagte Lakhan über die Ergebnisse. Daran knüpften die britischen Neurologen in ihrer Cupid-Studie an.

Die Autoimmunerkrankung Multiple Sklerose ist eine chronisch entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie verläuft in Schüben, die oft mit Spastiken verbunden sind. Dabei ziehen sich die Muskeln unwillkürlich zusammen, so dass die Patienten in ihrer Beweglichkeit stark eingeschränkt sind. Bisherige Therapien und Medikamente sind häufig nur bedingt effektiv und mit starken Nebenwirkungen verbunden.

In Deutschland sind natürliche Cannabis-Produkte illegal. Dennoch ist es möglich, THC unter dem internationalen Freinamen Dronabinol verschrieben zu bekommen. Im August 2007 hatte eine MS-Patientin erstmals erreicht, dass sie zur Linderung ihrer Krankheit legal Cannabis einnehmen darf.

Presseschau: Israelische Forscher züchten Cannabis ohne berauschende Wirkung (Westfälische Allgemeine Zeitung)

Faserhanf gibt es nun auch in Israel. Viele Medien in Deutschland griffen eine Pressemitteilung von Tikun Olam, einer israelischen Organisation, die Cannabis für israelische Patienten mit einer entsprechenden Erlaubnis anbaut, auf, die darüber berichtete, weitgehend THC-freie Cannabispflanzen gezüchtet zu haben. Solche Pflanzen, die es seit Jahrzehnten gibt, werden in Deutschland und anderen EURopäischen Ländern von Landwirten angebaut und im Allgemeinen als Faserhanf oder Industriehanf bezeichnet. Diese Sorten enthalten in EURopa weniger als 0,2 Prozent THC und oft bis zu 2 Prozent CBD im oberen Blattdrittel. Aus der Pressemitteilung von Tikun Olam geht leider nicht hervor, ob ihre Pflanzen mehr CBD enthalten.

www.derwesten.de/gesundheit/israelische-forscher-zuechten-cannabis-ohne-berauschende-wirkung-id6715443.html
Israelische Forscher züchten Cannabis ohne berauschende Wirkung
01. Juni 2012

Jerusalem. Sieht aus, riecht und schmeckt wie das Original, hat aber offenbar keinen Gewöhnungseffekt: Forscher haben in Israel eine Cannabis-Pflanze gezüchtet, bei der eine berauschende Wirkung und die typischen Heißhunger-Attacken ausbleiben.
Israelische Forscher haben nach eigenen Angaben eine Cannabis-Pflanze ohne berauschende Wirkung gezüchtet. "Die Pflanze hat den Geruch, das Aussehen und den Geschmack wie das Original", sagte ein Sprecher der Gesellschaft Tikun Olam, die schwer erkrankte Patienten betreut und die Pflanze entwickelt hat, der Zeitung "Maariv" vom Mittwoch.

Demnach spürten Patienten, die die Pflanze aus medizinischen Gründen probierten , weder eine berauschende Wirkung noch die typischen Heißhunger-Attacken, so dass es keine Gewöhnung an die Droge gibt. Nach Angaben von Tikun Olam ist der berauschende Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in der neuen Pflanze reduziert und der Anteil von Cannabidiol (CBD) erhöht, das bei Diabetes und psychischen Krankheiten wirkt.
In Israel ist der Konsum von Cannabis offiziell verboten, jedoch sind rund 6000 Menschen aus medizinischen Gründen davon ausgenommen. (afp)

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Menschenrechte


Kundgebung 2013

Die Menschenrechte von Cannabispatienten achten!

Termin:
20. Juni 2013
Ort:
Bundesopiumstelle, Bonn

Informationen zur Verlosung von Vaporizern, Zuchtbox, Büchern, Hanföl, etc.
Spendenstand am 1.06.2013: 2.494 €

IACM-Konferenz 2013

7th Conference on Cannabinoids in Medicine

27.-28. September 2013
Holiday Inn, Köln.

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European Workshop

6th European Workshop on Cannabinoids

18-20 April 2013
Trinity College Dublin, Ireland

Conference Website

Kanada

The University of British Columbia in partnership with the ICRS and the CCIC will organize “Cannabinoids in Clinical Practice” on 21 June 2013, a full day continuing medical education (CME) event.
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